Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

chiliheadz
Beiträge: 276
Registriert: Di 7. Aug 2012, 17:54

Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von chiliheadz »

Ich glaube, ich habe diesen Artikel vorher an falscher Stelle gepostet, so dass ich denke, hier könnten "Bedürftige" wohl eher suchen. Also bitte nicht über dieses "Doppelpostig" meckern. Es ist ohne böse Hintergedanken. ;)

Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte:

Bei einer Kontrolle (allgemeine Verkehrskontrolle), darf nur Führerschein, Fahrzeugschein und Ausweis kontrolliert werden. Macht man das nicht,(Weigerung) wird die Polizei sich auf § 163b StPO berufen, "Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer verdächtigen Person".
Personenkontrolle= Identitätsfeststellung!
Normalerweise dürften sie dich trotzdem NICHT mitnehmen, da sie durch "INPOL neu" in der gesamten BRD deine IDENTITÄT überprüfen könnten!

Laut polizeilicher Dienstvorschrift ist eine "Generalprävention" eindeutig verboten! Also keine "Tests oder Durchsuchungen einer Person oder eines Fahrzeugs ohne "dringenden Tatverdacht", der begründet sein muß!
Auch wenn "beiläufig" gesagt wird "wir werden sie jetzt durchsuchen" oder "machen sie mal die Taschen leer" IMMER NEIN SAGEN! Auch ein Schweigen hierzu gilt juristisch als Zustimmung!!!

§ 102 und §103 StPO regelt die Durchsuchung einer Person.
§102 hierbei die Durchsuchung einer "Verdächtigen" Person. Dazu benötigt die Polizei zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte oder Tatsachen, die eine "Annahme rechtfertigen können", dass eine STRAFTAT begangen worden ist!
Eine "zureichende Tatsache" wäre z.b. eine Tüte mit "Gras" auf dem Beifahrersitz. Hingegen "rote Augen" reichen hierzu NICHT aus!
§103 StPO erlaubt eine Durchsuchung einer verdächtigen Person, wenn eindeutige Beweise vorliegen! Also fundierte, juristische Beweise!

"Mitnehmen" darf die Polizei keine Person ohne "dringenden Tatverdacht", da sie sich sonst selbst strafbar macht! Jeder Beamte, der der Beteiligung an einer "Straftat" angezeigt wird, hat solange das Verfahren gegen ihn läuft ( und das kann lange dauern!) Beförderungs- und Gehaltsehöhungsstopp.

Man muss nur 1. Strafanzeige und 2. STRAFANTRAG bei der STAATSANWALTSCHAFT einreichen (Polizei macht das in der Regel nicht, sondern dort kann auch "mal" etwas spulos verschwinden. Außerdem sollen Justiz und "Exekutive", also Polizei und Gerichte/Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz getrennt sein. Die Polizei "muß" nicht gegen sich selbst ermitteln...)

Wurden bereits mehrere Anzeigen und gleichzeitig Strafanträge gegen einen Beamten gestellt, addieren sich diese. Der Beamte wird nicht weiter "aufsteigen" können, d.h. keine Gehaltserhöhungen, keine Beförderungen, keine "besseren Posten". Davor hat jeder Beamte "Respekt"!

Im Straßenverkehr: "Allgemeine Verkehrskontrolle" nach Straßenverkehrsordnung § 36 Abs. 5 StVO .

Die Polizei darf jeden Verkehrsteilnehmer anhalten und auf die VERKEHRSTÜCHTIGKEIT hin überprüfen. Fahrtüchtigkeit darf kein Polizist überprüfen (nur die Führerscheinstelle darf das!)

Zu dem hat die Polizei aber nur sehr begrenzte Befugnisse!
1.Man muß dem Stoppsignal folgen und
2. auch nach Aufforderung das Fahrzeug verlassen.

Aber Aufforderungen wie "schauen sie mich mal an" oder in die Augen leuchten lassen usw. muss man mit den Worten: "NEIN, dies stellt eine physiopathologische Untersuchung dar, der ich NICHT zustimme", ablehnen.

