Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen

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Gerd50
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Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen

Beitrag von Gerd50 »

Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 12.06.2012
- 2 L 473/12.DA -

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Dar ... s13650.htm
Dabei überschritt der Antragsteller den nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes maßgeblichen Grenzwert von 2,0 ng/ml des rauschwirksamen Cannabisinhaltsstoffes THC mit 2,3 ng/ml im Blut nur geringfügig.
Bisher kannte ich den Grenzwert 1,0 ng/ml. Ist das in Hessen anders?
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
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Fabius
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Re: Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen

Beitrag von Fabius »

Interessantes Urteil. Es gibt kein Grenzwert für Cannabis. Diese 1,0ng/ml ist nur ein Richtwert. Deutsche Gerichte gehen davon aus (besonders in NRW) das ab 1,0Ng/ml die Fahrfähigkeit durch Cannabis eingeschränkt ist. Wenn man unter diesem Wert bleibt begeht man keine Ordungswidrigkeit. Trotzdem geht eine Meldung zum Straßenverkehrsamt und diese überprüfen dann die Eignung. Diese 2,0ng/ml ist im Süden eher anzusiedeln (Hessen, Bayern). Das VG Darmstadt hat richtig entschieden. Der Fahrzeugführer konnte zwar nicht trennen da über 1,0ng/ml, aber er hatte so einen geringen Abbauwert das man nicht von einen gelegentlichen Konsum ausgehen kann. Man muss mindestens gelegentlicher Konsument sein und das Trennungsvermögen muss nicht vorhanden sein. Erst dann gilt man als Ungeeignet. Das Urteil zeigt einfach wieviele Fahrerlaubnisse zu Unrecht entzogen werden. Jede Behörde kann das anders Handhaben.
„Je tiefer man in die lebendige Natur hineinsieht, desto wunderbarer erkennt man sie. Ich glaube, man fühlt sich dann auch geborgen.“
Zitat: Albert Hofmann
GrüneHilfe@BW
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Re: Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Die 2,0er Argumentation gibt es, ist aber veraltet und nicht mehrheitsfähig.
Vorliegend gehts um was anderes: Was ist gelegentlich?

Da spielen natürlich auch konkrete Umstände mit rein. 4 Jahre Pause begründen erstmal nicht, dass nicht gelegentlicher Konsum vorliegt.
Grundsätzlich wird allerdings alles was mehr als 1 mal stattfindet so aufgefasst.

Sofern es konkrete Gründe gibt, dass zwischen dem Konsum eine Zäsur lag, kann man aber schon gegen diese Annahme argumentieren. Z.B. kann man anführen, dass jemand der nach konsequenter Abstinenz einen plötzlichen Rückfall, aufgrund einmaliger Lebensumstände hat, nicht gelegentlich konsumiert, wenn der Rückfall auch glaubwürdig begründet werden kann und somit dem Gericht auch als einmalig erscheint. Eine besondere Ausnahme ist eben nicht regelmäßig. Dafür muss man aber schon was liefern können.

In der Praxis ist das aber sehr selten der Fall.
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Fabius
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Re: Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen

Beitrag von Fabius »

Egal jetzt ob 1,0 ng/ml oder 2,0 ng/ml. Bedenkt bitte das die Behörde auch unter 1,0 ng/ml entziehen kann. Das allein ist keine Sicherheit. Sobald die Behörde die Eignung anzweifelt ist alles vorbei. Da hat man keine Rechte mehr. Es muss langsam mal ein Realistischer Grenzwert eingeführt werden. Der liegt so in etwa zwischen 7ng/ml-10ng/ml THC. Das entspricht in etwa ein Promillwert von 0,5 %. Es ist alles Wissenschaftlich erwiesen schon seit Jahren, doch es tut sich nichts.
„Je tiefer man in die lebendige Natur hineinsieht, desto wunderbarer erkennt man sie. Ich glaube, man fühlt sich dann auch geborgen.“
Zitat: Albert Hofmann
Smokey
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Re: Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen

Beitrag von Smokey »

Hi Leute,

Ich bin auch vor gut einem jahr angehalten worden mit 1,1 ng/l THC im Blut und 168 ng/l Carbonsäure (Abbaustoff)

Hatte ca. 30 stunden vor der fahrt nichts geraucht ( habe dem Polizisten natürlich so gut wie keine angaben gemacht)

Denkt ihr ich habe auch eine chance meinen Führerschein ohne MPU und so nen kram wiederzubekommen??? ( zb. Gericht)


Momentan habe ich von allem 0,0 ng/l im Blut da ich seit der aktion nichtmehr geraucht habe.

