BtmG vs Grundgesetz
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Re: BtmG vs Grundgesetz
Sehe ich auch so. Kinder können mit derartiger Medikation schon allein aufgrund ihrer Unvoreingenommenheit und fehlenden Erfahrung nicht klar kommen.
Re: BtmG vs Grundgesetz
Das habe ich mich heute auch gefragt. Vielleicht kann der DHV eine Sammelklage organisieren zusammen mit dem Schildower Kreis. Jetzt gibt es auch viel Erfahrung aus dem Ausland.Dr.Schmidt hat geschrieben:Ich frage mich oft, wo doch so viele Menschen meinen, dass das Gesetz im Prinzip verfassungswidrig ist,
warum noch niemand eine Klage durch bringen konnte?
Warum schließen sich die Juristen des Schildower Kreies nicht einmal zusammen um eine perfekte
Klage gegen das Gesetz einzureichen?
Oder eine Massenklage von unzähligen Betroffenen?
Re: BtmG vs Grundgesetz
Weil es in Deutschland keine Möglichkeit zur Sammelklage gibt !
Das ist ein durch amerikanische Serien weit verbreiteter Irrtum.
"Eine Sammelklage, Massenklage[1] oder Gruppenklage[2] ist eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolgs nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie dieser vom betreffenden Sachverhalt betroffen ist – unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort englisch class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten."
https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage
Das ist ein durch amerikanische Serien weit verbreiteter Irrtum.
"Eine Sammelklage, Massenklage[1] oder Gruppenklage[2] ist eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolgs nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie dieser vom betreffenden Sachverhalt betroffen ist – unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort englisch class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten."
https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage
Re: BtmG vs Grundgesetz
Dann eben eine einzelne Klage vom Schildower Kreis oder DHV. Das Urteil von 1994 hält heutzutage nicht mehr stand wenn ich da lese was da drin steht.
- bushdoctor
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Re: BtmG vs Grundgesetz
Man bräuchte einen geeigneten Fall, den man bis zum BVG "eskalieren" kann....
Eine sog. Normenkontroll-Klage muss den "verfassungsmäßigen Rechtsweg" einhalten. Es kann nicht einfach "irgendjemand" gegen ein Gesetz klagen. Das kann nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder der Bundestag initiieren ohne das ein konkreter Anlass ("Gerichtsverfahren") vorliegt.
Innerhalb eines Gerichtsverfahrens kann es aber auch z.B. ein "einfacher" Amtsrichter tun (siehe Richter Neskovic)
https://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle
Ihr solltet euch wirklich mal mit "unserem" Rechtssystem beschäftigen... (!)
Eine sog. Normenkontroll-Klage muss den "verfassungsmäßigen Rechtsweg" einhalten. Es kann nicht einfach "irgendjemand" gegen ein Gesetz klagen. Das kann nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder der Bundestag initiieren ohne das ein konkreter Anlass ("Gerichtsverfahren") vorliegt.
Innerhalb eines Gerichtsverfahrens kann es aber auch z.B. ein "einfacher" Amtsrichter tun (siehe Richter Neskovic)
https://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle
Ihr solltet euch wirklich mal mit "unserem" Rechtssystem beschäftigen... (!)
Re: BtmG vs Grundgesetz
ich beziehe mich auf die Vereinbarkeit des BtMG mit Art. 2 GG.
Dazu hat, wie bereits erwähnt, das BVerfG 1994 endgültig Stellung genommen: http://www.bverfg.de/e/ls19940309_2bvl004392.html
Ich teile die Kritik an dem Urteil.
Und das Urteil wäre aus heutiger Sicht (Stichwort 'Cannabis als Medizin') in dieser Form wohl nicht mehr gefallen.
Eine erfolglose Normenkontrollklage, angestrengt von Jugendrichter Müller, gab es 2004 auch schon: http://www.bverfg.de/e/lk20040629_2bvl000802.html
Das Urteil von 1994 wurde im wesentlichen bestätigt.
Der Gerichtsweg ist meiner Auffassung nach aussichtslos, weil die Justiz sehr konservativ ist.
Vielmehr ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, für eine Änderung des BtMG zu sorgen.
