INPOL, POLAS, PIAV

Peter0815
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INPOL, POLAS, PIAV

Beitrag von Peter0815 »

Hallo DHV-Forum!

Folgender Fall:

Ich stand allein am Fahrzeug meiner Freundin. Die hintere linke Tür war offen. Dann wurde ich von 2 männlichen Polizisten quasi überfallen. Sie haben sofort nach Drogen gesucht und mir später auch noch Blut geraubt. Während der Kontrolle ist meine Freundin dazugekommen. Das wurde aber von den Polizisten nicht weiter beachtet.

Ich habe wärend der Kontrolle und auch später nie Angaben zur Sache gemacht. Urintest verweigert.

Ergebnis Blutanalyse: THC 2,8 ng
Ergebnis Fahrzeug- und Personenkontrolle: nichts gefunden!

Strafverfahren: eingestellt

Bußgeldverfahren: eingestellt - kein Bußgeld, kein Fahrverbot, keine OWI - Fahrer konnte nicht ermittelt werden!

Führerscheinstelle: Habe MPU-Anordung bekommen und ignoriert - keine Rückmeldung seit 15 Monaten

Tatbestand: Bei mir wurde lediglich THC im Blut gefunden, sonst liegt nichts gegen mich vor.
Also Konsum einmal nachgewiesen

Meine Frage: Wäre ein Eintrag in den INPOL und POLAS - Datenbanken legitim?

Stichworte: Liste Eintrag Register Polizei BKA
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Mi 23. Mai 2018, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Martin Mainz
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Re: INPOL, POLAS

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Peter und willkommen im Forum!

Die Führerscheinstelle hat zunächst einmal unabhängig vom Strafverfahren jederzeit die Möglichkeit, Dich zu einem Test zu zwingen, sobald THC im Spiel war. Daß die sich nicht mehr melden, kann ich noch nicht so ganz glauben, aber toi toi toi!

Was den Eintrag in der Datenbank angeht, hab ich inzwischen das Gefühl, de dürfen da so ziemlich alles machen, außer zu lange speichern. Ich denke, da kann Dir jetzt erst mal nur ein Rechtsanwalt Auskunft geben, ob das legitim wäre.

Zu diesem Thema:
Polizeiregister und Polizeidatenbanken (http://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=6998)
Ab wann Eintrag im Zentralregister? (http://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... 84&p=41326)

Und weitere Einträge zum Thema INPOL, einfach mal über die Suche hier im Forum stöbern.

Gruß, Martin
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Peter0815
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Re: INPOL, POLAS

Beitrag von Peter0815 »

Die Führerscheinstelle hat zunächst einmal unabhängig vom Strafverfahren jederzeit die Möglichkeit, Dich zu einem Test zu zwingen, sobald THC im Spiel war.
Nein, nicht generell. Es kommt auf die Umstände an.

Fall 1: Keine aktive Teilnahme am Straßenverkehr

(a) Nachgewiesener Konsum:

Die Führerscheinstelle darf nur dann weitere Maßnahmen einleiten, wenn der gemessene Blutwert auf regelmäßigen Konsum hindeutet. (Gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen wird ausdrücklich in der FEV geduldet).

(b) Nachgewiesener Besitz:

Die Führerscheinstelle darf nur dann weitere Maßnahmen einleiten, wenn die gefundene Menge auf regelmäßigen Konsum hindeutet. (Es gibt einige Urteile, wo die Anordnung eines Ärztlichen Gutachtens bei lediglich wenigen Gramm Besitz erfolgreich angefochten wurde).

Fall 2: Aktive Teilnahme am Straßenverkehr

(a) Nachgewiesener Konsum:

Die Führerscheinstelle darf nur dann weitere Maßnahmen einleiten, wenn der THC Wert mindestens 1,0 ng/ml Serum beträgt, oder wenn der THC-COOH Wert auf regelmäßigen Konsum schließen lässt.

(b) Nachgewiesener Besitz wie in Fall 1 (b)


Zu meinem Fall:

Von mir ist bekannt, dass ich an einem bestimmten Tag zu einer Blutprobe gezwungen wurde. Das Ergebnis der Blutprobe bewieß, dass ich Cannabis konsumiert hatte. Die Blutwerte waren aber so niedrig, dass sie nicht auf regelmäßigen Konsum hindeuteten. Nur wenn eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr erfolt wäre, dann wäre der Lappen weg. Und genau diese aktive Teilnahme am Straßenverkehr, konnte nicht nachgewiesen werden. Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt.

Deshalb hat die Führerscheinstelle keine realen juristischen Möglichkeiten mir jetzt noch ans Bein zu pinkeln. Sie könnten das trotzdem probieren, was dann sicherlich sehr nervig werden würde, aber letztenendes keine Chance.
Meine immer noch bestehende MPU-Anordnung ist sowieso jetzt ungültig, weil drinnen steht, dass ich das Fahrzeug geführt hätte.

Peter0815
Sirenax
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Polas-Eintrag = garant für Bluttest?

Beitrag von Sirenax »

Hallo Zusammen!

Gegen mich gab es ein Ermittlungsverfahren wegen BTM li la lu, wurde aber eingestellt.
(Wer weiß, wer alles mitließt, deswegen nur sehr spärliche Infos)

Nun ist meine Frage (+ ein kleines bisschen Ausholen :lol: ):

Dieses Verfahren steht nun in diesem Polas (POLizeiAuskunftsSystem), d.h. also bei einer Kontrolle (Verkehr/Person) würde dies ja sofort aufleuchten :| . Ich gebe zu, dass ich ab und zu (alle 2-3 Monate) am Wochenende "entspanne" und dann Montags wieder das Auto benutze. Sollte dann eine Kontrolle passieren, so würde der Polizist sich die Hände reiben und mich in einen Becher "machen" lassen wollen, da das Polas mich sozusagen verpetzt. Natürlich würde ich diesen Test verweigern, aber würde dem Polizisten ja nur noch einen Grund mehr geben, dass ein Bluttest veranlasst wird (Polas-Eintrag + Urintest verweigert).
Selbstverständlich( :!: :!: ) fahre ich nur( :!: :!: ) nüchtern (d.h. mind. 24 Stunden vor Fahrtantritt wird nicht mehr "entspannt"), aber die Abbaustoffe sind nunmal, wie wir alle wissen, bis zu einer Woche im Blut nachweisbar. Ich möchte halt nicht wegen 4-5x im Jahr "entspannen" um meinen Führerschein bangen, wenn ich Blut abgeben muss...

Also: Ist ein Eintrag im Polas, juristisch gesehen, Grund genug einen Bluttest machen zu müssen?

Ich danke für Antworten! : :)


Edit:

Sollte ich nach 4-5 Wochen Pause so übermutig sein und eine Urinprobe abgeben und diese ist positiv, aber der darauf folgende Bluttest negativ - was passiert dann?
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Fr 12. Jan 2018, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Hierher verschoben
Sirenax
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Re: INPOL, POLAS

Beitrag von Sirenax »

Tut mir leid, aber ich verstehe nur Bahnhof was das jetzt für Antworten zu meinem Post sind?

Ich wurde irgendwo hingeschoben und bin genauso schlau... :lol:

EDIT:
Jetzt erst die PN gelesen, das erklärt es, danke Martin Mainz! :)
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Martin Mainz
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Re: INPOL, POLAS

Beitrag von Martin Mainz »

Ja, sorry, ist manchmal etwas schwierig.

Eine Antwort hast Du leider auch noch nicht, das würde mich nämlich auch interessieren. Aber da müsste mensch sich vielleicht mal bei der jeweiligen Landespolizei schlau machen, wie die das jeweils handhaben. Ob da jemand mal aus dem Nähkästchen plaudert?
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bushdoctor
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Re: Polas-Eintrag = garant für Bluttest?

