Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-Fall

Antworten
Vorarim
Beiträge: 408
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 13:09

Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-Fall

Beitrag von Vorarim »

Ahoi,

zu allererst:

Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung geben,

im Zweifelsfall fragt immer zuerst einmal die Grüne Hilfe, die euch dann auch einen Anwalt in eurer Gegend empfehlen können, auch wenn dieser natürlich Geld von euch möchte.
Weiterhin werden euch die Jungs, gerade bei geringen Mengen schon mal ein wenig beruhigen können.

In solchen Situationen ist es immer gut einen Gesprächspartner zu haben, spreche da aus Erfahrung, egal ob ihr grad keinen Bock mehr habt, mit den Nerven am Ende seid oder am liebsten die Wände hoch rennen wollt.
  • Bitte nicht einfach den DHV anschreiben/anrufen, das Team ist an sich ausgelastet, kann euch in dieser Situation auch nicht helfen und ist dafür auch nicht verantwortlich.
Ebenfalls solltet ihr darauf achten:
Gegenüber Polizisten oder anderen Anhängern der Strafverfolgungsbehörde keinerlei Aussage zu tätigen
, bevor ihr nicht mit eurem Anwalt Rücksprache gehalten habt!
Bei eventuell zu befürchtenden Führerscheinrechtlichen Problemen (Z.B. weil ihr doch Angaben zum Konsumverhalten gemacht habt, oder weil eine Blutprobe entnommen wurde) unbedingt den Konsum einstellen und eventuell freiwillig auf eigene Kosten einen Drogentest machen, als Gegenbeweis.
Nochmal: Der Anwalt will Geld von euch, ja.. Aber er dient allem voran eurem Schutz, denn wenn das Kind erst vollends in den Brunnen gefallen, eine Aussage eurerseits gemacht wurde, ist meist bereits alles zu spät.
Wichtig ist ebenfalls, das ihr euch einen themenkundigen Anwalt sucht.
Euer Anwalt für Familienrecht ist hier die falsche Person ( fern davon, dass dann evtl auch
noch eure Verwandten davon erfahren, wenn es ganz unglücklich läuft).
Für gute und themenkundige Anwälte empfiehlt es sich immer die Grüne Hilfe anzurufen.
Dieser Verein führt eine List mit Anwälten, die sich auf das Betäubungsmittelsgesetz spezialisiert haben und kann euch Spezialisten in eurer Umgebung empfehlen.
Am besten ist es, wenn ihr die Nummer des Anwalts im Kopf habt, denn Handys werden gerne und schnell beschlagnahmt und wer morgens um 7 Uhr bei einer Hausdurchsuchung erstmal anfängt in Blätterstapeln herumzuwühlen, steht vor dem Problem, das die Polizisten bei einer eventuellen Hausdurchsuchung wahrscheinlich nicht so lange werden warten wollen.
Wichtig ist also vor allem:
  • Ruhe bewahren
  • Grüne Hilfe anrufen - Dafür sind die Jungs da, um euch zu helfen und machen das auch gerne
  • Handys werden gerne beschlagnahmt - PIN oder generell Passwörter müsst ihr NICHT mitteilen
  • Keine Aussagen zum Tathergang machen
  • Aussagen werden fast immer gegen euch verwendet, also schweigt am besten
  • Telefonnummer des Anwalts parat haben
  • Keine Angaben zum Konsum machen, auch nicht bezüglich Alkohol (Mischkonsum)
  • Nichts unterschreiben was euch ausgehändigt wird
  • Schnelltests (Urintests und ähnliches) verweigern (Lieber einen Tag auf der Wache verbringen als weitere Monate in der Fahrschule oder MPU-Vorbereitung..) (grenzwertig und leider Situationsabhängig)
Auf Hausdurchsuchungen & die Führerscheinthematik werde ich in einem separaten Thread genauer eingehen, das soll erstmal nur als grober Leitpfaden für den akuten Ernstfall verstanden werden.

Wir wünschen euch viel Glück und Durchhaltekraft, und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der alltägliche Irrsinn rund um Cannabis endlich ein Ende findet.

P.S. Die Grüne Hilfe ist ein gemeinnütziger Verein, wenn ihr irgendwann einmal auf die Jungs angewiesen sein solltet, so würden Sie sich sicher über eine kleine Spende freuen.

