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Konsumverbot - Was nun?

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Hanfrebell94
Beiträge: 3
Registriert: Mi 30. Okt 2013, 19:07

Konsumverbot - Was nun?

Beitrag von Hanfrebell94 »

Liebe Freunde,

Ich werde euch nun kurz meine Situation schildern :


Ich hab vor gut einem Jahr 1x2 Gramm und 2x1 Gramm gekauft...dies wurde zur Anzeige gebracht und vor Gericht hab ich es auch zugegeben (ich hatte vor 4 Jahren mal nen Delikt wegen Körperverletzung und musste deswegen 3 Wochen in Jugendarest..ich denke deshalb ist es überhaupt zur Verhandlung gekommen)

Lange Rede kurzer Sinn ... ich hab 600 Euro Geldstrafe und 1 Jahr "Konsumverbot" mit 4 Urintests bekommen ..
hab keine Berufung eingelegt..

Ich will eigentlich nur wissen, was mir passieren kann wenn ich positiv bin, ich gebe auch gerne zu das ich Konsument bin ich verzichte auf Führerschein etc ... ich will nur nicht nochmal in den Knast...

Und mich würde Interessieren, ob man einem fast 20 Jährigen, arbeitenden und deutschen Staatsbürger den Konsum überhaupt verbieten kann ? o.O

über ne Antwort würd ich mich sehr freuen :)

lg rebell
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Gerd50
Beiträge: 1795
Registriert: Di 6. Mär 2012, 01:01

Re: Konsumverbot - Was nun?

Beitrag von Gerd50 »

Moin Hanfrebell,

zunächst einmal, es ist völlig überflüssig, dein Post an drei Stellen im Forum zu platzieren.
Einmal reicht, es wird garantiert gelesen werden und du wirst wenn möglich eine Antwort
erhalten.

Bei dem was du schreibst, öffnen sich zunächst einmal Fragen. Du schreibst, du bist fast
20. Demnach warst du bei dem Körperverletzungsdelikt knapp 16. Waren da Alkohol oder
illegale Drogen im Spiel? Gab es Auflagen, eine Beratungsstelle auf zu suchen? Wurdest
du aufgefordert, dich um eine Therapie zu bemühen? So ohne weiteres kann kein
Konsumverbot ausgesprochen werden, da der Konsum nicht verboten ist. Denkbar wäre
es nur, wenn du Auflagen nicht eingehalten hast und auch nur in Verbindung mit
erneuten Auflagen, Drogenberatungsstelle aufsuchen, Therapie anstreben. Bist du
dazu aufgefordert worden?
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Nordel
Beiträge: 288
Registriert: Fr 10. Feb 2012, 16:50

Re: Konsumverbot - Was nun?

Beitrag von Nordel »

Hallo Hanfrebell94 und willkommen im Forum des DHV.

Ich habe dein vierfaches Posting gelöscht, weil es sich dabei um Duplikate dieses Beitrags handelte. Ein Beitrag ist völlig ausreichend, durch mehrere Beiträge erfolgen keine schnelleren Reaktionen. ;)
Hanfrebell94 hat geschrieben:Lange Rede kurzer Sinn ... ich hab 600 Euro Geldstrafe und 1 Jahr "Konsumverbot" mit 4 Urintests bekommen .. hab keine Berufung eingelegt..
Hanfrebell94 hat geschrieben:Und mich würde Interessieren, ob man einem fast 20 Jährigen, arbeitenden und deutschen Staatsbürger den Konsum überhaupt verbieten kann ? o.O
Für die paar Gramm finde ich die Geldstrafe ganz schön übertrieben!
Wohnst du im Südosten Deutschlands oder aus welchem Bundesland stammt das Urteil?
Den Konsum kann dir im Prinzip niemand verbieten, damit der deutsche Staat die Konsumenten aber trotzdem irgendwie bestrafen kann, wird meistens eine Meldung an die Führerscheinstelle getätigt. Die Führerscheinstelle behauptet anschließend, dass der Konsument zwischen Fahrverhalten und Konsumverhalten nicht trennen kann, und ordnet eine MPU an. So werden die Konsumenten dann durch die Hintertür doch irgendwie bestraft.

