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Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...)

Spuet
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Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...)

Beitrag von Spuet »

Guten Tag,

mein Mitbewohner hat heute morgen die Tür geöffnet und dort Stand die Kriminalpolizei und wollte mit mir reden und mir einen Brief übergeben.
Auf die Frage ob ich da wäre ist mein Mitbewohner zu meiner Zimmertür gegangen, hat geklopft und es kam keine Antwort, da ich Glücklicherweise ein paar Ohropax drin hatte.
Somit bin ich schon einmal der ungemütlichen Konfrontation am Morgen aus dem Weg gegangen.

Jetzt zum Schreiben:

Sehr geehrter Herr... ,

V. g. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitungen vom 10.12.15, 12:00 Uhr bis 03.03.16, 12:00 Uhr in ....

ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.

Sie werden daher gebeten am... um... vorzusprechen.



So, jetzt geht es mir ungefähr wie diesen Herren hier: viewtopic.php?p=17462

ich habe keinen blassen schimmer Warum oder Wer was gesagt haben könnte.Ich hat noch nie irgendeinen Eintrag bei der Polizei, noch wurde ich kontrolliert.Einzig 2 Bestellungen aus dem DarkWeb würden mir einfallen, die auf diesen Zeitraum zu treffen würden.
In dem Thread kommen sie zum Ergebnis die Aussage zu verweigern und zu hoffen, dass der Fall fallen gelassen wird.

Das einzige was mich jetzt ein bisschen stutzig macht ist der Satz ganz unten im Schreiben:
"Im Falle der Verhinderung(z. B. berufliche Gründe, Krankheit) bitten wir Sie um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann."

Dort ist nirgends erwähnt, dass ich meine Aussage verweigere und deswegen nicht erscheine, nein sie wollen sogar einen neuen Termin ausmachen.
Muss ich jetzt erscheinen oder reicht wirklich ein Schreiben aus in dem ich mitteile, dass ich von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch mache?
Kann sowas durch irgendwelchen blöden WhatsApp oder Facebook Nachrichten kommen? Ist ja leider keine Seltenheit, das jmd. zufällig erwischt wird und dessen Handy konfisziert wird?
Spuet
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Spuet »

So ich war jetzt eine Runde laufen um ein bisschen nachzudenken und eigentlich kann es nur die Sache aus dem Darkweb sein.

xxx

Wie sollte ich in so einem Fall weiter vorgehen? Mein Mitbewohner hat gemeint der Polizist wollte unbedingt mit mir reden und war auch nicht sehr überzeugt, dass ich nicht da bin. Sprich er wollte mich überrumpeln um etwas rauszukitzeln. Weil mehr als eine verschlüsselte Nachricht mit meiner Adresse sollten sie ja wohl nicht haben.
Über jede Antwort würde ich mich freuen. Ich sitze hier gerade echt auf heißen Kohlen und weiß nicht was ich machen soll, die Vorladung wäre schon am Freitag.
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bushdoctor
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von bushdoctor »

Wenn das Schreiben von Polizei ist und Du dort explizit als Beschuldigter bezeichnet wirst, dann brauchst Du da nicht zu erscheinen... Es handelt sich um eine (freundliche?) Einladung, der Du nachkommen kannst oder auch nicht.

Als Beschuldigter hast Du das Recht, die Aussage zu verweigern...

Ein Anwalt könnte zum jetzigen Zeitpunkt schon Akteneinsicht verlangen und Dir somit sagen, was genau da ermittelt wurde und welche Beweise/Indizien vorliegen. Bei "Darknet"-Sachen sind die Behörden m.E. grad verstärkt aktiv, um für die Öffentlichkeit ein wenig "Starken-Mann" zu spielen, deshalb tippe ich drauf, dass das Verfahren in Deinem Falle nicht eingestellt werden wird.

Ein Anwalt wäre somit sicherlich nicht der schlechteste Rat. Du kannst aber auch warten, bis der Strafbefehl oder die gerichtliche Vorladung kommt.

Hast Du Dich schonmal an die Grüne Hilfe gewendet?
Sabine
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Sabine »

Ist es nicht etwas seltsam, das die Ladung direkt abgeliefert wurde? Oder wollten die gleich mal ihre Supernasen zum Einsatz bringen?