Wichtige Links:

Grüne Hilfe
Führerscheinberatung seitens Theo Pütz für DHV-Privatsponsoren
Hanfige Gruesse

Vorarim

Bot-Schrecken und Forenputze ;)

P.S. Habe ich einen Fehler gemacht? Dann schreibt mir einfache eine PN :)
frekase
Beiträge: 83
Registriert: Mi 16. Jan 2013, 08:59
Wohnort: Hannover

Re: Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-

Beitrag von frekase »

Grüne Hilfe war mir keine Hilfe. In Niedersachsen gibts leider keinen Anwalt auf deren Liste.

Erreichbar war auch nur das Berliner Büro, sonst keines. Das war fast genua vor einem Jahr.

Vielleicht ist es ja nun anders. (Glaub ich nicht wirklich, so verplant wie die am Telefon geklungen haben).


Mit einen Anwalt aufsuchen und Nummer parat haben wäre ich vorischtig, hier liegt m.E. schon eine Rechtsberatung vor.

Ich hätte mir meinen Anwalt komplett sparen können, immerhin 600 € auf einen 600 € Strafbefehl. Warum? Weil der Anwalt außer Akteneinsicht nichts gemacht hat und der Strafbefehl vom Amtsgericht selbst kam, ohne Aufforderung oder das jemals mein Anwalt mit dem Richter oder Staatsanwalt gesprochen hat (offiziell ->Flurfunk weiß ich nicht..)

Von daher würde ich, wenn ich hier lese "Nimm dir einen Anwalt" und ich ihn doch nicht brauchte, wahrscheinlich dem DHV ne 600 € Rechnung zukommen lassen.
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-

Beitrag von bushdoctor »

frekase hat geschrieben: Von daher würde ich, wenn ich hier lese "Nimm dir einen Anwalt" und ich ihn doch nicht brauchte, wahrscheinlich dem DHV ne 600 € Rechnung zukommen lassen.
Mann, frekase, Du schiebst ja grad mächtig Frust...
Jetzt kann ich zumindest nachvollziehen, warum Du grad dermaßen auf dem DHV rumhackst. Aber dem DHV die Schuld zu geben, dass Dir ein Anwalt keinen Freispruch erringen konnte, geht m.E. etwas zu weit.

In vielen Fällen ist zumindest eine einmalige Beratung durch einen (möglichst spezialisierten) Anwalt angeraten. Leider ist es so, dass in BtmG-Sachen nur sehr wenige Anwälte wirklich Ahnung haben.

Das Vorhalten einer Anwaltsdatenbank der Grünen Hilfe als "verbotene Rechtsberatung" vorzuwerfen halte ich für sehr übertrieben. Zumindest gibt es für die vielen Betroffenen eine erste Anlaufstation in Sachen BtmG-Verstoß. Das sollte man nun wirklich positiv sehen!

Dafür, dass man Dich verurteilt hat, kann nun von UNS hier niemand etwas, denn WIR sind ja schließlich hier, um etwas zu verändern.

...und ja, mir geht es auch zu langsam! Aber Veränderungen brauchen manchmal Zeit...
frekase
Beiträge: 83
Registriert: Mi 16. Jan 2013, 08:59
Wohnort: Hannover

Re: Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-

Beitrag von frekase »