Mir fehlt nur das geld für THC Tests und vorallem für eine MPU..
Und wenn ich nicht bis Dezember meinen lappen wiederhabe bin ich meinen Job los....

Mittlerweile weis ich das ich garnicht mit dem Polizisten hätte kooperieren müssen dafür kötte ich mir auch in den AR*** beißen..

Aber damals meinte er ich MUSS jetzt einen test machen da ich ja Angeblich rote augen hätte...

Drecks Bullenschweine



LG
Smokey

PS: Noch dazu komme ich aus Darmstadt ;) wenn ich also den selben richter in einem solchen fall hätte wären meine chancen vielleicht nicht schlecht :P
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Gerd50
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Re: Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen

Beitrag von Gerd50 »

Mach dir keine Hoffnungen Smokey. Dir ist eine Fahrt unter 'Drogeneinfluss' nachgewiesen worden und das musst du, so bitter es
auch ist, mit allen Konsequenzen ausbaden. Deine wirtschaftlichen Verhältnisse interessiert dabei niemanden.
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
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Fabius
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Re: Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen

Beitrag von Fabius »

Smokey hat geschrieben:Hi Leute,

Ich bin auch vor gut einem jahr angehalten worden mit 1,1 ng/l THC im Blut und 168 ng/l Carbonsäure (Abbaustoff)

Hatte ca. 30 stunden vor der fahrt nichts geraucht ( habe dem Polizisten natürlich so gut wie keine angaben gemacht)

Denkt ihr ich habe auch eine chance meinen Führerschein ohne MPU und so nen kram wiederzubekommen??? ( zb. Gericht)


Momentan habe ich von allem 0,0 ng/l im Blut da ich seit der aktion nichtmehr geraucht habe.

Mir fehlt nur das geld für THC Tests und vorallem für eine MPU..
Und wenn ich nicht bis Dezember meinen lappen wiederhabe bin ich meinen Job los....

Mittlerweile weis ich das ich garnicht mit dem Polizisten hätte kooperieren müssen dafür kötte ich mir auch in den AR*** beißen..

Aber damals meinte er ich MUSS jetzt einen test machen da ich ja Angeblich rote augen hätte...

Drecks Bullenschweine



LG
Smokey

PS: Noch dazu komme ich aus Darmstadt ;) wenn ich also den selben richter in einem solchen fall hätte wären meine chancen vielleicht nicht schlecht :P

Wer hat dir den Führerschein entzogen ? Die Behörde oder Gericht ? Welche genauen Angaben hast du der Polizei gemacht ? Also von deinen Werten her ist dir die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden. Du bist Regelmäßiger Konsument ohne Trennvermögen. Das sagt dein Wert (Abbauwert) von 163ng/ml THC COOH. Einen neuen Lappen gibt es erst wenn du 15 Jahre wartest oder eine MPU absolvierst, die du auch bestehen musst. Für eine positive MPU musst du mindestens 6Mon. Abstinenz nachweisen und du musst die komplette Tat Aufarbeiten. Das du dadurch deinen Job verlierst interessiert keinen. Die bist ungeeignet KFZ´s im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und eine Gefahr für andere. Die Klage vor dem Gericht kannst du dir sparen. In deinem Fall ist eine MPU zwingend. Der Polizei hättest du sonstwas erzählen können. Deine Werte sind Eindeutig. Kopf hoch so eine MPU zu schaffen geht, wenn man sich gut vorbereitet.
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Zitat: Albert Hofmann
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