Polizei - "Lügen" erlaubt?

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TomBombadil
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Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von TomBombadil »

Ersteinmal ein großes Hallo, denn ich bin neu hier im Forum (wenn auch schon seit langem Leser der DHV-Webseite) :D


Ich hätte da grad so eine Frage:

Ich habe nun schon etliches über das richtige Verhalten im Falle einer Polizeikontrolle gelesen, was im Endeffekt immer auf "nichts sagen" abzielt. Dies leuchtet mir auch mehr als ein.

Doch einfach mal folgenden Fall angenommen: Allgemeine Verkehrskontrolle (o.Ä.), Polizist fragt mich nach Überprüfung meiner Personendaten "Haben Sie in letzter Zeit Betäubungsmittel zu sich genommen?".

Was antworte ich nun am besten? Gleich "Dazu möchte ich nichts sagen"? Das käme ja schon ein bisschen komisch herüber, finde ich.

Oder halt doch einfach ein möglichst überzeugend klingendes "Nein"? Könnte so ein "Nein", also eine Lüge, mir denn später Probleme einbringen, wenn es z.B. entgegen meiner Verweigerung doch noch zum Bluttest kommen sollte, der letztlich positiv ausfallen würde?

Ich habe speziell zu diesem Aspekt bislang noch keine fundierten Ratschläge finden können. Wenn ich das Szenario im Kopf durchgehe, wäre mein Instinkt auf jeden Fall, erst einmal die Vorwürfe abzustreiten, und dann erst alle weiteren Angaben dazu zu verweigern.


Ich bin gespannt auf eure Antworten!

Schöne Grüße
Tom
Smokealot
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von Smokealot »

Klar darfst du die Polizei anlügen. Du stehst ja nicht unter Eid! :D
Dr.Schmidt
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von Dr.Schmidt »

Niemand muss sich selbst oder nahe Angehörige belasten.

Es ist dein gutes Recht zu lügen.
Was mich auch mal interessieren würde, ob es erlaubt ist, wenn Polizisten lügen um eine Probe zu erhaschen?

MfG

D.Schmidt
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hat der Herrgott uns gegeben.
Wenn wir weise sie gebrauchen,
darf man trinken und auch rauchen.
TheBeginning
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von TheBeginning »

Ja, soweit ich weiß dürfen Polizisten das.
z.b. in einem Ermittlungsverfahren dürfen Sie behaupten Sie wüssten dies das und jenes.
Wenn der Beschuldigte das dann zugibt. Für die Ermittler Ziel erreicht...
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TomBombadil
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von TomBombadil »

Vielen Dank für die Antworten!

Also das heißt hiermit, das beste Vorgehen bei einer Polizeikontrolle ist, prinzipiell den Konsum von Betäubungsmitteln zu verneinen und auf alle weiteren Sachfragen hin keine Aussage zu machen oder?

Oder gibt es noch etwas, was zu beachten wäre? Irgendein Polizist oder Jurist unter euch? ;)

LG
TB
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bushdoctor
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von bushdoctor »

Ich bin kein Jurist, aber so wie ich das noch weiss hat man Recht zu Schweigen wenn man sich selbst belasten würde.
Wenn man aber "aussagt", dann muss es der Wahrheit entsprechen.
(Merke: Nur der Staat darf lügen)

Also würde sich vollgender Dialog entspinnen:

Polizist: "Haben Sie in letzter Zeit Betäubungsmittel zu sich genommen?"
Antwort: "Sie wissen genau, dass ich darauf nicht antworten muss!"

Folgendes kann man dann ins Gespräch einfließen lassen, wenn die Bullen weiter dumme Fragen stellen:
"Werde ich als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen?"
Als Zeuge darf man nicht lügen, als Beschuldigter darf man schweigen. In beiden Fällen muss aber ein konketer Grund (Straftat) vorliegen, zu dem man vernommen wird. Diesen Grund immer nennen lassen!

Was man aber auch immer sagen kann "Ich kann mich nicht erinnern!"
Das klappt immer, weil es keine Lüge ist. So haben sich schon manche korrupten Politiker aus der Affäre gebracht

Hinweis: Mit einem solchen Verhalten macht man sich keine Freunde bei der "Staatsgewalt"!
Wenn man aber Zeit hat und weiß, dass "sie" einem nix können, dann kann das ganz spaßig sein... :mrgreen:

Einen Tipp habe ich auch noch, weil der Trick mit den "erweiterten Puppillen" immer ganz gern als "Anfangsverdacht" herhalten muss. Niemals die Sonnenbrlle absetzen. Wenn der Bulle sagt, dass er Deine Augen "begutachten" muss, dann antworten "Sind Sie Arzt?". Wenn er nicht locker läßt, dann einfach auf einen Arzt bestehen, der die "Augenuntersuchung" durchführt.

Wichtigster Grundsatz: Man muss nicht bei seiner eigenen Überführung mithelfen.
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TomBombadil
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von TomBombadil »

@bushdoctor:
Wenn man aber "aussagt", dann muss es der Wahrheit entsprechen.
Aber doch nur vor Gericht, dachte ich? Bist du dir 100% sicher?
Einen Tipp habe ich auch noch, weil der Trick mit den "erweiterten Puppillen" immer ganz gern als "Anfangsverdacht" herhalten muss. Niemals die Sonnenbrlle absetzen. Wenn der Bulle sagt, dass er Deine Augen "begutachten" muss, dann antworten "Sind Sie Arzt?". Wenn er nicht locker läßt, dann einfach auf einen Arzt bestehen, der die "Augenuntersuchung" durchführt.
Gute Idee, aber so was würde ich wohl nur machen, wenn ich tatsächlich bekifft (also mit roten Augen) im Straßenverkehr unterwegs wäre, was ich aber eh nicht mache. Naja.. evtl. ab und zu aufm Fahrrad, wenn's nicht allzu viel war, aber dann eh in der Nacht -> keine Sonnenbrille ;)

Generell denke ich aber, es ist einfach nie gut, voll auf Konfrontationskurs zu gehen, wenn man mit der Polizei zu tun hat. Ich würde lieber versuchen, den braven Bürger zu spielen und freundlich und - wenigstens vermeintlich - zuvorkommend zu bleiben, und erst *dann*, wenn sie nicht locker lassen, meine Aussagen verweigern. Aber auch dann würde ich am liebsten versuchen, einen nachvollziehbaren und vor allem möglichst unverdächtigen Grund für meine Aussagenverweigerung bzw. Widerspruch gegen diverse Maßnahmen (z.B. Drogentest) zu erfinden.
Visionary
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von Visionary »

Die Idee, auf einen Arzt zu bestehen, ist echt geil!!

Aber ich glaube die Beamten werden bei diesem unkooperativem Verhalten, alles dran setzen einen dran zu kriegen, egal um welche Kleinigkeit es sich dabei handeln mag :lol:
Aber wenn man an dem Tag nicht mehr viel vor hat, könnte das echt spaßig werden.

Ansonsten würde ich mich genauso verhalten, wie es TomBombadil machen würde. Dabei halt nicht zu sehr auftragen.

Und ne kleine Lüge hat doch noch niemandem geschadet.
jimkn
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von jimkn »

*Doppelpost*
Zuletzt geändert von jimkn am Mi 14. Mär 2012, 02:42, insgesamt 1-mal geändert.
jimkn
Beiträge: 8
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von jimkn »

Hallo ...

Ob das "Lügen" bei einer Polizeikontrolle erlaubt ist, in welcher sich der zu kontrollierende im klaren ist das er lügt (Frage: "Gekifft?", Antwort: "Nein!", Bluttest = positiv), ist eigentlich gar nicht "die" Frage. Es ist erlaubt. Die Frage ist wohl eher ob man einem daraus einen Strick drehen kann, oder ?

