"Im Oktober 2013 ist ein damals 19 Jahre alter Rommelshausener verurteilt worden, weil er Cannabis anbaute und verkaufte. Drei Jahre und vier Tage später steht er erneut vor dem Amtsgericht: wegen zwei Verkäufen im Jahr 2013, die erst kürzlich im Rahmen eines anderen Verfahrens bekannt wurden. Die Strafe fällt milde aus.
Wann ist eine zweite Strafe nötig, wenn die erste bereits abgeleistet ist? Und bis zu welchem Zeitpunkt kann eine Jugendsünde sinnvoll geahndet werden? Das waren die zwei zentralen Fragen, die über der Hauptverhandlung des Ex-Kerneners Aaron B. (Name von der Redaktion geändert) schwebten. 2013 wurde er nach Jugendstrafrecht für den Anbau und Besitz von sowie den Handel mit Cannabis zu Arbeitsstunden und Drogenberatung verurteilt.
Anfang 2016 wurde im Zuge eines anderen Verfahrens bekannt, dass er kurz vor und kurz nach seiner Verurteilung noch an zwei weiteren Verkäufen beteiligt war.
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An die genauen Umstände und den Hergang der Taten kann sich der inzwischen 22-Jährige nicht erinnern, gibt sie aber unumwunden zu. So weit, so gut. Jedoch stellen sowohl der Verteidiger als auch Richter Luippold offen die Frage: Muss Aaron B. dafür noch einmal verurteilt werden?
Wie beide erklären, wird der Fall nach Jugendstrafrecht behandelt. Darin sollen Jugendliche mit erzieherischen Maßnahmen auf den rechten Weg geführt werden. ... Aaron B. hat solche Auflagen erhalten, und sie haben Wirkung gezeigt. Zwar nicht sofort, wie die beiden Anklagepunkte deutlich zeigen. Doch seit 2013 ist Aaron B. nicht mehr straffällig geworden. Er hat die Drogenberatung ernst genommen, keinen Kontakt mehr zur Cannabisszene, ist nach Karlsruhe umgezogen und lebt dort in geordneten Verhältnissen.
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Kurz: Was Leben mit und ohne Marihuana angeht, hat er seine Lektion gelernt. Und nur um Marihuana geht es bei dieser Anklage und möglichen erzieherischen Maßnahmen. Deswegen befürwortet Richter Luippold eine Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft hingegen will eine Verurteilung sehen, weil Aaron B. nun mal für die beiden Verkäufe noch nicht zur Rechenschaft gezogen worden ist.
Eine Verurteilung gibt es deshalb auch: zu drei Terminen bei einer Karlsruher Bewerbungsberatung.
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Eine Freude, die Richter Luippold dämpfen muss: „Der Nachteil an diesem Urteil ist: Es kann gut sein, dass ein Berufungsverfahren folgt.“ Denn ob die Staatsanwaltschaft seinem milden Urteil zustimmt, ist fraglich."
http://www.zvw.de/inhalt.kernen-ex-drog ... c3893.html
Diese Ausdrucksweise mal wieder: "erzieherische Maßnahmen", "Lektion gelernt" und "geordnete Verhältnisse"
Und der Staatsanwaltschaft langt es immer noch nicht, da muß noch mal richtig nachgetreten werden bei jemanden, der eh schon am Boden liegt.
"Ex-Drogendealer wird eingeholt von der Vergangenheit"
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