P.S. habe mal was geixxt. Ist wohl besser so ...
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overturn
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von overturn »

Hey, Spuet!
Spuet hat geschrieben: Das einzige was mich jetzt ein bisschen stutzig macht ist der Satz ganz unten im Schreiben:
"Im Falle der Verhinderung(z. B. berufliche Gründe, Krankheit) bitten wir Sie um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann."

Dort ist nirgends erwähnt, dass ich meine Aussage verweigere und deswegen nicht erscheine, nein sie wollen sogar einen neuen Termin ausmachen.
Muss ich jetzt erscheinen oder reicht wirklich ein Schreiben aus in dem ich mitteile, dass ich von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch mache?
Die Polizei bittet, weil es dies ist - eine Bitte, keine Pflicht. Du musst erst mal rein gar nichts. Derartige Schreiben sind nicht selten höchst eigenartig formuliert.

Es besteht auch keine Pflicht, ein Nichterscheinen anzukündigen oder alternative Termine zu vereinbaren.
Spuet hat geschrieben: Kann sowas durch irgendwelchen blöden WhatsApp oder Facebook Nachrichten kommen? Ist ja leider keine Seltenheit, das jmd. zufällig erwischt wird und dessen Handy konfisziert wird?
Ich halte das prinzipiell für möglich, ja. Es bleibt aber wohl pure Spekulation.

Auch mein Tipp: Erst mal Ruhe bewahren und bei Möglichkeit eine Rechtsberatung einholen. Ein Anwalt bekommt raus, was dir genau wie und weshalb vorgeworfen wird.


Beste Grüße!
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
crappy
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von crappy »

Das einzige was bei so einer Anhörung passiert ist das die Polizei Beweise für die Anklage sammelt. Die möchten das du dich selber belastest. Das ist halt die Aufgabe der Polizei. Ist auch nicht verwerflich das ist schließlich deren Aufgabe. Hingehen würde ich da aber nicht. Dazu bist du nicht verpflichtet.

Aber mal ehrlich, Darknet, Facebook, Whatsapp, SMS? Da kann man auch direkt bei der Polizei was bestellen.
HabAuchNeMeinung
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

bushdoctor hat geschrieben:Wenn das Schreiben von Polizei ist und Du dort explizit als Beschuldigter bezeichnet wirst, dann brauchst Du da nicht zu erscheinen... Es handelt sich um eine (freundliche?) Einladung, der Du nachkommen kannst oder auch nicht.
Als Beschuldigter hast Du das Recht, die Aussage zu verweigern...
Mit der Polizei rede ich nicht wenn sie mich wegen irgendwas beschuldigen.
Ich sage aber natürlich freundlich ab, bzw. "Dazu möchte ich nichts sagen"
Das sollte man immer bedenken..
bushdoctor hat geschrieben: Ein Anwalt könnte zum jetzigen Zeitpunkt schon Akteneinsicht verlangen und Dir somit sagen, was genau da ermittelt wurde und welche Beweise/Indizien vorliegen. Bei "Darknet"-Sachen sind die Behörden m.E. grad verstärkt aktiv, um für die Öffentlichkeit ein wenig "Starken-Mann" zu spielen, deshalb tippe ich drauf, dass das Verfahren in Deinem Falle nicht eingestellt werden wird.
Korrekt, da hoffen wohl einige Staatsanwälte mit "Neuland" punkten zu können..
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... /18/20-pp/
Da hilft nur ein guter (=teurer) Anwalt...
bushdoctor hat geschrieben: Ein Anwalt wäre somit sicherlich nicht der schlechteste Rat. Du kannst aber auch warten, bis der Strafbefehl oder die gerichtliche Vorladung kommt.
Würde ich glaub ich auch so machen, erstmal nix sagen und frühestens wenn der Staatsanwalt die Akte hat einen Anwalt einschalten, vorher aber einen Kompetenten auswählen und die max. Kosten klären, wird auf jedenfall teuer...
bushdoctor hat geschrieben: Hast Du Dich schonmal an die Grüne Hilfe gewendet?
Immer hilfreich und danke an die Leute die sich dort engagieren...

