"Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

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Sabine
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"Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von Sabine »

"Ohne richterliche Anordnung

Bislang benötigt die Polizei für eine Blutprobe eine richterliche Anordnung. Oder viel Zeit für Papierkram. Künftig sollen die Beamten auch selbst entscheiden dürfen, ob ein möglicherweise alkoholisierter Autofahrer zum Arzt muss.

Die Polizei soll künftig Blutproben bei Autofahrern auch ohne Zustimmung eines Richters durchführen dürfen. Das ist Teil eines Reformpakets der Bundesregierung zur Effizienzsteigerung der Strafverfolgung. Der entsprechende Gesetzentwurf ist nun im Rechtsausschuss diskutiert worden.
...
In Eilfällen muss zumindest versucht werden, eine richterliche Anordnung zu erlangen. Ist das nicht möglich, etwa weil zwischen 22 und 6 Uhr kein Richter zu erreichen ist, darf die Polizei selbst entscheiden. Sie muss das in den Ermittlungsakten aber ausführlich dokumentieren.

Die Strafprozessordnung will so den Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Verdächtigten gewährleisten."


http://www.t-online.de/auto/news/id_807 ... ollen.html

Boah, Horror :o :shock:
Duck
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von Duck »

Sach mal wo leben wir denn :o
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bushdoctor
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von bushdoctor »

Es wird glaube ich langsam höchste Zeit für Art. 20 Abs. 4 GG:
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Millzie
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von Millzie »

Hallo, ich hätte zu diesem Thema eine Frage. Ich wurde letztes Jahr bei einer Allg. Verkehrskontrolle nach 00:00 angehalten. Polizei sah "Gefahr in Verzug" da ich 40kmh anstatt 50 gefahren bin. Im endefekt wure mir auf der Wache mit gewalt Blut abgenommen (steht natürlich nicht so in meiner Akte, auch andere angaben Stimmen nicht mit der Wahrheit überein)... Die Polizei hatte keine richterliche Anordnung. In der Akte steht: "Da Gefahr in Verzug bestand und die Staatsanwaltschaft zur Nachtzeit nicht zu erreichen ist,wurde die Blutprobe angeordnet". Ich will dagegen vorgehen. Ist das eine gute Idee meinerseits? Oder habe ich gegen die 4 PK keine Chance? Gruß

Edit: Stichwort Beweisverwertungverbot
joejac
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von joejac »

Hallo
Millzie hat geschrieben:
Polizei sah "Gefahr in Verzug" da ich 40kmh anstatt 50 gefahren bin.

Ja, auch zu meiner Zeit war man auf Autobahnen nicht sicher – der Wagen zugeraucht bis obenhin und plötzlich eine Kontrolle wegen RAF-Terroristen. Was machen? Schnell Fenster runter und den Beamten (mit Kugelschutz & MP5) eine versiffte abgesägte Flasche ohne Boden vor die Füße werfen?


Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.06.2010 [2 BvR 1046/08] lässt hier eine Grauzone ... die hinsichtlich der Evidenz mit Sicherheit zwischen Polizei und Gericht abgeklärt worden war:

"Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehenden Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und - nachrangig - ihrer Ermittlungspersonen. Die Gefahrenlage muss dann mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet werden, die in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist."


OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.11.2007 [BA 2008, 76]:
"Der Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) ist bei einer Blutentnahme nur von geringer Intensität, zumal insoweit eine Abwägung vorzunehmen ist gegenüber dem hochrangigen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs. Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer sollen letztlich durch diese Tatbestände geschützt werden."
Prohibitionsindustrie nein danke!
Millzie
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von Millzie »

joejac hat geschrieben:Hallo
Millzie hat geschrieben:
Polizei sah "Gefahr in Verzug" da ich 40kmh anstatt 50 gefahren bin.

Ja, auch zu meiner Zeit war man auf Autobahnen nicht sicher – der Wagen zugeraucht bis obenhin und plötzlich eine Kontrolle wegen RAF-Terroristen. Was machen? Schnell Fenster runter und den Beamten (mit Kugelschutz & MP5) eine versiffte abgesägte Flasche ohne Boden vor die Füße werfen?


Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.06.2010 [2 BvR 1046/08] lässt hier eine Grauzone ... die hinsichtlich der Evidenz mit Sicherheit zwischen Polizei und Gericht abgeklärt worden war:

"Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehenden Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und - nachrangig - ihrer Ermittlungspersonen. Die Gefahrenlage muss dann mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet werden, die in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist."


OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.11.2007 [BA 2008, 76]:
"Der Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) ist bei einer Blutentnahme nur von geringer Intensität, zumal insoweit eine Abwägung vorzunehmen ist gegenüber dem hochrangigen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs. Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer sollen letztlich durch diese Tatbestände geschützt werden."

Hallo joejac,

Leider bringt mich dein Beitrag zu diesem Thema nicht weiter, ferner verstehe ich deine Absicht nicht.. Ich habe zu meinem Konsumverhalten keine angaben gemacht. Ich habe einen Augen Leuchttest gemacht weitere Tests habe ich verweigert. Dieser Punkt kommt wahrscheinlich dazu das die Polizei mich als in Gefahr in Verzug eingestuft hat( In der Anlage steht Rote augen, geringe Reaktion, Pupillen veweitet) . Ich und mein Auto wurden durchsucht es wurde nichts gefunden. Zudem fand die Blutprobe dann nach 2 Uhr nachts statt. Eine Dringlichkeit und Verzögerung bestand in meinen Augen nicht, man hätte auch 4std warten können und alles legal erledigen können.
Sabine
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von Sabine »

Hi Millzie!

Hast Du schon einen Fach-Anwalt (ohne wirds hier wohl nicht gehen) ? Ansonsten setze Dich doch mal mit der "Grünen Hilfe" in Verbindung :

http://www.gruene-hilfe.de/
Millzie
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von Millzie »

Hallo Sabine,

Ja ich habe ein Anwalt, sein Fachgebiet ist unter anderem Verkehr aber meiner Einschätzung nach hat der keine Erfahrung mit dem Thema Cannabis. Ich habe schon 700€ bezahlt nur das der meine Akte eingeholt und per Brief das mitgeteilt was ich schon ohne Ihn gewusst hätte.. :(
Christiane B.

Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von Christiane B. »

Millzie hat geschrieben:Hallo Sabine,

Ja ich habe ein Anwalt, sein Fachgebiet ist unter anderem Verkehr aber meiner Einschätzung nach hat der keine Erfahrung mit dem Thema Cannabis. Ich habe schon 700€ bezahlt nur das der meine Akte eingeholt und per Brief das mitgeteilt was ich schon ohne Ihn gewusst hätte.. :(
Bei der Frage ob die Polizei zu recht gehandelt hat, ob man dagegen vorgehen kann usw. nutz ein Fachanwalt für Verkehr recht wenig, denn bei dieser Fragestellung geht es viel mehr um verwaltungsrechtliche Fragen, also ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sollte beurteilen können, ob und wenn inwieweit man dagegen vorgehen kann.

Und bei allen Anwälten, egal um welches Recht/Gesetz, es geht, muss man selber aktiv werden. D.h. selber rechechieren, selber nachdenken, fragen stellen usw. usf. Sich ausschließlich auf einen Anwalt zu verlassen ist raus geworfenes Geld, denn die Anwälte wollen nur schnelles und einfaches Geld verdienen, denen ist es völlig egal ob einer Person unrecht zugefügt wird.
(Ausnahmen mag es auch bei Anwälten geben, die dürften aber zu Raritäten gehören.)
Sabine
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von Sabine »

"Blutentnahme jetzt ohne Richtervorbehalt möglich

Die große Koalition hat vergangene Woche im Rahmen des Gesetzespakets zur Online-Überwachung ein Gesetz verabschiedet, demzufolge der richterliche Vorbehalt zur Entnahme einer Blutprobe beim Verdacht auf eine Alkohol- oder Drogenfahrt in Zukunft entfällt. Der Schritt kam nicht überraschend. Da es in der Rechtssprechung unterschiedliche Urteile zum Richtervorbehalt gab, hatte die Bundesregierung bereits vor Monaten eine Änderung angekündigt. Blutproben können in Zukunft bei ausreichendem Anfangsverdacht auch von der Polizei angeordnet werden. Außerdem müssen Zeugen jetzt auch zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen, statt wie früher erst zur gerichtlichen Anhörung. Zudem wird es künftig möglich sein, den Führerschein auch für Straftaten zu verlieren, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben. Das soll all jene abschrecken, die sich bislang aus Verurteilungen zu Geld- oder Bewährungsstrafen wenig gemacht hätten.

