Vision: Eine Legalisierung nach unseren Vorstellungen

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MaximilianPlenert
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Vision: Eine Legalisierung nach unseren Vorstellungen

Beitrag von MaximilianPlenert »

eure meinungen dazu
?
http://www.alternative-drogenpolitik.de ... tellungen/

Inhalt: Eine Antwort auf die Frage “Was meinen wir mit Legalisierung?” mit dem Ziel einen konkreten Vorschlag als Diskussionsgrundlage zu entwickeln.

Einleitung: In grünen und linken Wahlprogrammen (hier das Grüne zur Bundestagswahl 2005) findet sich die Forderung: „Bei weichen Drogen wie Cannabis wollen wir unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine legale Abgabeform – wie in den Niederlanden – ermöglichen.“ Was meinen wir damit?

Vorbemerkung: Das hier vorgestellte Modell beruht auf den Vorschlägen aus den unten genannten Quellen. Es stellt ein konkreten Vorschlag da, das keineswegs den Anspruch hat die endgültige Wahrheit zu sein. Es soll als Diskussionsgrundlage dienen. Einzelne strittige Fragen werden in Fortfolgenden diskutiert, die Antworten können je nach Prioritäten- und Zielsetzung, Menschenbild und Politikverständnis auch anders ausfallen. Auch die praktische Erfahrung wird zeigen welcher Nachjustierungsbedarf besteht. Unabhängig von den Details bietet jede Antwort, auch extreme wie ein Verkauf über Apotheken mit Rezeptpflicht oder ein Handel im Supermarkt, grundlegende Vorteile gegenüber dem heutigen Schwarzmarkt. Drogenpolitik soll die Probleme, die es mit und wegen Drogen gibt, mindern, ohne selbst neue Probleme zu schaffen.

Das Ziel einer Legalisierung ist die Entkriminalisierung aller Konsumenten und die Regulierung des Marktes für Erwachsene.

Der Handel soll in lizensierten Geschäften, den Cannabisfachgeschäften stattfinden.

Beantragen kann eine Lizenz jeder über 18 Jahren. Vorraussetzung ist in der Einführungsphase ein einfacher Eignungstest, dessen Umfang einer mehrwöchigen Ausbildung entspricht.

Mittelfristig ist der 2-3 jähriger Ausbildungsberuf des Cannabisfachverkäufers zu etablieren. Diese Ausbildung beinhaltet:

Wechselwirkung beim Mischkonsum von Cannabis mit anderen Drogen und Medikamenten
Wirkung und Nebenwirkungen von Cannabis
Besondere Risiken für Schwangere, im Straßenverkehr oder bei psychischer Vorbelastung
Zubereitungs- und Konsumformen
Rechtliche Bestimmungen
Weitervermittlung von Hilfe und Beratung bei problematischem Konsum
Kaufmännisches Wissen
Hygiene und Lagerung
Lagerhaltung, Bestellwesen und Versand
Kundenberatung
Die Lizenz erlaubt auch ausschließlich den persönlichen Verkauf in einer festen Betriebsstätte. Ein Internet- oder Straßenhandel oder ein gar Automatenverkauft ist nicht vorgesehen, da hier kein Kontakt zwischen Händlern und Kunden mit fundierter Beratung jederzeit sichergestellt werden kann.

Als Altersgrenze wird analog zu Tabak und Alkohol 18 Jahre vorgeschlagen. Einerseits ist ein spätes Einstiegsalter wünschenswert, andererseits ist es problematisch, gerade Jugendliche weiter einem Schwarzmarkt auszusetzen, auf dem sie weder Qualität noch Beratung erwarten können. Das Alter 16 würde keine zentrale Gruppe ausschließen, ist kompatibel mit dem derzeitigen Einstiegsalter und würde auch eher zu einer Trennung der Märkte führen.

Es gibt keine weiteren Voraussetzungen für den Einkauf außer die Altersgrenze, eine Registrierung ist nicht notwendig.

Der Großhandel, Anbau und Import kann wie bei Medikamenten über privatwirtschaftliche Firmen abgewickelt werden. Ein Import wäre über die bestehenden internationalen Verträge möglich, Autarkie wäre angesichts eines Flächenbedarf von 50 – 150 ha problemlos möglich.

