Fragen zu BTMG Verstoß

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t1m@
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Fragen zu BTMG Verstoß

Beitrag von t1m@ »

Hallo Leute,

ich hoffe ich bin hier richtig um ein paar Fragen zu einem BTMG Verstoß zu stellen.
Ein Bekannter von mir hat zuhause regelmäßig Cannabis konsumiert... nicht mehr nicht weniger
Sein Bruder hatte etwas mehr am Laufen bezüglich einiger Substanzen, aufgrund dessen hat die Polizei eines Tages eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt. Der Durchsuchungsbefehl war zwar nur für die Räumlichkeiten des Bruders meines Bekannten, die im Keller lagen, jedoch wollte der Polizeihund, der dabei war nicht nur in den Keller sondern auch in den 1. Stock wo mein Bekannter hauste. Dort fanden sie dann auch ein paar Utensilien und ein paar alte Ästchen die zu nicht mehr zu gebrauchen waren. Mein Bekannter hat nun eine Vorladung mit folgenden Text erhalten:

Sehr geehrter Herr ...

in der Ermittlungssache
V. g. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitung ...

unterzeichnet vom Polizeiobermeister

- Nun wie sollte sich mein Bekannter verhalten?
Sollte er dieser Vorladung nachgehen?

Und hätten die Polizisten überhaupt seine Räumlichkeiten betreten dürfen ?
Er war nicht zuhause uns sie hatten keinen Durchsuchungsbefehl dafür.

Mein Bekannter lebt in Bayern und hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun.
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bad guy
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Re: Fragen zu BTMG Verstoß

Beitrag von bad guy »

Wer war bei der Durchsuchung anwesend? Hat diese Person der Polizei Zugang zum 1.OG gewährt?
t1m@
Beiträge: 4
Registriert: Mi 3. Mai 2017, 00:54

Re: Fragen zu BTMG Verstoß

Beitrag von t1m@ »

Sein Bruder war anwesend ..
Seiner aussage nach hat er ihnen kein zugang gewährt weiss leider nicht inwiefern das stimmt ...
Aber macht das einen unterschied er hätte schließlich kein recht dazu gehabt ... sind ja nicht seine räumlichkeiten..
Mein Bekannter war in der schule und hatte somit keine möglichkeit die Vorgehensweise der Polizei zu unterbinden
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bushdoctor
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Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
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Re: Fragen zu BTMG Verstoß

Beitrag von bushdoctor »

Was steht denn auf der "Vorladung"?

"Vernehmung"? "als Beschuldigter" oder "als Zeuge"?

Als Beschuldigter würde ich da nicht hingehen... als Zeuge auch nicht... erst wenn einen der Staatsanwalt als Zeuge vernehmen möchte... das steht dann aber auch so auf dem Schreiben

wichtig:

"Sie haben das Recht zu schweigen!"
t1m@
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Registriert: Mi 3. Mai 2017, 00:54

Re: Fragen zu BTMG Verstoß

Beitrag von t1m@ »

Als Beschuldigter ... wegen so ein klein bisschen Reste im Crusher .. Ästchen und Asche .. die Bongs haben sie merkwürdiger stehen lassen :) brauchen wohl nicht noch mehr Beweise das es sich um einen Konsumenten handelt
HabAuchNeMeinung
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Re: Fragen zu BTMG Verstoß

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

t1m@ hat geschrieben:Als Beschuldigter ...
Wie Bushdoctor schon bemerkte, NICHT HINGEHEN, KEINE ANGABEN ZUR SACHE MACHEN auch nicht telefonisch.

Er wird dann irgendwann Post vom Staatsanwalt bekommen.
Der wird wahrscheinlich §153a StPo "ziehen"...
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html und Ihm eine Geldstrafe aufbrummen.
Wenns gut läuft nimmt er §153(1)
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html
Wenns blöd läuft zerrt er ihn vor Gericht....
https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

Viel Glück
HabAuchNeMeinung
t1m@
Beiträge: 4
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Re: Fragen zu BTMG Verstoß

Beitrag von t1m@ »

Vielen Dank für eure Interesse und Hilfe ...

HabAuchNeMeinung : dann hoffe wir mal auf §153(1) ... ;)

Und wisst ihr evt. wie hoch so eine Geldstrafe in der Regel ausfällt..? Er bekommt Azubi gehalt falls davon abhängt...
Und würdet ihr sagen es lohnt sich zum Anwalt zu gehen?
Der ist ja auch nicht grade günstig

Dank und Grüße

Timo
Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Fragen zu BTMG Verstoß

Beitrag von Sabine »

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