Ich hätte mir meinen Anwalt komplett sparen können, immerhin 600 € auf einen 600 € Strafbefehl. Warum? Weil der Anwalt außer Akteneinsicht nichts gemacht hat und der Strafbefehl vom Amtsgericht selbst kam, ohne Aufforderung oder das jemals mein Anwalt mit dem Richter oder Staatsanwalt gesprochen hat (offiziell ->Flurfunk weiß ich nicht..)
Ich bin OHNE Anwaltshilfe verurteilt worden. Bin mit dem Urteil auch nach der aktuellen Gesetzeslage vollstens zufrieden, kannste im DHV FB einsehen, der aus Hannover... Wer gibt hier dem DHV die Schuld???? Ich nicht...war meine eigene Blödheit am falschen Ort zur falschen Zeit zu sein. Hat der DHV also mal gar nichts mit zu tun.
Das Vorhalten einer Anwaltsdatenbank der Grünen Hilfe als "verbotene Rechtsberatung" vorzuwerfen halte ich für sehr übertrieben. Zumindest gibt es für die vielen Betroffenen eine erste Anlaufstation in Sachen BtmG-Verstoß. Das sollte man nun wirklich positiv sehen!
Es geht nicht um die Liste, sondern um die Tatsache der Empfehlung vom DHV, einen Anwalt zu nehmen, völlig unabhängig davon um wieviel es geht, siehe u.a.:
Am besten ist es, wenn ihr die Nummer des Anwalts im Kopf habt, denn Handys werden gerne und schnell beschlagnahmt und wer morgens um 7 Uhr bei einer Hausdurchsuchung erstmal anfängt in Blätterstapeln herumzuwühlen, steht vor dem Problem, das die Polizisten bei einer eventuellen Hausdurchsuchung wahrscheinlich nicht so lange werden warten wollen.
Ist ja nur ein nett gemeinter Hinweis für den DHV die Formulierungen zu überprüfen, aber wie ich schon mitbekommen habe kommt Kritik ja nicht gut an...

Den "Frust" auf den DHV kann ich dir gerne per PN erörtern.


Jedenfalls war wie gesagt die Grüne Hilfe für mich keine Hilfe, weil halt für ganz Niedersachsen nicht ein Anwalt bekannt war.

Diese Kanzlei hatte ich übrigens in Hannover: Prof. Barten, Klawitter & Kollegen -> Hr. Dr. Nitz. Macht auch große Fälle... von den 600 € waren 500 € sofort zu zahlen.
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-

Beitrag von bushdoctor »

frekase hat geschrieben: Ich bin OHNE Anwaltshilfe verurteilt worden. Bin mit dem Urteil auch nach der aktuellen Gesetzeslage vollstens zufrieden, kannste im DHV FB einsehen, der aus Hannover... Wer gibt hier dem DHV die Schuld???? Ich nicht...war meine eigene Blödheit am falschen Ort zur falschen Zeit zu sein. Hat der DHV also mal gar nichts mit zu tun.
Entschuldigung! Ich habe Dich da wohl missverstanden. Habe jetzt alles nochmal durchgelesen. Dannach war´s mir auch klar! Sorry, nochmal!

Mir ist nur aufgefallen, dass Du in vielen Beiträgen grad verstärkt Frust an/mit dem DHV äußerst. Ich habe Deine z.T. berechtigte Kritik wohl überinterpretiert.

Ich glaube aber dem DHV, dass derzeit arbeitstechnisch etwas "Land unter" ist. Das Wachstum in den letzten Monaten war schon enorm. Die "Legalisierungsbewegung" befindet sich grad in einer gewissen Konsolidierungsphase, wo sich die neuen, (wild) gewachsenen Strukturen erst einspielen müssen. Mittelfristig wird sicherlich eine Neustrukturierung des DHV nötig werden, um das wachsende Interesse und Engagement der "Community" zu ordnen und zu bündeln...

Danke aber trotz allem an Dich, frekase, dass Du Dich hier immer wieder einbringst. Ich bitte nur momentan im Namen der langjährigen "Legalisierer", dass man "Gut Ding" auch mal "Weile" haben lassen muss.

Geduld, es hilft nichts, nun überstürzt an alle Projekte gleichzeitig ranzugehen. Ich denke, Georg hat das ganz gut im Griff momentan... man merkt, dass er gerne auch mehr tun würde, wenn er könnte!

@alle: Jeder, der wirklich in naher Zukunft etwas für die "Legalisierung" tun möchte, kann das am 10.08.2013 in Berlin tun. Niemand wird gezwungen, zu Hause zu bleiben und NICHTS zu tun...
skyy
Beiträge: 4
Registriert: Mo 14. Apr 2014, 09:09

Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-Fall

Beitrag von skyy »

Für einige sicher interessant - der Umgang mit Ermittlungsbehörden.

http://youtu.be/3T-n1KH2GXU
JK420
Beiträge: 72
Registriert: Sa 6. Sep 2014, 11:56

Re: Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-

Beitrag von JK420 »