Cannabisfachgeschäfte können Teil von Drogerien und Apotheen sein.

Werbeverbot für Produkte und Läden außerhalb diesen selbst.

Eine Abschätzung durch Übertragung der niederländischen Verhältnissen abzüglich des dortigen Drogentourismus ergibt 2000 Verkaufsstellen für Deutschland, im Durchschnitt eine pro 40.000 Einwohner bzw. 6 pro Landkreis.

Jede Verkaufseinheit beinhaltet Informationen über Produktionsjahr, Sorte, Preis, Gewicht, ungefährer THC- und CBD-Gehalt, Anbauweise und Herkunft des Produktes sowie ein Beipackzettel mit Informationen über Pharmakologie, Wirkungen, Dosierung, Nebenwirkungen und Risiken usw. des Cannabiskonsums. Diese sollten nicht nur informativ, sondern auch ansprechend gestaltet sein. Ein besonderer Schwerpunkt soll das Thema Safer Use und weniger schädliche Konsumformenen (Tabak- und nikotinfrei, z.B. Vaporizer) sein.

Die Qualitätskontrolle steollt sich dass sich Cannabisprodukte frei von gesundheitsschädlichen Rückständen wie Herbiziden und Pestiziden sind.

Der Jugendschutz wird über die persönliche Verkaufslizenz und einem sofortigem Entzug bei erwiesenen Verstößen sehr gut sichergestellt.

Die Cannabispolitik sollte einer ständigen Evaluation ausgesetzt sein.

Das Cannabisfachgeschäftemodell ist einem Apotheken- oder Coffeeshop-Modell vorzuziehen. Apotheken sollten nur Heilmittel verkaufen, durch ein Verkauf von Cannabis zu Genußzwecken würden die Konsumenten pathologisiert. Coffeeshops unterliegen keiner Qualitätskontrolle.

Parallel zu den Cannabisfachgeschäften ist der Anbau für den persönlichen Bedarf, auch in Cannabis Social Clubs legal.

Wer aufgrund des Konsums von Drogen aktiv berauscht und damit in seiner Fahrtauglichkeit eingeschränkt ist, muss im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen. Deswegen braucht es für den Straßenverkehr klare THC-Grenzwerte.

Das Modell des Cannabisfachgeschäfts ermöglicht eine Kontrolle des THC Gehaltes, besonders potente Sorten können besonders besteuert werden.

Es sollte einen freiwilligen Drogenführerschein zur Förderung der Drogenmündigkeit (Drogenkunde, Genussfähigkeit, Risikofähigkeiten und Kritikfähigkeit) geben.

Cannabisfachgeschäft sollten eng mit niedrigschwelligen Angeboten der Suchtprävention, Frühintervention und Drogenmündigkeit verzahnt sein.

Offene Fragen:

Konsummöglichkeiten vs Nichtraucherschutz?
Faire Preise
Produzentenschutz, bzw. wer darf produzieren
Überarbeitung der Statistiken zur Mortalität usw. bzw. der Einordnung bestimmter Bilder
komplette Akzeptanz anstelle Akzeptanz im kleinen Rahmen
Einfach zu verstehende Informationen & Zugang; in einer Sprache die verständlich und relevant für die Personen ist
Zum Weiterlesen:

‘Cannabis Policy, Implementation and Outcomes’, RAND Europe
After the War on Drugs: Blueprint for Regulation, Transform, insbesondere Abschnitt 5.3 “Regulated drug markets in practice – Cannabis”
Globales Cannabisregulierungsmodell 2004, VfD
Regulierte Cannabisabgabe am Beispiel Berlin, DHV
Cannabisbeschaffung für das Berliner Modellprojekt, DHV
Finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen einer Cannabislegalisierung, DHV
chiliheadz
Beiträge: 276
Registriert: Di 7. Aug 2012, 17:54

Re: Vision: Eine Legalisierung nach unseren Vorstellungen

Beitrag von chiliheadz »