MFG
HabAuchNeMeinung
Spuet
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Spuet »

Also erstmal viele Danke für die Antworten. Dann werde ich morgen anrufen und den Termin nett absagen. Wie sollte ich das am besten formulieren? Ich möchte die Aussage verweigern, ich möchte mich dazu nicht äußern?
Ich hoffe nur,dass sich das mit dem teuren Anwalt nicht bewahrheitet. Immerhin scheint es so als ob sie nicht mehr als meinen Namen haben, sonst wäre der Polizist gestern bestimmt nicht so aufdringlich geworden. Aber wer weiß...

Ich werde euch auf dem laufenden halten.
crappy
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von crappy »

Ich würde da nicht anrufen und sagen man möchte die Aussage verweigern. Das macht die nur neugierig. Ich persönlich würde gar nicht anrufen und den Termin verstreichen lassen. Oder du fragst nach wieviel Geld die dir bezahlen wenn du der Einladung nachkommst. Das du da überhaupt nicht hinkommen musst wissen die nämlich auch ganz genau.
Ernst Berlin
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Ernst Berlin »

Spuet hat geschrieben:Also erstmal viele Danke für die Antworten. Dann werde ich morgen anrufen und den Termin nett absagen. Wie sollte ich das am besten formulieren? Ich möchte die Aussage verweigern, ich möchte mich dazu nicht äußern?
Ich hoffe nur,dass sich das mit dem teuren Anwalt nicht bewahrheitet. Immerhin scheint es so als ob sie nicht mehr als meinen Namen haben, sonst wäre der Polizist gestern bestimmt nicht so aufdringlich geworden. Aber wer weiß...

Ich werde euch auf dem laufenden halten.
Hey, Sorry das ich erst jetzt dazu komme deinen Post zu beantworten,

Ja du machst das richtig, Rufe da an, sei Freundlich und sage du möchtest keine Aussage tätigen, da du als Beschuldigter ein Zeugnisverweigerungsrecht hast und dich nicht selber belasten musst. Das kann man dir nicht negativ anlasten. Vermutlich wird es dann Fallen gelassen und wenn nicht, meldet dich hier noch mal, dann schauen wir weiter. Aber bleib beim Schweigen. Sag das auch deinen Mitbewohner, die sollen sagen sie wissen nix. Fertig, mach dir keine Sorgen, es sei denn es handelt sich bei dem Darkweb Bestellung einer Nichtgefingen Menge, dann kommt zwar ne Verhandlung aber ohne Beweise oder Aussagen kommt auch hier nicht wirklch was dabei rum.

Also erst absagen und dann chillen und Tee trinken.

@ crappy, wenn er nicht reagiert, tauchen die Polizisten wieder zu Hause oder am Arbeitsplatz oder je nach dem, Schule, Lehrstelle auf UND das ist echt unangehnenm weil die Kollegen, Chefs, Lehrer etc. das mitbekommen. Anrufen ist hier das schnellste und einfachste um mit der Sache Umzugehen, es gibt keinen Grund hier sich verdächtiger zu machen als man ist, das Recht ist auf seiner Seite. Kannst mir glauben, ich habe auch schon mal gemeint ich könnte das ignorieren und ab da habe ich endweder sofort gesagt das ich keine Aussage tätige oder eben auch nur Angerufen, auf fragen warm man nicht möchte, antworteteman auch nur mit ich möchte nicht und damit auf Wiederhören. Auflegen, fertig. Evenzuell das Geschäftszeichen kann man dem am telefon nich geben. Neugierde kann man ja befriedigen in dem man Akteneinsicht eantragen lässt oder selber beantragt, dann bekommt man die Ermittlungsergebnisse. Man muss sich halt trauen.
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crappy
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von crappy »

Ich habe da andere Erfahrungen gemacht aber das ist auch über 20 Jahre her. Bei mir kamen die aber auch nicht persönlich sondern es kam ein Brief mit Vorladung. Auf der Arbeitsstelle möchte ich auch keinen Besuch kriegen. Da kann ein kleiner Anruf bei denen dann doch besser sein. Vielleicht meldet sich Spuet ja nochmal und berichtet wie es ausgegangen ist.
Spuet
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Spuet »

Schneller als gedacht ist jetzt der Strafbefehl gekommen.