-------------------
Wie man die von Fabius angesprochenen Forderungen des BVerfG durchsetzen kann, weiss ich auch nicht:
Zitat aus dem Urteil:
"Da Strafnormen die "ultima ratio" im Instrumentarium des Gesetzgebers darstellten, sei aus verfassungsrechtlicher Sicht ein besonders strenger Maßstab an die Gründe zu legen, die den Gesetzgeber zur Ungleichbehandlung veranlaßten. Der Gesetzgeber habe seine Einschätzungen und Prognosen, die er dem Erlaß eines Gesetzes zugrunde gelegt habe, fortlaufend zu überprüfen und das Gesetz gegebenenfalls geänderten Erkenntnissen anzupassen. Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen, die sich die Strafkammer zu eigen mache, könnten die Einschätzungen, Bewertungen und Prognosen, mit denen der Gesetzgeber die Strafbarkeit des Cannabiskonsums begründet habe, nicht mehr aufrechterhalten werden."
Ich tippe mal, dass aus Sicht der Regierung/des Gesetzgebers keine neuen Sachverhalte dazu vorliegen und deshalb kein Handlungsbedarf vorliegt.
Dazu hat, wie bereits erwähnt, das BVerfG 1994 endgültig Stellung genommen: http://www.bverfg.de/e/ls19940309_2bvl004392.html
Ich teile die Kritik an dem Urteil.
Und das Urteil wäre aus heutiger Sicht (Stichwort 'Cannabis als Medizin') in dieser Form wohl nicht mehr gefallen.
Eine erfolglose Normenkontrollklage, angestrengt von Jugendrichter Müller, gab es 2004 auch schon: http://www.bverfg.de/e/lk20040629_2bvl000802.html
Das Urteil von 1994 wurde im wesentlichen bestätigt.
Der Gerichtsweg ist meiner Auffassung nach aussichtslos, weil die Justiz sehr konservativ ist.
Vielmehr ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, für eine Änderung des BtMG zu sorgen.
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Wie man die von Fabius angesprochenen Forderungen des BVerfG durchsetzen kann, weiss ich auch nicht:
Zitat aus dem Urteil:
"Da Strafnormen die "ultima ratio" im Instrumentarium des Gesetzgebers darstellten, sei aus verfassungsrechtlicher Sicht ein besonders strenger Maßstab an die Gründe zu legen, die den Gesetzgeber zur Ungleichbehandlung veranlaßten. Der Gesetzgeber habe seine Einschätzungen und Prognosen, die er dem Erlaß eines Gesetzes zugrunde gelegt habe, fortlaufend zu überprüfen und das Gesetz gegebenenfalls geänderten Erkenntnissen anzupassen. Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen, die sich die Strafkammer zu eigen mache, könnten die Einschätzungen, Bewertungen und Prognosen, mit denen der Gesetzgeber die Strafbarkeit des Cannabiskonsums begründet habe, nicht mehr aufrechterhalten werden."
Ich tippe mal, dass aus Sicht der Regierung/des Gesetzgebers keine neuen Sachverhalte dazu vorliegen und deshalb kein Handlungsbedarf vorliegt.
Re: BtmG vs Grundgesetz
Genau das ist der punkt. Der Gesetzgeber hat in der tat dafür sorge zu tragen das die Beschlossen Gesetze Zeit Aktuell, kultur gerecht, Personen dürfen weder benachteiligt noch beforteiligt werden. Letztendlich Gleiches Recht für Alle
Hier verstößt der Gesetzgeber gegen seine eigene Gesetze.
Gleiches recht für alle. Alkohol, Tabak darf in der BRD für den Eigenbedarf hergestellt werden. Cannabis nicht!
Theoretisch sollte dan §20 BGB greifen und das solange bis der Gesetzgeber seine gesetze koreekt angepasst hatt.
Denn es gild gleiches recht für alle denn Alkohol, nikotin und cannabis haben eins gemeinsam! Sie gehören in der Kategorie Drogen werden aber unterschidlich bewertet. Obwohl Alkohol nachweislich schädlicher als cannabis ist.!
Hier verstößt der Gesetzgeber gegen seine eigene Gesetze.
Gleiches recht für alle. Alkohol, Tabak darf in der BRD für den Eigenbedarf hergestellt werden. Cannabis nicht!
Theoretisch sollte dan §20 BGB greifen und das solange bis der Gesetzgeber seine gesetze koreekt angepasst hatt.
Denn es gild gleiches recht für alle denn Alkohol, nikotin und cannabis haben eins gemeinsam! Sie gehören in der Kategorie Drogen werden aber unterschidlich bewertet. Obwohl Alkohol nachweislich schädlicher als cannabis ist.!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf