Petitionen-Antworten Regierung-zum Nutzen unseres Anliegen

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Cara27
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Registriert: Mo 20. Feb 2012, 11:35

Petitionen-Antworten Regierung-zum Nutzen unseres Anliegen

Beitrag von Cara27 »

(Falls ich dies auf die falsche Seite gestellt habe, bitte umleiten, war mir nicht so ganz sicher)

Habe mal ein wenig bei Peditionen gesucht, welche Begründungen uns immer wieder angegeben werden. Hier nur ein Ausschnitt einiger der Begründung der Ablehnung der Regierung.
Einige Sätze hat sich Frau Merkel damals gut eingeprägt, als Sie damals bei der Youtube Umfrage „Stellung“ nahm. Bei den Peditionen geht es um Hanf-Pflanzenanbau und auch um Alkohol - Aufnahme von Ethanol ins Betäubungsmittelgesetz.
Was mich fasziniert ist das sich beim Alk und beim Hanf die FÜR oder GEGEN-Argumente irgendwie so zusammensetzen wie es gerade passt.

Um die Legalisierung voranzutreiben können wir aus diesen Peditionen schon einiges rauslesen, und uns doch schon soweit vorbereiten ( wenn das grosse Treffen mit der BK ist) noch stichhaltiger zu argumentieren.
(Sorry, bin nicht so gut darin es in Worte zu fassen, aber dachte ich kann zumindest ein wenig Material zusammensuchen welches man dazu verwenden kann, unser Anliegen durchzusetzen. (Habe auch in dem unteren Ausschnitt einiges hervorgehoben welches doch genützt werden kann sowie im positiven Sinne für unser Anliegen als auch negativen Sinne das die von der Regierung angegebenen Gründe gar keine stichhaltigen Gründe sind.)
Grüsse CARA

Ausszug aus der Antwort einer der Peditionen:

"Der Gesetzgeber verfolgt mit dem derzeit geltenden Betäubungsmittelgesetz
sowie mit dessen Vorläufern den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl
des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln
ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche,
vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren. So ist zwar
anerkannt, dass der Missbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den Einzelnen
wie auch die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von
Betäubungsmitteln gleichkommen oder sie sogar übertreffen. Gleichwohl ist zu
beachten, dass Alkohol eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten hat,
denen z.B. auf Seiten der Rausch erzeugenden Bestandteile und Produkte der
Cannabispflanze nichts Vergleichbares entgegensteht. Alkoholhaltige
Substanzen dienen als Lebens- und Genussmittel; in Form von Wein werden
sie auch im religiösen Kult verwandt. In allen Fällen dominiert eine Verwendung
des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende
Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend
vermieden. Demgegenüber steht beim Betäubungsmittelkonsum typischerweise
die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund. Weiterhin
sieht sich der Gesetzgeber auch vor die Situation gestellt, dass er den Genuss
von Alkohol wegen der herkömmlichen Konsumgewohnheiten in Deutschland
und im europäischen Kulturkreis nicht effektiv unterbinden kann. Was den
Vergleich zwischen Cannabisprodukten und Nikotin angeht, liegt ein hinreichender
Grund für die unterschiedlichen Behandlungen schon darin, dass Nikotin
kein Betäubungsmittel ist."
Alkohol und Tabak sind keine "Drogen" im Sinne des BtMG, sondern Lebens- bzw.
Genussmittel, die sich grundsätzlich von den Betäubungsmitteln unterscheiden, die
in den Anlagen des BtMG aufgeführt sind. Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine
Unterstellung des Alkohols und des Tabaks unter das BtMG verzichtet. Ebenso betrachten
auch die Internationalen Suchtstoffkonventionen Alkohol und Tabak nicht als
Betäubungsmittel. Kein bekanntes BtMG anderer Staaten hat Alkohol oder Tabak zur
"Droge" erklärt.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden.


https://epetitionen.bundestag.de/files/00008.pdf

Petition: Suchtgefahren – Alkohol (13.11.2008) (beendet)
https://epetitionen.bundestag.de/files/0909.pdf

Petition: Suchtgefahren - Aufnahme von Ethanol ins Betäubungsmittelgesetz (Anhang II) vom 26.01.2010 (beendet)
https://epetitionen.bundestag.de/files/1425.pdf
Pediton Alk Medien 09.02.2012 (beendet)
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=16782
Petition: Pflanzenbau - Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes im Hinblick auf Anbau und Handel mit Nutzhanf vom 25.02.2011
Seit dem 18.05.2011 noch in der Parlamentarischen Prüfung. (Stand 26.03.2012)
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Patrick
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Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:31

Re: Petitionen-Antworten Regierung-zum Nutzen unseres Anlieg

Beitrag von Patrick »

Hi Cara27,

mach dir mal kein Kopf über deine rhetorischen Fähigkeiten, das übernehmen dann die für die du diese Informationen gesammelt und zusammengetragen hast!

dafür ein Danke von mir! (auch an alle anderen Helfer!)

lg. Patrick
... Vorsicht frisch gewischt ! ...
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