Falls es "vor Gericht" gehen sollte, muss man einem Richter "glaubwürdig erscheinen". Sprich wenn er fragt: "Wieso haben sie den Polizisten denn gesagt das sie keine Drogen konsumiert haben ?" ist das jetzt, sagen wir mal, schwierig darauf zu antworten.

Aber wieso überhaupt lügen ?

Beamter: "Haben sie Drogen konsumiert ?"
Befragter "Wenn sie damit nicht die 10-15 Tassen Kaffee meinen die ich morgens zum Aufstehen brauche ?"
*Schulter zucken und freundlich lächeln*

Beamter fragt nach: "Nein, natürlich nicht. Cannabis ? Gekifft ? Koks ?"
Befragter:"Nein, nicht das ich wüsste."

Beamter leuchtet mit Taschenlampe ins Gesicht: "Sie haben aber rote Augen und erweiterte Pupillen ?"
Befragter:"Aha ...."

In dieser Unterhaltung wurde, auch wenn der Befragte vorher gekifft hatte, nicht gelogen.
Man konnte sich höchstens, in dieser Situation, nicht mehr daran erinnern.

Es gibt kein pauschales "Lügen ist erlaubt oder Lügen ist nicht erlaubt". Was man aber machen kann, ist halt nicht alles erzählen und trotzdem nicht lügen.

PS: Ich Konsumiere kein Cannabis, wurde aber schon öfters angehalten und in etwa so befragt (standart Kontrolle).
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overturn
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von overturn »

Hallo!

Als Beschuldigter, besteht keinerlei Wahrheitspflicht. Zu keinem Zeitpunkt.

Grüße!
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
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bushdoctor
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von bushdoctor »

overturn hat geschrieben: Als Beschuldigter, besteht keinerlei Wahrheitspflicht. Zu keinem Zeitpunkt.
Stimmt, habe ich grad recherchiert! Machts vieles einfacher finde ich... :twisted:

Bisher war ich einfach zu ehrlich! Also wird meine Standardantwort von nun an lauten:
"Sie wissen genau, dass ich Ihnen darauf nicht ehrlich antworten muss!" :twisted:
Vorarim
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von Vorarim »

bushdoctor hat geschrieben:"Sie wissen genau, dass ich Ihnen darauf nicht ehrlich antworten muss!" :twisted:
*NÖT!* Und schon bist du dem Herrn Suspekt geschweige denn unbeliebt.. ;) Das schreit fast nach Sonderbehandlung.
Hanfige Gruesse

Vorarim

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bushdoctor
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von bushdoctor »

Vorarim hat geschrieben:*NÖT!* Und schon bist du dem Herrn Suspekt geschweige denn unbeliebt.. ;) Das schreit fast nach Sonderbehandlung.
Ich liebe die "Sonderbehandlung"! :twisted:
Muss aber zugeben, dass ich schon lange nicht mehr konsumiere und von daher auch nix zu befürchten habe.
So aggressiv gehe ich aber auch nur dann vor, wenn es um eine "Drogenkontrolle" geht. Ansonsten bin ich immer höflich.
schmoki
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von schmoki »

Servus Hallo.

Konsumiere aufgrund einer"Führescheingeschichte" auch schon fast 2 Jahre nicht mehr.

Bin aber gebrandmarkt und werd in jeder Polizeikontrolle bis zu 1 Stunde aufgehalten, weil ich denen auch nicht immer auf Kommando den Becher vollmachen kann.
+ Autoinspektion
+ lächerliche Tests ( Polizist: "Pupillenreflex normal, aber ihre Lider zucken so merkwürdig".)

Wegen dieser unnötigen Schikane sind mir schon Kunden abgesprungen mit denen ich Termine hatte.
Einmal haben sie sich nach einer geschlagenen Stunde dazu "erbarmt" einen Speicheltest durchzuführen.
Meinten dann noch zu mir dass ich dieses Mal Glück gehabt hätte, obwohl ich genau wusste nicht die Spur einer verbotenen Substanz in mir zu haben.
Als ich sie dann fragte ob Ihnen das nichts ausmachen würde, dass ich sie so lange aufgehalten habe, meinten sie dann noch: "Nö.Wir bekommen diese Zeit ja bezahlt"?

