Liebe Freundinnen und Freunde,
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum am 25.4.24 zeitweise nicht erreichbar sein.
Danke für euer Verständnis!

Restmengen im Straßenverkehr

Antworten
Pullman
Beiträge: 2
Registriert: Sa 2. Nov 2013, 20:06

Restmengen im Straßenverkehr

Beitrag von Pullman »

Hallo Leute!

Ich rauche regelmäßig am Abend 1-2 Joints. Da ich seit meines kürzlichen Arbeitsstellenwechsels nun täglich beruflich am Straßenverkehr teilnehme, auch im Ausland, frage ich mich obwohl ich nie bekifft fahre, ob auch restmengen vom Vortag die ja wohl nachweisbar sind dazu führen können das die mir den Führerschein abnehmen. Den brauch ich jetzt nämlich beruflich. Gibt es da definierte mengen anhand dehnen zwischen unmittelbaren Konsum und bereits abgebaute Restmengen unterschieden wird? Das man nicht bekifft fahren soll find ich selbst richtig, aber ich hab noch nie von Grenzwerten wie die berühmte 0,5 Promille beim Alkohol im Straßenverkehr gehört.

Gruß
Benutzeravatar
Gerd50
Beiträge: 1795
Registriert: Di 6. Mär 2012, 01:01

Re: Restmengen im Straßenverkehr

Beitrag von Gerd50 »

Moin Pullman,

bei Messungen wird der sogenannte THC-COOH Wert ermittelt, der Grenzwert liegt bei 1 Nanogramm
pro Milliliter Blut. Das ist so gut wie Null. Die Messungen betreffen Abbauprodukte, die nach Einstellung
des Konsums bei Dauerkonsumenten noch wochenlang nachweisbar sind.

Grundsatz 1: stimme nie einem Drogenschnelltest der Polizei zu. Lässt die dich ohne nicht
gehen, verlange eine richterliche Anordnung für einen Bluttest.

Mehr Informationen zu Cannabis im Straßenverkehr findest du hier:

https://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... wert#p8965
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Benutzeravatar
DrGonzo
Beiträge: 693
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 17:42

Re: Restmengen im Straßenverkehr

Beitrag von DrGonzo »

Es gibt wissenschaftlich ermittelte Restwerte, bei denen nicht mehr von einer Beeinflussung ausgegangen wird. Diese Ergebnisse wurden in der DRUID Studie festgehalten.
Hier im Forum gibt es eine Menge dazu. (Einfach mal die SUFU obenrechts nutzen.)
Leider haben die Ergebnisse noch keinen Einfluss in die Gesetzgebung gefunden. Warum das so ist kannst du gerne Herrn Ramsauer bei abgeordnetenwatch.de fragen.

Bei dem von dir beschriebene Konsumvwerhalten ist es wahrscheinlich, dass du mehrere Wochen oder Monate (wenn du nun vollkommen abstinent bist) trotzdem noch positiv getestet werden würdest und laut Rechtsprechung man dir fahren unter Drogeneinfluss vorwerfen dürfte. Dann würde man dich entsprechend behandeln und das auch zu geltendem Recht. Ja, deinen Führerschein würdest du in jedem Fall verlieren. (Was hier natürlich kaum einer richtig findet.) Bei Gelegenheitskonsum sind es ca. 3 Tage die noch im Blut nachgewiesen werden können.
Und auch hier kann mir wieder keiner erzählen, dass der Rausch so lange anhalten würde. :roll:

Hilf mit, dass sich an dieser Lage etwas ändert!
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
Pullman
Beiträge: 2
Registriert: Sa 2. Nov 2013, 20:06

Re: Restmengen im Straßenverkehr

Beitrag von Pullman »

Hi

Na toll, bei Nachweis per Blutkontrolle wird also nicht unterschieden zwischen unmittelbaren Konsum oder nicht mehr wirksamen länger zurückliegenden Konsum der noch Restmengen erzeugt. Dieses schlimme Rauschgift ist also Tagelang noch beinträchtigent, kein wunder das sich die Nachbarn manchmal beschweren, anscheinend haben die Angst Ihren Führerschein zu verlieren da sie ja regelmäßig eine lethale geruchsdosis abkriegen.

Dieses Land kotzt mich so an, von wegen moderner westlicher Industriestaat mit hohem sozialen standart. Da wo es drauf ankommt wehen immer noch längst eingestaubte Fahnen. Und das in einem Land in dem ich ein 1 Liter Bier auf ex trinken und dann mit mehr als 200 KmH über die Autobahn rasen darf. Als Minderheit fuhr man ja hier noch nie Gut.... :evil:

Danke für eure schnellen Antworten

Gruß
Benutzeravatar
DrGonzo
Beiträge: 693
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 17:42

Re: Restmengen im Straßenverkehr

Beitrag von DrGonzo »

nicht aufregen - mithelfen das es anders (besser) wird!
dann klappts auch mit dem Nachbarn. ;-)
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“