JohaJoha hat geschrieben:Also meine Story... Wüsste jetzt nicht was ich erfinden soll oder muss?
Eigentlich ist sicher das ich es so sage wie es ist, das ich eben einmal im Monat etwas geraucht habe und das wars. Das ich währenddesse nicht mit dem Auto gefahren bin oder dergleichen ist sowieso logisch und am Tag danach tat ich es auch nie.
Für diese Aussage muss ich nichts erfinden oder irgendwelche Lügen auftischen.
Ka ob das reicht falls es wichtig wird, nur so war es eben.
Klar kann und wird deine Story nah an der Wahrheit sein aber mit allgemeinen Aussagen wie oben, wirst Du Schwierigkeiten haben.
Du musst zum einen sehen was deine Ex erzählt hat und musst dann alle Verfahren im Kopf zusammenbringen obwohl sie getrennt ablaufen. Und untereinander sollten sich keine Widersprüche finden lassen. Du sagst du hast mit 30g gerechnet und willst nur einmal im Monat konsumiert haben. Damit kommst Du auf rund 2,5g? pro Konsumakt. Wieviele Tüten waren das, in welchem Zeitraum, wann. Wie lange bist Du dann kein Auto gefahren zwei Tage? Reicht das den aus deiner Sicht um wieder fahrtüchtig zu sein nach dem Konsum von 2.5g. Was machst Du wenn sie Dir im Strafverfahren plötzlich 40g vorwerfen. Auf solche Sachen wirst Du dich denke ich einstellen müssen, ich hatte die Situation aber zum Glück noch nie
Das meine ich mit vorbereiten und stimmige Story...
Beschäftige dich mit dem Begriff
gelegentlicher Konsum., den Abbauzeiten bei für deine Konsumangaben usw.
Kleiner Tip jeden 3. Freitag im Monat ist zwar auch irgendwie gelegentlich aber aufgrund der festen Regel halt auch irgendwie regelmäßig. Mischkonsum ist ein NoGo. Es lauern einige Fallstricke .
JohaJoha hat geschrieben:
...
@HabAuchNeMeinung:
Ja das wäre auch für mich das blaue Auge. Hauptsache keine Vorstrafe.
Wie kommst du zu der Annahme das es eventuell nicht mit einer Geldstrafe getan ist?
Was ich mir an lesen konnte und so wie es mein Anwalt (gewiss unter Vorbehalt) geschildert hat wird es eher keine Vorstrafe werden.
Diese Annahme treffe ich nicht, aber Herr Herrman stellt sich gerade als Law and Order Innenminister ins Schaufenster, die Mortler sieht auch schon die Verschwörung der internationalen Cannabis Mafia. Da können nachgeordnete Behörden schonmal in vorauseilendem Gehorsam überreagieren
Denk daran Geldstrafe sagt erstmal nix über vorbestraft der nicht vorbestraft aus. Dein Anwalt sollte Dir erklärt haben was der Unterschied ist. Daher ist auch eine erstmalige Verurteilung zu einer Geldstrafe zu
mehr als 90TS eine Vorstrafe.
100TS sind zwar auch eine Geldstrafe aber du bist halt trotzdem vorbestraft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe
JohaJoha hat geschrieben:
...
Es würde nichts an der Situation ändern aber es würde mir zumindest etwas die Ahnungslosigkeit nehmen die ich aktuell nach wie vor habe. Das ist nämlich schon mal eine absolut unangenehme Sache
Du kannst jetzt eigentlich nur warten bis sich entweder dein Anwalt meldet weil er Akteneinsicht hat und/oder FeB mit der Aufforderung zum äG. Bei Anordnung einer MPU hättest du sogar was von deiner Rechtsschutzversicherung. Das würde bedeuten das die Ermittlungen der Polizei soweit abgeschlossen sind. Dann kann man auch sehen in welche Richtung es geht und dann hängt es vom Staatsanwalt ab ob er das ganze Einstellt (unter Auflagen), mit einem Strafbefehl erledigt oder ob er Anklage erhebt.
Erhebt er Anklage gehe ich davon aus das es auf vorbestraft hinaus laufen soll.
Was der Staatsanwalt im einzelnen tun kann soweit ich das verstehe...
Einstellen gem. §153/ §153a StPo, das wäre der Joker
Strafbefehl zu ?? Tagessätzen, alles unter 90 wäre das blaue Auge,
knapp drüber drüber nicht sehr schön aber was so what.
Anklage nach 170(1) erheben., wobei aus meiner Sicht es dann trotzdem auf eine Geldstrafe rausläuft, die wird dann aber empfindlich, also deutlich über 90TS.
Jetzt liegt es an deinem Anwalt was er mit dem Staatsanwalt "drehen" kann.
Du solltest aber meiner Meinung nach erstmal von deinem Anwalt die Einstellung unter Auflagen erwarten dürfen, wenn er für dich kämpft.
Denn Kleinkonsumenten sind doch entkriminalisiert gemäß einer gewissen CSU Politikerin.
Um ein Gefühl davon zu bekommen wie es vor Gericht zugeht, gehe als Zuschauer mal einfach in eine Verhandlung an eurem Amtsgericht.
Wenn der Angeklagte den Ersten Buchstaben deines Nachnamens trägt ist es nicht unwahrscheinlich das Du den Richter wiedersiehst, sollte es wirklich zu Anklage kommen.
Bei mir wurde damals letztendlich mangels Tatverdacht eingestellt, dieses Glück wirst Du nicht haben.
Aber mir konnten sie halt nicht einmal Besitz beweisen, daher ist mir damals auch der ganze Führerschein kram erspart geblieben glaube ich. Daher glaube ich schon das sich die beteiligten grundsäzlich insofern fair verhalten, das sie die bestehenden Vorschriften und Gesetze einhalten. Trotzdem hat es einen Haufen Kohle gekostet und daher darf sich ja auch nix wesentlich ändern... Einige haben es sich gar gemütlich eingerichtet in der Verfolgungsindustrie, ich möchte garnicht wissen was dein Anwalt wählt
VG
HabAuchNeMeinung
Drei Fragen noch. Ich weiss immer noch nicht welchen Cut Off Wert dein Urintest hatte, es würde mich interessieren.
Zweite Frage: Woher kommst Du grob in Bayern wenn ich fragen darf?
Dritte Frage: Hast Du versucht mal die Grüne Hilfe Bayern zu kriegen?