Bei mir kommt, dass das Youtube-Video privat ist^^
Eine öffentliche Version wäre ganz schön :)
Benutzeravatar
Gerd50
Beiträge: 1795
Registriert: Di 6. Mär 2012, 01:01

Re: Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-

Beitrag von Gerd50 »

Rechtstipp vom 05.11.2014

Schweigen ist Gold!

http://www.anwalt.de/rechtstipps/fuehre ... 64028.html
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Benutzeravatar
BUMMBUMM
Beiträge: 404
Registriert: Do 23. Aug 2018, 10:43
Wohnort: Hannover

Re: Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-Fall

Beitrag von BUMMBUMM »

Aufgrund der Häufung von Leuten die offensichtlich ein Bedarf hierfür haben:

Der TLDR des OP und Anmerkungen:
(gilt immer wenn BTM und Polizei bei deiner Situation als Stichpunkte vorkommen)
  • Schnauze halten
    Keine Angaben über garnichts an niemanden, "Sie haben das Recht zu schweigen *punch-in-belly* und so...". Die einzigen Sachen denen man nachkommen muss sind: Bescheid Haftantretung, gerichtliche Vorladung, richterlicher Bescheid (Hausdurchsuchung, Blutprobe, etc). Ansonsten gilt höfliches aber entschiedenes Ablehnen von allem (Selbst- und Fremdbeschuldigung, Konsumverhalten, Drogenteste, Übergabe von Beweismitteln, etc)
  • 3. Lernziel
    Alles lesen, alles verstehen, NICHTS unterschreiben! Letzteres gilt für alles, lesen&verstehen gilt aber besonders für richterliche Durchsuchungsbeschlüsse (was alles? wo überall? Räume/Besitz von wem?[Polizisten bei der Durchsuchung überschreiten gerne ihren Auftrag {Höschenschublade}])
  • Konsum einstellen
    JA SOFORT und auf unbestimmte Zeit, bei Strafsachen mindestens bis man Freispruch/Einstellung schwarz auf weiss in Händen hält, bei Führerscheinbesitz da noch mal 1 Jahr drauflegen zur Sicherheit.
  • Frühjahrsputz
    "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich gänzlich ungeniert." FALSCH, ist ein Fleck auf der Weste wird es Zeit die Bude auf Fordermann zu bringen. Alle Drogen fliegen raus, konsumieren is ja nicht mehr also Konsumutensilien auch alle. Inklusive Filter, Blättchen, Alufolie, Spritzbesteck; sonstiger illegaler Kram wie zb. einst normale Sportgeräte/Werkzeuge die nun verbotene Waffen sind (Schlau machen), Sachen die als Indizien dienen könnten(Fein-/Küchenwaagen, Frühstücksbeutel/kleine Ziplock-Tütchen, Drogengeld[im prinzip alle Scheine unter 100€], Grünabfälle, Kontakt-Daten[alles potenzielle Kunden oder Lieferanten], alles muss raus! [PC ohne Pornos ist verdächtig] Aber sonstige zur Sache beitragende digitale Beweise müssen weg. (Handy-Factory-Reset, Cloud-Wipe, Browser-History, Email-Konten und wo man sich sonst noch das Maul über illegalen Kram zerrissen hat)
Klingt erst mal panne, ich weiss, aber alles genannte wurde schon mal vor Gericht jemandem zur Last gelegt.
Ausserdem um der hier am häufigsten gestellten Frage eine verbindliche Antwort zu geben:
Du bist oder beachsichtigst Führerscheininhaber zu werden und deine Situation beinhaltet die Stichworte Polizei ODER BTM -> Böser Brief der Führerscheinstelle IST immer möglich!

