Haften Eltern mit?

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Martin Mainz
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Haften Eltern mit?

Beitrag von Martin Mainz »

Eine Frage hat sich mir beim Artikel aus der Sammlung "Cannabis/Drogenaufklärung für Jugendliche" gestellt, die ich hier nicht beantwortet finde, die aber sicher eine Menge Eltern interessiert.

viewtopic.php?f=57&t=5969&p=37497#p37497

In wie weit haften Eltern mit, wenn sie ihre eigenen Kinder zu hause annabis konsumieren lassen, oder deren Freunde, sie ggf. sogar selbst konsumieren. Hat hier jemand Erfahrung, was da alles auf Eltern zukommen kann?

Danke für Infos und Links zum Thema.
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Sabine
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Re: Haften Eltern mit?

Beitrag von Sabine »

Denke, da wird mit voller Härte durchgegriffen : Polizei und! Jugendamt. Und wenn man erstmal in deren Fängen ist ...

Das erinnert mich an die finsteren Zeiten des letzten Jahrhunderts, als es noch den Kuppeleiparagraphen gab.

" Der Bundesgerichtshof entschied letztmals 1962, dass der Beischlaf unter Verlobten Unzucht und deren Förderung durch das Zurverfügungstellen einer Wohnung als Kuppelei strafbar sei. Mit der Großen Strafrechtsreform der Regierung Kiesinger (erste Große Koalition) im Jahre 1969 wurden u. a. die Straftatbestände des Ehebruchs und der Kuppelei abgeschafft." https://de.wikipedia.org/wiki/Unzucht


"„Dieselbe erscheint als strafbares Vergehen (einfache Kuppelei), wenn sie gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit zur Unzucht begangen wird, und soll nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit Gefängnis von 1 Tag bis zu 5 Jahren bestraft werden. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.“

„Als Verbrechen, dessen bloßer Versuch schon strafbar ist, erscheint die Kuppelei (schwere Kuppelei) dann, wenn dabei hinterlistige Kunstgriffe angewendet wurden, oder wenn der Schuldige zu den Personen, mit welchen die Unzucht getrieben worden, in dem Verhältnis von Eltern zu Kindern, von Vormündern zu Pflegebefohlenen, von Geistlichen, Lehrern oder Erziehern zu den von ihnen zu unterrichtenden oder zu erziehenden Personen steht. Die Kuppelei wird alsdann, selbst wenn sie weder gewohnheitsmäßig noch aus Eigennutz verübt wurde, mit Zuchthaus von 1 bis zu 5 Jahren und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft; auch kann auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.“"
https://de.wikipedia.org/wiki/Kuppelei

Ersetze Kuppelei/Unzucht durch Kiffen ...


Mir hatten am Stand auch mal Eltern, die mit ihrem Kind zusammen den ersten Joint in der geschützten Umgebung der elterlichen Wohnung rauchen wollten. Wir haben wegen der gesetzlichen Konsequenzen und da es für die Eltern auch das erste Mal gewesen wäre, abgeraten.

Aber auch hier fallen mir Parallelen zum erwachenden Sexualleben von Jugendlichen ein : wie viele Eltern wollen noch immer nicht, das der (erste) Sexualkontakt ihrer Kids bei ihnen daheim stattfindet! Und anderen Eltern dagegen ist ein Graus zu wissen, das dieses auf Autohinterbänken oder sonstigen ungemütlichen Orten geschehen soll.
Ernst Berlin
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Re: Haften Eltern mit?

Beitrag von Ernst Berlin »

Was sagt das Gesetzbuch? Wer von einer Straftat erfährt und diese nicht anzeigt macht sich selber strafbar.

Aber dem gegenüber steht das man nicht gegen Familie aussagen muss.

Ich schätz es kommt auf das alter an, sind die Kinder bereits Volljährig? Ich finde es besser wenn selbst Jugendliche wenn schon dann im geschützten Rahmen kiffen. Als ich angefangen habe, mit 18, waren wir auch bei einem Kumpel und haben seinen Stiefvater zum kiffen verführt. Bei einem anderen Kumpel hat die Mutter mitgekifft. Bei dehnen war es immer gechillt. Kein Stress, Keine angst. Natürlich gab es auch die anderen.
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