Wenn dir der Führerschein egal ist, dann kann dir aber eigentlich niemand etwas! Der Konsum ist in Deutschland völlig legitim, allerdings ist der Erwerb von Hanf verboten, was wohl auch der Grund für die Verurteilung sein wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Urteil von einem "Konsumverbot" die Rede ist, außer es bezieht sich irgendwie auf deinen Führerschein.

Im Knast wirst du laut deiner Schilderung gar nicht landen können, schließlich hast du keine Bewährungsstrafe erhalten (Bsp. 1 Jahr auf Bewährung mit zusätzlicher Geldstrafe....). Laut deiner Beschreibung hast du lediglich eine Geldstrafe erhalten, mit dem Konsumverbot kann ich allerdings auch nichts anfangen, das ist meiner Meinung nach in dieser Form gar nicht haltbar. Es gibt aber Leute im Forum, die sich mit den rechtlichen Belangen besser auskennen.

Nette Grüße
Nordel
"Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf. Wer sie aber kennt und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher." (Galileo Galilei)
Florian Rister
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Re: Konsumverbot - Was nun?

Beitrag von Florian Rister »

Hanfrebell94 hat geschrieben: Lange Rede kurzer Sinn ... ich hab 600 Euro Geldstrafe und 1 Jahr "Konsumverbot" mit 4 Urintests bekommen ..
hab keine Berufung eingelegt..

lg rebell
Ich vermute, dass dein Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe von 600€ und 1 Jahr Konsumverzicht, zu beweisen mit Urintests, eingestellt wurde.

Wenn dem so ist, dann würde eine Nicht-Erfüllung der Auflagen eine Wiederaufnahme des Verfahrens bedeuten. Wenn du massiv vorbestraft bist, könnte das durchaus ein riskanter Weg sein. Dann hättest du auch geschickterweise besser Widerspruch gegen diese Auflagen eingelegt anstatt sie jetzt einfach nicht zu erfüllen. Sowas mögen Richter nämlich üblicherweise gar nicht...

Wenn du ein Jahr Konsumverzicht als Strafe auferlegt bekommen hast, sollte eigentlich dabei stehen was für Sanktionen im Fall einer Nichterfüllung drohen. Hier gilt aber das gleiche wie oben: Widerspruch ist besser als Nicht Erfüllung.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
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Hanfrebell94
Beiträge: 3
Registriert: Mi 30. Okt 2013, 19:07

Re: Konsumverbot - Was nun?

Beitrag von Hanfrebell94 »

hi Leute,

danke für die Antworten.

Also das damals, war wegen Erpressung und Körperverletzung in nem komplizierten Fall ... dumme Geschichte, ich war 15 Jahre alt. Urteil 3 Wochen Jugendarrest 60 Sozialstunden und ein "Anti-Gewalt-Training" ... wurde aber auch alles abgeschlossen und bin seid dem nicht mehr auffällig gewesen. Weder Bewährung noch irgendwelche Psychologen.

Ich komme aus Oberfranken in Bayern. Genauer Bamberg.

Das Urteil lautet.

"Wegen verbotenem Erwerb von Btm"

- 600 Euro Geldstrafe
- 1 Jahr "Konsumverbot" mit 4 Urintests auf eigene Kosten.


Da steht nichts von irgend ner Strafe die mich erwarten kann, wenn ich postiv sein sollte.


Nur auf der RÜCKSEITE steht "wenn ich die Auflagen nicht erfülle (ich denke damit ist gemeint, wenn ich nicht zahle oder zum Test nicht erscheine) dann kann es Jugendarrest bis zu 4 Wochen geben. <-- das steht aber alleine dort, sieht eher wie ne Belehrung aus.

Aber nur weil ich Positiv bin? Das mit 15 ist n alter Schinken, ewig her. Ich verzichte auf Führerschein und will einfach nur in Ruhe arbeiten gehen und mein Graß rauchen :)

Das kann doch nicht sein? Ich mag Bayern, aber wenn sich hier in der Hinsicht nicht bald was ändert muss ich hier
weg:(

lg

PS: Die Staatsanwältin hat bei der Verhandlung verlangt, das ich gleich nochmal ne Woche in Jugendarrest soll, "ich hätte aus meiner Tat nicht gelernt". -...- Na los lacht über die Dummheit der Justiz
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M. Nice
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Re: Konsumverbot - Was nun?