Was als einfache Änderung der Strafprozessordnung (StPO) angekündigt war, endete als "Finaler Angriff auf die Bürgerrechte", wie es Hans Christian Ströbele und Konstantin von Notz von Bündnis 90/ Die Grünen in einer Pressemitteilung formulierten. Die Bundesregierung hat vergangene Woche die Gelegenheit beim Schopfe gepackt und mit den eher als unspektakulär wahrgenommen Änderungen der StPO massiv in die Grundrechte eingegriffen. Denn neben dem Wegfall des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen und den anderen erwähnten Maßnahmen wurde im selben Gesetz eine umfassende Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) ermöglicht. Das Gesetz regelt das Abhören von Telefonaten und die Überwachung anderer Formen elektronischer Kommunikation neu. Polizei oder Strafverfolgungsbehörden dürfen sich jetzt in den Übertragungsweg einschalten und den Datenverkehr vor der Verschlüsselung abfangen. Eine Online-Durchsuchung ermöglicht das Ausspähen elektronischer Geräte nach verdächtigen Daten beim Verdacht auf Terrorismus, Drogenhandel, Online-Kriminalität, Hehlerei, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, bei missbräuchlicher Asylantragstellung sowie anderen schweren Straftaten. Dazu wird ein so genannter Staatstrojaner unbemerkt auf Handys, Smartphones, Tablets oder Computern der Verdächtigen installiert. Einige Überwachungsprogramme können auch Mikrofone und Kameras elektronischer Endgeräte aktivieren.

Experten betrachten nicht nur den Inhalt des Gesetzes als problematisch, sondern erachten die Vorgehensweise zu dessen Verabschiedung als verfassungswidrig.

"Bei dem Gesetzgebungsverfahren über die staatliche Infiltration von privaten Computern handelt sich um eine Art von Schmuggelei: Ein äußerst weitreichendes Gesetz, das den Staat zum Hacker macht, wird klandestin und undercover in den Gesetzgebungsgang hineingemogelt. Eine solche Form des legislativen Quasibetrugs zum Zwecke der Umgehung von kritischer Diskussion muss auch all denen missfallen, die die Online-Durchsuchung für grundsätzlich notwendig oder gar für dringend geboten halten. Ein problematisches Gesetz wird gewiss nicht dadurch besser, dass man es mit Tricks beschließt,"

kommentiert der Strafrechtsprofessor Heribert Prantl das Vorgehen in der Süddeutschen Zeitung. So hätten sich die Richter am Bundesverfassungsgericht das Gesetzgebungsverfahren nicht vorgestellt, als sie 2008 die Online-Durchsuchung grundsätzlich als verfassungskonform bewertet hatten, so der Bielefelder Jurist weiter.

Zur Erinnerung: Der Einsatz der illegalen Staatstrojaner in Bayern im Jahr 2012 hatte bis heute keinerlei Konsequenzen. Damals wurden über die Hälfte der Einsätze des „Bayerntrojaners“ durch BtMG-Verstöße, darunter reine Cannabis-Delikte, gerechtfertigt. Dabei ging es nicht immer um „große Fische“. In mindestens in einem Fall lag der Online-Durchsuchung ein BtMG-Verstoß ohne Handel zugrunde. Ende Januar 2012 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FPD dann ein Gesetz, das den Einsatz von unbemannten Drohnen ermöglicht. Diese sollen nach Angaben der Linken unter anderem zum Aufspüren von Cannabispflanzen eingesetzt werden."



https://hanfverband.de/nachrichten/news ... t-moeglich

https://www.facebook.com/hanfverband/po ... 4615835622
GrüneHilfe@BW
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Ist natürlich sch***e, aber in der Praxis ändert das wenig bis gar nichts.
Der Richtervorbehalt war auch eine Regelung die es erst seit 2007(? oder so) neu gab.