Dein Vorschlag ist genial!!
Allerdings stellt sich mir die Frage, warum bei aller Gegenwehr gegen Cannabis der "Eigenanbau" von Tabak nicht einmal steuerlich erfasst ist, obwohl doch auf Grund der "allgemeinen Gefährdung der Volksgesundheit" die Tabak-und Zigarettenpreise durch die Regierung stark angehoben worden sind....
Sieh hierzu:
Privatanbau von Tabak ist in der BRD sogar "steuerfrei" erlaubt! Siehe:
http://www.tabakanbau.de/de/poolinfo.php?id=8333
Warum? : Unser Tabaksteuergesetz befreit die Herstellung von Zitat: "Tabakwaren, die außerhalb eines zugelassenen Herstellungsbetriebes aus Kleinpflanzertabak hergestellt und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind" von der Tabaksteuer. (siehe obigen Link)

Wie viele Pflanzen sind erlaubt?
In der BRD ist keine Grenze festgelegt, wann ein gewerblicher Anbau vermutet wird. Man dürfte jedoch auf sicherem Boden sein, wenn man die früher einmal geltenden 5 Pflanzen- Grenze (angeblich heute 100!) nicht überschreitet, da sonst das Finanzamt "Fragen" stellen könnte bezüglich des "Eigenbedarfs" und der benötigten Fläche samt Zeitaufwand....

Warum darf dann (sogar steuerfrei) ein "JUGENDGEFÄHRDENDES, ALLGEMEIN "GEFÄHRLICHES KRAUT" heute "unlimitiert in Eigenanbau gepflanzt und genutzt werden, ein weniger gefährdendes "Kraut" wie Cannabis jedoch nicht! Selbst "Pilze" fallen nicht unter das Anbauverbot.....

Sollte da nicht ein Verstoß gegen das "Gleichbehandlungsprinzip" zu vermuten sein? Ich darf mich durch Eigenanbau von Tabak, der ja in "Fertigform", industriell hergestellt extrem verteuert wurde um "die Volksgesundheit zu schützen", ungehindert und UNVERSTEUERT selber vergiften, mich mit Hanf jedoch keinesfalls heilen oder Linderung erfahren. Diesen Widerspruch soll ein Politiker einmal logisch erklären! :mrgreen:
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bushdoctor
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Re: Vision: Eine Legalisierung nach unseren Vorstellungen

Beitrag von bushdoctor »

MaximilianPlenert hat geschrieben:eure meinungen dazu
?
http://www.alternative-drogenpolitik.de ... tellungen/
Der Vorschlag ist sauber ausgearbeitet und eine solide Diskussionsgrundlage.

Brauchen wir aber wirklich "staatlich geprüfte Cannabis-Fachverkäufer"? Vielleicht als Endstufe einer langen Entwiklung...

Was ich grundsätzlich gut finde ist, dass Cannabis öffentlich nur in speziellen Geschäften verkauft werden sollte.
Dies sollte eigentlich für alle "Drogen" (psychotrope Substanzen) gelten! Das skandinavische System der Alkohol-Butiken finde ich dem Gefährdungspotential von Alkohol angemessen und dass Tabak z.B. in Österreich hauptsächlich in den Trafiken verkauft wird, finde ich ebenfalls einen sehr guten Ansatz.

Die Menschen, die potentiell schädliche Substanzen konsumieren wollen, sollten einen "bewußten" Schritt dazu machen müssen und sich nicht im Supermarkt quasi im Vorbeigehen eindecken können.

Was ich in dem Vorschlag vermisse ist ein Hinweis, wie der Eigenanbau gehandhabt werden soll.


Meines Erachtens wäre es im ersten Schritt besser, den Eigenanbau einer gewissen Anzahl von Hanfpflanzen vollständig zu entkriminalisieren. Darauf könnten dann "Cannabis Social Clubs" aufbauen und über eine Vereinstruktur (e.V.) völlig im Privatrecht den Bedarf seiner Mitglieder regeln.

Einzige staatliche Auflage für diese Vereine wäre eine Vereinssatzung, die nur volljährige Mitglieder erlaubt und explizit den Weiterverkauf von Cannabis an Nichtmitglieder verbietet.
Wenn die Rechtslage "einwandfrei" wäre, dann könnten sogar die Anbau-Örtlichkeiten an die Behörden offengelegt werden, damit die Polizei oder das Ordnungsamt (oder wer auch immer) die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen jederzeit überprüfen kann.

