Beim "Stöbern" in meiner Sammlung sind mir einige ältere Artikel, die für Führerschein etc. wichtig sein könnten in die Augen. So auch dies vom Bundesverfassungsgericht:
http://cannabislegal.de/recht/fs.htm#karlsruhe
Karlsruhe: Kein Führerscheinentzug wegen Cannabisbesitz (Juni 2002)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.06.2002 entschieden, dass der Besitz einer geringen Menge Cannabis keine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt. Es gab damit einem Mann Recht, der einen nach dem festgestellten Besitz von 5g Cannabis angeordneten Urintest verweigerte und dem daraufhin seine Fahrerlaubnis entzogen worden war. Diese Entscheidung wird jedoch nach wie vor regional ungleich umgesetzt. Betroffene sollten im Falle eines Falles die Führerscheinstelle ausdrücklich auf die BVerfG-Entscheidung hinweisen (siehe Artikel von RA Michael Hettenbach).
Nach wie vor droht ausserdem der Verlust des Führerscheins wenn geringste Mengen THC im Blut nachgewiesen werden, weil ein Grenzwert fehlt. Jede messbare Menge THC im Blut führt zu einer Geldstrafe und einem mehrmonatigen Fahrverbot, dem meist ein Entzug der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Fahreignung folgt. Dabei gäbe es seit Jahren konkrete Vorschläge für Grenzwerte analog zu Alkohol. Vielfach wird auch aus dem Besitz von Pfeifen o.ä der Verdacht hergeleitet, ein Führerscheininhaber sei regelmäßer Konsument und damit ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Führerscheinentzug verfassungswidrig [CLN#71, 19.07.2002]
Pressemitteilung Nr. 62/2002 [BVerfG, 12.07.2002]
Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96
Beschluss vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95
Das Urteil im Wortlaut [jurathek.de, 12.07.2002]
Kommentar von Rechtsanwalt Hettenbach [jurathek.de, 12.07.2002]
Pressemitteilung: Deutscher Hanf-Verband [12.07.2002]
PDS: Cannabis legalisieren, alle Verfahren einstellen! [12.07.2002]
Rauchzeichen aus Karlsruhe [taz, 13.07.2002]
Gelegenheitskiffer dürfen Führerschein behalten [Spiegel, 12.07.2002]
Hasch-Besitz kein Grund für Führerschein-Entzug [Frankfurter Rundschau, 13.07.2002]
Bundesverfassungsgericht hebt Null-Promillegrenze bei THC auf (Dezember 2004)
Vielleicht kann das ja einigen behilflich sein, ihren Führerschein behalten zu können..... ICH HOFFE ES JEDENFALLS!
Bundesverfqssungsgericht wichtige Entscheidungen
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