"Sohn raucht Marihuana: Mutter soll ins Gefängnis"
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 17:06
"Das Ergebnis war völlig ungewöhnlich. Die Richter schickten eine 34-Jährige für drei Jahre hinter Gitter, weil sie Minderjährigen das Rauchen von Marihuana erlaubt haben soll. Auch ihrem Sohn.
Staatsanwalt Holger Vogl war erstaunt und Verteidiger Jürgen Mühl zürnte. Eine solche Entscheidung hatten beide eigentlich niemals zuvor erlebt. Denn das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Peter Jung ignorierte die von beiden nach mehrstündigem Prozess gehaltenen Plädoyers und kam zu einem Urteil, das in solch drastischer Form niemand vermutet, ja noch viel weniger erwartet hätte.
Hintergrund: Die auf der Anklagebank sitzende 34-Jährige sollte ihrem damals 14 Jahre alten Sohn und dessen Freund (15) in ihrer Wohnung einen Marihuana-Joint zum Rauchen gegeben haben. Die Frau bestritt das. Im Prozessverlauf wurde deutlich, dass der 14-Jährige in einem Überraschungsei Tabak gebunkert hatte. Die Frau sah wohl auch, wie sich der Junge daraus eine Zigarette drehte und sie bekam nach eigenen Angaben mit, dass der zu Besuch in die Wohnung gekommene Freund ihres Sohnes ein paar Züge von diesem Glimmstängel nahm. Eigentlich, wie sie vor Gericht verlauten ließ, sehr zu ihrem Missfallen.
"Nur Tabak", behauptete der Sohn und befand sich damit im Einklang mit seiner Mutter. Der Freund war anderer Meinung. Da sei wohl auch eine gewisse Menge Marihuana mit dabei gewesen, ließ er anklingen. Selbst wenn dem so gewesen wäre, erhoben sich die Fragen: Konnte das die Mutter wissen? Gab sie vorsätzlich Minderjährigen Rauschgift?
Sie bestritt und ließ über ihren Anwalt wissen, von Marihuana keine Ahnung gehabt zu haben. Noch viel weniger wollte sie am fraglichen Tag an dem angeblichen Joint mitgeraucht haben.
...
Das Jugendschöffengericht kam zu einer gänzlich anderen Auffassung. Es schickte die Frau drei Jahre hinter Gitter und argumentierte, die 34-Jährige habe sehr wohl das Rauschgift an zwei Minderjährige abgegeben. Unmittelbar nach dem für ihn "unfassbaren Urteil" legte Anwalt Mühl Berufung zum Landgericht ein. Dort wird nun eine Jugendkammer den Fall erneut aufrollen müssen."
http://www.shortnews.de/beamto/1225842
Krass
Staatsanwalt Holger Vogl war erstaunt und Verteidiger Jürgen Mühl zürnte. Eine solche Entscheidung hatten beide eigentlich niemals zuvor erlebt. Denn das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Peter Jung ignorierte die von beiden nach mehrstündigem Prozess gehaltenen Plädoyers und kam zu einem Urteil, das in solch drastischer Form niemand vermutet, ja noch viel weniger erwartet hätte.
Hintergrund: Die auf der Anklagebank sitzende 34-Jährige sollte ihrem damals 14 Jahre alten Sohn und dessen Freund (15) in ihrer Wohnung einen Marihuana-Joint zum Rauchen gegeben haben. Die Frau bestritt das. Im Prozessverlauf wurde deutlich, dass der 14-Jährige in einem Überraschungsei Tabak gebunkert hatte. Die Frau sah wohl auch, wie sich der Junge daraus eine Zigarette drehte und sie bekam nach eigenen Angaben mit, dass der zu Besuch in die Wohnung gekommene Freund ihres Sohnes ein paar Züge von diesem Glimmstängel nahm. Eigentlich, wie sie vor Gericht verlauten ließ, sehr zu ihrem Missfallen.
"Nur Tabak", behauptete der Sohn und befand sich damit im Einklang mit seiner Mutter. Der Freund war anderer Meinung. Da sei wohl auch eine gewisse Menge Marihuana mit dabei gewesen, ließ er anklingen. Selbst wenn dem so gewesen wäre, erhoben sich die Fragen: Konnte das die Mutter wissen? Gab sie vorsätzlich Minderjährigen Rauschgift?
Sie bestritt und ließ über ihren Anwalt wissen, von Marihuana keine Ahnung gehabt zu haben. Noch viel weniger wollte sie am fraglichen Tag an dem angeblichen Joint mitgeraucht haben.
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Das Jugendschöffengericht kam zu einer gänzlich anderen Auffassung. Es schickte die Frau drei Jahre hinter Gitter und argumentierte, die 34-Jährige habe sehr wohl das Rauschgift an zwei Minderjährige abgegeben. Unmittelbar nach dem für ihn "unfassbaren Urteil" legte Anwalt Mühl Berufung zum Landgericht ein. Dort wird nun eine Jugendkammer den Fall erneut aufrollen müssen."
http://www.shortnews.de/beamto/1225842
Krass