Ein transparentes System wäre mir am liebsten, denn eigentlich sollte der blöde Satz von "wer nix zu verbergen hat, braucht sich auch nicht zu fürchten" immer gelten. Die Lage des belgischen CSC, der seinen Anbau offenlegen würde aber nicht kann (weil die Polzei sonst sofort alles beschlagnahmen müsste), ist mir einfach zu grotesk.

Ein Cannabis-Sozial-Verein könnte auch alle Beratungs- und Aufklärungsabeit leisten. Vielleicht kann man auch Weiterbildungen ähnlich den Übungleiter-Ausbildungen der Sportvereine anbieten, um eine qualitativ hochwertige Beratung sicherzustellen.

Wer weiß. vielleicht kann ja dann der DHV als "Dachverband der Cannabis-Sozial-Vereine" diese Zertifizierung leisten... und hätte damit ein weiteres Tätigkeitsfeld nach der "Legalisierung" :mrgreen:
Krautcontrol
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Registriert: Fr 14. Dez 2012, 06:19

Re: Vision: Eine Legalisierung nach unseren Vorstellungen

Beitrag von Krautcontrol »

Es sollte jedem grundsätzlich gestattet werden, selbst einige Pfanzen anzubauen, gerade für medizinische Anwender kann aufgrund der vielfältigen Wirkungsbereiche besser die richtige von abertausenden Sorten gefunden werden, als dies eine handvoll Läden im Landkreis mit einer begrenzten Auswahl bieten können. Zudem wirkt dies nicht nur der "Patente auf Natur" Problematik (Sativex z.B.) entgegen, sondern auch dem Schrumpfen des Genpools. alle Versuche die Produktion weiter zu zentralisieren, ob nun über Rockerbunker, Social Clubs, Gemeindeplantagen (möglicher Ansatz? vielleicht sammeln einige Gemeinden in den Niederlanden bald damit Erfahrung), privatwirtschaftliche Erzeugung oder gar staatliche Überwachung (Uruguay), würden diese Problematiken verschärfen. Zudem stellt Heimanbau für die Übergangsphase eine Möglichkeit dar, faire Preise zu erzielen. Die notwendigen Grundlagen der Debatte dürfen nicht vergessen werden. Daher bin ich entschieden dagegen, die Produktion -vom Eigenanbau abgesehen- irgendwo anders als im Fachgeschäft selber anzusiedeln.

