präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

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Julie
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präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

Beitrag von Julie »

Hallo liebe Leute,

ich bin neu hier im Forum und würde Euch gerne gleich eine Frage stellen. Entschuldigt bitte, falls das hier schon zig mal gefragt wurde ,aber über die Suchfunktion bin ich nicht wirklich fündig geworden.

Ich soll wegen chrohnischer Schmerzen bald Cannabis verschrieben bekommen. Werde ich dann aufgefordert meinen Führerschein abzugeben?
Das kann ich mir nämlich keinesfalls leisten.

Weiß da jemand von Euch Bescheid? Es wäre voll lieb, wenn mir jemand sagen könnte, ob das stimmt.

Vielen Dank
Ich wünsche Euch einen schönen, hoffentlich sonnigen, Sonntag.
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Cookie
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Registriert: Sa 27. Aug 2016, 14:20

Re: präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

Beitrag von Cookie »

Hallo Julie, und willkommen!

Die klare Antwort auf Deine Frage ist: Nein, präventiv auf keinen Fall! Aber Du solltest natürlich trotzdem nicht "berauscht" fahren... das ist natürlich etwas Grauzone, aber wie das genau gehandhabt wird, ist noch nicht ganz klar... schau Dir doch mal die DHV News vom Freitag an, da wird auch einiges dazu gesagt: viewtopic.php?f=56&t=6891&p=39563#p39563

Gruß, Cookie
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

Beitrag von Sabine »

Hallo Julie,

von einer präventiven Führerscheinabgabe bei Patienten habe ich noch nichts gehört. Man möge mich korrigieren, falls dies doch schon vorgekommen sein soll.

Wohl kann Dir der Arzt in der Einstellungsphase empfehlen, das Auto für einige Wochen stehen zu lassen. Um Dir dann, wenn er der Meinung ist, das es von deiner Seite keine Probleme gibt, eine Art formlose Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen.

Persönlich lasse ich mein Auto während der Medikamentenwirkung + 2-4 Stunden danach grundsätzlich stehen.
Außerdem werde ich zukünfig bei Erledigungen außer Haus immer eine Bestätigung meiner Ärztin + Kopien der aktuellen Rezepte mit mir führen, egal ob das Medikament "an der Frau ist".
Es könnte ja z.B. schon langen, das ein Polizeihund Cannabisgeruch wahrnimmt, dies seinem Herrchen signalisiert und Murphy's Gesetz kommt zur Geltung. :(
Julie
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Re: präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

Beitrag von Julie »

Wow, vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich bin leider noch nicht wirklich gut informiert. :oops:

Im "Rauschzustand" bleibt das Auto natürlich stehen.
Aber ganz darauf verzichten kann ich ned. Das geht Euch wohl genauso.
Vielleicht bekommt man ja einen Ausweis, ähnlich dem für Opiate... :?:

Danke Euch nochmal :D
Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

Beitrag von Sabine »

Genau so einen Schein meinte ich ;)

Aber ist es Dir nicht möglich, zumindest in der Umstellungsphase, das Auto etwas stehen zu lassen?
Du wirst es vermutlich beruflich benötigen, wie schaut es denn für die Zeit mit Öffis, Radfahren ud Mitfahrgelegenheiten aus?
Zitronenkuchen
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Re: präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

Beitrag von Zitronenkuchen »

Moin

Nach dem neuen Gesetz ist es noch unklar, was eigentlich mit Autofahrern passiert, die unter dem Einfluss von Cannabis Auto fahren. Der Gesetzgeber muss da IMHO noch viel nachbessern; ich bin gespannt, ob das passiert. Ansonsten ist das Gesetz zur Freigabe als Medikament nicht viel wert.

Mit der Zusendung der Ausnahmegenehmigung hab ich einen Zettel vom LKA bekommen, dass es keinen Datenaustausch zwischen der Bundesopiumstelle und der örtlichen Führerscheinbehörde oder der Polizei gäbe. Um zu vermeiden, dass es zu "Mißverständnissen" bei einem Polizeieinsatz oder zu einer Hausdurchsuchung kömmt, wurde empfohlen, diese Meldung bei der Polizei selbst zu machen. Ich habe sehr gelacht....

Ich lasse mir auch eine Pause von ca. 4 Stunden nach einer Einnahme, bis ich mich wieder ans Steuer setze. Das muss jede(r) selbst ausprobieren und es kommt natürlich auf viele Faktoren an (Schlafqualität, Erschöpfung, Allgemeinzustand, etc. Ich habe bei mir beobachtet, dass ich unter Cannabis sehr unsicher bin und nie Autofahren würde. Der Effekt, wie unter Alkohol, dass man keine Einsicht in die Fahruntüchtigkeit hat, findet IMHO nicht statt.

