Ermittlungssache - Vorladung
Ermittlungssache - Vorladung
Schrecklich!
Ich habe keine Ahnung, wirklich keine Ahnung, aber habe nun einen Brief von der Polizei bekommen wie aus dem nichts! Plötzlich so!
„
in der Ermittlungssache
V. g. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitungen (Versuch)
ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
“
Das schlimme ist ich habe keinen blassen Schimmer um was es gehen könnte. Ich wurde nie erwischt mit etwas, weder passiv noch aktiv ... noch sonst irgendwie.
Ich frage jetzt mal einfach hier spontan ob mir jemand bitte Tipps, Hinweise geben kann. Vielen Dank!
MfG
PS: vielleicht errinnert sich noch jemand an diesen Thread --> https://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... 712#p14250
das ist so ärgerlich und zum kotzen! gerade jetzt nachdem die Akte gelöscht werden sollte und ich druck gemacht habe beim Polizeipräsdium kommt dieser verkaxxxe Brief!
Ich habe keine Ahnung, wirklich keine Ahnung, aber habe nun einen Brief von der Polizei bekommen wie aus dem nichts! Plötzlich so!
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in der Ermittlungssache
V. g. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitungen (Versuch)
ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
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Das schlimme ist ich habe keinen blassen Schimmer um was es gehen könnte. Ich wurde nie erwischt mit etwas, weder passiv noch aktiv ... noch sonst irgendwie.
Ich frage jetzt mal einfach hier spontan ob mir jemand bitte Tipps, Hinweise geben kann. Vielen Dank!
MfG
PS: vielleicht errinnert sich noch jemand an diesen Thread --> https://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... 712#p14250
das ist so ärgerlich und zum kotzen! gerade jetzt nachdem die Akte gelöscht werden sollte und ich druck gemacht habe beim Polizeipräsdium kommt dieser verkaxxxe Brief!
D O P E W O R L D
- bushdoctor
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Re: Ermittlungssache - Vorladung
Als "Beschuldigter" hat man das Recht, die Aussage zu verweigern... ich würde davon Gebrauch machen!Dopeworld hat geschrieben: „
in der Ermittlungssache
V. g. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitungen (Versuch)
ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
“
Falls Du Post vom Staatsanwalt mit der Anklage-Erhebung bekommst, kannst Du immer noch reagieren.
Wenn Du aber wissen willst, was Dir vorgeworfen wird, ohne mit der Polizei direkt zu reden, musst Du einen Anwalt einschalten.
Re: Ermittlungssache - Vorladung
Wenn es in dem Fall tatsächlich um die Samen aus der Polizeikontrolle geht, ist das ein interessanter Fall.
Kann eindeutig festgestellt werden, dass es sich um Rausch-Hanf handelt? (Packung von Züchter o.ä)
Ich kann mir ne Tüte Samen im Reformhaus kaufen und hätte nun Angst damit nach hause zu laufen.
Müsste nicht eindeutig nachgewiesen, dass die Seeds fertil sind und auch THC-haltigen Hanf ergeben?
Kann eindeutig festgestellt werden, dass es sich um Rausch-Hanf handelt? (Packung von Züchter o.ä)
Ich kann mir ne Tüte Samen im Reformhaus kaufen und hätte nun Angst damit nach hause zu laufen.
Müsste nicht eindeutig nachgewiesen, dass die Seeds fertil sind und auch THC-haltigen Hanf ergeben?
- bushdoctor
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Re: Ermittlungssache - Vorladung
...nach gängiger "Rechtsauslegung" reicht es aus, wenn die Samen "abzählbar" sind. Dies ergibt dann einen "begründeten Anfangsverdacht" auf dem in diesem Fall die Anklage aufgebaut ist. Genau deswegen ermittelt wohl jetzt die Polizei... Sie möchten wahrscheinlich vom "Beschuldigten" wissen, was er mit den Hanfsamen vor hatte.hanfologe hat geschrieben: Müsste nicht eindeutig nachgewiesen, dass die Seeds fertil sind und auch THC-haltigen Hanf ergeben?
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Re: Ermittlungssache - Vorladung
Auf keinen Fall hingehen! Du kannst ja so lieb sein und sie anrufen und sagen, dass du die Aussage veweigerst.
So wie die Dinge liegen, versuchen sie einfach mal so ins Blaue, von dir ein paar Dinge zu erfahren. Beliebte Polizeitaktik.
Ob du einen Anwalt einschaltest, ist letztlich eine Risikoabwägung. Lohnt sich das Risiko, die Sache alleine durchzustehen, etwa weil vermutlich sowieso nichts dran ist, oder gehst du auf Nummer Sicher? Also auch eine finanzielle Abwägung, denn Anwälte kosten schon beim ersten Gespräch Geld.