Wenn dann die Drohung kommt: "Dann nehmen wir sie mit zur Wache" sofort antworten"NEIN, DASS WERDEN SIE NICHT TUN, WEIL SIE SICH SONST STRAFBAR MACHEN!"

"Gemäß der Straftatbestände nach §§: 239 StGB Freiheitsberaubung, 240 StGB Nötigung, Abs.4 besonders schwerer Fall, da sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen, 340 StGB Körperverletzung im Amt, 343 StGB Aussageerpressung, 344 StGB Verfolgung Unsachuldiger, werde ich ansonsten Strafanzeige UND Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen".
( §§ ansehen! Auswendig lernen!)
Also: Nach §81a StPO ist die körperliche Untersuchung geregelt, die generell NUR FÜR BESCHULDIGTE gilt! D.h. "rote Augen" und Ablehnung von Urin- oder/und "Wischtest"genügen nicht als "Beweis" für eine Beschuldigung.
NICHT verwechseln mit der "körperlichen DURCHSUCHUNG", nach §§102 und 103 StPO! (Hierzu ist jedoch auch ein begründeter "Tatverdacht" notwendig) siehe Anhang.


Ein Wischtest ohne "Genehmigung" stellt einen Straftatbestand nach §240 StGB dar, der eine schwere Nötigung im Amt darstellt, den ich auf jeden Fall bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen werde.
Generell alle Tests verweigern, da dies gesetzlich als medizinische"Untersuchung" gilt, zu dem die Polizei keinerlei gesetzliche Befugnis besitzt!

Nach §240StGB sind Wischtest etc. gegen den Willen durchgeführt, physiopathologische Untersuchungen (Strich laufen etc). Dem muss und sollte man nicht zustimmen! Auch nicht in die Augen schauen lassen! AUCH DAS ist eine "phyysiopathologische Untersuchung, der man NICHT zustimmen sollte! Das ist KEIN BESTANDTEIL EINER "ALLGEMEINEN VERKEHRSKONTROLLE NACH § 36 Abs.5 StVO!
Die Beamtern darauf hinwweisen: Dazu benötigen sie mein Einverständnis und meine Mitwirkung. Die versage ich ihnen hiermit. Die Sache ist damit für mich erledigt.

Also 1. Jeden Urintest etc. verweigern, AußER ALKOHOLTEST, wenn man nach Alkohol riecht!

2. "informelle Befragung" verweigern!
Beiläufig werden Fragen zu Alkohol oder Drogenkonsum in der Vergangenheit gestellt. Werden die "positiv" beantwortet, also z.b. "Klar habe ich als Kind/Jugendlicher schon mal an einem Joint gezogen oder war betrunken", kann das zu einem bestätigten "Anfangsverdacht" reichen!
Also bis auf Name und Adresse KEINE ANGABEN MACHEN! IMMER SAGEN:"DAZU MACHE ICH KEINE ANGABEN". SONST KANNST DU MITGENOMMEN WERDEN!

§81a StPO Eingriff in die körperliche Unversehrtheit z.b. bei Blutentnahme, darf in Ausnahmefällen ein Staatsanwalt, in der Regel jedoch NUR EIN RICHTER anordnen!

UND DIESER PARAGRAPH GILT NUR FÜR BESCHULDIGTE!!!
Man muss also nicht nur "verdächtigt" sein, sondern einer Straftat BESCHULDIGT WERDEN!

Das heißt:

ES MÜSSEN BEWEISE FÜR EINE STRAFTAT VORLIEGEN!!! (Z.b. übermäßiger Geruch nach Alkohol in der Atemluft...., das Fahrzeug "riecht" stark nach Cannabis..,)

IST DAS NICHT DER FALL:

Wird trotzdem eine Untersuchung oder Testung vorgenommen, ist das eine Straftat. Die Polizei begeht damit "Offizialdelikte nach den §§! 239,240 340,343, 344 StGB, die auch ohne Anzeige gesetzlich verfolgt werden müssen! Die Polizei macht sich strafbar!