Aktuell wars so das die Polizei quasi immer mit der Blutentnahme durchkam. Dazu bedarf es ja nur eines Anfangsverdachts. "Nervös" (ist man das nicht immer bei Polizeikontrollen?), "komische" Augen (vom Laienmediziner-Polizisten am Autobahnrand im Dunkeln attestiert). Und obwohl es eigentlich überall Ermittlungsrichter geben müsste, gibt es die nicht überall. Wenn keiner erreichbar ist, gilt dann sowieso Gefahr im Verzug (drohender Beweismittelverlust). Und die meisten dieser Kontrollen finden eh nachts statt.

Der aktuelle Richtervorbehalt war jedenfalls in in geschätzt 99,99 fällen eh komplett irrelevant. Zumal ein nachgewiesener Fehler nicht zwangsläufig zu einem Verwertungsverbot führt,da es nicht so funktioniert wie in den USA wo ein Kindermörder wegen Formfehlern freikommt. Da müsste schon Willkür seitens der Bullen vorliegen. Und die muss man erstmal nachweisen. Wenn die nicht doof sind beim Akte schreiben, geht das gar nicht.

TLDR: Wenn die Bullen ne Blutentnahme wollen, kriegen die die auch durchgesetzt. Richtervorbehalt spielt in der Praxis keine entscheidene Rolle. Es ändert sich wenig. Pieseltests muss man sowieso nicht mitmachen.
GrüneHilfe@BW
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Millzie hat geschrieben:Hallo, ich hätte zu diesem Thema eine Frage. Ich wurde letztes Jahr bei einer Allg. Verkehrskontrolle nach 00:00 angehalten. Polizei sah "Gefahr in Verzug" da ich 40kmh anstatt 50 gefahren bin. Im endefekt wure mir auf der Wache mit gewalt Blut abgenommen (steht natürlich nicht so in meiner Akte, auch andere angaben Stimmen nicht mit der Wahrheit überein)... Die Polizei hatte keine richterliche Anordnung. In der Akte steht: "Da Gefahr in Verzug bestand und die Staatsanwaltschaft zur Nachtzeit nicht zu erreichen ist,wurde die Blutprobe angeordnet". Ich will dagegen vorgehen. Ist das eine gute Idee meinerseits? Oder habe ich gegen die 4 PK keine Chance? Gruß

Edit: Stichwort Beweisverwertungverbot
Mal zur Erklärung. Es gab einen Fall nachdem der Richtervorbehalt eingeführt wurde und der Betreffende sternhagelvoll war und der Polizist gesagt hat:" Ich brauch keinen Richter - der ist besoffen! Hab ich die letzten 20 Jahre nicht anders gehandhabt!". (mir ist das Getzt egal).
Ging vor Gericht. Sein Kollege hat es so bezeugt. Es war Willkür weil Vorsatz und damit erging ein Verwertungverbot. Hätte der Polizist gesagt: Wusste ich nicht, da neue Regelung wäre Willkür schon schwer zu belegen gewesen.

Dursuchung in der Nacht wo kein Richter verfügbar ist:
Eigentlich ist es vorgesehen, dass überall ein Richter erreichbar sein sollte. Ist aber in der Praxis nicht so.
In dem Fall würde Gefahr im Verzug vorliegen. Weil Beweismittelverlust droht. Heißt: Wenn man am nächsten Tag Blutentnahme macht, könnte der Wert schon niedriger sein - Verlust von Beweismitteln.

Da Polizisten das nicht beliebig entscheiden sollen/dürfen, wäre der richtige Schritt, dass sie den Staatsanwalt kontaktieren, wenn schon kein Richter erreichbar ist und der dann entscheidet.

