"Rechtwidrige Speicherung in Drogendatei: Bundesregierung ve

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Sabine
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"Rechtwidrige Speicherung in Drogendatei: Bundesregierung ve

Beitrag von Sabine »

"Rechtwidrige Speicherung in Drogendatei: Bundesregierung verweigert Aufklärung für Geschädigte

Über mehrere Jahrzehnte wurden Personen rechtswidrig in der Falldatei Rauschgift von Bund und Ländern geführt. Selbst wegen Bagatelldelikten erfasste oder sogar freigesprochene Personen sind darin enthalten, obwohl die Datei nur für Fälle mit erheblicher Bedeutung vorgesehen ist. Tatsächlich speicherten die Behörden aufgrund politischer Vorgaben: Daten von Erstkonsumierenden oder wegen Bagatelldelikten erfassten Personen dienten rechtswidrig der Erstellung von Drogenlagebildern – auf Kosten der Stigmatisierung von Betroffenen als kriminell. Trotz der wachsenden Kritik möchte die Bundesregierung die Geschädigten nicht informieren.
...
Der Bundestagsabgeordneter Frank Tempel hat nun im Rahmen einer Kleinen Anfrage Auskunft über die Speicherpraxis der Bundesbehörden verlangt. Hierzu gehören das Zollkriminalamt (ZKA) sowie das Bundeskriminalamt (BKA)."



http://www.frank-tempel.de/nc/aktuell/d ... chaedigte/
Sabine
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Re: "Rechtwidrige Speicherung in Drogendatei: Bundesregierun

Beitrag von Sabine »

"Bundesregierung nimmt rechtswidrige Speicherung von Betroffenen in Drogendatei in Kauf

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Frank Tempel bestätigt den Verdacht: Die Bundesregierung nimmt die rechtswidrige Speicherung von Bagatelldelikten in der sogenannten Falldatei Rauschgift (FDR) billigend in Kauf, weil die Daten insbesondere dem Zweck dienen, ein Lagebild des Drogenschwarzmarktes zu erstellen. Deshalb verzichtet die Bundesregierung auf Vorgaben für Mindestmengen, bei denen von einer Speicherung abzusehen ist, doch genau das hat der massenhaften Speicherung von Bagatelldelikten Tür und Tor geöffnet.

Im November 2016 deckten die unabhängigen Datenschutzstellen von Bund und Ländern die massenhafte und rechtswidrige Speicherung von Personen in der Falldatei Rauschgift (FDR) auf. Obwohl die Datei nur für Fälle mit erheblicher und länderübergreifender Bedeutung vorgesehen ist, wurden in vielen Fällen selbst Vorfälle mit geringsten Mengen zum Eigenbedarf gespeichert.
...
Jede/r Bürger/in hat die Möglichkeit, Auskunft über eine eventuelle Speicherung in der FDR zu erhalten und die Löschung zu beantragen. Hierzu kann das von Frank Tempel zur Verfügung gestellte Musterschreiben verwendet werden. Dieses Schreiben muss mitsamt einer beglaubigten Kopie eines aktuellen Ausweisdokuments an das Bundeskriminalamt geschickt werden (die beglaubigte Kopie kann kostenfrei durch öffentliche Schulen oder kirchliche Gemeinden erstellt werden). Bei einem Eintrag kann die Löschung jedoch nur durch die datenbesitzende Stelle beantragt werden, meist die Landespolizeien beziehungsweise das Landeskriminalamt. Für etwaige Rückfragen steht dann die oder der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes zur Verfügung. "


http://www.frank-tempel.de/nc/aktuell/d ... i-in-kauf/
Sabine
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Re: "Rechtwidrige Speicherung in Drogendatei: Bundesregierun

Beitrag von Sabine »

"Mehr Datenschutz, weniger Bagatelldelikte



Ende letzten Jahres zeigte sich, dass es bei der Erfassung von Vergehen in der Falldatei Rauschgift erhebliche Mängel und Verstöße gab. In Berlin ist man um Besserung bemüht, doch auf Bundesebene besteht noch viel Arbeit.

In der Falldatei Rauschgift, kurz FDR, werden Betäubungsmittelstraftaten und die dazugehörigen Personaldaten gespeichert. Die Datei wird gemeinsam von der Polizei des Bundes und der der einzelnen Länder geführt. Angedacht war hier, schwere Vergehen von länderübergreifender Bedeutung zu speichern. Die Praxis sieht jedoch anders aus, wie bereits Mitte November 2016 von einigen Medien bemängelt wurde. Denn eine Überprüfung durch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ergab, dass die Speicherung der Daten in einem unzulässigen Maße vorgenommen wurde und damit gegen die Vorschriften verstößt."


http://infused.sens-media.com/2017/03/1 ... lldelikte/
Christiane B.

Re: "Rechtwidrige Speicherung in Drogendatei: Bundesregierun

Beitrag von Christiane B. »

Ja, ich gehe, seit meinem Antrag zur Erlaubnis nach § 3 Abs. 2, also Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle, eh davon aus, dass ich in irgendwelchen "Dogen"-Registern verzeichnet bin, nicht nur bei der BfArM.
Allein schon weil es dieser Bundesregierung eh egal ist ob jemand Cannabis aus medizinischen Gründen nimmt oder wegen der Rauschwirkung.
Für die Bundesregierung gehört Cannabis zu den gefährlichsten Drogen überhaupt.
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