Drogenscreenings in Bewährung

Antworten
Patrick-BY
Beiträge: 3
Registriert: Fr 1. Apr 2016, 01:52

Drogenscreenings in Bewährung

Beitrag von Patrick-BY »

Hallo liebe Freunde ,

seit Wochen recherchiere ich nun stundenlang im Internet auf der Suche nach Antworten zu einem bestimmten Thema ! Leider finde ich nur unsachliche irrelevante "Meinungen" ohne jeglichen rechtlichen Aspekt oder Tatsächlichen eigenen Erfahrungen !
Die Hoffnung stirbt zuletzt und wenn dann hier .

Es geht nur um Cannabis-THC

FRAGE:
Hat sich jemand erfolgreich rechtlich gegen Screenings in der Bewährung gewehrt ? Oder bei positiven Screening bei Anhörung gewehrt? Wenn ja , mit welcher rechtlichen Grundlage? Wie z.B "konsum nicht verboten" o.ä. !

Thema :

Drogenscreenings (1/4 jährlich) als Auflage während der GANZEN Bewährungszeit (+Bewährungshelfer)

Hintergrund :

1 Jahr Freiheitsstrafe zu 3 Jahren Bewährung wegen Besitz nicht geringer Menge Cannabis ( 75g )

Keine Angaben vor Gericht zu Konsumverhalten und/oder Handeltreiben. Sprich komplette Aussage verweigert und nur den Besitz eingeräumt...ansonsten behaarliches Schweigen zu Konsum oder Handel.
Keine Verkehrsdelikt, kein Führerscheinentzug, keine Theraphieauflagen o.ä.

Aktueller Stand:

1 jahr Bewährung vorbei, 3x Screening negativ - 4. ergebnis steht noch aus

GANZ EHRLICH :
Ich habe die Schnauze voll von den Screenings, ich möchte nicht länger auf mein geliebtes Kraut verzichten müssen , ich möchte mich nicht länger beugen was den Konsum in meinen vier Wänden/auf meinem Grund und Boden betrifft. Auch nach einem Jahr Abstinenz aus Angst vor Konsequenzen verspüre ich nach sie vor täglich abends meine Lust und möchte es auch einfach nicht sein lassen.

Ich möchte jetzt nicht persönliche Meinungen,Ratschläge oder das übliche Internet geblubber hören sondern hoffe auf ernsthafte Erfahrungsberichte am besten mit rechtlichen Details.
Es wird sich doch irgendjemand in DE mal versucht haben zu wehren was die Screenings und den "legalen" Konsum betrifft!?!?

P.S
Die Tatsache das ich aus Bayern komme und extrem hart nach den extrem übertriebenen bayrischen gesetzen bestraft wurde, sollte bei diesem thema keine Rolle spielen da es um eine grundsätzliche bundeseinheitliche Grundlage geht .....nämlich "konsum ist nicht verboten" und wieso untersagt und kontrolliert man das ?
Antworten

Zurück zu „Allgemeines“