Es gibt natürlich eine Dosisempfehlung vom behandelnden Arzt, aber die kennen sich in der Regel nicht gut aus. 0,5g hat bei dem einen eine ganz andere Wirkung als beim anderen. Außerdem sind die THC-Gehalte der zugelassenen Sorten auch sehr unterschiedlich, also wird auch die Wirkung anders ausfallen.


lg
zitronenkuchen
Julie
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Registriert: So 12. Mär 2017, 15:33

Re: präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

Beitrag von Julie »

Hallöchen,

mittlerweile war ich erneut im Krankenhaus, deshalb meine verspätete Antwort. :)

Ich bin wirklich gespannt, wie sie das umsetzen wollen.

Selbstverständlich werde ich die Kollegen noch persönlich auf mich aufmerksam machen *hahaha*
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

Beitrag von Sabine »

"Cannabis-Patienten dürfen Auto fahren

Cannabis-Patienten dürfen nach Angaben der Bundesregierung am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Die Patienten müssten also in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Patienten drohen demnach keine Sanktionen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines cannabishaltigen Medikaments möglich. Wie es in der Antwort weiter heißt, kann die Fahrtüchtigkeit auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln beeinträchtigt sein.

Für die derzeit rund 1000 Cannabispatienten gelte die Ausnahmeklausel des Straßenverkehrsgesetzes. Zweck der Regelung sei, dass „durch die Medikation die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wieder hergestellt wird“. Die Wirkung der Substanz als Therapeutikum unterscheide sich deutlich von der bei missbräuchlichem Konsum. Drogenkonsumenten wollten sich berauschen, Patienten nähmen solche Substanzen, um einem Leiden entgegenzuwirken.

Die Patienten seien anders als Drogenkonsumenten auch sehr zuverlässig und verantwortlich und verhielten sich regelkonform."


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... to-fahren/

Für den letzten Satz darf die Bundesregierung mindestens 5€ in die Vorurteils/Chauvikasse springen lassen. :roll:
Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

Beitrag von Sabine »

"Cannabis-Politik der SPD-Bremen: Stoppt den Verfolgungswahn

Wer mit Marihuana im Gepäck Auto fährt, riskiert seinen Führerschein abgeben zu müssen, selbst wenn das Blut des Fahrers sauber ist. Steffi Dehne will das ändern. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion in Bremen erläutert die Bremer Initiative für einen neuen Umgang mit Cannabis.

In Bremen hat sich Rot-Grün in Sachen Gras und Co. einiges vorgenommen. Unser Ziel ist nicht weniger als ein vollständiges Umdenken – hin zu einer realistischen, modernen und vor allem sinnvollen Drogenpolitik: Wir wollen in Bremen den längst überfälligen Schritt gehen, den Gebrauch von Cannabisprodukten durch Erwachsene zu entkriminalisieren. Gleichzeitig soll auf der anderen Seite die Prävention gestärkt werden, um insbesondere Kinder und Jugendliche über die Gefahren dieser Droge aufzuklären.

Während die Bearbeitung des entsprechenden Antrags der rot-grünen Regierungsfraktionen im Senat noch läuft ist schon jetzt klar: Dinge, die uns ursprünglich relativ einfach erschienen, werfen offenbar größere Fragen auf, als das, was wir für eher schwierig hielten.
...
Eine weitere Erfahrung, die wir hier in Bremen gemacht haben, ist: Nicht nur generell, sondern auch parteiintern haben wir noch einiges an Arbeit vor uns. Viele Genossinnen und Genossen teilen zwar durchaus die Einschätzung, dass die bisherige, lediglich auf Verboten basierende Drogenpolitik gescheitert ist, manche tun sich aber dennoch mit der von uns geplanten Liberalisierung schwer. Aber ich bin mir sicher: Das Bewusstsein, dass wir die Drogenpolitik bundesweit verändern müssen – und, dass die Kriminalisierung der Nutzer der falsche Weg ist, wird sich durchsetzen. Diese Erkenntnis müssen wir in Politik umsetzen – nicht nur in Bremen oder Berlin, sondern bundesweit!"


https://www.vorwaerts.de/artikel/cannab ... lgungswahn
Christiane B.

Re: präventiver Führerscheinentzug bei Verschreibung

Beitrag von Christiane B. »

Hallo,

ich habe mir jetzt nicht alles genau durchgelesen, kann aber aus Erfahrung sagen:

Es interessiert die Führerscheinstellen einen feuchten gar nichts ob man Cannabis aus medizinischen Gründen einnimmt, die unterstellen einfach mal den missbräuchlichen und illegalen Drogenkonsum und fordern eine Fahreignungsprüfung nach 9.2.1 der Anlage 4 des FeV.

Darauf dürfen sich Cannabis Patienten auf gar keinen Fall einlassen, denn 9.2.1 lässt eine regelmäßige Einnahme nicht zu. D.h. bei regelmäßiger Einnahme nach 9.2.1 ist der Führerschein in jedem Fall für immer weg.

