Führerschein/

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spaten92
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Führerschein/

Beitrag von spaten92 »

Moin
ich wurde vor ca 2 jahren mit ner geringen menge Cannabis erwischt und dies wurde auch strafflich verfolgt wurde aber am ende eingestellt .
nun ist die frage ob mir irgendetwas bei der Führerschein prüfung im wege steht .
Mfg
PhilipH
Beiträge: 65
Registriert: So 9. Jun 2013, 15:13
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Re: Führerschein/

Beitrag von PhilipH »

Hallo spaten92,

Grundsätzlich kann es sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde Nachweise über vorhandenes Trennungsvermögen oder, bei Verdacht auf Rauschmittelabhängigkeit, Nachweise über Abstinenz in Form einer bestandenen MPU fordert.

Du musst bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Ich gehe dabei davon aus, dass Dir die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg entzogen wurde. Ich empfehle Dir, Dich mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen zu erfragen.

Mehr kann ich auf Grundlage der Informationen, die Du uns gibst, nicht beitragen. Allerdings werden bei "geringen Mengen" üblicherweise keine Strafverfahren eingeleitet. Wenn Du uns mehr über die Sachlage mitteilen möchtest, können wir Dir möglicherweise eine genauere Prognose geben.

Freundliche Grüße,

Philip.
Nordel
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Registriert: Fr 10. Feb 2012, 16:50

Re: Führerschein/

Beitrag von Nordel »

PhilipH hat geschrieben:Ich gehe dabei davon aus, dass Dir die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg entzogen wurde.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann besaß er noch nie einen Führerschein, denn ansonsten müsste er ja keine Führerscheinprüfung absolvieren.
spaten92 hat geschrieben:ich wurde vor ca 2 jahren mit ner geringen menge Cannabis erwischt und dies wurde auch strafflich verfolgt wurde aber am ende eingestellt .
Wie alt warst du zu dem Zeitpunkt? Ich bin kein Experte für dieses Thema, aber ich nehme Folgendes an:

Die Anklage wurde fallen gelassen, demnach wurdest du auch nicht verurteilt und hast keinen Eintrag im Strafregister. Ich weiß nicht genau, wie die Behörden das handhaben, aber da du zu dem Zeitpunkt noch keinen Führerschein hattest, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Meldung bei der Führerscheinstelle gemacht wurde. Wenn du zu dem Zeitpunkt noch minderjährig warst, dann ist es umso unwahrscheinlicher, dass es an die Führerscheinstelle weitergeleitet wurde. Allerdings kann ich mich hier auch täuschen, in bin mit dem Thema nicht ganz so gut vertraut.

Ich denke, ich kann dir aber mit guten Gewissen dazu raten, keine schlafenden Hunde zu wecken! Wenn vor 2 Jahren eine Anklage wegen BtM gegen dich fallen gelassen wurde und sich niemand bei dir meldet, dann belasse es einfach dabei. Wenn sich eine Behörde bei dir melden sollte, kannst du immer noch alle Register ziehen, die dir übrig bleiben.

Nette Grüße
Nordel
"Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf. Wer sie aber kennt und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher." (Galileo Galilei)
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bushdoctor
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Re: Führerschein/

Beitrag von bushdoctor »

So, wie ich Deine Frage verstehe, dreht es sich bei Dir um die "erste" Führerscheinprüfung, sprich: Du bist um die 18 Jahre alt (kann mich aber auch irren!)

Normalerweise braucht man für das Antragsverfahren ein Führungszeugnis. Das SOLLTE in Deinem Fall nach genau zwei Jahren "clean" sein, so dass dann bei der "Erstzuteilung" einer Fahrerlaubnis für Dich keine verwaltungstechnischen Probleme im Wege stehen dürften...

Das Führungszeugnis muss DU selber beantragen und dann kannst Du ja sehen, ob da noch was drin steht.

Falls Du z.B. als 15- oder 16-Jähriger erwischt wurdest und zu diesem Zeitpunkt noch keinen Führerschein (Mofa, Kleinkraftrad) hattest, dann hat die Fahrerlaubnisstelle höchstwahrscheinlich nie etwas von Deinem kleinen "Drogenausrutscher" erfahren. Und selbst wenn: Da Du nach zwei Jahren polizeilich "rehabilitiert" sein solltest, wäre das schlimmste, was man von Dir verlangen könnte, ein einmaliges Drogenscreening (keine MPU!).

Wenn in Deinem Führungszeugnis noch was drin stünde, dann würde ich die "Verjährung" abwarten, bevor Du den Führerschein beantragst. Falls die Polizei "vergessen" hat, Deinen Eintrag zu löschen, dann kannst Du die Löschung beantragen. Wichtig ist aber, dass die Frist (2 Jahre) vergangen ist.

[EDIT:]
Lese grad in der Wiki, dass das jetzt ein wenig anders läuft, als zu "meiner Zeit". Eventuell frägt die Führerscheinstelle diese Daten nun selber ab. Ausserdem hab ich das Bundeszentralregister (BZR) mit dem Polizeiregister verwechselt.
Im BZR landen NUR rechtswirksame Vorstrafen. Die Polizei hat ein eigenes Register und DORT gilt in Deinem Fall (keine Vorstrafe) die 2-Jahres-Frist, die ich gemeint habe.

=> Keine Panik! Du kannst ja Einsicht in das BZR beantragen (Meldebehörde, siehe WIki) und wenn dort nix steht, dann brauchst Du Dir keine Gedanken mehr machen, dann bekommst Du den FS, falls Du die Prüfungen bestehst.
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