Hallo,
was passiert wenn man trotz des Verbots einen illegalen (privaten) Cannabis Social Club betreibt? Also gemeinschaftlich growt...
Die Frage kam in letzter Zeit von immer mehr Freunden auf, so möchte ich das mal in die Runde werfen und hoffe auf kompetente Beiträge.
Uns ist bewusst, dass im schlimmsten Falle, der recht warscheinlich eintreffen dürfte, ein bandenmäßiges Handeln unterstellt wird. Dies wäre aber gar nicht die Absicht des ganzen.
Alle würden mit ihren echten Unterschriften in einem Vertrag niederlegen, dass dies ausschliesslich zum Eigengebrauch (wenn auch mehrerer Leute) passiert. Wir würden eine Räumlichkeit anmieten und einen Verein eröffnen. Somit wäre die Komplettschuld dem Vorstand, also uns, anzulasten.
In jedem Falle würde die geringe Menge deutlich überschritten, die Unterstellung des Handeltreibens folgt warscheinlich sofort. Den Eigenbedarf mehrerer Leute zu decken erfordert (selbst bei nur geringem Konsum) mehrere Pflanzen, damit wäre das Strafmaß sofort deutlich höher.
Im deutschen Gesetz fehlt eben diese Gesetzeslücke die den Spaniern ihre Cannabis Social Clubs beschert hat, richtig? Und wir alle kämen ins Gefängnis, oder lieg ich da falsch?
Gruß
Nachtrag: Wir kamen auf die Idee, da sich keiner meiner Freunde leisten kann sowas zu hause zu machen. Die meisten haben Kinder, somit wäre (vor den gültigen Gesetz) eine Gefährdung von Kindern nicht ausgeschlossen, eine Bewährungsstrafe aber schon. Ich such den entsprechenden Paragraphen gerne noch raus.
Cannabis Social Clubs
- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Cannabis Social Clubs
Momentan würde ich in Deutschland noch die Finger vom "Cannabis Sozial Club" lassen!
Die wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ihr alle (auf Bewährung) im Knast landet! Die fiese Staatsanwaltschaft wird euch garantiert das "Gründen einer kriminellen Vereinigung" unterstellen.
Es gäbe IMHO nur eine Chance, das ganze als Präzidenzfall bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen, nämlich wenn ihr mit diesem "Club" kranke Menschen versorgt, die schon alles versucht haben legal an Cannabis als Medizin zu kommen. Dann könntet ihr das u.U. als "Notstand" oder "Humanitäre Hilfe" deklarieren. Es sollte dann aber auch alles dokumentiert werden, um es vor Gericht beweisen zu können.
Die europäischen Staaten, in denen es diese Clubs gibt, haben bereits den (geringen) Besitz zum Eigenkonsum entkriminalisiert und auch humanere Gesetzgebung zu "Hanf als Medizin", deshalb konnten sich dort diese Clubs durchsetzen.
In Deutschland wird das erst noch passieren müssen! Da ist noch lange hin...
Die wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ihr alle (auf Bewährung) im Knast landet! Die fiese Staatsanwaltschaft wird euch garantiert das "Gründen einer kriminellen Vereinigung" unterstellen.
Es gäbe IMHO nur eine Chance, das ganze als Präzidenzfall bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen, nämlich wenn ihr mit diesem "Club" kranke Menschen versorgt, die schon alles versucht haben legal an Cannabis als Medizin zu kommen. Dann könntet ihr das u.U. als "Notstand" oder "Humanitäre Hilfe" deklarieren. Es sollte dann aber auch alles dokumentiert werden, um es vor Gericht beweisen zu können.
Die europäischen Staaten, in denen es diese Clubs gibt, haben bereits den (geringen) Besitz zum Eigenkonsum entkriminalisiert und auch humanere Gesetzgebung zu "Hanf als Medizin", deshalb konnten sich dort diese Clubs durchsetzen.
In Deutschland wird das erst noch passieren müssen! Da ist noch lange hin...
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Re: Cannabis Social Clubs
Ich würde dir empfehlen, diese Frage mal in einem Lawblog zu stellen.
Letztendlich dürfte die Behandlung eines solchen Vorgehens stark von der jeweiligen Staatsanwaltschaft abhängen, im Einzelfall sind die ja auch mal in der Lage sowas zu verstehen. Aber auch ich würde vermuten, dass bei mehr als 3 Personen automatisch bandenmäßiges Agieren unterstellt wird, egal ob das Ziel die Versorgung des Eigenbedarfs oder Profiterzeugung ist.
Die Eastside-Growers sind dir wahrscheinlich ein Begriff, oder? Die machen das schon, wovon du da redest. Man wird ja eh im Normalfall nicht erwischt...
http://eastside-growers.com/
Letztendlich dürfte die Behandlung eines solchen Vorgehens stark von der jeweiligen Staatsanwaltschaft abhängen, im Einzelfall sind die ja auch mal in der Lage sowas zu verstehen. Aber auch ich würde vermuten, dass bei mehr als 3 Personen automatisch bandenmäßiges Agieren unterstellt wird, egal ob das Ziel die Versorgung des Eigenbedarfs oder Profiterzeugung ist.
Die Eastside-Growers sind dir wahrscheinlich ein Begriff, oder? Die machen das schon, wovon du da redest. Man wird ja eh im Normalfall nicht erwischt...
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Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
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