Soviel zur "Entkriminalisierung" von Cannabiskonsumenten

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razerblzr
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Soviel zur "Entkriminalisierung" von Cannabiskonsumenten

Beitrag von razerblzr »

Vor einiger Zeit wurde ich von zwei Zivis mit etwas Cannabis erwischt. Natülich mussten sie mich aufs Revier mitnehmen und Anzeige erstatten. DIe Anzeige wurde jedoch einpaar Wochen später fallen gelassen. Kommen wir jetzt zu meinem Problem: Kurze Zeit später wurde ich erneut als Zeuge geladen. Wie sich dann später herausgestellt hat, war meine Kontrolle kein Zufall. Die haben mich von Anfang an beobachtet wie ich in das Haus meines vermeintlichen "Dealers" ging um mich dann später abzufangen. Da die ANzeige bereits fallen gelassen wurde konnte ich die Aussage nicht verweigern, weil ich mich ja nicht mehr strafbar machen kann. Die Vernehmung fand unter extrem Hellen Licht statt welches seltsamerweise nur auf mich ausgerichtet war... Habe den Beamten natürlich erklärt, dass ich das Cannabis von ganz wo anders her habe. Meine größte Sorge ist jetzt, dass ich vieleicht noch vor Gericht aussagen muss. Und das alles nur wegen ein paar Tüten. :|
Florian Rister
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Re: Soviel zur "Entkriminalisierung" von Cannabiskonsumenten

Beitrag von Florian Rister »

Kann durchaus sein, dass du vor Gericht aussagen musst. In diesem Fall lieber viele Erinnerungslücken, als den Richter anzulügen. Vergesslichkeit kann man dir nicht vorwerfen, lügen schon.

Wurde denn der Ticker erwischt? Oder wollten sie deine Aussage, um etwas für ne Hausdurchsuchung in der Hand zu haben?
Wenn der Ticker nicht erwischt wurde, wirst du auch nicht zu Gericht geladen. Macht dann ja auch keinen Sinn.

Wenn er erwischt wurde, versuch dich mit ihm abzusprechen.
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razerblzr
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Re: Soviel zur "Entkriminalisierung" von Cannabiskonsumenten

Beitrag von razerblzr »

So viel ich weiß wurde das gesammte Haus durchsucht. Sein Nachbar war ein ganz großer Ticker. Und die Bullen dachten mein Kolege hätte sich iwie am Verkauf beteiligt. In der Wohungs meines Kollegen wurde jedoch nichts auffälliges gefunden.
GrüneHilfe@BW
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Re: Soviel zur "Entkriminalisierung" von Cannabiskonsumenten

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Auch wenn deine Anzeige fallen gelassen wurde, steht dir jederzeit ein Aussageverweigerungsrecht zu, solltest du dich mit deiner Aussage selbst belasten. Egal ob es eine Anzeige gab die eingestellt wurde oder nicht.
Wennn du jemals irgendwas mit dem Dealer bezüglich Cannabis zu tun hattest, würde es für das Aussageverweigerungsrecht ausreichen.

Wenn man dir suggeriert, dass dir das nicht zusteht, ist das falsch, leider aber bekannte Praxis.
Vor Gericht würdest du auch dem entsprechend vom Richter belehrt werden. Polizisten tun das nicht immer so wie es eigentlich vorgeschrieben wäre, weil sie als Ermittler ein Eigeninteresse haben.

Als Zeuge darf man sich zwar nicht der Aussage verweigern, man muss aber auch nicht alles mitmachen.
Du könntest jederzeit, auch schriftlich, darauf hinweisen das du dich mit einer Aussage selbst belasten würdest und daher die Aussage verweigerst. Auch vor einer Zeugenaussage kann man sich beraten lassen.
Man begeht auch keine Straftat, wenn man den Terminvorschlag der Polizei ausschlägt.

In wiefern dir in deinem Einzelfall ein Aussageverweigerungsrecht zu stünde, vermag ich nicht zu sagen weil ich den nicht kenne.

Polizisten können einen ziemlichen Druck ausüben, hier gilt es aber Ruhe zu bewahren auch wenn das in der Situation sehr schwer ist. Termine kann man verschieben um sich Hilfe zu besorgen.
Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Anwalt wenden. Eine Erstberatung kostet nicht viel oder manchmal auch gar nichts und kann viel Ärger vermeiden.
Aussagen auf dem Revier unter Druck sind nie empfehlenswert, auch nicht für Zeugen. Da gibt es bessere Formen. Strafbar macht man sich erst, wenn man die letztendlich die Aussage verweigert, nicht wegen der Form oder des Termins der Aussage. Man muss und sollte nicht durch jeden Ring springen den die Polizei hochält.

Ob du geladen wirst kann man nicht sagen, dass hängt vom Fall ab. Vermutlich wärest du vor Gericht aber kein geigneter Zeuge, da ich annehme, dass du ein Aussageverweigerungsrecht hättest.
Das hängt dann aber vom Staatsanwalt ab oder er dich lädt und ob er dich überhaupt noch braucht. Auch wenn man lügen vor Gericht nie empfehlen sollte: Wenn du kiffst und dem entsprechend schon aufgefallen bist, deinen Nachbarn gut kennst und die Aussage verweigerst, wird dir niemand das Gegenteil beweisen können ;) Mach dich am besten vorher schlau, entscheidend ist immer der Einzelfall mit allen Details! Eine allgemeine Antwort in Foren ist schwierig.
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