"Kriminalisierung von Cannabispatienten im Straßenverkehr bl

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Sabine
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"Kriminalisierung von Cannabispatienten im Straßenverkehr bl

Beitrag von Sabine »

"Kriminalisierung von Cannabispatienten im Straßenverkehr bleibt große Baustelle

„Nach langem gemeinsamem Kampf von Cannabispatienten und der Opposition freue ich mich außerordentlich, dass der Bundestag endlich die langersehnten Verbesserungen im Bereich Cannabismedizin beschließt. Leider hat die Regierung das Straßenverkehrsrecht dabei völlig außer Acht gelassen: Viele Cannabispatientinnen und -patienten sind sowohl auf ihre Medizin als auch auf ihr Auto angewiesen und können weder auf das eine noch auf das andere verzichten“, erklärt Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der in dieser Woche anstehenden Abstimmung zum Thema Cannabismedizin. Tempel weiter:

„Viele Schmerzpatienten können durch eine Cannabistherapie überhaupt erst wieder ihr Auto nutzen. Doch bei Straßenverkehrskontrollen werden sie trotz anderslautender ärztlicher Beurteilung regelmäßig durch die Polizei verdächtigt, berauscht am Steuer zu sitzen. Wir brauchen dringend deutschlandweit einheitliche und geeignete Kontrollmethoden, um sowohl die Verkehrssicherheit zu garantieren als auch die Teilnahme von Cannabispatienten am Straßenverkehr zu ermöglichen.“"


https://www.linksfraktion.de/presse/pre ... baustelle/
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M. Nice
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Re: "Kriminalisierung von Cannabispatienten im Straßenverkeh

Beitrag von M. Nice »

Wenn in Zukunft Cannabis auf Rezept verordnet werden kann, sollte die Fahreignung gegeben sein. Führerscheinverlust besteht laut Gesetz nur bei mißbräuchlichen Konsum.

http://www.cannabis-med.org/german/fueh ... t_2014.pdf
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Sabine
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Re: "Kriminalisierung von Cannabispatienten im Straßenverkeh

Beitrag von Sabine »

"Urteil: Erlaubnis für Medizinal-Cannabis kein Freibrief für weiteren Konsum

Die Erlaubnis für den Kauf von Medizinal-Cannabis in der Apotheke ist kein Freibrief für weiteren Cannabis-Konsum. So ist „die Fahreignung ohne weiteres ausgeschlossen“, wenn ein Autofahrer auch erhebliche Mengen illegal beschafften Cannabis’ konsumiert, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Dienstag, 14. Februar 2017, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 10 S 1503/16).

Er wies damit einen Hartz-IV-Empfänger ab. Er konsumierte Cannabis bereits seit seinem 14. Lebensjahr, hat aber seit 2013 die Erlaubnis, aus medizinischen Gründen Cannabis in der Apotheke zu kaufen. Allerdings konnte er sich dies nicht in der nötigen Menge leisten. Daher konsumierte er zusätzlich weiterhin auch illegal selbstbeschafftes Cannabis.

Ende 2013 beantragte der Mann erstmals einen Führerschein. Die Fahrerlaubnisbehörde lehnte dies unter Hinweis auf seinen langjährigen Cannabis-Konsum ab.
...
Zur Begründung erklärten die Mannheimer Richter, nur beim Konsum ärztlich verordneter Drogen erlaube das Gesetz „eine einzelfallorientierte Beurteilung der Fahreignung“. Dabei komme es unter anderem auf die Kooperation mit dem Arzt, die Fähigkeit zur eigenen Gefahreneinschätzung und auch das Risiko einer missbräuchlichen Einnahme an.

Demgegenüber sei „bei der illegalen regelmäßigen Einnahme von Cannabis die Fahreignung ohne weiteres ausgeschlossen“. Der illegale Konsum gehe selten mit einer gesteuerten Einnahme einher. Weder der Betroffene selbst noch sein Arzt hätte eine Kontrolle über den Wirkstoffgehalt der eingenommenen Drogen. Auch sonst sei eine ärztliche Kontrolle der eingenommenen Mengen nicht möglich. "


http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpr ... 0214219738
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