Urin Screening

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blabliblablubb
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Urin Screening

Beitrag von blabliblablubb »

Halo,

hab ne kurze frage und zwar würde ich gerne wissen auf welchen Paragraph sich ein Richter stützt wenn er Urin Screenings oder anderweitige Tests auferlegt.
Ich habe schon versucht über Google etwas ausfindig zu machen und bin auch schon einige Paragraphen durchgegangen, aber ich hab leider nichts gefunden.
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand diesen Pargraph aufzeigen könnte.

Mfg
blabliblablubb
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Re: Urin Screening

Beitrag von blabliblablubb »

Niemand hier der darauf ne antwort hat?
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overturn
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Re: Urin Screening

Beitrag von overturn »

Hallo, blabliblablubb!

Dies ist vermutlich § 56c - https://dejure.org/gesetze/StGB/56c.html. Eine umstrittene Sache.

Eventuell auch § 56b - https://dejure.org/gesetze/StGB/56b.html.

Siehe bitte auch - viewtopic.php?f=12&t=5442

Beste Grüße!
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
blabliblablubb
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Re: Urin Screening

Beitrag von blabliblablubb »

Danke, genau das hab ich aber schon gelesen und meiner Meinung nach hat nichts davon mit einem Urin screening oder dergleichen zu tun, denn da geht es ja nur um eine Entziehungskur oder eine Therapie aber wenn beides nicht der Fall ist kann ich doch eig. in Freiheit zu nichts gezwungen werden. Das ist zumindest meine Auffassung von dem was da steht. Berichtigt mich gerne wenn ich da falsch liege.

Mfg
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bushdoctor
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Re: Urin Screening

Beitrag von bushdoctor »

blabliblablubb hat geschrieben: hab ne kurze frage und zwar würde ich gerne wissen auf welchen Paragraph sich ein Richter stützt wenn er Urin Screenings oder anderweitige Tests auferlegt.
Das war doch Deine Frage, oder?
...und diese wurde doch beantwortet, oder etwa nicht?

Kann es sein, dass Du die Antwort nicht verstanden hast?

Hier nochmal Klartext von mir: "Es gibt für (mündige) Erwachsene keine Rechtsgrundlage für solche richterliche Anordungen! Nur im Jugendstrafrecht ist sowas möglich."

Das Befolgen dieser Anordnungen ist freiwillig...
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Ganjadream
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Re: Urin Screening

Beitrag von Ganjadream »

Ergänzung zu Bushdoctor:

Solche Auflagen müssen keine rechtliche Grundlagen haben, da sie der Strategie "entweder - oder" folgen. Der Richter kann dir wegen einer Sache direkt eins rein drücken oder du hängst dein Rückrad solange weg, bis er diese Macht nicht mehr über dich hat.

An anderer Stelle wird empfohlen, direkt bei der Verhandlung der Bewärungsauflagen mit dem Anwalt gegen solche Auflagen vor zu gehen. Nach dem Urteil ist dann nicht mehr viel zu machen.

Und wenn der Richter noch keinen Kaffee hatte, darfst an so einen Verein der Abstinenten Welt spenden. :lol:
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein hat die Arroganz vergessen.
blabliblablubb
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Re: Urin Screening

Beitrag von blabliblablubb »

Ganjadream hat geschrieben:Ergänzung zu Bushdoctor:

Solche Auflagen müssen keine rechtliche Grundlagen haben, da sie der Strategie "entweder - oder" folgen. Der Richter kann dir wegen einer Sache direkt eins rein drücken oder du hängst dein Rückrad solange weg, bis er diese Macht nicht mehr über dich hat.

An anderer Stelle wird empfohlen, direkt bei der Verhandlung der Bewärungsauflagen mit dem Anwalt gegen solche Auflagen vor zu gehen. Nach dem Urteil ist dann nicht mehr viel zu machen.

Und wenn der Richter noch keinen Kaffee hatte, darfst an so einen Verein der Abstinenten Welt spenden. :lol:


Tut mir leid aber das kann doch so nicht ganz richtig sein. Denn es muss für alles eine rechtliche Grundlage geben, sonst könnte der Richter ja genau so gut sagen dass ich jeden Mittwoch bei ihm vorbei kommen soll und auf einem Bein tanzen soll. Mir ist schon bewusst dass es ein übertriebenes Beispiel ist aber so ungefähr wäre es doch dann.

Ich werde das auf jeden Fall mit meinem Anwalt besprechen und kann hier dann mal Auskunft geben was er dazu gesagt hat.
Mfg
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bushdoctor
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Re: Urin Screening

Beitrag von bushdoctor »

Ganjadream hat geschrieben:Ergänzung zu Bushdoctor:

Solche Auflagen müssen keine rechtliche Grundlagen haben, da sie der Strategie "entweder - oder" folgen. Der Richter kann dir wegen einer Sache direkt eins rein drücken oder du hängst dein Rückrad solange weg, bis er diese Macht nicht mehr über dich hat.
"entweder - oder" ist gut ausgedrückt... im Handelsrecht spricht man von "accept for value" oder "take it or leave it".

Wenn man das Urteil (meist ist es ein Beschluss!) akzeptiert, dann muss man sich vertragsrechtlich selbstverständlich daran halten...
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