"Bundesgerichtshof entscheidet zum Fahrlässigkeitsvorwurf ..

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Sabine
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"Bundesgerichtshof entscheidet zum Fahrlässigkeitsvorwurf ..

Beitrag von Sabine »

"Bundesgerichtshof entscheidet zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

unter der Wirkung von Cannabis

Zwischen den Oberlandesgerichten war bislang streitig, unter welchen Voraussetzungen der Tatrichter aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml mindestens erreichenden THC-Konzentration im Blut eines Fahrzeugführers ein objektiv und subjektiv sorgfalts- und damit fahrlässig ordnungswidriges Verhalten im Sinne des § 24a Abs. 2 und 3 StVG folgern darf.

Auf Vorlage des Oberlandesgerichts Oldenburg hat der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr entschieden, dass ein Kraftfahrer nach vorausgegangenem bewussten Konsum von Cannabis verpflichtet ist, vor Antritt der Fahrt durch gehörige Selbstprüfung – soweit erforderlich – nach Einholung fachkundigen Rats und notfalls, sofern eine eindeutige Beurteilungsgrundlage nicht zu erlangen ist, durch Abstandnahme von der Fahrt sicherzustellen, dass er nicht unter der Wirkung einer den analytischen Grenzwert zumindest erreichenden THC-Konzentration im Blut ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt. Der Tatrichter ist auch in Fällen, in denen die Fahrt mit dem Kraftfahrzeug nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem vorausgegangenem Cannabiskonsum erfolgt, aus Rechtsgründen nicht gehindert, beim Fehlen gegenläufiger Beweisanzeichen allein aus der Feststellung einer entsprechenden THC-Konzentration im Blut auf ein nach § 24a Abs. 2 und 3 StVG objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten zu schließen. "


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&Blank=1
CBDManiaK
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Registriert: Di 21. Mär 2017, 20:53

Re: "Bundesgerichtshof entscheidet zum Fahrlässigkeitsvorwur

Beitrag von CBDManiaK »

und nun das ganze bitte in einem deutsch das jeder versteht... diese juristensprache versteht nunmal nicht jeder...
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: "Bundesgerichtshof entscheidet zum Fahrlässigkeitsvorwur

Beitrag von Sabine »

Besser so ?

"Cannabis am Steuer ist fahrlässig - auch als Spätwirkung

Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, riskiert eine Geldstrafe und Führerscheinentzug. Doch nicht jedem ist klar, wie lange die Wirkung eines Rauschmittels anhält. So gelangte der Fall eines Cannabis-Konsumenten vor dem BGH.
...
Das zuständige Amtsgericht stützte sich allein auf den gemessenen Wert. Der Mann äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, wehrte sich aber mit einer Rechtsbeschwerde - dass er fahrlässig gehandelt habe, sei nicht tragfähig begründet, meinte er.

Tatsächlich waren einige Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen der Ansicht, der Fahrer habe nicht erkennen können, ob das Cannabis noch in seinem Körper wirke. Das hat aber keine Rolle zu spielen, wie der BGH jetzt grundsätzlich entscheidet. Wer Cannabis konsumiert hat, ist demnach immer verpflichtet, vor der Fahrt herauszufinden, ob er verkehrstüchtig ist - "durch gehörige Selbstprüfung" oder "Einholung fachkundigen Rats". Im Zweifel muss er die Finger vom Steuer lassen."


http://www.abendblatt.de/ratgeber/auto- ... rkung.html
Duck
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Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: "Bundesgerichtshof entscheidet zum Fahrlässigkeitsvorwur

Beitrag von Duck »

:roll:
Fachkundiger rat :?
Das is mal wieder so gesagt das es so oder so sein kann, für nich nicht nachzuvollziehen.
crappy
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Re: "Bundesgerichtshof entscheidet zum Fahrlässigkeitsvorwur

Beitrag von crappy »

Das gilt aber nicht für medizinisches Cannabis. So weit ich weiß begeht man mit medizinischem Cannabis noch nichtmal eine Ordnungswidrigkeit.
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