Mein Tipp:

Macht euch Zettel fertig, auf dem ihr all dies in zwei verschiedenen Ausfertigungen aufschreibt.

1. Einmal eure Antworten und rechtliche Hinweise, die ihr den Beamten sagt

und:

2. Ein Schreiben, in dem alle rechtlichen Hinweise, die den "Polizeieinsatz" betreffen, die (eingeschränkten) Rechte der Polizisten bezeichnen, die Tatsache benennen, dass ihr NICHT bereit seid Testungen durch die Beamten zu gestatten und sie, sollten sie dich gegen deinen ausdrücklichen Willen testen oder gar "mitnehmen" A: durch Strafanzeige und B: durch Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft ziehen wirst. Den Erhalt dieses 2-ten Schreibens mit Unterschrift und Nennung von Dienstgrad und Dienstort von den Beamten unterzeichnen lassen. Bei Weigerung auf die Dienstvorschrift und Verfügung 516 Abs.6 verweisen, in der es heißt:
"Jeder Polizeibeamte hat sich unaufgefordert unter Nennung von Name, Dienstgrad und Dienststelle unter Vorlage seines gültigen Dienstausweises vorzustellen. Eine Uniform genügt NICHT zum Beweis als "Amtsinhaber".

Anhang:
§ 102 StPO
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

§ 103 StPO
(1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.
UNBEDINGT DAZU ANSEHEN:
Teilweise entnommen aus:

http://www.youtube.com/watch?v=urXILErM ... ure=fvwrel (Teil1)
http://www.youtube.com/watch?NR=1&featu ... y5lbHiyVSc (Teil2)
Benutzeravatar
Aleã
Beiträge: 118
Registriert: Mo 23. Jul 2012, 06:17
Wohnort: NRW

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Aleã »

Wie ist es eigentlich bei der Autodurchsuchung?

Ich kenne einen Fall (aus dem Internet) wo ein völlig Außenstehender (kein Konsument, etc.) samt Auto durchsucht wurde, welches die Polizei am Ende damit begründet hat, sie hätte das Recht dazu, da der Polizei bekannt ist, dass in der "Gegend" häufiger Straftaten verübt werden.

Wäre eine komische Argumentation aber hat die Polizei tasächlich ein "mehr" an Rechten in "heißen" Gegenden?
Florian Rister
Board-Administration
Beiträge: 3359
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:43
Wohnort: Berlin

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Florian Rister »

Kurze Antwort: Ja, in Gegenden die als Kriminalitätsschwerpunkt gelten (z.B quasi alle größeren Bahnhöfe), hat die Polizei erweiterte Rechte.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
chiliheadz
Beiträge: 276
Registriert: Di 7. Aug 2012, 17:54

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von chiliheadz »

groooveman85 hat geschrieben:Kurze Antwort: Ja, in Gegenden die als Kriminalitätsschwerpunkt gelten (z.B quasi alle größeren Bahnhöfe), hat die Polizei erweiterte Rechte.
Erweiterte Rechte widersprechen dem Grundgesetz. Gesetze, die dahingehend eingebracht werden, müssen auch dem ZITIERGEBOT des GG (Grundgesetz) entsprechen, da sie ansonsten rechtlich unwirksam und ungültig sind. Gültige Gesetze für "erweiterte Rechte in Ballungsräumen" widersprechen dem GG und sind mir auch aus langjähriger Praxis unbekannt. "Dienstanweisungen" der Polizei, sind KEINE Gesetze und widersprechen auch in manchen Fällen der Gesetzgebung. Menschen machen Fehler.... Solltest du jedoch tatsächlich "ein Gesetz" finden, wäre ich dir für eine PN sehr dankbar. Es wäre ein guter Ansatzpunkt für meine mit mir befreundeten Politiker dort "einzuhaken" und eine Unvereinbarkeit mit dem deutschen Recht anzuprangern! ...
chiliheadz
Beiträge: 276
Registriert: Di 7. Aug 2012, 17:54

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von chiliheadz »

Aleã hat geschrieben:Wie ist es eigentlich bei der Autodurchsuchung?

