Liebe Freundinnen und Freunde,
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum am 25.4.24 zeitweise nicht erreichbar sein.
Danke für euer Verständnis!

Frage zu Bewährungsauflagen

Antworten
Ryth3m
Beiträge: 2
Registriert: Di 8. Nov 2016, 19:50

Frage zu Bewährungsauflagen

Beitrag von Ryth3m »

Hallo ich hab keine Ahnung ob ich hier richtig bin oder ob das falsch aufgenommen wird^^

Also ich hatte eine Verhandlung wegen Einfuhr in nicht geringer Menge und wurde zu 1 Jahr und 3 Monaten die auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt werden verurteilt. Hierzu kommt noch das ich jetzt einen Bewährungshelfer zugeteilt bekomme, 60 Sozialstunden ableisten muss, an Drogenberatungsgesprächen teilnehmen und Drogentests zu machen.

Nun meine Frage:
Mein Urteil ist noch nicht rechtskräftig und ich gehe auch in Revision aber nur aus Verhandlungstechnischenzwecken d.h. werde wenn die anderen mit Beteiligten ihre Verhandlung hatten meine Revision wieder zurückziehen(Mein Anwalt meinte dass das gut wäre weil ich sonst kein Aussageverweigerungsrecht mehr hab oder so), da ich danach sobald es Rechtskräftig ist für mindestens ein Jahr nicht konsumieren darf(was kein Problem darstellt) wollte ich fragen ob ich quasi noch ein letztes Wochenende mal rauchen kann oder ob ich das auf garkeinen Fall tun sollte. Der Richter meinte bei Verstoß gegen die Auflagen muss ich die Strafe halt absitzen.

Danke jetzt schon für eure Antworten
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Frage zu Bewährungsauflagen

Beitrag von bushdoctor »

Du kannst sicherlich nicht erwarten, dass Dir hier irgendjemand sagen wird, was Du tun sollst...

Ob und welche Stoffe Du zu Dir nehmen möchtest, entscheidest nur DU alleine!

Was Dir aber sicherlich auch Dein Anwalt bestätigen wird: Solange das Urteil nicht "rechtskräftig" ist, besteht es de jure auch nicht, also gilt es auch nicht!

Tue also das, von dem Du glaubst, dass es getan werden muss!
Ryth3m
Beiträge: 2
Registriert: Di 8. Nov 2016, 19:50

Re: Frage zu Bewährungsauflagen

Beitrag von Ryth3m »

Meine Frage war nicht was ich tun soll sondern ob das für mich Konsequenzen hat wenn ich es tue :)

Danke für die Antwort
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Frage zu Bewährungsauflagen

Beitrag von bushdoctor »

Ryth3m hat geschrieben:Meine Frage war nicht was ich tun soll sondern ob das für mich Konsequenzen hat wenn ich es tue :)

Danke für die Antwort
bushdoctor hat geschrieben: Tue also das, von dem Du glaubst, dass es getan werden muss...
...und trage bewußt die Konsequenzen! ;)

JEDE Handlung hat Konsequenzen:
In der Physik wird das als "Aktion = Reaktion" bezeichnet, in spirituellen Schulen als "Karma".

Nur Handlungen, die völlig selbstlos sind und nicht das eigene Ego als Ausgangspunkt oder Ziel haben, stehen nicht unter dieser universellen Grundregel.
Ernst Berlin
Beiträge: 765
Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
Wohnort: Berlin

Re: Frage zu Bewährungsauflagen

Beitrag von Ernst Berlin »

Die frage ob das für dich techtliche konsequenzen hat, kann dir niemand zu 100%sagen. Da ist eben ein Risiko, es ist halt noch immer verboten. Aber es gibt keinen Anfangswert, das bedeutet die ersten paar Monate wird niemand kontrollieren ob du noch im Urin abbau produkte hast, und da niemand weis wie hoch dein Wert war, kann auch keiner sagen wie lange es her ist, es sei denn du musst Haarproben abgeben, da kann man es schon genauer sagen.

Aber ich gebe dir was anderes zu denken.

Du schreibst, es ist kein Problem für ein Jahr auf zu hören. Dann braucht es auch kein letztes mal. Geh in dich und erkunde das verlangen nach dem letzten mal, das ist nichts anderes als der Beginn einer Sucht. Es braucht kein letztes mal, freue dich lieber auf ein neues erstes mal.

Zur Revision, behalte das bei, wenn die durch kommt, was nur selten der Fall ist, kannst du mit Glück da besser raus kommen, ich habe mir mal ein ganzes Jahr gesparrt.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“