So wie die Dinge liegen, versuchen sie einfach mal so ins Blaue, von dir ein paar Dinge zu erfahren. Beliebte Polizeitaktik.
Ob du einen Anwalt einschaltest, ist letztlich eine Risikoabwägung. Lohnt sich das Risiko, die Sache alleine durchzustehen, etwa weil vermutlich sowieso nichts dran ist, oder gehst du auf Nummer Sicher? Also auch eine finanzielle Abwägung, denn Anwälte kosten schon beim ersten Gespräch Geld.
Re: Ermittlungssache - Vorladung
Schaut doch mal an, von wann die Samengeschichte war: 2003!
Das ist gegessen - in meiner laienhaften Vorstellung, die mich nicht zu einer Rechtsberatung qualifiziert, würde ich denken, dass das verjährt wäre.
So wie Du Dich darstellst, wurdest Du zwar kontrolliert, es wurde aber nichts gefunden.
Ich würde mal in Gedanken durch meine interne "Freundesliste" durchgehen, und mir Gedanken machen, ob Dir da jemand netterweise einen einschenken wollte. Auf ganz blöd liegt sogar eine Verwechslung vor - oder hast Du einen so unverwechselbaren Realnamen? Ist jemand aus Deinem Bekanntenkreis in letzter Zeit gebustet worden, evtl sogar mit größeren Mengen? Könnten evtl. auch nur Kontaktdaten von Dir bei einem Dealer gefunden worden sein? Hat vielleicht jemand ohne Ausweispapiere Deinen Namen angegeben, als bei ihm was gefunden wurde?
Frage an die Fachleute: Mal angenommen, er geht zu einer Vernehmung - und ist sicher genug, um auf jede gestellte Frage mit dem Satz zu antworten "Als Beschuldigter möchte ich mich dazu nicht äußern" - würde man da nicht wenigstens ansatzweise herausbekommen, um was es geht, um dann ggf. einen Anwalt einzuschalten? Oder ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich davon abzuraten?
Das ist gegessen - in meiner laienhaften Vorstellung, die mich nicht zu einer Rechtsberatung qualifiziert, würde ich denken, dass das verjährt wäre.
So wie Du Dich darstellst, wurdest Du zwar kontrolliert, es wurde aber nichts gefunden.
Ich würde mal in Gedanken durch meine interne "Freundesliste" durchgehen, und mir Gedanken machen, ob Dir da jemand netterweise einen einschenken wollte. Auf ganz blöd liegt sogar eine Verwechslung vor - oder hast Du einen so unverwechselbaren Realnamen? Ist jemand aus Deinem Bekanntenkreis in letzter Zeit gebustet worden, evtl sogar mit größeren Mengen? Könnten evtl. auch nur Kontaktdaten von Dir bei einem Dealer gefunden worden sein? Hat vielleicht jemand ohne Ausweispapiere Deinen Namen angegeben, als bei ihm was gefunden wurde?
Frage an die Fachleute: Mal angenommen, er geht zu einer Vernehmung - und ist sicher genug, um auf jede gestellte Frage mit dem Satz zu antworten "Als Beschuldigter möchte ich mich dazu nicht äußern" - würde man da nicht wenigstens ansatzweise herausbekommen, um was es geht, um dann ggf. einen Anwalt einzuschalten? Oder ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich davon abzuraten?
- bushdoctor
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Re: Ermittlungssache - Vorladung
Ein einfacher Brief reicht auch:recker hat geschrieben:Auf keinen Fall hingehen! Du kannst ja so lieb sein und sie anrufen und sagen, dass du die Aussage veweigerst.
Auf dem Brief Deinen Absender drauf! Das reicht... keine Aktenzeichen oder dergleichen verwenden... Die sollen den "Vorgang" selber zuordnen.Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte als Beschuldigter von meinem Recht auf Aussageverweigerung gebrauch machen.
[UNTERSCHRIFT] (ohne Grußfloskel)
Um Porto zu sparen, bei Gelegenheit persönlich in den Briefkasten der entsprechenden PI einwerfen.
Re: Ermittlungssache - Vorladung
Ja, da gebe ich dir Recht. Reichlich dubios, die Sache, insofern könnte es sich tatsächlich um eine Verleumdung oder Verwechslung handeln.4Auge hat geschrieben:Schaut doch mal an, von wann die Samengeschichte war: 2003!
Das ist gegessen - in meiner laienhaften Vorstellung, die mich nicht zu einer Rechtsberatung qualifiziert, würde ich denken, dass das verjährt wäre.