Eine häufige Frage bleibt, wieviele Pflanzen gestattet werden sollen. Selbst bei der geringsten möglichen Anzahl von einer Plfanze ließe sich mit einem Deckendurchbruch und einer handvoll 1000-Watt Armaturen eine mehrerer Pfund großer Batzen pro Durchgang erzeugen, der viele die (zugegebenermaßen lange) Dauer eines solchen Unterfangens versorgt hält. In der Praxis werden sich viele warscheinlich praktischere und effizientere Lösungen wünschen. Im Illegalisierten Heimanbaubereich in Europa haben sich Handelsübliche Anbauzelte von meist nicht mehr wie einem Quadratmeter durchgesetzt, viele der getarnten Eigenbauschränke dürften noch wesentlich kleiner sein. Aufgrund des schnellen Wuchses von Hanf, besonders den beliebten Sativavarianten, und der Höhe etwaiger Anlagen, welche unter die übliche Deckenhöhen in Wohnhäusern passen müssen, ist davon auszugehen, das die meisten Heimanbauer per SOG- oder SCROG-Verfahren anbauen, und das die Vegetative Phase des Wuchses unter drei Monaten gehalten wird. So aufgezogene Pflanzen sind in der Regel wesentlich kleiner, wie Plfanzen in der Natur. Man kann von Erträgen zwischen 5 und 50 Gramm pro Pfanze ausgehen, je nach Erfahrung des Anbauers. Faustregeln besagen das zwischen 100 Gramm pro Quadratmeter und 1 Gramm pro hineingesteckter Lichtleistung erwartet werden können, wobei in Kleinsträumen von 1qm bei 400 Watt oft physikalische Grenzen erreicht werden, welche die Verwendung stärkerer Lampen unmöglich macht. Dabei ist die Anzahl der verwendeten Pflanzen eher unerheblich, wenn genug Zeit besteht, während des vegetativen Wachstums den "Zwischenraum zu füllen" mit weniger größeren und flächigeren Pflanzen die künstlich niedrig behalten werden. Viele sind daher schon übergegangen, mit einem Mehrkammersystem eine notwendige Trennung der Beleuchtungszeiträume zu erreichen, um wachsende Pflanzen getrennt von einer sogenannten "Blühkammer" zu kultivieren, und so die Durchlaufdauer auf die Blütedauer zu verkürzen. Nach jeder Ernte stehen sofort die nächsten Pflanzen geschlechtsreif und in der richtigen Größe und Anzahl zur Verfügung, um direkt die nächste Charge auszublühen. So reichen für den durchschnittlichen Cannabiskonsumenten mit grünem Daumen sechs bis neun Pflanzen in der Blüte auf einem halben Quadratmeter unter 250 Watt vollkommen aus. Das bei Umsetzung des Vorschlags unnötige Hanfsamenverbot führt dazu, dass deutsche Cannabiszüchter vermehrt in einem sog. Mutterraum zwei oder drei kleine "Mutterpflanzen" halten, von denen regelmäßig Ableger geschnitten werden, um Pflanzen selbst zu erzeugen. Manche bauen unter der Sonne an, manche im PC-Gehäuse, manche eine einzige Plfanze feminisierter, selbstblühender Varietäten auf ihrer Fensterbank. Ein anderer benötigt aberhunderte Exemplare zum Erhalt alter Arten oder der Schaffung neuer Sorten.

In plädiere dazu, all diese Punkte in Betracht zu ziehen bei dem Versuch, vernünftige Rahmenbedingungen zur Deckelung der Produktion zu schaffen. Einerseits muss der oftmals medizinisch darauf angewiesene Betroffene eine rechtssicher gültige und vorallem in der Realität praktikable Grundlage bekommen, andererseits muss jeder Markt vor einer Flut von "Homegrown" geschützt werden. Ich schätze pro Person neun bis zwölf blühende Hanfplfanzen indoor als Berich für solch eine Grundlage ein, und möchte an diesem Punkt auch den Vorschlag propagieren, allein blühende Pflanzen unter etwaige Strafen zu stellen, und nichtblühende Pflanzen generell nicht mehr verfolgen. Daraus könnte sich ein privatwirtschaftlicher Sektor des Stecklinghandels eröffnen, ähnlich wie in Österreich. Man könnte genau wie bei Tabak in Deutschland von der straf- und steuerrechtlichen Verfolgung einiger dutzend bis hundert Pflanzen absehen, welche Rein zum privaten Gebrauch verwendet werden. Ansonsten würde ich folgenden Umfang gestatten: 2 Mutterplfanzen, 6 Stecklinge, 6 Wachsende, 6 Blühende. Ergibt an lebenden, ungetrockneten Pflanzen zu keinem Zeitpunkt über 20 Exemplare. Damit sollten auch alle Zelter (eine Kammer) und Outdoorspezialisten klarkommen. Wer dann immernoch mehr benötigt, für den steht ja schon die ganze Bfarm-Infrastruktur zur Verfügung, Ausnahmen wären also machbar. Das Material darf nicht verkauft werden, aber umsonst abgegeben werden an erwachsene bekannte. Beim nächsten mal erzeugt man dann etwas weniger, man hat ja nichts zu verschenken.

Für alle Gelegenheitskonsumenten, Menschen die auf Dienstleistungen angewiesen sind, usw. bietet der Verkauf über ein Hanffachgeschäft Vorteile gegenüber Selbstversorgung und Social Clubs. Trotzdem könnte man gut die Produktionsweise abkupfern. Warum sollte der "Fachhändler" dieses zugegebenermaßen besonderen Verbrauchsgegenstands es nicht im Hinterraum selbst erzeugen? Um medizinisch verwendbare Produkte zu erzeugen bietet sich der Indoor/Gewächshausanbau ja sowieso an. Dies ist einerseits der verfügbaren Technologie zu verdanken, welche leicht überall aufgestellt werden kann, auch im Fachgeschäft. Andererseits kann die Einhaltung gewisser Hygieneregeln vom Ausgebildeten Personal eingehalten werden, wie in Apotheken. Dies kann und soll überwacht und reguliert werden, ähnlich wie die Gesundheitsämter die Lebensmittelerzeugung in Restaurants usw. überwachen und regulieren. Die passende Behörde dazu existiert also schon, natürlich müssen Bestimmungskataloge erarbeitet werden, und Kontrollintervalle und Interventionsmaßnahmen angepasst werden.

Es gilt in hohem Maße, die Produktionskosten von Cannabis in Deutschland zu senken. Ein Gramm illegal in Deutschland angebautes Cannabis kostet in der Herstellung oft ein bis drei Euro. Die Landwirtschaft könnte mit industriellen Arbeitsweisen sicher eine ähnliche Qualität für um die zehn Cent erzeugen. Größtenteils ist dies dem Stromverbrauch verschuldet. In Zeiten einer Energiewende könnte es von Vorteil sein, Einrichtungen zu bauen oder zumindest bestehende Gebäude dahingehend umzubauen, das idealerweise ein hermetisch abgeriegelter Pflanzraum mit komplett abdunkelbarer Glasüberdachung entsteht, wodurch man die Vorteile von Indorr und Gewächshaus vereint. Auch durch intelligentes Düngen können enorme Einsparungen erzielt werden. Solche und weitere Maßnahmen wie ständige Fortbildung und Entwicklung sichern dem Fachgeschäftler einen Preisvorteil in der Produktion gegenüber dem Schwarzmarkt, wie Überschüsse bei Heimanbauern, was diesen uninteressant macht. Denn natürlich bleibt Kauf und Handel großer Mengen verboten, denn die braucht ja dann kein Dealer mehr, und die UN kann dann nichts sagen. Dadurch wird es der organisierten Kriminalität erheblich erschwert, Gelder einzunehmen, Terrorismus zu finanzieren und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu leisten.

Die Erfahrungen in Spanien mit CSCs zeigen zudem, das man nur durch bauliche Maßnahmen wie Videoüberwachung und Vergitterung die organisierte Kriminalität in Europa von Überfällen abhalten kann. Dies sollte zum Wohle der Konsumenten und Fachgeschäfte also auch in Deutschland, der zweiten Heimat der Mafia, beachtet werden.

Ich stelle mir das so vor: Die Gemeinden müssen über die Kreisebene genügend und flächig gestreute Gebiete finden/stellen, die sich dann jeweils am besten eignen. Dabei orientieren sie sich an all den Erfahrungen, die die Niederlande mit den Koffieshops gemacht haben, ich meine die Zwangsverlagerungen mal ins Zentrum, mal weg vom Zentrum, weg von Schulen, dazu dann Verkehrsaufkommen, Parkplätze, "Overlast" halt, um es von Anfang an möglichst vielen möglichst gerecht zu machen. Die Fachgeschäfte vieleicht an Benutzungspflift-fähig geplanten Radwegen in der Stadt und mit ÖPNV Anbindung in ländlichen Regionen, da sollte man alternativen zum Auto anbieten können. Dazu Apothekendienst für therapeutische Anwender mit versiegelten Behältnissen? Die Fachgeschäfte sollten ihren Unterhalt vom laufenden Geschäft finanzieren und den Angestellten einen normalen Lebensunterhalt ermöglichen, aber ansonsten nicht Profitorientiert arbeiten, und alle Gewinne an die Verbraucher durch faire Preise weitergeben. lediglich die notwendige Besteuerung kommt obendrauf. Die Gemeinden finanzieren anfangs die Einrichtung, die sich dann selbst trägt und ordentlich Steuern abwirft. Ein Teil dieses Geldes wird darauf verwendet, Kontrollen durchzuführen. Überhaupt die Gemeinden als Träger, denen fehlt es nicht nur an Gewerbesteuer, und auf der Ebene ist auch viel mehr Bürgerbeteiligung möglich.