Zum Thema Anwalt, der ist meiner meinung nach optional und kehrt im nachhinein auch bloß die Scherben zusammen, man SELBER ist aber der Elefant im Porzellanladen.
Ojumo
Beiträge: 1
Registriert: Mi 20. Jan 2021, 09:22

Re: Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-Fall

Beitrag von Ojumo »

Wenn es zu dem Fall kommt das es vor Gericht kommt sollte man sich einen Anwalt [*] suchen der einem wirklich gut vertritt.
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Mo 8. Mär 2021, 20:46, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: *Link gelöscht, Werbung, kein Impressum
Freno
Beiträge: 757
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-Fall

Beitrag von Freno »

Ich war bis 2011 selbstständiger Rechtsanwalt gewesen - dann kam 1 gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sozialer Totalzusammenbruch. Seither habe ich keinen Bezug mehr zu meinem ehemaligen Beruf und auch die Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtssprechung nicht mehr verfolgt. Ich schicke dies voraus, um klarzustellen, daß ich hier nur einiges sehr allgemeines aufgrund früherer Erfahrungen beitragen kann - zu Hilfe in konkreten Einzelfällen bin ich nicht mehr imstande. Ich habe auch mit BtMG kaum Erfahrungen gemacht, war wirtschaftsanwaltlich tätig gewesen. Die Handvoll BtMG-Fälle waren zumeist "Gefälligkeitsmandate" - die meist jugendlichen Kiffer wurden mir von meinen Stammmandanten ((Unternehmern) auf den Schoß gesetzt aufgrund irgendwelcher Beziehungen zu den Eltern.

Es gibt, wenn man von Strafverfolgungsbehörden "überfallen wird", generell nur 2 empfehlenswerte Marschrouten:

1) "Hosen runterlassen!" und zwar komplett und
2) "Schnauze halten!" und zwar komplett bis auf die Pflichtangaben zur Person: Name, Wohnsitz, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit. (Es steht eh alles im "Perso", den man vorzeigen muß). Ansonsten: "Ich verweigere jede Aussage bis ich mit einem Anwalt gesprochen habe!" Beschlagnahmen sollte man grundsätzlich mündlich widersprechen, nichts unterschreiben. Das gilt auch dann, wenn man vorläufig verhaftet oder gar in U-Haft genommen wird. Wenn man diese Haltung ein paarmal standhaft zu vertreten weiß, wird das auch idR akzeptiert und man sieht von weiteren "Verhörsmethoden" ab. Es ist auch für die "Kripo" buisness as usual.

Die Strafverfolgungsbehörden, va. die Kripo, arbeiten zuweilen mit sehr fiesen, manchmal auch illegalen Tricks - die allerdings regelmässig nicht nachzuweisen sind. Diese Leute sind nicht doof, sondern regelmässig sogar sehr schlau. Die Rechtslage durchschaut man als Laie ohnehin kaum und im enormen Stress - eventuell auch noch "auf frischer Tat" - betroffen worden zu sein, klar denken und "zielführend" handeln zu können - das ist nur sehr, sehr wenigen gegeben.

"Schweinchen-Schlau-Methoden", die man sich am Küchentisch ausdenkt, am Tresen, im Internet oder im Freundeskreis entwickelt oder aufschnappt, gehen regelmässig nach hinten los. Wie gesagt: die Kripo ist sehr schlau, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind noch viel schlauer und durchschauen diese Manöver in aller Regel sehr schnell. "Lügen haben kurze Beine!" Heutezutage ist die "wissenschaftliche Aussagenanalyse" sogar Teil der Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten. "Du sagst einfach blablabla ... und dann sollense Dir erst mal das Gegenteil beweisen !" Das brauchen sie nicht. Es reicht, wenn in der Urteilsbegründung steht, daß die Einlassungen des Angeklagten "blablabla" jeder Lebenserfahrung widersprechen und unglaubhafte Schutzbehauptungen gewesen waren.

"Hosen runterlassen", alles zugeben, Beschlagnahmen zustimmen - das kann ein zielführender Weg sein, wenn man eh "keine Chance" sieht und der Tatbestand eher geringfügig ist. Wer mit nur "ein paar Konsumeinheiten" in der Tasche erwischt wird oder ein paar Gramm mehr, als die Geringfügigkeitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes zulässt, kann damit gut fahren. Kooperative, "vernünftige" Beschuldigte und Angeklagte haben eine gute Chance auf "mildernde Umstände", man kann "mit dem blauen Auge davonkommen", erst recht wenn es keine Vorstrafen gibt, vor allem keine "einschlägigen" (BtMG) Vorstrafen und auch ansonsten eine "günstige Sozialprognose" vorliegt: geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Ausbildung oder Berufstätigkeit, "soziale Integration", Familje. Kooperative "Ersttäter" haben gute Chancen, mit einer Verfahrenseinstellung gegen erträgliche Auflagen oder einer erträglichen Geldstrafe davon zu kommen, wenn der Schuldvorwurf nicht all zu erheblich ist, es nur um "ein paar Gramm" geht.

