"Können Ermittler Verkehrskontrollen vortäuschen, um einen Drogendealer zu fassen? Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof ist eine solche List der Polizei erlaubt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Befugnisse der Polizei gestärkt. Ermittler dürfen auch vorgetäuschte Verkehrskontrollen vornehmen, um einen verdächtigen Drogenhändler zu überführen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die durch List erhaltenen Beweise verwertet werden dürfen. Das Verhalten sei im Rahmen der Gefahrenabwehr zulässig, urteilte der 2. Strafsenat (Aktenzeichen 2 StR 247/16).
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Diese verschleierten Kontrollen werden "legendiert" genannt. Sie werden laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) häufig angewandt. Demnach kommt es für die Polizisten darauf an, bei Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität möglichst lange unentdeckt zu bleiben. Das betreffe etwa Bereiche wie Drogenhandel, Waffenschmuggel oder Geldwäsche.
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Allerdings gibt es rechtliche Bedenken gegen die Vorgehensweise. So gab es gegen den Drogenkurier, den die Polizei mit einer Verkehrskontrolle stoppte, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Um das Auto zu durchsuchen, hätte es normalerweise einen richterlichen Beschluss gebraucht. Wenn es einen Verdacht gibt, hat der Beschuldigte zudem das Recht zu erfahren, was ihm vorgeworfen wird. Mittels legendierter Kontrollen könnten sich Polizeibeamte leicht um rechtsstaatliche Standards herummogeln, sagt etwa Michael Jasch, Professor für Strafverfahrensrecht an der Polizeiakademie Niedersachsen. Ihm zufolge führen auch reguläre Streifenpolizisten verschleierte Kontrollen durch, nur falle das oft nicht auf. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel die scheinbare Routinekontrolle eines Studenten, den die Polizisten in Wirklichkeit wegen seiner Dreadlocks verdächtigen, Marihuana geraucht zu haben."
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... len-urteil
"Polizisten dürfen Kontrollen vortäuschen"
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