FB-Shitstorm, Oregano-Flashmobb gegen Henkel-Initiative

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Highspeed
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FB-Shitstorm, Oregano-Flashmobb gegen Henkel-Initiative

Beitrag von Highspeed »

Wenn man sich die Kommentare zum "Null-Toleranz-Ansatz" von Innensenator Frank Henkel und Justizsenator Thomas Heilmann durchliest entwickelt sich das langsam zu einem FB-Shitstorm.

Selbst von Aufrufen zu organisierten Oregano-Flashmoob ist bereits zu lesen.

"sauba eigentlich nur gut, lasst und mal den görli flashmobben mit jeder 0,5g (Oregano!) gut versteckt am man. das nen paar mal und sie haben für jahre im vorraus zu tun!!! Muahahaha ... ich mein wenn sie uns behandeln wie lemminge sollten wir auch so vorgehen uns alle schön von oben auf die leute drauf schmeißen!"

oder

"Oregano in Grastütchen abpacken mit Cannabis-Parfüm einsprühen und in der Stadt verteilen, damit die grünen was zum Einsammeln haben"

Ob Herr henkel sich dessen bewusst ist was er da für eine Diskussion vom Zaun gebrochen hat?
Don Quischotte
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Re: FB-Shitstorm, Oregano-Flashmobb gegen Henkel-Initiative

Beitrag von Don Quischotte »

zu den Kommentaren kann ich nur eins sagen!!

Gefällt mir :)
If you see the Cops, warn a brother
Palladium
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Re: FB-Shitstorm, Oregano-Flashmobb gegen Henkel-Initiative

Beitrag von Palladium »

Dann kommt es darauf an, was ein Verdächtiger mit Oregano in der Tasch dazu zu sagen hat.
Sonst rutscht die Geschichte wieder ins StGB ab.

StGB § 145d Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1.
daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2.
daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

1.
an einer rechtswidrigen Tat oder
2.
an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

zu täuschen sucht.
(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.
eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
2.
wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder
3.
wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,

um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
LIBERATE VOS EX INFERIS
Sabine
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Re: FB-Shitstorm, Oregano-Flashmobb gegen Henkel-Initiative

Beitrag von Sabine »

Warum mit Oregano, den Geruch kennt eigentlich jeder, der sich mit Ernährung beschäftigt. Ansonsten gibts bald für die Schutzmänner Fortbildungskurse ala "wie unterscheide ich Gewürze von Cannabis". Es gibt doch in fast allen Bioläden Hanftee zu kaufen! Und dann nicht mit 0,5 g kleckern, sondern mit 50g/100g klotzen. Kurbelt zudem die Hanfwirtschaft an. ;) Und die Jungs und Mädels, die den THC-Gehalt feststellen sollen, sind auch gut beschaftigt. ;)

Als Erklärungen, warum sich der Tee nicht in der Orignalverpackung befindet, ginge :

- habe es im (Bio)Laden gekauft. Leider war Plastikverpackung eingerissen, da wurde das umgefüllt, da es die letzte Packung war und somit nicht umgetauscht werden konnte.

- bin heute mit Freunden verabredet und wollte den Tee zum Probieren mitbringen. Die ganze Teedose mitzuschleppen, war mir zu umständlich.

- ....
Highspeed
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Re: FB-Shitstorm, Oregano-Flashmobb gegen Henkel-Initiative

Beitrag von Highspeed »

@Palladium
1. Hat Oregano nicht jeder immer dabei, weil auf den bestellten Pizzen immer zu wenig drauf ist?
2. Wer keine Aussage macht, kann auch nicht wegen Vortäuchen eine Straftat belangt werden.
3. Für welche Substanz die Cops das Oregano halten, ist ihnen doch überlassen.

Empfehlung das DHV bei Polizeikontrollen. Keine Aussage zum Vorwurf einer Straftat.

@aurora Hanftee? Gefällt mir!
Palladium
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Re: FB-Shitstorm, Oregano-Flashmobb gegen Henkel-Initiative

Beitrag von Palladium »

Ist doch so einfach.
Es kommt also bis zum Fund des Gewürzes durch die Polizei.
Dann wird Verdächtiger von vorne herein sagen das es Oregano oder
eben das es das ist, was es ja dann ist.
Wenn die Dich dann auslachen, wegen der "Ausrede", bittesehr.

Aber nach wie vor gilt: Name, Wohnsitz und dann Kopf zu.

Auch die Labore brauchen ein wenig. Solange läuft das Übliche:
Offenes Strafverfahren, Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde.

Grundsätzlich finde ich, die Sache an sich, sau cool! lol
LIBERATE VOS EX INFERIS
Sabine
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Re: FB-Shitstorm, Oregano-Flashmobb gegen Henkel-Initiative

Beitrag von Sabine »

Hanftee's (pur oder Mischung) gibts u.a. bei Hanf-zeit, Sonnentor (http://www.sonnentor.com/Produkte-Onlin ... earch%29/0) und bei vielen, vielen anderen Onlineshops.
Florian Rister
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Re: FB-Shitstorm, Oregano-Flashmobb gegen Henkel-Initiative

Beitrag von Florian Rister »

Solange man keine Straftat vortäuschen will, kann man Oregano mit sich führen, kleingeriebene Aspirin, riesige Tabak-Zigaretten oder diese Dinge öffentlich vorzeigen. Ist ja ein freies Land :D
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
Psyderpig
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Re: FB-Shitstorm, Oregano-Flashmobb gegen Henkel-Initiative

Beitrag von Psyderpig »

Florian hat Recht. Vortäuschen einer Strafe ist es nur, wenn man sich selber anzeigen würde, wenn die Anzeige von anderen (Staatsanwaltsschaft) gestellt ist es nicht Strafbar.
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