Ich bin kein Fachleut, nehme aber an, dass die Beamten dich spätestens nach der zweiten "Antwort" rausschmeissen würden. Aussageverweigerung ist immer pauschal, und man kann sich den unangenehmen Gang aufs Präsidium sparen.Frage an die Fachleute: Mal angenommen, er geht zu einer Vernehmung - und ist sicher genug, um auf jede gestellte Frage mit dem Satz zu antworten "Als Beschuldigter möchte ich mich dazu nicht äußern" - würde man da nicht wenigstens ansatzweise herausbekommen, um was es geht, um dann ggf. einen Anwalt einzuschalten? Oder ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich davon abzuraten?
- bushdoctor
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Re: Ermittlungssache - Vorladung
Ich würde davon abraten, dort hinzugehen? Was bringt es Dir?4Auge hat geschrieben: Frage an die Fachleute: Mal angenommen, er geht zu einer Vernehmung - und ist sicher genug, um auf jede gestellte Frage mit dem Satz zu antworten "Als Beschuldigter möchte ich mich dazu nicht äußern" - würde man da nicht wenigstens ansatzweise herausbekommen, um was es geht, um dann ggf. einen Anwalt einzuschalten? Oder ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich davon abzuraten?
Wenn die Herrschaften sowei sind, dann bekommst Du schriftlich von der Staatsanwaltschaft Post...
ALLES WAS DU SAGST, KANN UND WIRD GEGEN DICH VERWENDET WERDEN!
Du brauchst auch GAR NICHT mit der Polizei reden... die sollen ruhig bei Dir vorbeikommen, wenn sie was wollen. DANN kannst Du immer noch sagen: "Ich möchte dazu keine Angaben machen."
Schreib nen Brief mit dem einen Satz, den Du Dir eh vorgenommen hast zu sagen... dann musst Du das nur einmal schreiben und nicht 5-10mal sagen...
Nochmal: Was bringt es Dir 2 Stunden auf der Polizeiwache zuzubringen um dort KEINE AUSSAGE zu machen...?
Das kostet Dich doch bloß wertvolle Lebenszeit und erhöht das Risiko, dass Du denen evtl. irgendwas verrätst, was sie in ihren Ermittlungen "weiter" bringt...
Grundsatz: Als Beschuldigter: Schweigen!
Re: Ermittlungssache - Vorladung
Jetzt fällt mir ein, dass sie vor gaaaanz langer Zeit mal einen Freund von mir hochgenommen haben, der bis dato nur Ameisenhandel gemacht hatte und bei seinem ersten grossen Deal (2 oder 3 Kilo oder so) prompt aufgeflogen war - und zwar weil er von einem verdeckten Ermittler dazu angestiftet worden war! Ganz, ganz, üble, linke Sache.
Wie dem auch sei, den haben sie durch die Mangel genommen, der hat dann ausgepackt und die ganze Szene verraten. Mich hat er nicht angeschwärzt, aber wohl irgendwie meinen Namen erwähnt (wie ich später erfahren habe). Jedenfalls flatterte mir dann auch eine Vorladung ins Haus - "als Beschuldigter". Ich bin dann auch, ahnungslos wie ich war, hingegangen, und habe denen ein paar belanglose Sachen erzählt.
Ich bin mir heute sicher, dass ich kein Beschuldigter war, und dass sie nur Druck machen wollten, damit ich ggfs. ein paar andere Leute verpetze. Sie haben die ganze Szene gegeneinander ausgespielt. So was könnte auch hier vorliegen.
Wie dem auch sei, den haben sie durch die Mangel genommen, der hat dann ausgepackt und die ganze Szene verraten. Mich hat er nicht angeschwärzt, aber wohl irgendwie meinen Namen erwähnt (wie ich später erfahren habe). Jedenfalls flatterte mir dann auch eine Vorladung ins Haus - "als Beschuldigter". Ich bin dann auch, ahnungslos wie ich war, hingegangen, und habe denen ein paar belanglose Sachen erzählt.
Ich bin mir heute sicher, dass ich kein Beschuldigter war, und dass sie nur Druck machen wollten, damit ich ggfs. ein paar andere Leute verpetze. Sie haben die ganze Szene gegeneinander ausgespielt. So was könnte auch hier vorliegen.
Re: Ermittlungssache - Vorladung
Ich muss dazu sagen, das war in Zeiten, als man noch ernsthafte Schwierigkeiten bekommen hat, wenn man mit 3g in der Tasche erwischt worden ist.
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- Registriert: Mo 3. Feb 2014, 01:59
Re: Ermittlungssache - Vorladung
Hatte persönlich mal eine ähnliche Situation. War damals jedoch noch minderjährig und bin dementsprechend mit meiner Mutter hin, um mal zu hören was die denn so erzählen.
