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Strafbefehl! Darf die Polizei das?

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holytrip
Beiträge: 1
Registriert: Do 18. Aug 2016, 21:59

Strafbefehl! Darf die Polizei das?

Beitrag von holytrip »

Hallo!

Ich habe ein Problem, besser gesagt mein Freund. Er ist 21 Jahre alt und wurde vor gut 2 Monaten in einem Asylheim durchsucht. Er war nur dort um einen alten Freund zu besuchen aber da dort anscheinend viel mit Drogen gedealt wird war die Security der Meinung die Polizei zu rufen die ihn dann untersuchten. Sie fanden 0,77 Gramm Hasch tief in seinem Rucksack die schon seit Monaten dort herum lagen (er wusste es nicht einmal mehr). Sie luden ihn erst vor aber er ging natürlich nicht hin, 0,77 g ist ja eine geringe Menge in Sachsen und daher dürfte es ja nicht zur Strafe kommen, da er davor auch nie sonderlich Kontakt mit der Polizei hatte. Nun kam der Strafbefehl: 300 (!!!) Euro wegen des Erwerbs von 0,77 Gramm!!! Er hatte es ja nicht einmal erworben? Dieses Geld wird an seinem Einkommen festgemacht. Da er aber noch Schüler ist und kein Einkommen hat und das Geld was er hat für Miete, Strom, Essen etc braucht, kann er das natürlich nicht bezahlen! Meine Frage: Was kann er tun? Die 300 sieht er nicht ein zu bezahlen und er hat das Geld auch gar nicht!
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Strafbefehl! Darf die Polizei das?

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

holytrip hat geschrieben:Hallo!

Ich habe ein Problem, besser gesagt mein Freund. Er ist 21 Jahre alt und wurde vor gut 2 Monaten in einem Asylheim durchsucht. Er war nur dort um einen alten Freund zu besuchen aber da dort anscheinend viel mit Drogen gedealt wird war die Security der Meinung die Polizei zu rufen die ihn dann untersuchten. Sie fanden 0,77 Gramm Hasch tief in seinem Rucksack die schon seit Monaten dort herum lagen (er wusste es nicht einmal mehr).
Hallo,

Bitte lösche deine anderen Beiträge einmal reicht.

Dein Freund hat sich gem §29 BTMG strafbar gemacht, da er im Besitz einer verbotenen Substanz war.
Ob er sie bewusst oder unbewusst dabei hatte spielt keine Rolle.
holytrip hat geschrieben: Sie luden ihn erst vor aber er ging natürlich nicht hin, 0,77 g ist ja eine geringe Menge in Sachsen und daher dürfte es ja nicht zur Strafe kommen, da er davor auch nie sonderlich Kontakt mit der Polizei hatte.
Das war erstmal sehr vernünftig, aber er war/ist ja des illegalen Besitzes bereits überführt. Das Kind ist also schonmal in den Brunnen gefallen.
holytrip hat geschrieben: Nun kam der Strafbefehl: 300 (!!!) Euro wegen des Erwerbs von 0,77 Gramm!!! Er hatte es ja nicht einmal erworben? Dieses Geld wird an seinem Einkommen festgemacht. Da er aber noch Schüler ist und kein Einkommen hat und das Geld was er hat für Miete, Strom, Essen etc braucht, kann er das natürlich nicht bezahlen!
BTMG:
§ 31a Absehen von der Verfolgung
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.
Tja der Staatsanwalt kann, soll aber muss nicht einstellen und das hat er hier getan.
holytrip hat geschrieben: Meine Frage: Was kann er tun? Die 300 sieht er nicht ein zu bezahlen und er hat das Geld auch gar nicht!
Er kann den Strafbefehl akzeptieren und versuchen Ratenzahlung zu bekommen oder Einspruch einlegen. Dann kommt es zur Haupverhandlung vor einem (Amts)Gericht...
Ob er da "Besser" wegkommt steht in den Sternen, ein Anwalt wird sicher teurer als 300.- Euro

BTW: Die Polizei hat damit nix zu tun ausser das sie bei deinem Freund die verbotene Substanz gefunden haben, das entsprechend "ausermittelt" und an den Staatsanwalt abgegeben haben... Das würden die auch machen (müssen) wenn irgendein Gesetz besagt das Gummibärchen verboten sind und sie Gummibärchen bei dir finden.