Ich kenne einen Fall (aus dem Internet) wo ein völlig Außenstehender (kein Konsument, etc.) samt Auto durchsucht wurde, welches die Polizei am Ende damit begründet hat, sie hätte das Recht dazu, da der Polizei bekannt ist, dass in der "Gegend" häufiger Straftaten verübt werden.

Wäre eine komische Argumentation aber hat die Polizei tasächlich ein "mehr" an Rechten in "heißen" Gegenden?
Alle anders lautenden Aussagen als die in meinem Artikel verfassten, sind mehr als fragwürdig. Ich habe lange recherchiert, befreundete Politiker und Anwälte befragt und letztlich KEINE anders lautenden Auskünfte bekommen können. Wer andere "Erfahrungen" gemacht hat, soll bitte so freundlich sein, diese mit Quellenangaben versehen hier einzustellen oder mir bitte per PN zukommen lassen. Danke! ;)
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von bushdoctor »

chiliheadz hat geschrieben:
groooveman85 hat geschrieben:Kurze Antwort: Ja, in Gegenden die als Kriminalitätsschwerpunkt gelten (z.B quasi alle größeren Bahnhöfe), hat die Polizei erweiterte Rechte.
Erweiterte Rechte widersprechen dem Grundgesetz. Gesetze, die dahingehend eingebracht werden, müssen auch dem ZITIERGEBOT des GG (Grundgesetz) entsprechen, da sie ansonsten rechtlich unwirksam und ungültig sind. Gültige Gesetze für "erweiterte Rechte in Ballungsräumen" widersprechen dem GG und sind mir auch aus langjähriger Praxis unbekannt. "Dienstanweisungen" der Polizei, sind KEINE Gesetze und widersprechen auch in manchen Fällen der Gesetzgebung.
1. Unsere Freunde in Uniform machen gerne mal mehr als sie eigentlich dürften! Solange man nicht über seine Rechte bescheid weiß und sich einschüchtern läßt, ist man verloren...

2. grooveman hat recht, wenn er sagt, dass die Polizei in Bahnhöfen mehr Rechte hat, denn dort greift die "Schengenregelung" und somit darf die Polizei dort "verdachtsunabhänging" Kontrollieren. Besondere Punkte sind auch "grenznaher Bereich" und Autobahnraststädten.
Mit "Kriminalitätsschwerpunkten" hat das meines Wissens aber nix zu tun, sondern mit dem Wegfall der Grenzkontrollen. Ob aber jeder Polizist "einfach so" automatisch das Recht dazu hat, oder ob er "im Auftrag" des Zolls oder der Bundespolizei handeln muss (spezieller Einsatzauftrag), weiss ich leider nicht...
Florian Rister
Board-Administration
Beiträge: 3359
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:43
Wohnort: Berlin

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Florian Rister »

Sorry ich hatte dass damals irgendwie vergessen:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/droge ... 49194.html
Etwa 20 solcher Areale gibt es in Berlin. Dazu gehören das Kottbusser Tor, der Volkspark Hasenheide sowie die gesamte U-Bahnlinie 8. In den Gebieten kann die Polizei nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) leichter Personenkontrollen und Durchsuchungen durchführen. Voraussetzung ist, dass dort „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ verübt und nachgewiesen werden.
Die Kriminalitätsschwerpunkte sind meines Wissens nach polizeilich definiert, und sind unabhängig von den Schengen-Kontrollen die durch Bundespolizei und Zoll an allen Fernreisestrecken durchgeführt werden.
Es gibt sicherlich eine Gesetzesgrundlage dafür, aber die kenne ich jetzt leider nicht und finde auch keine besseren Quellen.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
Ansgar
Beiträge: 3
Registriert: Sa 29. Nov 2014, 13:13

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Ansgar »

Ich möchte das Thema aus gegebenem Anlass nochmal aus dem Grab holen.
Mir ergeben sich noch folgende Fragen:

Ich wurde Gestern in einem kleinen Vorort ausserhalb der Stadt kontrolliert, und aufgrund einer überall im Ort geltenden "Gefahrenzone/Kriminalitätszone" durchsucht und meine Identität wurde festgestellt.
Ebenfalls gab es die Begründung "Ja hier wird wohl viel gekifft" vom Beamten.

