Ein großes Hallo in die Runde, das ist mein erster Beitrag.
Ich möchte gerne wissen, welche Erfahrungen ihr mit der KV in puncto Kostenübernahme gemacht habt.
Ende Januar habe ich meine Ausnahmegenehmigung für den Bezug aus der Apotheke bekommen. Für die zwei Monatsdosen, die bisher aufgelaufen sind, beliefen sich die Kosten auf 600 Euro. Die KV hat die Bezahlung abgelehnt, mit der Begründung, es gebe für die Behandlung von RLS und somatischer Schmerzstörung keine Richtlinienempfehlung. Der medizinische Dienst der KV (MDK) hat dazu ein "Gutachten" erstellt, ohne auch nur einen Arztbrief anzufordern. Da werde ich natürlich Widerspruch einlegen.
Meine Befürchtung ist aber nun, daß die KV wegen diesem Gutachten auch die weitere Kostenübernahme unter der neuen Rechtslage bei Verschreibung über BTM-Rezept ablehnen wird. Offiziell muss ich wohl dafür vorher einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Meine Fragen sind nun:
-habt ihr Erfahrungen mit Widersprüchen bei der KV?
-habt ihr Erfahrungen mit dem VDK und deren Arbeit als Unterstützung?
-welche Krankenkassen haben der Kostenübernahme bei Rezept-Verordnung nach der neuen Gesetzeslage zugestimmt? Ich überlege natürlich, die KV zu wechseln. Aber wahrscheinlich ist es nicht besonders klug, bei Aufnahme in die neue KV gleich zu fragen, ob die die Kosten übernehmen, oder ???
viele Grüße
Zitronenkuchen
Liebe Freundinnen und Freunde,
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum am 25.4.24 zeitweise nicht erreichbar sein.
Danke für euer Verständnis!
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Kostenübernahme durch KV
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4614
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Kostenübernahme durch KV
Hallo Zitronenkuchen und willkommen im Forum!
Lies mal hier, vielleicht hilft Dir das schon ein Stück weiter: viewtopic.php?f=22&t=6917&p=39762
Ansonsten ist das Thema noch so frisch, daß bisher wenig Erfahrungswerte da sind. Arztsuche, Apothekensuche, KK Übernahme... wird wohl leider noch etwas dauern, bis sich das einpendelt.
Gruß, Martin
Lies mal hier, vielleicht hilft Dir das schon ein Stück weiter: viewtopic.php?f=22&t=6917&p=39762
Ansonsten ist das Thema noch so frisch, daß bisher wenig Erfahrungswerte da sind. Arztsuche, Apothekensuche, KK Übernahme... wird wohl leider noch etwas dauern, bis sich das einpendelt.
Gruß, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Kostenübernahme durch KV
Hallo
Auch mein erster Beitrag:)
Bekomme jetzt endlich Bedrocan gegen meine Schmerzen und ADHS,vorher Dronabinol,
und hab Kostenübernahme beantragt.
heute Mal nachgefragt aber keine richtige Antwort bekommen ausser das der MDK Unterlagen einer meiner Ärzte angefordert hat!
Ich denke die KK werden es grundsätzlich ablehnen weil anscheinend keine Studien belegen
das es wirkt! Aber im BtMG steht Sie dürfen nur im begründeten Einzelfall ablehnen!
So und jetzt? Kann da ein Anwalt etwas machen?
Danke in voraus falls jemand eine Info dazu hat!
Auch mein erster Beitrag:)
Bekomme jetzt endlich Bedrocan gegen meine Schmerzen und ADHS,vorher Dronabinol,
und hab Kostenübernahme beantragt.
heute Mal nachgefragt aber keine richtige Antwort bekommen ausser das der MDK Unterlagen einer meiner Ärzte angefordert hat!
Ich denke die KK werden es grundsätzlich ablehnen weil anscheinend keine Studien belegen
das es wirkt! Aber im BtMG steht Sie dürfen nur im begründeten Einzelfall ablehnen!
So und jetzt? Kann da ein Anwalt etwas machen?
Danke in voraus falls jemand eine Info dazu hat!
Re: Kostenübernahme durch KV
Die standart begründung stell ich mir so vor.
Da es keine studien gibt, die belegen das Cannabis im vergleich zu herkömlichen Arzeneimitteln ( günstigeren) besser wiekt.
Lehen wir ihren antrag aus wirtschaftlichen Gründen ab
Da es keine studien gibt, die belegen das Cannabis im vergleich zu herkömlichen Arzeneimitteln ( günstigeren) besser wiekt.
Lehen wir ihren antrag aus wirtschaftlichen Gründen ab
-
- Beiträge: 6
- Registriert: Fr 17. Mär 2017, 12:23
Re: Kostenübernahme durch KV
Genau so ist die Standardantwort.
Und die geht komplett an der Rechtslage vorbei, weil nicht mehr nachgewiesen werden muss, daß es entsprechende Studien gibt. Es muss auch keine Alternativlosigkeit nachgewiesen werden. Der MDK fordert das zwar, es ist aber lt. Gesetz nicht nötig...
lg
zitronenkuchen
Und die geht komplett an der Rechtslage vorbei, weil nicht mehr nachgewiesen werden muss, daß es entsprechende Studien gibt. Es muss auch keine Alternativlosigkeit nachgewiesen werden. Der MDK fordert das zwar, es ist aber lt. Gesetz nicht nötig...
lg
zitronenkuchen