Die Staatsanwaltschaft legt ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunk kurz vor dem xx.xx.xxxx bestellten sie bei einem nicht näher bekannten Rauschgifthändler x.x Gramm Haschisch zu einem nicht näher bekannten Preis. Die Betäubungsmittel wurden an ihre Wohnanschrift .... adressiert und in den Briefkasten... eingeworfen, wo sie am xx.xx.xxxx beschlagnahmt werden konnte.

das Betäubungsmittel hatte mindestens einen Wirkstoffgehalt von 5% THC.
Wie sie wussten, besaßen Sie nicht die für den Umgang mit Betäubungsmitteln erforderliche Erlaubnis.

Sie werden daher beschuldigt,

vorsätzlich unerlaubt Betäubungsmittel erworben zu haben,

strafbar als.


Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen verhängt.Der Tagessatz wird auf 40€ festgelegt.Somit 400€

Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.
_______________________________

Es lohnt sich wohl nicht weiter vor Gericht zu verhandeln, allein der Stress wäre es mir nicht wert und dann vielleicht doch verlieren und noch mehr zahlen.
Wie steht ihr dazu und könnt ihr mir sagen was für Kosten für das Verfahren und ihre Auslagen noch zusätzlich anfallen.Die hätte man ja mal ruhig mit Aufschlüsseln können.
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Cookie »

Ich kann und will Dir keinen (juristischen) Rat geben, aber wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich den Strafbefehl nicht akzeptieren und im Zweifel durch alle Instanzen gehen. Schon aus grundsätzlichen Überlegungen wie der persönlichen Freiheit und entsprechenden Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des BtMG (zu beachten ist hier auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip). Das Geld musst Du dann aber ggf. aufbringen können und wollen. Und das wissen die lieben Behörden, weshalb sie Dir erst mal Druck machen, damit Du aufgibst.
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Deew
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Deew »

Was ich mich frage, wie sind die überhaupt auf dich gekommen?
Der Dealer wude nicht hochgenommen, wie im Strafbefehel zu erkennen war.
Sind die Bestellungen aus dem Darknet denn damals bei dir angekommen?
Hattest du deine Bestellung verschlüsselt aufgegeben?

Ich bin da echt verwirrt. Die meisten Bust im Darknet geschehen durch menschliches Versagen oder dummen Zufall.. Bis jetzt ist mir kein Fall bekannt, in dem die Kryptografie des Darknet geknackt wurde
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von crappy »

Spuet hat geschrieben:Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunk kurz vor dem xx.xx.xxxx bestellten sie bei einem nicht näher bekannten Rauschgifthändler x.x Gramm Haschisch zu einem nicht näher bekannten Preis. Die Betäubungsmittel wurden an ihre Wohnanschrift .... adressiert und in den Briefkasten... eingeworfen, wo sie am xx.xx.xxxx beschlagnahmt werden konnte.
Ich würde da mal Akteneinsicht nehmen. Hört sich eher so an als ob da bei der Poststelle irgendwas aufgefallen ist und die ansonsten keine Beweise haben das du das überhaupt bestellt hast.

Da hat man ja keinen Einfluss drauf ob und was einem geschickt wird. Sonst könnte man jedem der einem blöd kommt einfach mal etwas Hasch nach Hause schicken.
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Spuet »

Also im Brief steht eigentlich nicht mehr drin, als das sie einen Brief mit Hasch gefunden haben, welcher an meine Adresse gerichtet war. Ob ich es wirklich bestellt habe, können sie unmöglich nachvollziehen und den Dealer haben sie ebenfalls nicht.
Ich würde liebend gerne weiter vor Gericht verhandeln, aber ich bin im Moment in einer Situation, in der ich in Sachen Geld kein zu großes Risiko eingehen kann. Dann kommt noch dazu, das ich nächsten Monat umziehe und recht hohe Anfahrtskosten zum Gericht hätte.