Nun stellt sich mir die Frage, Spinnen die? Anscheinend ist hier bei uns jeder Bereich mit einer Durchsuchung gerechtfertigt??

Leider finde ich genau zu diesem Thema wenig Material.
Könnte man dort einmal eine qualifizierte Antwort bekommen?

Meines Wissens werden hier im Jahr ma 2-3 Leute mit geringen Mengen Cannabis erwischt und mehr net. Und das auch net an einem speziellen Ort.


Leider ist es dem leiter der Polizeistelle aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich mir Infos zu den Gefahrenzonen bzw. Dauer und Ort zu nennen.



Was kann ich machen?


Bundesland: Hessen
Einziger gefunde Beitrag: http://www.sozialraum.de/die-konstrukti ... r-orte.php



LG.
Ansgar


EDIT: Und vorallem was mache ich wenn ein Polizist nicht rechtskonform etwas macht? Reicht da ein Gedächtnisprotokoll oder wie muss das dokumentiert werden um weiter vorgehen zu können?
Oder reichen Zeugen?
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Ansgar hat geschrieben:Ich möchte das Thema aus gegebenem Anlass nochmal aus dem Grab holen.
Mir ergeben sich noch folgende Fragen:
Ich wurde Gestern in einem kleinen Vorort ausserhalb der Stadt kontrolliert, und aufgrund einer überall im Ort geltenden "Gefahrenzone/Kriminalitätszone" durchsucht und meine Identität wurde festgestellt.
Ebenfalls gab es die Begründung "Ja hier wird wohl viel gekifft" vom Beamten.
Nun stellt sich mir die Frage, Spinnen die? Anscheinend ist hier bei uns jeder Bereich mit einer Durchsuchung gerechtfertigt??
Leider finde ich genau zu diesem Thema wenig Material.
Könnte man dort einmal eine qualifizierte Antwort bekommen?
Meines Wissens werden hier im Jahr ma 2-3 Leute mit geringen Mengen Cannabis erwischt und mehr net. Und das auch net an einem speziellen Ort.
Leider ist es dem leiter der Polizeistelle aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich mir Infos zu den Gefahrenzonen bzw. Dauer und Ort zu nennen.
Was kann ich machen?
Bundesland: Hessen
Einziger gefunde Beitrag: http://www.sozialraum.de/die-konstrukti ... r-orte.php
LG.
Ansgar
EDIT: Und vorallem was mache ich wenn ein Polizist nicht rechtskonform etwas macht? Reicht da ein Gedächtnisprotokoll oder wie muss das dokumentiert werden um weiter vorgehen zu können?
Oder reichen Zeugen?
Hallo Ansgar,

Gefahrenzonen werden praktischerweise durch die Polizei definiert ;-)
Ok man hat noch noch nen Gesetz drumgebastelt, aber im grunde ist es so.
Für Hessen wäre dass das "Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" (HSOG).
Einschlägig ist wohl §18, wo es heist:
"Die Polizeibehörden können die Identität einer Person feststellen, wenn"
Den Rest musst Du schon selber lesen und sobald Du einen der dann aufegführten Punkte mit "Ja" beantwortest, kannst Du eigentlich aufhören denn dann war das alles "rechtens"...

