Blutentnahme auch ohne richterlichen Beschluss

Antworten
Bayern
Beiträge: 85
Registriert: Di 11. Dez 2012, 10:23

Blutentnahme auch ohne richterlichen Beschluss

Beitrag von Bayern »

Polizeibeamte dürfen bei betrunkenen Autofahrern notfalls auch ohne einen Richter eine Blutentnahme anzuordnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.

Was für ein Urteil.... :o

http://www.augsburger-allgemeine.de/pan ... 92911.html
dont panic, its organic...
Thomas
Beiträge: 95
Registriert: Di 14. Feb 2012, 23:09

Re: Blutentnahme auch ohne richterlichen Beschluss

Beitrag von Thomas »

Wenn er nicht beim blasen eingewilligt und evtl. keinen Anfangsverdacht besteht, hätte die Sachlage anders ausgesehen.

Wenn ich jedoch einwillige das die Polizei schon meine vollkommene Fahruntüchtigkeit protokollieren kann, kann ich mich doch auch nicht wirklich bei der Blutentnahme beschweren?

Zumal ja vor Ort schon ein Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit vorlag. So hatte er im Straßenverkehr einfach nichts verloren?!
Bayern
Beiträge: 85
Registriert: Di 11. Dez 2012, 10:23

Re: Blutentnahme auch ohne richterlichen Beschluss

Beitrag von Bayern »

Das heißt aber auch dass die Polizei quasi immer Blut abnehmen darf wenn sie will.

Da können die die ganzen Schnelltests auch abschaffen, und grundsätzlich immer eine Blutentnahme anordnen,
am besten bekommt gleich jeder Polizist nen Schnellkurs im Blutabnehmen. Dann muss man auch nicht mehr zur Wache fahren.

Gleich bei jeder Kontrolle, zack ne Nadel im Arm, "Dann schauen wir mal wie Sie die letzten 6 Wochen gelebt haben"
vielleicht auch noch gleich Leberwerte überprüfen, dann kann man auch gleich Risikogruppen zuteilen....
dont panic, its organic...
Thomas
Beiträge: 95
Registriert: Di 14. Feb 2012, 23:09

Re: Blutentnahme auch ohne richterlichen Beschluss

Beitrag von Thomas »

Nein das soll es nicht!

Aber wir sind uns einer Meinung das jemand ab 1,6 Promille nichts mehr am Steuer zu suchen hat?!

Denke es gab einen Grund warum genau er angehalten wurde, auch die Blutentnahme, die war sicherlich nicht ohne verdacht oder habe ich da was falsch verstanden?

Wenn ich einen Wert von 1,6+ puste brauche ich mich nicht auf ein richterliches Urteil zu stützen, dann hab ich Probleme und das ist auch in gewisser Weise gut so.
Florian Rister
Board-Administration
Beiträge: 3372
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:43
Wohnort: Berlin

Re: Blutentnahme auch ohne richterlichen Beschluss

Beitrag von Florian Rister »

Kürzlich mit jemandem geredet, der mehrfach durch Urintest verweigern dem Bluttest entgehen konnte. Es dauert immer ein bißchen, die Polizisten texten einen zu und versuchen halt den Urintest zu kriegen. Aber wenn man sich unverdächtig und normal verhält und keine offensichtlichen Verdachtsmomente vorliegen, kann man diese "Probe" bestehen und irgendwann kriegt man von leicht entnervten Beamten die Papiere zurück...
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
4Auge
Beiträge: 61
Registriert: Di 15. Jan 2013, 09:22

Re: Blutentnahme auch ohne richterlichen Beschluss

Beitrag von 4Auge »

Mit 1.6 Promille hat man auch eine ordentliche Fahne, und ist nicht im geringsten mehr fahrtüchtig.
Wir sprechen hier von der aktiven Substanz. Und ist es eben ein großer Unterschied, ob einem der Führerschein abgenommen wird, weil man bedröhnt fährt - oder weil nachgewiesen wird, dass diese Substanz mehrfach genommen worden ist (THC-COOH oder Leberwerte). Ersteres geht für mich völlig klar. Ob besoffen oder bedröhnt: Nimm Bus oder Taxi - ist easy. Letzteres geht nicht klar. Ein fehlendes Trennungsvermögen kann man eben nur nachweisen, wenn die Person im Straßenverkehr unter dem Einfluss bewußtseinsverändernder Stoffe angetroffen wird.

Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass es im Strafrecht kein Beweisverwertungsverbot gäbe - und haben die Beschwerde nicht angenommen. Ist ok.
JK420
Beiträge: 72
Registriert: Sa 6. Sep 2014, 11:56

Re: Blutentnahme auch ohne richterlichen Beschluss

Beitrag von JK420 »

Dazu kann man nur ein sagen: ABSOLUT DUMM :lol:

Wenn ich Alkohol trinke, muss ich immer mit einen Test rechnen. Auch wenn man nur 1 Bier getrunken hat und danach Auto fährt riecht die ganze Fahrerkabine nach Alkohol. Das riechen bei einer Kontrolle auch die Polizisten...
Das ist natürlich ein begründeter Verdacht. Sollte ich jetzt den Alkohol-Test vor Ort nicht zustimmen, ist es nur logisch, dass ich auf die Wache zum Blutabnehmen muss... Wenn dann nicht sofort ein Richter zur Verfügung steht, handelt es sich natürlich um "Gefahr in Verzug".... Somit ist eine Blutabnahme rechtens!
Wo ist da der Unterschied ob der Richter das angeordnet hat oder nicht?
Was anderes wäre es gewesen, wenn die Blutuntersuchung 0,0 ergeben hätte. Dann hätten sich die Beamten dazu äußern müssen... :twisted:
Somit könnte man dann einen Strafantrag und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen wg. folgender Verstöße:
- § 239 StGB Freiheitsberaubung
– § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da die Amtsinhaber ihre Befugnisse missbraucht haben
– § 340 StGB Körperverletzung im Amt
– § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Aber so kann man nur sagen:
Don`t drink and drive!!!
Und das kann ich nur jeden Empfehlen! Ich fahre selbst nach einem einzigen Bier für die nächste Stunde nicht mehr... und sobald ich mehr als ein Bier trinke, lasse ich mich fahren!
Ich (nd ihr wahrscheinlich auch) könntet es euch nie Verzeihen, wenn bei einer Rausch-Fahrt jemand verletzt oder gar ums Leben kommt....
Antworten

Zurück zu „Allgemeines“