Beitrag von bushdoctor »

Sirenax hat geschrieben: Also: Ist ein Eintrag im Polas, juristisch gesehen, Grund genug einen Bluttest machen zu müssen?
...wenn da nicht " müssen" in Deiner Frage stehen würde, dann wäre sie einfacher zu beantworten...

Fakt: Es gibt nirgendwo im BRD-Strafrecht eine Pflicht zur Mitwirkung wenn man Beschuldigter ist! Was man aber auch in gar keinem Falle tun darf, ist, sich mit Gewalt zu wehren.

...vermutlich beantwortet es jetzt Deine Frage nicht, aber vielleicht magst Du sie nochmal anders stellen... ohne "müssen"...

...denn "müssen" tun wir nur eines: sterben! Alles andere ist entweder freiwillig oder geschieht unter Einwirklung von Gewalt (physisch und psychisch)...
In Jura-Deutsch: unmittelbarer Zwang
In Normal-Deutsch: "Wie die Nazis es getan haben!"
Sirenax hat geschrieben: Sollte ich nach 4-5 Wochen Pause so übermutig sein und eine Urinprobe abgeben und diese ist positiv, aber der darauf folgende Bluttest negativ - was passiert dann?
Es zählt im BRD-Verkehrsrecht nur der Bluttest. Ein (Urin-)Schnelltest begründet u.U. nur den Anfangsverdacht.
Sirenax
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Re: INPOL, POLAS

Beitrag von Sirenax »

@bushdoctor:
Dann versuche ich es mal so ;) :
Begründet ein Polas-Eintrag einen Bluttest, wenn der zu kontrollierende einen freiwilligen Urintest ablehnt?

Du hast meine Frage z.T. doch beantwortet, denn
Es gibt nirgendwo im BRD-Strafrecht eine Pflicht zur Mitwirkung wenn man Beschuldigter ist!"
sagt ja schon einiges. Nur denke ich, dass der Staat/Polizei am längeren Hebel sitzt und Gewalt anwenden wird (Verhaften, aufs Revier nehmen, Arzt dazuholen).

Ich denke, dass ich vielleicht auch zu viel Panik schiebe :oops: , denn ich wurde bis jetzt 4x kontrolliert und 3x durfte ich weiterfahren ohne, dass jemand meine Daten überprüft hat. Bei dem einem Mal wo ich dann doch kontrolliert worden bin, lag es wohl am alten 2-er Golf eines Kumpels (Sportauspuff, kaputtes Rücklicht und Teleskopschlagstock auf der Rückbank). Aber das war vor meinem Polas-Eintrag :mrgreen: .
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Martin Mainz
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Re: INPOL, POLAS

Beitrag von Martin Mainz »

Mit dem Eintrag wissen die jetzt jedenfall Bescheid bei der Kontrolle und werden entsprechend genauer hinschauen.
littleganja

Re: INPOL, POLAS

Beitrag von littleganja »

War die Kontrolle in einem Bezirk in dem die Polizei Sonderrechte besitzt??? Z.b. in einem Rotlicht Bezirk??? Weil nur dort darf die Polizei laut Gesetz ohne Anfangsverdacht oder dem begehen von mindestens einer Ordnungswidrigkeit überhaupt Personenkontrollen vornehmen. Daher wäre selbst wenn die was gefunden hätten dies durch einen fähigen Anwalt anfechtbar!
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bushdoctor
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Re: INPOL, POLAS

Beitrag von bushdoctor »

Sirenax hat geschrieben: Dann versuche ich es mal so ;) :
Begründet ein Polas-Eintrag einen Bluttest, wenn der zu kontrollierende einen freiwilligen Urintest ablehnt?
Falls Du am Steuer eines KfZ sitzt und kontrolliert wirst, dann könnte es durchaus für einen begründeten Verdacht auf einen Bluttest ausreichen... mit den neuen "Exekutivrechten" (Polizist = Staatsanwalt = Richter), "darf" dann gleich eine Körperverletzung angeordnet werden (zumindest nach StPO ist dies nun möglich)

Die eigentliche "Ermächtigung" liegt allerdings bei der Staatsanwaltschaft... diese müsste sie erst durch einen "Erlass" auf die Polizei übertragen haben, damit es wirklich auch "rechtens" ist.