In der Praxis wird man aber kein Staatsanwalt um 23:00 nerven, wenn der betreffende die Maßnahme eh freiwillig mitmacht. Das "Frewillig" ergibt sich dann schnell aus der Drohung der Polizisten. Und oh wunder - nirgendwo exisitiert ein Widerspruch - somit "freiwillig". Am einfachsten ist es in diesen Fällen, dem Arzt zu sagen, dass man es nicht freiwillig macht und er ggf. eine Straftat begehen könnte. Dann hätte man wenigstens einen Zeugen. In so einem Fall sichern sich die Polizisten dann aber auch ab und rufen halt an. Wenn nur der AB dran ist - haben die nichts falsch gemacht. Meist gibt es aber keinen Zeugen und wenn die Blutentnahme mitgemacht wurde muss man ja annehmen das sie freiwillig war.

Konkret hast Du sehr wenig chancen. Kann Fehler seitens der Polizei geben. Aber vorsätzliche Willkür nachweisen wird schwer. Dazu kommt, dass Führerscheinstelle paralell läuft und die den Lappen wegnehmen können. Hilft dann wenig, wenn Du nach 8 monaten nachweisen kannst, dass die Kontrolle und die Beweise illegal waren. Führerschein ist dann trotzdem in der Zeit weg. Hängt natürlich von der Akte und vom konrekten Fall ab.
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Ganjadream
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von Ganjadream »

Wenn dann mal nicht einige Leute an Blutarmut frühzeitig versterben. 8-)

Wenn man ohnehin positiv ist, kann man auch direkt alles verweigern, da es eh auf Blutprobe hinaus laufen würde.

Hier kann man mal eine Story nach lesen sowie man wirklich auch Tipps erhält. Wer ausdrücklich erklärt und es sich am besten aufschreibt oder wen anruft und es ihm direkt sagt, dass er die Blutprobe nicht freiwillig abgibt und negativ getestet wird, kann ordentlich klagen.

Gerade dann, wenn man eh positiv ist, sollte man sich nicht in die Augen leuchten lassen, jeden Schnelltest ablehnen und am besten seinen Führerschein nicht dabei haben. Das gibt nur ein kleines Ticket, man hat den Lappen jedoch noch etwas länger.
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein hat die Arroganz vergessen.
DonHibachi
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von DonHibachi »

Ich kenne es so: Erstmal sollte man aktiv alles verweigern bei den Freunden und Helfern. Auch sollte man gänzlich auf sein Aussageverweigerungsrecht pochen. Sprich außer Personalien und Beruf nicjts sagen. Dann wird der Urintest nicht durchführbar und die erkennen Gefahr im Verzug um dich ins örtliche Krankenhaus zur Blutprobe zu nötigen. Unterschreiben müsst ihr auch garnix! Ist man dort , sollte man die Blutprobe mündlich ablehnen und sich nicht auf eine Zustimmung einlassen.
Der Bluttest wird nach Wochen erst vorliegen.
Bis dahin könnt ihr den Schein selbstverständlich behalten auch wenn ihr den dabei hattet.
Ein 24 stündiges Fahrverbot könnte angeordnet werden , man könnte ja einen Zweitschlüssel dabei haben und wegfahren.


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Ganjadream
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von Ganjadream »

Wenn man nach neuem Recht Aussagen soll: Kann man dennoch verweigern und fordern, dass ein Zeuge beisteht oder besser, ein Anwalt. Aussagen muss man dennoch, man hat aber das Recht, das entweder mit Zeuge oder eben Anwalt zu machen. Und dann muss man halt schauen, wann der Anwalt die Zeit findet. Dazu hat man noch das Recht, zumindest bis zum nächsten Terroranschlag, dann nehmen uns die Terroristen gewiss auch das.
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Re: "Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?"

Beitrag von DonHibachi »

Ganjadream hat geschrieben:Wenn man nach neuem Recht Aussagen soll: Kann man dennoch verweigern und fordern, dass ein Zeuge beisteht oder besser, ein Anwalt. Aussagen muss man dennoch, man hat aber das Recht, das entweder mit Zeuge oder eben Anwalt zu machen. Und dann muss man halt schauen, wann der Anwalt die Zeit findet. Dazu hat man noch das Recht, zumindest bis zum nächsten Terroranschlag, dann nehmen uns die Terroristen gewiss auch das.
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