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Rückwirkende Verurteilung oder Absolution...?

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 13:05
von Mardermolch
Grüße Euch!

Kann mir jemand sagen, was in Deutschland nach einer etwaigen Legalisierung von Cannabis mit den ganzen Hanfproduzenten und Dealern passieren würde? Müssten diese mit einer rückwirkenden Verurteilung rechnen oder würde ihnen eine Art General-Absolution zu teil?
Natürlich müsste man wohl unterscheiden ob es zur unwahrscheinlichen Komplett-Legalisierung käme oder zu einer staatlichen Reglung mit kontrollierter Lizenzvergabe. Aber was sieht das deutsche Recht denn in solchen Fällen vor? Wenn ein Gesetz geändert wird und etwas zuvor verbotenes plötzlich legal ist...?

Viele Grüße,
Andi

Re: Rückwirkende Verurteilung oder Absolution...?

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 14:06
von bushdoctor
Gute Frage...!?

Wenn in dem neuen Gesetz, das die Sache dann ja "legal" macht, nichts diesbezüglich geregelt ist, dann tippe ich drauf, dass man nur auf die allgemeinen Verjährungsfristen (2-10 Jahre) setzen kann.

Wie Du schon richtig erkannt hast, bleibt es theoretisch solange nach altem "Recht" strafbar, bis es verjährt ist... Wobei dann auch nach altem BtmG wegen "Geringfügigkeit" oder "kein öffentliches Interesse" eigestellt werden könnte.

Sag mer mal so: Nach einer Legalisierung ist das eigentlich kein Problem mehr!

Re: Rückwirkende Verurteilung oder Absolution...?

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 14:23
von Reggeldo
Es wird nach dem alten Strafrecht geschaut. Wenn man also vor Legalisiereung verurteilt wurde, dann bleibt das so auch. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es war zu dem Zeitpunkt verboten, also wird man dafür grade stehen müssen.