@Crappy: Genau das habe ich mir natürlich auch schon immer gedacht und mich deswegen auf der sicheren Seite gefühlt. Aber man sieht ja wie die Polizei vorgeht, ohne Beweise einfach mal Geld verlangen und irgend ein kompetenter Richter unterschreibt es auch noch.

Ihr könnt euch nicht vorstellen wie mich das im Moment aufregt, aber ich will wirklich nicht das Risiko eingehen und vor Gericht verlieren und dann zig 1000€ in den Sand gesetzt zu haben um mal wieder zu merken in was für einen tollen Rechtsstaat wir leben.

Deswegen meine Frage nochmal: Welche kosten fallen zu den 400€ in etwa noch an und warum bekommt man nicht eine normale Rechnung und schon wieder diese Geheimniskrämerei.
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Cookie »

Zu Deiner zweiten Frage: Weil Du erst mal den Strafbefehl akzeptieren musst (entweder durch Antwort, in der Du das nicht abstreitest, oder durch Ablauf der Frist von vermutlich 2 Wochen), so dass dann der weitere Rechtsweg für Dich verschlossen sein wird. Damit gibst Du zu, dass Du der Adressat warst und bist per Definition schuldig, weshalb Du dann auch die Rechnung für die "Aufwände" des Gerichts zu tragen haben wirst.

Meine Antwort wäre wie Crappy schon sagte erst mal Akteneinsicht, und wenn da keine belastenden Beweise enthalten sind, Klageabweisung!

Wenn Du die bisherigen Kosten wissen willst, würde ich Dir empfehlen, einfach mal beim Gericht vorbei zu schauen oder dort anzurufen und die Person, die Dir dort als Sachbearbeiter genannt wird, aufzusuchen / zu sprechen. Du kannst dann immer noch entscheiden, was Du tun wirst.

Wie viel das sein wird, kann ich Dir nicht sagen, aber gehe mal von mindestens 150 - 300 EUR aus. Wenn das reicht - kein Schimmer. Eigentlich gibt's dafür ja klare Regelungen, aber wie diese angewandt werden, scheint mir relativ willkürlich zu sein.
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Cookie »

PS: Bedenke auch, dass wenn Du den Strafbefehl akzeptierst und Du Deinen Obolus bezahlt hast, voraussichtlich weiteres Ungemach auf Dich zukommen wird. Ich gehe mal davon aus, dass dann eine quasi automatische Meldung an die Führerscheinstelle erfolgen wird und die üblichen verwaltungsrechtlichen Repressionen los gehen werden.
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

Beitrag von Spuet »

Das ist auch meine größte Sorge.
Kann ich jetzt selber Akteneinsicht beantragen oder brauch ich dafür immer noch einen Anwalt?
Und wenn ich wirklich vor Gericht ziehe und verliere bin ich doch bestimmt meine 2000-3000+ los?
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Re: Vorladung als Beschuldigter(allg. Verstoß mit Cannbis...

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Ich bin kein Rechtsverdreher, aber meines Wissens hast Du das Recht zur Akteneinsicht auch ohne Anwalt. Hier mal ein Auszug aus https://www.bussgeldkatalog.org/akteneinsicht/ (da geht's um Bußgeldbescheide, aber das ist egal):

Sie als Privatperson dürfen die Akten einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse dazu nachweisen können. Also vor allem dann, wenn Sie anhand Ihrer Personalien zeigen, dass Sie der Betroffene des jeweiligen Verfahrens sind, das die Akte aufschlüsselt – das ist natürlich auch ohne Anwalt möglich.

Die "Kosten des Verfahrens" trägst Du nur dann, wenn Du am Ende - im Zweifel eben in höchster Instanz - schuldig gesprochen wirst. Ohne eine Rechtsschutzversicherung wird das nur insofern zum Problem, dass ein Anwalt normalerweise früher Geld sehen will (außer es ist ein vom Gericht bestellter Pflichtverteidiger). Da kommt sicher einiges zusammen... ich will es Dir wirklich nicht empfehlen, aber Du hast auch das Recht, Dich selbst zu verteidigen (außer in Fällen wie einer Scheidung - frag mich nicht warum!).
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