Und jetzt kommt das Beste.... In dem §18 heist es gleich am Anfang:
"1. die Person sich an einem Ort aufhält,
a) von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort
aa) Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,"


Die "tatsächlichen Anhaltspunkte" werden gerne mal mit "kriminalistischer Erfahrung" begründet und
da dass Besitzen von BTM eine Straftat ist kann man also leicht sich seine Gefahrenzonen zusammenbasteln :o
Das ist natürlich auch so gewollt.
Ansonsten stellt der von Dir verlinkte Artikel die Lage dar, die Rechtslage in Hessen ist "sinngemäß"...
Wenn Du Dich dagegen wehren wolltest, bleibt nur der Verwaltungsgerichtsweg, mit ca. 0% Aussicht auf Erfolg
Willkommen im "aufgeklärten, Rechtsstaat Bundesrepublik 2014"

VG
HabAuchNeMeinung
Ansgar
Beiträge: 3
Registriert: Sa 29. Nov 2014, 13:13

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Ansgar »

Danke für deine Antwort.
Es muss sich hier dringend etwas ändern... wegen Hanf .. so ein Terror das ich nicht lache...
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Ansgar hat geschrieben:Danke für deine Antwort.
Es muss sich hier dringend etwas ändern... wegen Hanf .. so ein Terror das ich nicht lache...
Hallo Ansgar,


ich denke das wird noch ein steiniger und harter Weg,
min 15 Jahre bis wir da sind wo wir eigentlich "hinwollen", wobei wir hoffentlich Zwischenerfolge erzielen können.
Es gibt viele Rechtsvorschriften zu beachten, die in den letzten Jahren "optimiert" wurden.
BSP:
Ein Ermittlungsverfahren wegen BTM wird gegen dich eröffnet und eingestellt -> POLAS Eintrag.
Da Cannabis als Betäubungsmittel gilt, zieht in Hessen §13 (3) 2b HSOG "Straftaten mit erheblicher Bedeutung".
Somit ist eine Löschung bereits nach 3 Jahren gem. §15 HSOG-DVO nicht möglich es wird 10 Jahre gespeichert.
Ich wohne nicht mehr in Hessen, sonst würde ich meinen Landtagsabgeordneten mal fragen wie das denn
zusammenpasst "Der Besitz geringer Mengen ist faktisch entkriminalisiert" und "Straftaten mit erheblicher Bedeutung" :evil:

VG
HabAuchNeMeinung
Ansgar
Beiträge: 3
Registriert: Sa 29. Nov 2014, 13:13

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Ansgar »

Ja so 10-15 Jahre habe ich auch gedacht.
Ich hatte bereits eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Handel mit Cannabis, allerdings wurde nichts gefunden und Verfahren einfgestellt.
Davon wissen die Kollegen von der Streife i wie nichts :D Habe ich wohl Glück gehabt.


Ich werd mich mal an einen Landtagsabgeordneten wenden, und wenn es lesenswert ist hier die Antwort im Forum posten.
Ernst Berlin
Beiträge: 765
Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
Wohnort: Berlin

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Ernst Berlin »

Notfalls geht es einem wie Hans Söllner bei dem bekannter Weise das Auto mit Diensthunden durchsucht wurde, weil ein Polizist Cannabis gerochen haben will. Gefunden wurde nichts. Aber der Anfangsverdacht war mit dem riechen da. Das ist in meinen Augen eine Farce, den riechen kann man nicht beweisen.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Mörnest hat geschrieben:Notfalls geht es einem wie Hans Söllner bei dem bekannter Weise das Auto mit Diensthunden durchsucht wurde, weil ein Polizist Cannabis gerochen haben will. Gefunden wurde nichts. Aber der Anfangsverdacht war mit dem riechen da. Das ist in meinen Augen eine Farce, den riechen kann man nicht beweisen.
Ja, so ist das wenn man seine nicht mainstream Meinung offen äussert. Von der (Straf)Verfolgung seiner Konzertbesucher ganz zu schweigen....
Man kann nur hoffen und appelieren, dass die Leute es so wie der machen:
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... lige-tests
:P
Dann wird denen das hoffentlich irgendwann zu aufwändig...