Aktuell habe ich das Problem mit der FS Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis, weil diese absolut NICHT anerkennen wollen, dass es bei mir auf Grund der Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle um Arznei Einnahme handelt und bestehen (mittlerweile die zweite Aufforderung (erste war im Okt. 2016) auf eine ärztliche Begutachtung und zusätzlich MPU in Verbindung mit 9.2.1.
Ich kann dagegen absolut nichts machen und muss warten, bis die FS mir wahrscheinlich mit Datum 01.06.1017 wieder die Fahrerlaubnis entziehen (Auf Grund nicht Vorlage der Gutachten). Erst danach kann ich beim VG (Verwaltungsgericht) Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen und Klage erheben.

Bei mir heißt das zur Zeit im 2-monatstakt eine Fahrerlaubnis besitzen.
Von 02.02.17 bis 29.03.2017 war meine Fahrerlaubnis entzogen und wurde mit 29.03. wieder hergestellt, weil die FS ihre Anforderung zur Fahreignugnsprüfung (Nov. 2016) und Ordnungsverfügung (Fahrerlaubnis Entziehung) zurück zog und dadurch das Fahrverbot und das Verfahren beim VG gegenstandslos wurde.
Zurück gezogen hatte die FS, weil ein Schreiben des VG an die FS (an mich in Kopie zur Kenntnisnahme) deutlich machte, dass das VG die Anforderung zur Fahreignungsprüfung als Fehlerhaft ansah.

Gleich auch am 29.03. schrieb die FS eine neue Anforderung, wieder ärztliche Begutachtung und MPU, jetzt noch massiver auf 9.2.1 (missbräuchlicher und illegaler Betäubungsmittelkonsum) ausgelegt. Auch diese Gutachten werde ich in keinem Fall erstellen lassen, weil ich nun mal auf Grund chronischer Schmerzen täglich Cannabis einnehmen muss, es also Arznei Einnahme ist und eine tägliche Einnahme von Cannabis in Verbindung mit 9.2.1 und Fahreignung strickt verneint wird.
Eine Überprüfung der Fahreignung kann und darf somit nur in Verbindung mit 9.6.2 (dauermedikation mit Arznei) statt finden, dabei ist auf die psychophysische Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr zu testen. Nur wenn diese Test ergeben, dass der/die Betroffene unter das erforderliche Mindesmaß (33%) fallen darf die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Das alles interessiert das Straßenverkehrsamt Siegburg aber absolut gar nicht. Die sagen es geht bei mir um Drogenkonsum, weil (jetzt wird es lächerlich) bis März 2017 keine Verschreibungsfähigkeit für Cannabis bestand und es deswegen keine Arznei war. (Mit März 2017 ist es für die unintelligenten Darmaustrittsöffnungen dann Arznei)
Das die BfArM schon 2007 entschieden hat Cannabis, auch getrocknete Cannabisblüten, als Arznei zuzulassen geht den MAs der FS auch am A.. vorbei. Das eine Verschreibungsfähigkeit lediglich aussagt ob eine GKV die Arznei bezahlen kann/darf und wegen der fehlenden Verschreibungsfähigkeit eben die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde - Cannabis als Arznei - zu nutzen, nun dafür sind die MAs der FS sicherlich maßgeblich zu D.... Inkompetent.

Zu dem möchte ich hier deutlich machen, dass es bei mir weder aktuell noch in der Vergangenheit irgendwelche Rechtsverstöße in Verbindung mit Drogen und/oder im Straßenverkehr gibt. Keine Verkehrsunfälle, keine Strafrechtlichen Drogendeligte, nicht mal ein Drogentest bei einer Verkehrskontrolle.
Zu den Maßnahmen kam es nur, weil eine Privat Person mich bei der FS Siegburg wegen Drogenmissbrauch angeschissen hat.

Man kann sagen, was in den Gesetzen steht schütz einen nicht vor Verfolgung durch Behörden. Denn laut Gesetzen und Bundesbehördlichen Anordnungen/Hinweisen/Daten usw. darf ich trotz med. Cannabis Auto fahren. Lediglich eine begründete Eignungsprüfung nach Anlage 4 Punkt 9.6.2 des FeV ist zulässig und trotz dem muss ich mich seit Okt. 2016 mit den Ignoranten der FS Siegburg herumärgern und wieder vor dem VG Klagen.

Ich bin gerade wieder nur noch mit dem Kopf am schütteln. Auf Grund der Gesetzesänderung vom 10.03.2017 hängt mir die FS jetzt für die Vergangenheit Drogenkonsum im Straßenverkehr an.
Anders gesagt, bis März war es für die Narren Drogenkonsum, seit März ist es Arznei .... äh ja .... sinngemäß hat die FS mir das in ihrer neuen Anforderung geschrieben. Also die wollen mir jetzt für die vergangene Cannabis Einnahme (auf Grund von nicht Verschreibungsfähigkeit) den Führerschein mittels 9.2.1 endgültig entziehen lassen, weil das seit März´17 nicht mehr geht, weil es ja seit März 17 Arznei ist (laut FS) und der endgültige Entzug nur noch dann geht, wenn meine Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr unter das erforderliche Mindestmaß von (alte Klasse 3) 33% fällt. Was ganz sicher nicht der Fall ist.

Behördenwillkür vom aller feinsten :evil:
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