Beitrag von M. Nice »

High Hanfrebell94
Du hast dir die Antwort schon selbst gegeben:
Ich will eigentlich nur wissen, was mir passieren kann wenn ich positiv bin, ich gebe auch gerne zu das ich Konsument bin ich verzichte auf Führerschein etc ... ich will nur nicht nochmal in den Knast...

Nur auf der RÜCKSEITE steht "wenn ich die Auflagen nicht erfülle (ich denke damit ist gemeint, wenn ich nicht zahle oder zum Test nicht erscheine) dann kann es Jugendarrest bis zu 4 Wochen geben.

Wenn der Test positiv ist, dann ist das für dich negativ! - sprich 4 Wochen Jugendarrest

Gruss M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
mr wayne2
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Registriert: Di 17. Sep 2013, 13:33

Re: Konsumverbot - Was nun?

Beitrag von mr wayne2 »

Was Staatsanwälte manchmal erzählen ist doch eh Unsinn. Natürlich muss man nicht deren Zeugs auf die leichte Schulter nehmen, aber die versuchen geschickt einen aus der Reserve zu locken, damit die Person ausrastet und negativ auffällt. Dazu gehören auch solche unfreundlichen Sprüche (du hättest aus der Sache aus deinen Jugendjahren nichts gelernt - im Übrigen Pubertät genannt, wo man öfters Mist baut). Die wollen dich durcheinanderbringen, deine Emotionen auf Hochtouren bringen, damit du sofort aufgibst und denen sogar noch glaubst. Dich als Niete siehst und deine Vergangenheit nicht Ruhen lässt. Nicht in die Zukunft schaust. Von solchen wie dir leben die ja. Deswegen wäre es für die umso besser, wenn du die wiedersiehst.

Aber den Verpflichtungen würde ich an deiner Stelle nachgehen und immer alles schön sorgfältig machen. Besser als zu sitzen. Wobei ja die Rede ist von ''bis 4 Wochen''. Glaube kaum, dass du bis zu 4 Wochen sitzen würdest. Aber auch weniger wären zu lange. Paar Tage fühlen sich wie Wochen an. Wochen wie Monate. Wer will das schon ? Insbesondere mit den Mithäftlingen, die nicht immer gute Zeitgenossen sind.
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bushdoctor
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Re: Konsumverbot - Was nun?

Beitrag von bushdoctor »

Hanfrebell94 hat geschrieben: Das Urteil lautet.

"Wegen verbotenem Erwerb von Btm"

- 600 Euro Geldstrafe
- 1 Jahr "Konsumverbot" mit 4 Urintests auf eigene Kosten.
Das mit dem "Konsumverbot" ist interessant... Ich nehme an, dass steht auch so in Anführungszeichen in dem "Urteil"... Ich bin kein Jurist, aber für mich riecht das nach einer "Strafe" die SO gar nicht ausgesprochen werden kann, weil der "Konsum" ja nicht verboten ist. ;-)

Wenn es drauf anlegen möchtest, dann kannst Du ja das "Konsumverbot" ignorieren und Dich im Falle einer Repressaldrohung genauer um diese Angelegenheit kümmern. Du wirst aber in dann Hilfe eines Anwalts brauchen, der sich mit dem BtmG auskennt.

Ein Widerspruch gegen die Auflage "Konsumverbot" wäre in jedem Falle besser gewesen. Du könntest aber argumentieren, dass diese Auflage unwirksam ist, ähnlich der Unwirksamkeit von bestimmten Klauseln in Mietverträgen...

Es wäre evtl. hilfreich, wenn Du einen Scan dieses "Urteils" hier einstellen könntest (deine Personalien natürlich unkenntlichgemacht). Mich würde der genaue Wortlaut dieses Dokuments interessieren.
Hanfrebell94
Beiträge: 3
Registriert: Mi 30. Okt 2013, 19:07

Re: Konsumverbot - Was nun?

