"Auch Verbrecher haben Anrecht auf BU-Leistungen!"

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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

"Auch Verbrecher haben Anrecht auf BU-Leistungen!"

Beitrag von Sabine »

"Welche Wirkungen haben Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die für normale Fälle gedacht waren, aber nun auf einen Berufskriminellen anzuwenden sind? Kann etwa der berufsmäßig kriminelle Marihuana-Pflanzer, nach Auftauchen einer unheilbaren Hanf-Allergie, auf einen nicht kriminellen Beruf als Tabakanbauer verwiesen werden, oder muss er auf LSD-Herstellung umsatteln, weil nur das seinem bisherigen kriminellen Status entspricht? Scherz beiseite: Es stellt sich die Frage nach dem Begriff der Lebensstellung dahingehend, ob dieser auch die Stellung als nicht-krimineller oder Krimineller unterscheidet und bei der Verweisung Einkommen und Status gewahrt bleiben.
...
Wer nicht lediglich für den Eigenkonsum zu Hause eine Marihuana-Plantage betreibt, handelt beruflich (OLG Köln, Beschluss vom 1. März 2016, Az. 9 W 6/16), zumal wenn die Plantage "auch dem Lebensunterhalt gedient" hat. Die Privathaftpflicht hat dann auch nicht für einen Brandschaden einzustehen, weil beruflich verursacht, stellte das Gericht fest. Wie aber sieht es in punkto BU aus?"


http://www.fondsprofessionell.de/news/r ... en-131925/
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