VGH Urteil 27.17 und wichtige Fragen dazu HILFE

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Kriminellweilbayer
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VGH Urteil 27.17 und wichtige Fragen dazu HILFE

Beitrag von Kriminellweilbayer »

Hallo wie viele sicher wissen gab es ein neues Urteil in Sachen Cannabis und Führerschein.

Doch aus diesem werde ich nicht schlau kann mir jemand meine Frage beantworten?

Ich wurde am Steuer einmal erwischt und war positiv. Habe darauf hin die Strafe bezahlt und die Zeit des Fahrverbot ist rum.
Danach musste ich meinen Führerschein abgeben weil meine fahreignung bzw das trennen von Drogen im Verkehr angezweifelt wurde.
Nun müsste ich die wiedererteilung beantragen was ich auch gemacht habe. Dan würde mir mitgeteilt das ich 1jahr Abstinenz mit nachfolgender MPU nachweisen muss. Doch bis dahin habe ich somit keinen Führerschein. Jetzt zu meiner frage ich verstehe das Urteil so das entschieden wurde das ich meinen Führerschein behalten darf bis die angeordnete Abstinenz und MPU meine nicht eingnung belegen? Oder liege ich da falsch?kann ich vom Landratsamt meinen Führerschein verlangen?

Und ich hätte noch eine Frage meint ihr es hat einen Sinn einen Anwalt hinzu zu ziehen um zu versuchen die führerscheinstelle zu überzeugen von einer der 1jährigen Abstinenz bzw MPU ab zu sehen ? Oder zumindest die Zeit auf 6 Monate zu reduzieren denn ich habe folgendes Problem: ich bin 23 habe vor 1 Jahr meinen Kfz-meister gemacht und bin jetzt betriebsleiter aber mit der Voraussetzung das ich innerhalb von 6 Monaten eine MPU absolviert. Mich interessiert ob die Tatsache das ich so jung Meister und betriebsleiter bin bzw das meine Stelle von der MPU abhängt die Möglichkeit ergibt das zusammen mit einem Anwalt eine Chance besteht da noch was zu machen ? Ich denke mir halt ich bin Clean Zeit dem und habe sowohl Ausbildung als auch Meister gemacht in der Zeit das das zeigt das auch so die nötige Reife vorhanden ist . Seht ihr da eine Chance bzw denkt ihr es lohnt sich Geld für den Anwalt auszugeben ?

Bitte geht in den antworten auf die spezielle Sachlage ein bzw Frage Stellung!
Ich brauche Hilfe!!

Danke
Christiane B.

Re: VGH Urteil 27.17 und wichtige Fragen dazu HILFE

Beitrag von Christiane B. »

Also so sehr ich erst mal gegen Anwalt bin, kann ich dir nur Raten einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gut wenn dieser sich auch im Verkehrsrecht auskennt wäre super, zu beauftragen,

Ich kann dir nicht erklären warum, ich bin keine Anwältin und befasse mich erst seit Nov. 2016 mit dem doch sehr komplizierten Verwaltungsrecht (Probleme mit Führerscheinstelle),
Aber in deiner Angelegenheit stimmt was nicht,
Denn die Führerscheinstelle darf nicht ohne Prüfung von Fahrungeeignet ausgehen und den FS einfach einziehen. Das weiß ein entsprechender Fachanwalt aber viel besser zu verstehen und zu erklären.

Dann kannst du Klage beim Verwaltungsgericht erheben und gleichzeitig per so genanntem Eilantrag die Widerherstellung der Fahrerlaubnis beantragen.
Hier auch, wie genau das in deinem Fall ablaufen muss kann ich dir nicht sagen.

Was Zeitverschwendung ist, wenn du mit oder ohne Anwalt versuchst mit der Führerscheinstelle zu Verhandeln. Glaub mir, diese Behörde, egal woh in Deutschland, lässt nicht mit sich verhandeln.

Kleiner Hinweis zur Klage vor dem VG: Immer der Kläger muss die Beweise liefern. D.h. du musst denen beweisen, dass du Clean bist, wenn du sagst das du es bist. Du musst denen Beweisen, das du Fahrgeeignet bist.
Beim Eilantrag ist der Beweis nicht notwendig, aber du musst gut begründen warum du die Faherlaubnis benötigst und dass du trotz der Vorwürfe von der Führerscheinstelle kein Gefahr im Straßenverkehr darstellst.
Die Entscheidungen von Eilantrag und Klage sind völlig unabhängig von einander, d.h. wenn dem Eilantrag zugestimmt wird könnte die Klage trotzdem verloren werden.
Aber den Eilantrag kann man nur stellen, wenn man auf den Sachverhalt bezogen auch Klage erhebt.

Zu deiner Frage bezg. des Urteils kann ich gar nichts sagen, weil ich das Urteil nicht kenne. Theoretisch könntest du Recht haben.

Ach ja, bei einmaligem Vorfall ist es nicht sicher, dass die überhaupt eine Drogen MPU und 12 monate Abstinenz Nachweis verlangen können. Wie gesagt, bei dir ist das ganze oberfaul und du solltest wirklich einen Verwaltungsrecht Anwalt aufsuchen.
Mightymike
Beiträge: 1
Registriert: Mo 20. Feb 2017, 18:51

Re: VGH Urteil 27.17 und wichtige Fragen dazu HILFE

Beitrag von Mightymike »

Also ich empfehle immer einen Anwalt hinzuzuziehen. Die FeV ist verfassungswidrig, da sie den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Recht auf freie Berufswahl ignoriert.
Desweiteren wären vielleicht temporale Fahrverbote(wie bei Alkohol) angemessen, aber kein völliger Entzug der Erlaubnis. Keine Studie weltweit belegt, daß Cannabiskonsum, der nicht mit dem Führen eines KFZ in Verbindung steht, dauerhaft irgendwelchen Einfluß auf das sichere Führen eines KFZ hat.
Falls es dir möglich ist erhebe Einspruch. klage so weit es dir möglich ist nötigenfalls bis vors Bundesverfassungs-gericht.
Facebook: Finger weg von meinem Führerschein

Viel Glück und Durchhaltevermögen
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Martin Mainz
Board-Administration
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Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: VGH Urteil 27.17 und wichtige Fragen dazu HILFE

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo KriminellWeilBayer und willkommen im Forum.

Ich nehme an, Du beziehst Dich auf das Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Bayern (Az. 11 CS 1467/16)
Siehe dazu auch hier: viewtopic.php?f=12&t=6976&p=40969

Auch ich würde Dir zu einem Anwalt in Verwaltungssachen und Führerschein raten und ihn auf dieses Urteil hinweisen.

Grüße, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

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