Martin Mainz hat geschrieben:Hab gehört, es ist ne gute Idee, Alkoholgebrauch zuzugeben. Dann wird erst mal da drauf getestet und dannach ist meist gut. Wenn man wirklich getrunken hat, ist das natürlich keine Lösung, aber dann sollte man auch nicht hinter dem Steuer sitzen.
Eine sehr schlechte Idee weil das die Polizei ja erst dazu zwingt, genauer zu überprüfen.
Bezüglich der ursprüngliche Frage:
- Welche Dokumente muss/sollte ich im Straßenverkehr mitführen ?
Natürlich das Rezept wie bei allen anderen Medikamten auch dabei haben.
Auf die Tatsache das man Cannabis konsumieren darf, sollte man die Polizei aber nicht initial stossen.
In der Regel kennen die diese neuen Regelungen nicht und beschlagnahmen erstmal die Medikamente sowie das Rezept (könnte ja gefälscht sein - somit Beweismittel).
Erst wenn es eh klar ist, damit rauskommen. Persönliche Leidensgeschichten interessieren erst mal nicht. Kann man noch später bringen, aber nicht offensiv selbst.
Freundlich bleiben, nichts zugeben und wenn es doch um Drogen geht Rezept vorzeigen.
- Darf ich überhaupt Auto fahren?
Prinzipiell ja!
- Hat jemand schon Erfahrungen gemacht, mit der neuen BTM Regelung und der Polizei, im
Straßenverkehr?
Persönlich nicht. Aber Anrufer berichten mir immer, dass erstmal nicht geglaubt wird und meist dann das ganze Programm folgt. Das ist nicht anders als bei Schmerzpatienten die Opiate bekommen.
Diese Sache mit "Haben sie was getrunken?" "Nur ein Alster, Herr Wachtmeister!", kann natürlich mal funktionieren.
Ist eh Zufall und es geht in solchen Kontrollen dann mehr um Menschenkenntnis als um Jura.
Formell betrachtet, bedeutet solch eine Aussage aber, dass die Polizei überprüfen muss. Mag auf dem Dorf so klappen, wenn man sich persönlich kennt oder so - generell ist das ehere ein schlechter Tipp.
Diese ganzen Tipps mit Paragraphen zitieren sind meist eher kontraproduktiv. Die Polizisten haben das irgendwann mal auf der Polizeischule gelernt. Wenn man so rüberkommt, als ob man deren Job besser kann als sie selbst, pisst man die natürlich an. Auch menschlich absolut verständlich. Und wenn die wollen, können die ihr komplettes Programm fahren. Reifendruck prüfen, Warnddreieck, Verbandskasten usw. Man ist eigentlich nur einer unter vielen - also einfach keinen großen Rabatz machen.
Auf was die Polizei testen kann, hängt AFAIK vom vorgeworfen Verstoß ab. Bei StvG 24a gibt es in der Praxis weniger Möglichkeiten als bei StGB 316 (Trunkenheitsfahrt). Wirklich beeinflussen kann man das aber nicht.
Wichtig ist halt freundlich bleiben und nicht sowas bringen wie "Ich zahle eh ihr Gehalt - das ist alles Abzocke!".
Das hören die täglich 100mal und macht die erst Recht angepisst.
Wenn man gleich den Cannabiskonsum (auf Rezept) zugibt, müssen die prüfen. Will man gar nicht erst forcieren.
Netter Smalltalk bringt da mehr als Jurakenntnisse. Dieses Wissen kann man später anwenden. Schlaubischlumpf kriegt nicht umsonst immer am Ende auf die Fresse.
Wenn es nicht zu verhindern ist: Rezept zeigen, man war immer freundlich - somit hat man eine hohe Chance ignoriert zu werden. Wenn nicht: Man darf mit Medikamenten auf Rezept Auto fahren. Regelt sich dann alles.