Man wollte mir dann weiß machen, dass ein Kumpel mich verraten hätte, von dem ich jedoch ziemlich sicher war, dass er das nicht getan hat. Habe die Aussage verweigert, Verfahren wurde eingestellt. Die Strategie in solchen Anhörungen ist meist die, dass versucht wird Zeugenaussagen erst einmal falsch zu attestieren, um einen persönlichen Nerv zu treffen. Habe mehrere solcher Fälle mitbekommen in denen das angewandt wurde und das, obwohl die vermeintlichen Zeugen zum jeweiligen Zeitpunkt noch keine Aussage getätigt hatten.
Kannst ja mal hingehen um den Nebel zu lichten und dir anhören was sie dir vorwerfen. Würde dir aber, wenn du das tust, auf jeden Fall dazu raten die Aussage zu verweigern. Ohne Anwalt sind Aussagen grundsätzlich immer schwierig, weil diejenigen die dich verhören eine spezifische Ausbildung dahingehend haben, dir das Wort im Mund zu verdrehen.
Man wollte mir dann weiß machen, dass ein Kumpel mich verraten hätte, von dem ich jedoch ziemlich sicher war, dass er das nicht getan hat. Habe die Aussage verweigert, Verfahren wurde eingestellt. Die Strategie in solchen Anhörungen ist meist die, dass versucht wird Zeugenaussagen erst einmal falsch zu attestieren, um einen persönlichen Nerv zu treffen. Habe mehrere solcher Fälle mitbekommen in denen das angewandt wurde und das, obwohl die vermeintlichen Zeugen zum jeweiligen Zeitpunkt noch keine Aussage getätigt hatten.
Kannst ja mal hingehen um den Nebel zu lichten und dir anhören was sie dir vorwerfen. Würde dir aber, wenn du das tust, auf jeden Fall dazu raten die Aussage zu verweigern. Ohne Anwalt sind Aussagen grundsätzlich immer schwierig, weil diejenigen die dich verhören eine spezifische Ausbildung dahingehend haben, dir das Wort im Mund zu verdrehen.
„Der Mensch ist frei geboren, und liegt doch überall in Ketten." - Jean-Jacques Rousseau
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Re: Ermittlungssache - Vorladung
Schön das ihr auch alle eine Repressionsgeschichte zu erzählen habt
Zu Dopeworlds ursprünglichem Fall: Ich finde es ehrlich gesagt unglaublich das da ein Verfahren eröffnet wird das seit elf Jahren nicht betrieben wurde, nur weil um Löschung von Akten gebeten wurde.
Also ich kann das wirklich nicht glauben. Ich hätte am liebsten gerne Beweisfotos. Ansonsten kann man nur Bushdoctor zustimmen: Ein freiwilliger Gang in die Höhle des Löwen wirkt vielleicht auf den ersten Blick mutig, ist aber eher ungeschickt und nicht erfolgversprechend.
Zu Dopeworlds ursprünglichem Fall: Ich finde es ehrlich gesagt unglaublich das da ein Verfahren eröffnet wird das seit elf Jahren nicht betrieben wurde, nur weil um Löschung von Akten gebeten wurde.
Also ich kann das wirklich nicht glauben. Ich hätte am liebsten gerne Beweisfotos. Ansonsten kann man nur Bushdoctor zustimmen: Ein freiwilliger Gang in die Höhle des Löwen wirkt vielleicht auf den ersten Blick mutig, ist aber eher ungeschickt und nicht erfolgversprechend.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
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- bushdoctor
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Re: Ermittlungssache - Vorladung
Der alte Fall kann es nicht sein, da "Verbrechen dieses Kalibers" (Besitz von Samen) laut BtmG nach 5 Jahren verjähren.Florian Rister hat geschrieben: Zu Dopeworlds ursprünglichem Fall: Ich finde es ehrlich gesagt unglaublich das da ein Verfahren eröffnet wird das seit elf Jahren nicht betrieben wurde, nur weil um Löschung von Akten gebeten wurde.
Es sei denn ihm würde sein vorgeworfen wäre, mit den damals konfiszierten Samen einen größeren Anbau betrieben haben zu täten wollen, in dem mehr als 7,5g THC ("nicht geringen Menge") geerntet wären würden sind, dann haben sein gegolten eine Verjährungsfrist von 15 Jahren...
Unsere Grammatik gibt für diesen Fall schon nicht einmal die richtigen Zeiten mit Konjuktiv her...!
fiktiver Konjunktiv des Plusquamperfekts (?)