HabAuchNeMeinung hat geschrieben:DennKo hat geschrieben:Guten Tag liebe Hanffreunde,
....
Ich bitte euch nicht allzu grob zu sein wenn jetzt Informationen fehlen, aber ich bin grad irgendwie ein wenig ausm Konzept geworfen und weiss nicht ob ich mich Freuen soll oder eher in den Arsch beissen soll, weil ich doch wieder ein mal mitgeraucht habe.
Gruß, DennKo
Genau das...
Informiere Dich am besten mal um wieviel Haare so wachsen am Tag...
Der Einmalkonsum nach der langen Abstinenz wird Im Blut und Urin eher nicht lange nachweisbar sein (7 - 14 tage worst case....).
Deine Haare hast Du IMO erstmal aus dem Rennen genommen...
Was ich nicht verstehe, warum hast Du nicht schon während deiner Abstinenz Urin Nachweise erbracht?
Wobei die wären mit dem Einmalkonsum ja eher auch nutzlos, aber vielleicht hättest Du dann drauf verzichtet.
Aber Sicher Du kannst die Haarprobe abgeben und hoffen.
Bitte sei aber nicht enttäuscht wenn es schiefgeht....
VG
HabAuchNeMeinung
Habe gelesen, das Haare am Tag um die 0,3mm Wachsen, also 1cm im Monat. Sprich, sie sind um 3,3 mm. zirka gewachsen.
Das ich nicht schon längst Abstinenznachweise gemacht habe bereue ich selber zutiefst. Es war einfach diese dämliche Blauäugigkeit. "Wird schon nichts mehr kommen" ... Zu früh gefreut.
Ich warte jetzt ersteinmal den Donnerstag ab & was mir der Herr von der MPU-Vorbereitung rät. denke aber, ich werde es mit dem Haartest probieren und darauf hoffen, das ich damit erfolg habe, denn ich habe mittlerweile mehrere Verschiedene Aussagen gelesen, und wie du sagst, kann mir niemand eine genaue Aussage geben wie der Test anschlägt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt und mehr als Euros kann ich dabei nicht verlieren.
Folgende Artikel lassen mir ein wenig Hoffnung:
http://www.jurathek.de/showdocument.php ... ferrer=478
In einem Beschluss v. 12.09.2002 hat der VGH München (11 CS 02.1131) ausgeführt:
"Denn durch die Haaranalyse ist Cannabiskonsum (nur) dann festzustellen, wenn er mindestens einmal wöchentlich erfolgt, wobei nach den Feststellungen des Rechtsmedizinischen Instituts der Ludwig-Maximilians-Universität München selbst der wöchentlich einmalige Konsum durch die Haaranalyse häufig nicht erkannt wird (so Hans Sachs, Statement für das Rechtsmedizinische Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München auf der Informationsveranstaltung "Drogen und Fahreignung" des TÜV Medizinisch-psychologisches Institut Bayern vom 5.2.1998). Ist aber nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein in seiner Frequenz unter einmal wöchentlich liegender Cannabiskonsum durch die Haaranalyse nicht nachzuweisen und die Haaranalyse somit nicht einmal zum zweifelsfreien Nachweis von gelegentlichem Cannabiskonsum geeignet, kann sie auch nicht als geeignete Methode für den nach der Nummer 9.5 der Anlage 4 zu erbringenden Nachweis einer (völligen) Drogenabstinenz des Betreffenden angesehen werden."