" Bekiffte Autofahrer
Gericht hält an strengem Cannabisgrenzwert fest
Die Kiff-Grenzwerte für Autofahrer gelten als umstritten. Während Experten eine Lockerung fordern, fallen Gerichtsurteile immer noch hart aus.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster zeigt keine Gnade: Trotz neuer Expertenempfehlungen hält die Justizbehörde am bisherigen THC-Grenzwert für Kiffer am Steuer fest. Der gelte nach wie vor - ungeachtet der Tatsache, dass der Wert teilweise auch noch mehrere Tage nach dem Cannabiskonsum überschritten werden kann. Das entschied das OVG in drei am Donnerstag bekannt gegebenen Urteilen. (Az: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16)
Die drei Kläger waren bei Polizeikontrollen mit Werten von 1,1 bis 1,9 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum aufgefallen.
...
Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte nun auch das OVG Münster jedoch nicht den Forderungen der Experten. Zur Begründung erklärten die Richter in Münster, schon bei 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum könnten die Fahrtauglichkeit und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein. Das Gericht geht davon aus, dass die Kiffer ihre mögliche Fahruntüchtigkeit nicht selbst einschätzen können. "
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/beki ... 39099.html
" Bekiffte Autofahrer Gericht hält an strengem Cannabisgrenz
Re: " Bekiffte Autofahrer Gericht hält an strengem Cannabisg
Tja, da geht das Gericht aber von völlig falschen Annahmen aus. Aber wer vermutlich nur den Alkohol und die damit oft verbundene Selbstüberschätzung kennt, der mag sich dann wohl auch gern in seiner fachlichen Kompetenz überschätzen, indem er wissenschaftliche Gutachten einfach so vom Tisch wischt. Sauber.Aurora hat geschrieben:"Das Gericht geht davon aus, dass die Kiffer ihre mögliche Fahruntüchtigkeit nicht selbst einschätzen können."
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: " Bekiffte Autofahrer Gericht hält an strengem Cannabisg
Aurora hat geschrieben:
"Zur Begründung erklärten die Richter in Münster, schon bei 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum könnten die Fahrtauglichkeit und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein. Das Gericht geht davon aus, dass die Kiffer ihre mögliche Fahruntüchtigkeit nicht selbst einschätzen können."
Eine vollkommen richtige Entscheidung – man sollte auch die Werte für Alk am Steuer der Realität anpassen: "Spiegeltrinker" (hat nichts mit 'vom Blech rauchen' oder 'Nase ziehen' zu tun!) haben ihre 5,0 Promille und sind dabei völlig normal, Abstinenzler wissen manchmal schon nach einem Aperitiv nicht mehr, wie sie heißen ...
Prohibitionsindustrie nein danke!
Re: " Bekiffte Autofahrer Gericht hält an strengem Cannabisg
Ja dann sollte der Richter auch mal kiffen und am nächsten tag sieht er ob er dann fahtüchtig ist oder nicht.
Frechheit
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Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
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