"Nordrhein-Westfalens Justiz kennt kaum Gnade mit Drogensündern am Steuer. Erst im März hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass schon gelegentlicher Drogenkonsum dazu führen kann, dass ein Fahrer zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist und den Führerschein abgeben muss. Den Prozess haben drei junge Leute aus Bochum und Essen verloren. Sie waren 2014 und 2015 bei Polizeikontrollen aufgefallen.
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Doch ist die durch das Münsteraner Urteil gefestigte harte Justiz-Linie zu halten? Polizisten und Staatsanwälte im Land könnte sie bald in größte praktische Schwierigkeiten bringen. Nach dem Joint ans Steuer – geht das? Diese Frage ist eben nicht mehr pauschal mit Nein zu beantworten. Der Grund: Nach einer jüngsten Änderung des Betäubungsmittel-Gesetzes kann Cannabis weit öfter als bisher aus medizinischen Gründen genutzt werden. Die Bundesregierung rechnet mit einem drastischen Anstieg.
Der Stoff kann nicht nur, wie schon seit einigen Jahren, aufgrund einer Ausnahmeerlaubnis bezogen und eingenommen werden. Künftig reicht eine ärztliche Verschreibung aus. Krankenkassen erstatten die Kosten. Die Zahl der legalen Konsumenten wird also steigen – und damit die Zahl der Autofahrer, die selbst noch nach einem länger zurückliegenden Konsum zwangsläufig Reste des Hanfprodukts im Blut haben. Ob diese aufgrund der Behandlung einer Krankheit dahin gekommen sind oder nach einem Freizeit-Kiff, ist bei der Kontrolle vor Ort kaum zu unterscheiden.
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Das Problem des ärztlich verschriebenen Joints vor der Autofahrt will das Bundesgesundheitsministerium jetzt in Gesprächen mit den Ländern klären. Die Richtung ist aus Regierungssicht klar: Eine „einheitliche Anwendung der Vorschriften“ sei zu begrüßen. "
https://www.wp.de/politik/cannabis-frei ... 68065.html
"Cannabis-Freigabe für Kranke stellt Polizei vor Probleme"
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