...es obliegt aber immer noch DIR, ob Du freiwillig mitmachst, oder von den Herrn Polizisten getragen werden musst (und auf einer Liege festgeschnallt... etc - wenn schon "Nazimethoden", dann aber auch richtig! )
littleganja

Re: INPOL, POLAS

Beitrag von littleganja »

Genau dass ist ja die Frage, was ist ein begründeter Anfangsverdacht. Eine deren Maschen ist es ja dem Beschuldigten in die Augen zu Leuchten. Meines erachten kann nur ein Augenarzt bei diesem Beispiel, wirklich eindeutig eine Benommenheit feststellen. Vor Gericht wurde diese Methode auch schon des Öfteren als nicht zulässig für weitere Schritte erachtet. Bei z.b. Ausfallerscheinungen oder wenn sich jemand direkt übergibt, wird wohl niemand einem weiteren vorgehen widersprechen.

Aber wie gesagt das alleinige sitzen in einem Kfz, rechtfertigt keine Kontrolle. Lediglich Zoll und Bundesgrenzschutz dürfen überall ohne Anfangsverdacht kontrollieren. Weiterhin haben Polizei und Co nur in Gefährdeten Bezirken Sonderechte. Das Sonderecht ist eben hierfür da, um das nicht vorhandene Recht auf willkürliche Kontrollen zu unterlaufen.

Im Prinzip ist es in Deutschland wie in Holland, die Polizei darf dich nicht anhalten, ausgenommen man begeht eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, weitere Ausnahme man sieht jemand nach dem gefahndet wird ähnlich oder ist es selbst zuletzt ;)

Alles was man tut Urintest usw. ist Freiwillig bis zur Blutentnahme, hier beginnt die Körperverletzung ohne Vorlage einer Anordnung und Beschluss!
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Martin Mainz
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Re: INPOL, POLAS

Beitrag von Martin Mainz »

LG, Du vergisst dabei die "allgemeine Vekehrskontrolle", in der außnahmslos sogar in den Kofferraum geschnüffelt wird, weil man Warndreieck und Medikkasten prüfen möchte. Zudem gibt es mancherorts bereits Geräte zur Erfassung von Nummernschildern und die piepsen dann, wenn Dein Fahrzeug mit Dir als Halter in der POLAS drinne steht (behauptet zumindest ein Bekannter in grün).

Wenn man also erst mal so einen Eintrag hat, ist die Chance auf Ärger ein bisschen höher. Man sollte also vielleicht schauen, wie und wann man den Eintrag angeht.
Sirenax
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Re: INPOL, POLAS

Beitrag von Sirenax »

bushdoctor hat geschrieben:
Sirenax hat geschrieben: Dann versuche ich es mal so ;) :
Begründet ein Polas-Eintrag einen Bluttest, wenn der zu kontrollierende einen freiwilligen Urintest ablehnt?
Falls Du am Steuer eines KfZ sitzt und kontrolliert wirst, dann könnte es durchaus für einen begründeten Verdacht auf einen Bluttest ausreichen... mit den neuen "Exekutivrechten" (Polizist = Staatsanwalt = Richter), "darf" dann gleich eine Körperverletzung angeordnet werden (zumindest nach StPO ist dies nun möglich)

Die eigentliche "Ermächtigung" liegt allerdings bei der Staatsanwaltschaft... diese müsste sie erst durch einen "Erlass" auf die Polizei übertragen haben, damit es wirklich auch "rechtens" ist.