Achso, magst Du uns verraten in welchem Bundesland sich das ganze abspielt?

MFG
HabAuchNeMeinung
tzetze
Beiträge: 1
Registriert: Mi 19. Okt 2016, 19:07

Re: Strafbefehl! Darf die Polizei das?

Beitrag von tzetze »

Achso, magst Du uns verraten in welchem Bundesland sich das ganze abspielt?
... 0,77 g ist ja eine geringe Menge in Sachsen und daher dürfte es ja nicht zur Strafe kommen, da er davor auch nie sonderlich Kontakt mit der Polizei hatte
Bundesland nennt er ja. Aber bei so einer geringen Menge so einen Aufstand zu machen ist schon krass. Das soll wahrscheinlich klar machen, dass man in Sachsen besonders sauber ist und bestrebt, auch dem Kleinstkiffer sein Fehlverhalten drastisch deutlich zu machen.

Wenn Du nicht geneigt bist das (oder eben der Kumpel) zu akzeptieren, bleibt einem ja fast nichts im kostengünstigen Bereich, um eine Absenkung der Strafe oder sogar eine Aufhebung zu ereichen. Sprich: dann mußt Du wohl zum Anwalt. Zumindest kostet eine erste Beratung meines wissens nach nichts und danach kann man vielleicht besser seine Optionen ausloten.

Gruß,
tzetze
Ernst Berlin
Beiträge: 765
Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
Wohnort: Berlin

Re: Strafbefehl! Darf die Polizei das?

Beitrag von Ernst Berlin »

Ich würde das nicht akzeptieren sondern eben auf eine Verhandlung drängen. Anwalt kostet dich keinen Cent wenn du nichts hast, dann bezahlt ihn der Staat. Einen Pflichtverteidiger, unter umständen kannst du ihn selber benennen.
@ HabauchneMeinung, sag mal, wie kommst du denn auf so was? Rechtsanwalt kostet ichts wenn man kein Geld hat, egal ob der sonst teurer wäre als 300 Euro.
Geldbuße macht ein Staatsanwalt in der Regel um es zu probieren. 0,7g ist nichts, vermutlich geht es sogar mit wird fallen gelassen daraus hervor, also schießt er ins Blaue.
@ holytrip ist dein Bekannter Asybewerber? Dann könnte man ja fast schon was anderes dahinter sehen. Gerade Sachsen, die derzeit in der Richtung nicht gerade Glänzen. Nur gut das die Gesetzte für alle Gleich sind. Oder fast alle, ihr wisst was ich meine Reichen Bonus.

Er hat kein Geld will aber akzeptieren? Staatsanwalt anrufen und fragen ob man es abarbeiten kann, ich sag es gleich, keine gute Idee, der Stundensatz ist Miserabel. ( Bin mir aber nicht sicher ob das bei einer Buse überhaupt geht, oder ob das nur bei einem Strafgeld so ist, bin halt kein Anwalt)
Das beste wird sein, dein Bekannter beantragt einen Rechtsbeistand, also einen Anwalt. Mit dem bespricht er die Sache, hier unbedingt bei der Wahrheit bleiben bei allem was bewiesen ist, mehr interessiert nicht. Vermutlich holt der nen Freispruch raus, anderen Falls, u d das nur wenn dein Bekannter das möchte, kann man bei einer Verurteilung noch ein Fass auf machen oder was vernünftiger ist, in Berufung gehen.
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