Uber die größe der umgeschlagenen Menge in den Geschäftsbüchern ergibt sich die Anzahl Plfanzen, die bespielsweise im gleichen Zeitraum des Folgejahres geerntet werden dürfen. Gleichzeitig wird dadurch ermittelt, wieviele Angestellte benötigt werden. Bei jeder Ernte findet vor Ort eine Qualitätsüberprüfung auf Kontaminierungen, Schädlinge und Zusammensetzung statt, dessen Ergebnisse frei verfügbar gamacht werden, durchgeführt von mobilen Teams. Im Rahmen dieser Kontrollen könnten gleichzeitig die Bücher kontrolliert und Mengen festgesetzt werden. Zudem könnte so eine regelmäßige Kontrolle der Örtlichkeiten stattfinden. Alles in einem Abwasch unter Vermeidung unnötiger Bürokratie. Die Überschüße aus der Produktion gehen über die Hanftafel an bedürftige, Forschungseinrichtungen oder notfalls in die Vernichtung.

Die Fachgeschäfte müssen verpflichtet werden eine bestimmte Anzahl unterschiedlicher Sorten und Präperate vorrätig zu halten. Mindestens eine Cannabissorte wie Bedrocan (THC-reich) und eine wie Bedrobinol (CBD-reich) sowie alle anderen interessanten Kombinationen je nach Forschungsstand. Dazu sollten Präperate wie Harz, Öl, Magarine, Kekse, Salben usw. verpflichtend sein. Im Fachgeschäft sollte es Konsummöglichkeiten geben.

Nichtraucherschutz ist wichtig, die inhalierung aller Verbrennungsgase kann schädlich sein, deshalb müssen für gerauchtes cannabis exakt die gleichen nichtraucherschutzbestimmungen wir für gerauchen tabak ect. gelten. es sollte nur eine klare ausnahme geben für das drogenfachgeschäft mit aufenthaltsraum, dort müssen unter strengsten arbeiterschutzmaßnahmen Rauchmöglichkeiten geschaffen werden, damit in einer sicheren und sozialen atmosphäre im rahmen der prävention der verantwortungsvolle drogengenuss erlernt und praktiziert werden kann. ein hervorragendes und praxistaugliches beispiel zur möglichen umsetzung bieten die Niederlande. nachdem durch raucherschutzgesetze in koffieshops cannabis nur noch pur geraucht werden durfe, bauten einige Shops in einem Teil des Ladens einen geschloßenen Glaskasten mit starker Lüftung (kifferdruckraum), in dem nach wie vor gemischt mit Tabak konsumiert werden darf, wodurch die Bedrohung durch den Rauch effektiv lokal eingegrenzt wird, und die menge Rauch zu jeder Zeit erheblich geringer beziehungsweise vollständig verringert ist, was nebenbei auch für deutsche Kneipen ausreichende Maßnahmen darstellen würden, so denn gestattet. Also, öffentliche Gebäude nein, zuhause und im laden ja, Privatgelände kann es jeder selbst entscheiden, in der Fußgängerzone, zwischen Eiscafé und Grundschulkindern sollte es auch in unserer Kultur genau so unangesehen sein wie Saufen, daher wird die Mehrheit es nicht machen, also muss man den Konsum im Öffentlichen Raum nicht verbieten, dann kann man am See und auf der Parkbank am Waldrand die Natur auch weiterhin in Gänze genießen, das geht sich aus. Da Rauchen nicht die einzige Konsummöglichkeit, aber bei weitem die ungesündeste darstellt, können beim kiffen Abstriche gemacht werden.

Man sollte auch direkt im aktuellen Bezug zur E-Zigarette Stellung nehmen zu der Gefährlichkeit von Dampf für die Öffentlichkeit, um zu klären ob man sich demnächst seinen Vaporizer mit ins Lokal nehmen darf, Oder ob man aufgrund der Geruchsbelästigung und Contact High ieber davon abstand nehmen sollte.

Die Schaffung einer Hanfarbeiter Sozialkasse damit die Menschen trotz der heutigen Stigmatisierung einen würdigen Lebensabend für ihren wertvollen Dienst an der Gesellschaft genießen können.
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