VG
HabAuchNeMeinung
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Sabine »

Müssen sich Frauen bei einer Kontrolle/HD von männlichen Polizisten bei einer Leibesvisitation abtasten lassen ? So wie hier : viewtopic.php?f=56&t=3388

An jedem Flughafen haben sie an den Kontrollstellen weibliches Personal und hier ist es okay ?! :evil:
Benutzeravatar
Gerd50
Beiträge: 1795
Registriert: Di 6. Mär 2012, 01:01

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Gerd50 »

Im Jura Forum geht jemand davon aus, die Polizei darf:

http://www.juraforum.de/forum/t/persone ... on.457879/

Im Fall aus dem Video ist es vermutlich so, da Hanf im Auto gefunden wurde reicht
die Begründung "Gefahrenabwehr", um eine "Sollbestimmung gleichgeschlechtliche
Durchsuchung" aus zu hebeln.
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von bushdoctor »

Es kommt aber auch immer auf die "Verhältnismäßigkeit" an...

Ich gehe von meinem Rechtsverständnis davon aus, dass man konkludent einer Durchsuchung durch "andersgeschlechtliches Personal" zustimmt, wenn man nicht explizit widerspricht.

Meiner Meinung nach kann aber eine "weitergehende Durchsuchung" durch das "andere Geschlecht" - im Gegensatz zum reinen außerlichen Abtasten - nicht durch "Gefahrenabwehr" im Fall eines Verdachts auf BTM-Besitz nicht gerechtfertigt werden... bei Waffen sieht das allerdings schon anders aus!

Man sollte also einer Durchsuchung durch "andersgeschlechtliches Personal" immer widersprechen und sich notfalls gewaltlos wehren, indem man sich zum Beispiel auf den Boden legt und sich "spannungslos" macht. Das sollte dann im polizeilichen Protokoll landen und man kann hinterher dagegen vorgehen.
AliasX
Beiträge: 9
Registriert: Mo 5. Jan 2015, 02:21

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von AliasX »

Was alle sagen,ist nicht immer Richtig ,was wenige Glauben ,nicht immer Falsch ,was sich kein Mensch vorstellen kann,ist noch lange nicht unmöglich... PEACE&LOVE >FREEDOM FOR ALL >>
Don Quischotte
Beiträge: 247
Registriert: Fr 19. Sep 2014, 00:13

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Don Quischotte »

was unterstützend sein könnte: die Dienstnummer, Dienststellennummer und den Namen des Beamten zu fordern, das verkürzt die Arbeit der Staatsanwaltschaft enorm.
If you see the Cops, warn a brother
Ernst Berlin
Beiträge: 765
Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
Wohnort: Berlin

Re: Was jeder bei einer Kontrolle wissen sollte

Beitrag von Ernst Berlin »

Aurora hat geschrieben:Müssen sich Frauen bei einer Kontrolle/HD von männlichen Polizisten bei einer Leibesvisitation abtasten lassen ? So wie hier : viewtopic.php?f=56&t=3388

An jedem Flughafen haben sie an den Kontrollstellen weibliches Personal und hier ist es okay ?! :evil:
In den späten 90igern wurde ich mit meiner damaligen Freundin und meiner Cousine an der Autobahnraststätte Würzburg kontrolliert und Festgenommen. Damals hatte ich etwa 15g Cocain, einen Krümel Hasch und ca. 5 g Heroin im Auto. Das Hasch wurde als erstes gefunden. Da wurde dann erstmal separiert und ich komplett durch sucht, die beiden Frauen nicht. Sie wurden später auf der Wache von einer Frau durchsucht. Von daher habe ich so etwas in meiner ganzen Laufbahn nicht erlebt. (Mit Laufbahn meine ich eine knapp 10 Jährige Heroiabhängigkeit, die ich zum Glück und dank Cannabis schon lange hinter mir gelassen habe. ) Immer war eine Weibliche Polizistin dabei wenn Frauen gefilzt wurden, sie sind mit ein paar Bullys angekommen, in Bayern sagte man 6 Pack dazu, und haben den Hauptbahnhof München abgesperrt, dann gab es Jagdszenen mit auf den Boden werfen, Pistole an Kopfhalten etc. Aber Frauen wurden nie von Männern zu Fall gebracht.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“