Beitrag von Hanfrebell94 »

hi,

ich kann leider nicht aufhören, damit würde ich mich und meine Einstellung selbst verraten und jegliche Selbstachtung verlieren...nein ehrlich...soweit wird's nie kommen.. ;D

Zunächst noch an die Juristen hier : Ich bin derzeit in nem Arbeitsverhältnis, in dem ich ab September eine Ausbildung beginne. Wenn ich 3 oder 4 Wochen weg müsste dann erfährt das die Firma! Kann ich im Falle einer erneuten Verhandlung, wenn die Staatsanwältin Jugendarrest fordert, damit argumentieren, das ich dadurch evtl. die Ausbildung verlieren würde?


So, leider hab ich im mom meinen Scanner sonst hätte ich dass schon gemacht, ich bin aber so frei den ganzen Rotz einfach mal abzuschreiben:

in dem Strafverfahren gegen
Handrebell94, geboren XX.XX.1994
wegen unerl. Erwerbs von Betäubungsmitteln

Sehr geehrter Herr Hanfrebell,

mit Urteil des Amtsgerichts Bamberg vom 10.9.13 wurde Ihnen auferlegt:

-600,00 EUR Geldauflage bis spätestens XY zu zahlen an die XY Stiftung (hab ich jetzt mal abgekürzt)

- Drogenscreenings bis Spätestens 10.09.14 durchzuführen (Auf Aufforderung des Gerichts binnen 1 Jahres ab Rechtskraft Haar- oder Urinproben abzugeben und auf eigene Kosten entsprechende Rückstände zu untersuchen.)

- sich jeglichen Umgangs mit Betäubungsmitteln und illegalen betäubungsmittelhaltigen Stoffen zu enthalten.


Sie werden hiermit aufgefordert, (soweit noch nicht geschehen)
- die Geldauflage an XY (gekürzt)
-die vorgenannte Weisung "Drogencreening" umgehend bzw. fristgemäß zu erfüllen.
- die vorgenannte Weisung "Umgangsverbot mit Btm" umgehend bzw. fristgemäß zu erfüllen.

Bitte Beachten Sie folgenden Hinweis:
Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen richterliche Auflagen oder Weisungen kann als Folge des Ungehorsams Jugendarrest bis zu 4 Wochen bei Strafverfahren und Jugendarrest bis zu 1 Woche bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Schuldhaft handelt insbesondere, wer Auflagen oder Weisungen nicht oder nicht rechtzeitig (innerhalb der gesetzten Frist, wenn keine Frist gesetzt wurde, binnen einen Monats) erfüllt und sich nicht ausreichend und rechtzeitig entschuldigt.
Bei Verhängung von Ungehorsamsarrest sind die Auflagen oder Weisungen nach wie vor zu erfüllen.

mfg

Unser Lieber Staat



Nochmal, wegen Erwerb von 1x2g 2x1g = 4g

Erst Kopfschütteln, dann antworten :)

lg der Hanfrebell
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M. Nice
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Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:28
Wohnort: FreiStatt Bayern

Re: Konsumverbot - Was nun?

Beitrag von M. Nice »

High Hanfrebell,

bei dir wird das Jugendstrafrecht angewendet und da steht das Erzieherische im Vordergrund. Die wollen dich vom kiffen abhalten.
Bist du ungehorsam, geht's evtl. ab in den Jugendarrest, ob du dann wirklich einrücken musst, kann keiner sagen, das hängt vom Richter ab.

Kann ich im Falle einer erneuten Verhandlung, wenn die Staatsanwältin Jugendarrest fordert, damit argumentieren, das ich dadurch evtl. die Ausbildung verlieren würde?
Das ist schon ein gutes Argument, ob es aber hilft, kann keiner voraussagen, du wärst nicht der Erste, dem die Zukunft, wegen nichts, zerstört wird.

ich kann leider nicht aufhören, damit würde ich mich und meine Einstellung selbst verraten und jegliche Selbstachtung verlieren...nein ehrlich...soweit wird's nie kommen..
Ich gebe dir den Rat, halte dich das eine Jahr still, das geht ruckzuck vorüber und setze dich für die Re-Legalisierung ein.


Gruss M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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