Hallo,
ich halte es mal ziemlich kurz.
Wenn die Polizei ein Handy wegen Verdacht auf Handel beschlagnahmt, aber es mittlerweile schon so weit ist dass es sich womöglich nur um ein verschaffen und nicht um einen Handel handelt, was werden die alles auf dem Handy überprüfen?
Also ich mein, nur Kontakte und Nachrichten oder sehen die sich jetzt auch jedes einzelne Video und auch die Bilder an?
Und die 2. Frage:
Wenn es auf eine Bewährung hinaus läuft, wird es dann Bewährungsauflagen geben wie zum Beispiel Drogentests? Auch wenn man nicht mit dem Auto oder dergleichen gefahren ist und auch bis zur Verhandlung Abstinenznachweise vorlegt und eine Suchtberatung besucht? Und kann ein guter Anwalt bei der Verhandlung dagegen etwas ausrichten? Da es ja auch eine regelmäßige Belastung ist wenn man ständig iwelche Auflagen erfüllen muss, weil man ja von jetzt auf gleich da sein muss und somit teilweise Termine usw. verschieben muss oder evtl. sogar verpasst.
(Bundesland: Bayern)
Mfg
Handy auswertung und Bewährungsauflagen
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Re: Handy auswertung und Bewährungsauflagen
Bitte um Antwort.
Mfg
Mfg
- bushdoctor
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Re: Handy auswertung und Bewährungsauflagen
Was würdest DU tun, wenn DU ein fremdes Mobiltelefon "auswerten" dürftest...?blabliblablubb hat geschrieben: Also ich mein, nur Kontakte und Nachrichten oder sehen die sich jetzt auch jedes einzelne Video und auch die Bilder an?
...sofern der Polizist die Zeit dafür hat, wird er alles anschauen, was ihm relevant erscheint und was sein technischer Sachverstand zulässt...
Kommt auf das Alter des "Delinquenten" an... Unter Jugendstrafrecht kann es alle möglichen Auflagen geben, auch ein regelmäßiger Abstinenznachweis (sogar, wenn die "Tat" ohne Bezug zum Straßenverkehr war). Schließlich möchte man ja den Jugendlichen wieder auf den "Pfad der Tugend" zurückführen...blabliblablubb hat geschrieben: Und die 2. Frage:
Wenn es auf eine Bewährung hinaus läuft, wird es dann Bewährungsauflagen geben wie zum Beispiel Drogentests?
Hab aber auch schon gehört, dass es in Bayern solche Auflagen auch für Erwachsene ausgesprochen werden (zumindest werden sie vom Richter im Urteil/Beschluss formuliert)
Lies Dir dies mal komplett durch: viewtopic.php?f=12&t=5442&p=34005&hilit=auflage#p34005
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Re: Handy auswertung und Bewährungsauflagen
bushdoctor hat geschrieben:Was würdest DU tun, wenn DU ein fremdes Mobiltelefon "auswerten" dürftest...?blabliblablubb hat geschrieben: Also ich mein, nur Kontakte und Nachrichten oder sehen die sich jetzt auch jedes einzelne Video und auch die Bilder an?
...sofern der Polizist die Zeit dafür hat, wird er alles anschauen, was ihm relevant erscheint und was sein technischer Sachverstand zulässt...
Kommt auf das Alter des "Delinquenten" an... Unter Jugendstrafrecht kann es alle möglichen Auflagen geben, auch ein regelmäßiger Abstinenznachweis (sogar, wenn die "Tat" ohne Bezug zum Straßenverkehr war). Schließlich möchte man ja den Jugendlichen wieder auf den "Pfad der Tugend" zurückführen...blabliblablubb hat geschrieben: Und die 2. Frage:
Wenn es auf eine Bewährung hinaus läuft, wird es dann Bewährungsauflagen geben wie zum Beispiel Drogentests?
Hab aber auch schon gehört, dass es in Bayern solche Auflagen auch für Erwachsene ausgesprochen werden (zumindest werden sie vom Richter im Urteil/Beschluss formuliert)
Lies Dir dies mal komplett durch: viewtopic.php?f=12&t=5442&p=34005&hilit=auflage#p34005
Danke für die Antwort und naja ich denke mal die Antwort auf das Handy ist wohl ziemlich treffend.
Zeit haben die auf jeden Fall genug, zumindest geh ich stark davon aus.
Die Frage war auch nicht zwecks illegalen Dingen auf dem Handy, sondern einfach wegen der Privatsphäre. Sind ja auch viele sehr persönliche Sachen auf so einem handy.
Und auch danke für die Zweite Antwort. Es handelt sich auf jeden Fall nicht um eine Jugendstrafe. Wenns wen interessiert kann ich ja mehr berichten wenn etwas neues in Erfahrung gebracht wurde.
Mfg