...es obliegt aber immer noch DIR, ob Du freiwillig mitmachst, oder von den Herrn Polizisten getragen werden musst (und auf einer Liege festgeschnallt... etc - wenn schon "Nazimethoden", dann aber auch richtig! )
Du bist mir symphatisch :lol: !

D.h. im Klartext: ich bin nun gebranntmarkt und die Polizei hat Narrenfreiheit. Dann sollte ich dafür sorgen, dass man den Polas-Eintrag löscht, denn das ist auch möglich oder die einfachere Variante...dafür sorgen, dass mein Bluttest immer negativ sein wird.

@Martin Mainz: Das mit dem erfassen der Nummernschilder habe ich auch schon gehört und wird bei gelangweilten Polizisten auch durchaus verwendet.
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Martin Mainz
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Re: INPOL, POLAS, PIAV

Beitrag von Martin Mainz »

Was ist eigentlich der PIAV?

PIAV, oder ausführlich der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund, ist ein aktuell noch im Aufbau befindliches Verbundsystem der Polizeibehörden des Bundes und der Länder in Deutschland.

PIAV soll das seit langem eingeführte polizeiliche Verbundsystem INPOL ergänzen und damit zum zweiten Standbein des Informationswesens der deutschen Polizeibehörden werden. PIAV soll es insbesondere ermöglichen, dass relevante Informationen, die bisher in INPOL (auftragsgemäß) nicht enthalten sind, z.B. solche aus noch andauernden Ermittlungsverfahren oder aus polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr – zwischen den Polizeibehörden von Bund und Ländern (mit)geteilt werden können.


Quelle: https://police-it.org/themenseiten_piav ... h-der-piav
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JTA
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Tilgungsfrist und Überliegefrist

Beitrag von JTA »

Liebe Leute,

ich hoffe, Ihr könnt mir mit meinen Fragen hier helfen.

Vor 5 Jahren habe ich meinen Führerschein erfolgreich nach einer MPU aufgrund von Cannabiskonsum wieder bekommen. Seitdem bin ich nicht mehr auffällig gewesen.

1. Was sieht die Polizei bei Verkehrskontrollen, sprich auf welche Datenbanken wird in der Regel zugegriffen?
2. Meine Tilgungsfrist müsste wohl 5 Jahre betragen. Auch wenn es heißt, die Einträge werden automatisch gelöscht, also ohne das ich das beantragen muss, sollte ich mich besser selbst noch einmal vergewissern. Hat jemand von Euch Erfahrungen diesbezüglich und vielleicht auch einen Link dazu, wo ich meinen Eintrag löschen lassen kann?
3. Wie verhält es sich mit der Überliegefrist? Was sieht die Polizei dann bei Verkehrskontrollen in ihrer Datenbank?

Ich konsumiere gelegentlich, setze mich aber erst 2-3 Tage nach Konsum ins Auto. Trotzdem habe ich immer Sorge vor Verkehrskontrollen und möchte schnell dafür sorgen, eintragsfrei im Datenregister zu sein. Achso, ich komme aus Berlin und bin auch in Brandenburg unterwegs.

Vielen Dank für Rückmeldungen...

JTA
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Martin Mainz
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Re: INPOL, POLAS, PIAV

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo JTA und herzlich willkommen im Forum!

Ich habe dich mal hier in den Strang zum Thema verschoben.
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Re: Tilgungsfrist und Überliegefrist

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

JTA hat geschrieben: Fr 10. Jan 2020, 10:13 Liebe Leute,

ich hoffe, Ihr könnt mir mit meinen Fragen hier helfen.
...
Vielen Dank für Rückmeldungen...