Wer bezahlt mir die Zeit, die ich mit Arbeiten hätte verbringen können oder den Verlust durch einen verlorenen Kunden?

Würde mich darüber sehr gerne mal mit einem Juristen unterhalten.

Grüße Schmoki
Vorarim
Beiträge: 408
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von Vorarim »

schmoki hat geschrieben:Wer bezahlt mir die Zeit, die ich mit Arbeiten hätte verbringen können oder den Verlust durch einen verlorenen Kunden?
Klingt imho stark nach einem Schadensersatzfall, wenn Angebliche Ausfallerscheinungen, die diese "Maßnahmen" rechtfertigen, sich hinterher als falsch erweisen.. Aber da wäre es wirklich mal interessant genauer nachzuforschen, das Thema interessiert mich selbst.
Was wäre denn, wenn es sich dabei um z.B. eine Firmenfusion handelt, die dann aufgrund der "Verspätung" nicht stattfinden würde, das ist dann immerhin eine Summe, die nicht mal eben als "Schwund" verbucht werden kann. ( Was deinen Fall in keinster Weise herabsetzen, das ganze viel eher überspitzt darstellen soll)
Hanfige Gruesse

Vorarim

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TomBombadil
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von TomBombadil »

Vorarim hat geschrieben:
schmoki hat geschrieben:Wer bezahlt mir die Zeit, die ich mit Arbeiten hätte verbringen können oder den Verlust durch einen verlorenen Kunden?
Klingt imho stark nach einem Schadensersatzfall, wenn Angebliche Ausfallerscheinungen, die diese "Maßnahmen" rechtfertigen, sich hinterher als falsch erweisen.. Aber da wäre es wirklich mal interessant genauer nachzuforschen, das Thema interessiert mich selbst. (...)
Finde ich auch! Wäre vor allem klasse, bei so etwas in Deutschland mal einen positiven Präzedenzfall zu haben! Dann würde sich wohl manch Polizist fortan etwas besser an die Regeln halten und die persönlichen Rechte der Bürger achten.

Fürchte nur, es wäre auf jeden Fall sehr schwer, so einen Fall vor einem deutschen Gericht zu gewinnen... (jetzt mal a priori angenommen, das Gesetz gäbe so etwas überhaupt her, das gilt es ja noch herauszufinden)
Philebos
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von Philebos »

man darf lügen. Lügen ist unter Eid strafbar. Bei Polizisten ist man nicht unter Eid! Wenn ihr lügen müsst, um euch nicht selbst zu belasten, dann droht keine Strafe. Auf Fragen, ob man Drogen nimmt, antwortet man einfach und ohne großes Palaver: "Nein!"

Tut euch selbst diesen Gefallen. Alle anderen Antworten führen entweder direkt zu eurer "Überführung" ("Ja, ich kiffe mal am Wochenende hin und wieder") oder macht euch verdächtig ("Ich verweigere die Aussage" oder ähnlicher Quatsch).

um dasselbe nochmal von Juristen zu hören:
http://www.drogenfahrt.de/fragen.php#6
http://www.jochim-schiller.de/site/32/l ... h_an_.html
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TomBombadil
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Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von TomBombadil »

Vielen Dank Philebos, super Antwort! Das war genau, was ich wissen wollte (weiß nicht, warum ich die Links nicht selbst gefunden habe..)
HempSteff
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Registriert: Sa 10. Mär 2012, 16:56

Re: Polizei - "Lügen" erlaubt?

Beitrag von HempSteff »

Danke für die Info! :)
Hätte ich das bei meiner letzten Verkehrskontrolle gewusst... dann wär es vielleicht besser ausgegangen. Hab mich ansonsten zwar soweit richtig verhalten, aber bei dem Punkt "Anlügen des Polizisten" wusste ich dann doch nicht so recht, ob ich das machen soll oder nicht... von daher gut zu wissen, was man sagen darf (und sollte)!
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