Es ist sehr, sehr schwer, im Einzelfall zu entscheiden, ob "Hosen runterlassen" wirklich zielführend sein kann, zumal diese Entscheidung ja im "worst case" in Sekunden getroffen werden muß. Mit "Schnauze halten" ist man auf jeden Fall auf der sichereren Seite und kann später immer noch "die Hosen runterlassen".

Am Anwalt führt indess kein Weg vorbei. Das Strafrecht und insbesondere die Vorschriften über das Verfahren - "StPO" - sind ein für den Laien völlig undurchschaubarer Dschungel. Anwälte sind teuer, Rechtsschutzversicherungen treten nicht ein, bei Delikten, die vorsätzlich begangen werden können und "Prozeßkostenhilfe" (im Strafverfahren heißt es korrekt "Pflichtverteidigung") gibt es - salopp formuliert - erst dann, wenn der Knast droht und dann auch nicht immer. Man muß den Anwalt selbst bezahlen und tief in den Sparstrumpf greifen. Wenn man keinen Sparstrumpf hat, muß man einen anlegen und schnell füttern. Anwälte wollen ihr Honorar im Voraus und werden normalerweise erst tätig, wenn sie ihren "Vorschuß" bekommen haben. Einen geeigneten Anwalt kann man relativ leicht über den Anwalt-Suchservice des Deutschen Anwalts-Vereins (DAV) online finde. Die Anwälte präsentieren sich dort mit ihren Tätigkeitsschwerpunkten. "BtMG" kann eigentlich jeder auf Strafrecht spezialisierte Anwalt.

Oben wurde geschrieben, der Anwalt hätte nix gebracht, es wäre 1 Strafbefehl ergangen, der Anwalt hätte nur Akteneinsicht genommen, sonst nix getan. Aber er war da, war "im Verfahren" gewesen und alleine dies kann die Staatsanwaltschaft motiviert haben, es mit einem Strafbefehl über eine geringfügige Geldstrafe bewenden zu lassen, weil der Beschuldigte "Verteidigungsbereitschaft" angezeigt hatte. Staatsanwälte haben tausende von Verfahren im Jahr zu bearbeiten und sind froh um jedes Verfahren, das erledigt werden kann, ohne daß es zur Gerichtsverhandlung kommt, mit Verhandlungsterminen, Beweisaufnahmen, Verzögerungen und Erschwernissen aller Art, am Ende auch noch Berufung und Revision.

Nebenbei: nur Anwälte bekommen "Akteneinsicht" - der Beschuldigte oder Angeklagte selbst bekommt sie nicht. Aber nur, wenn man die Akte kennt, weiß man, "was Sache ist" und wogegen man sich verteidigen muß.

Gegenüber dem Anwalt gilt aber wirklich: "Hosen runter!" und zwar total. Anwälte unterliegen der Schweigepflicht und können nur insoweit helfen, als man ihnen die Wahrheit sagt. Anwälte haben auch ein unglaublich dickes Bärenfell, man braucht keine falsche Scham zu haben. Erfahrene Strafverteidiger haben es mit Kinderfickern und Mördern zu tun, "ein bisschen Cannabis" und die Rahmenumstände können solche Leute nicht schocken.

Die Schweigepflicht des Anwalts endet jedoch dann, wenn man seine Rechnungen nicht bezahlt. Wenn der Anwalt sein Honorar einklagen muß, ist er insoweit nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden und so kann alles doch in einer Gerichtsakte landen, die dann von der Staatsanwaltschaft anderweitig verwertet werden kann. Man sollte also pfleglich mit seinem Anwalt umgehen und seine Rechnungen pünktlich bezahlen !
Zuletzt geändert von Freno am Sa 24. Jul 2021, 00:00, insgesamt 3-mal geändert.
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4588
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Disclaimer: Generelle Handlungsempfehlung im Worst-Case-Fall

Beitrag von Martin Mainz »

Danke für den Beitrag, sehr aufschlußreich!
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“