JTA
Hallo JTA,

auch von mir ersteinmal herzlich willkommen.
Zu deinen Fragen (Nach bestem Wissen):

zu 1.)
Das kommt drauf an was sie für eine Abfrage machen und weswegen du ggf. in den Datenbanken stehst, will sagen welche Ermittlungsverfahren die Polizei jemals gegen Dich geführt hat, unabhängig davon ob Du jemals dafür verurteilt wurdest.
Spontan fallen mir bei einer "Rauschfahrt" ein Verstoß gegen §24a StVG (=eine Ordnungswidrigkeit) und §29 BTMG (=eine Straftat) ein....

zu 2.)
Für die OWi ist die Tilgungsfrist in der Tat 5 Jahre, bei einer Straftat allerdings 10 Jahre. (Zumindest bei Erwachsenen)
Wenn Du wissen willst was von Dir gespeichert ist wende Dich an den Datenschutzbeauftragten beim LKA Berlin.
Wenn Du öfters ausserhalb Berlins unterwegs bist dann solltest Du auch eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten des BKA machen, dann weisst Du was in den bundesweiten Datenbanken über Dich gespeichert ist.
An den jeweiligen Datenschutzbeauftragten wendest Du dich dann auch um ggf. vorhandene und zu tilgende Einträge löschen zu lassen.
Guckst Du hier: http://www.datenschmutz.de/


zu 3.)
Überliegefristen spielen meines Wissens nur im Fahrerlaubnisrecht eine Rolle. Solche Infos werden bei den "üblichen" Abfragen in Polas, INPOL usw. nicht relevant.


VG
HabAuchNeMeinung
SantasSchlosser
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Antrag auf Löschung von persönlichen Daten bei der Polizei (Bayern)

Beitrag von SantasSchlosser »

Hallo liebe Community,

Ich habe einen Antrag auf Löschung von persönlichen Daten bei der bayrischen Polzeit (PP Unterfranken) gestellt.
Dieser wurde aber auf Grund von einer "nicht Notwenigkeit der Löschung" abgelehnt.


Zu dem besagten Polizeieintrag:
Im Oktober 2019 wurde mir bei einer Verkehrskontrolle, aufgrund des Verdachts auf Cannabis am Steuer (24a StVO), Blut abgenommen.
7 Wochen später bekam ich einen Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde, da die THC-Konzentration bei 0,5 ng/ml lag. (Grenzwert bei 1ng/ml)
Zu meinem Bedauern wird dieser Eintrag erst nach 5 Jahren automatisch gelöscht.


Nun meine Fragen:
Hat jemand schon mal eine ähnliche/gleiche Erfahrung bezüglich einer solchen Löschung gemacht?
Lohnt es sich dagegen zu klagen?
Hat jemand hierzu Tipps für mich?


Link zum Antrag füge ich mal Hier ein: https://www.jasperprigge.de/antrag-auf- ... r-polizei/

Mit freundlichen Grüßen,
SantasSchlosser
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Martin Mainz
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Re: INPOL, POLAS, PIAV

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo SantasSchlosser und herzlich willkommen im Forum!

Ich bin nur Laie auf dem Gebiet, hab mir aber deinen Link durchgelesen und da steht:

Darüber hinaus dürfen Daten über Personen gespeichert werden, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Die Polizei hat nicht nur die Aufgabe, bereits begangene Straftaten aufzuklären, sondern sie soll auch der Begehung von Straftaten vorbeugen. Zur Gefahrenabwehr darf sie deshalb Daten, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gewonnen wurden, nach § 481 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung nutzen: „Die Polizeibehörden dürfen nach Maßgabe der Polizeigesetze personenbezogene Daten aus Strafverfahren verwenden.“ Ein unberechtiges Ermittlungsverfahren kann sich daher schnell als Tretmine erweisen, denn die Polizei kann die Daten aus diesem für die Gefahrenabwehr nutzen.


Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen dich eingeleitet und eingestellt. So darf die Polizei scheinbar 5 Jahre deine Daten zu diesem Vorgang speichern. Diese Floskel in der Ablehnung "nicht Notwenigkeit der Löschung" heißt dann wohl, das sie nicht gezwungen sind, die Daten vor Ablauf der 5 Jahre zu löschen.

Aber wie geschrieben, das ist nur meine Schlussfolgerung als Laie. Und beantwortet auch nicht deine Frage.
Antworten

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