Noch mal: 100% Preiserhöhung
Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 15:52
Hallo,
hatte eigentlich dem DHV und seinem Forum den Rücken gekehrt ... aber eine aktuelle Äußerung des DHV-Firmeninhabers in der Presse ...
"Ein noch größeres Problem sieht Wurth im Preissprung für medizinische Hanfblüten. Der Preis pro Gramm habe sich seit der Gesetzesänderung nahezu verdoppelt. Wörtlich sagte Wurth: 'Das größte unvorhersehbare Problem für Patienten und Krankenkassen ist ein erheblicher Preisanstieg für Hanfblüten in den Apotheken.' Der Preisanstieg resultiere aus einer Definition im neuen Gesetz. 'Es geht darum, dass die Hanfblüten jetzt als Arzneistoff und nicht als Fertigarzneimittel definiert sind. Deshalb können die Apotheker die Dosen nicht einfach wie geliefert weitergeben, sondern müssen sie öffnen, den Inhalt prüfen und umpacken. Je nach Angaben auf dem Rezept müssen sie die Blüten sogar mahlen und portionieren. Dafür sind feste Preise/Aufschläge vorgesehen, so dass die Apotheker auch nicht mehr wie vor der Gesetzesänderung Spielraum beim Preis haben', erklärte Wurth. 'Konkret lag der geringste Preis, den ich vor der Änderung gehört hatte, bei 12,50 Euro pro Gramm. Jetzt geht nichts mehr unter 21 Euro pro Gramm.' Das neue Cannabis-Gesetz gilt seit März 2017. Damit können Patienten Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Die Kosten hierfür sollen die Krankenkassen übernehmen."
... lässt mich doch wieder zurückkehren.
Hatte in der Vergangenheit hier mehrfach Anstoß an dem positiven DHV-Artikel zur Preisverdoppelung genommen ...
"Denn durch das neue Gesetz fällt Cannabis jetzt unter § 4 Arzneimittelpreisverordnung 'Apothekenzuschläge für Stoffe'. Viele Apotheken sind deshalb dazu übergegangen, den Inhalt der Dosen zu zerkleinern und zu portionieren, wofür eine zusätzliche Gebühr von 43 Euro für eine Dose mit fünf Gramm anfällt."
... aber keine Antwort dazu erhalten.
Es war und ist für mich beim besten Willen kein Gesetz erkennbar, aus dem obige Behauptungen hervorgingen oder sich ableiten ließen – im Gegenteil: Diese Praxis widerspricht eben dieser "neuen" gesetzlichen Grundlage (BtMG). Nach einer relativ zügellosen Bemerkung meinerseits dazu wurde ich vom Admin @Martin darüber belehrt, dass der DHV keine Lügen verbreiten würde ... eine Antwort auf meine wiederholte Frage war das aber nicht.
Vielen Dank im Voraus für alle entsprechenden Verweise oder Gesetzestexte!
hatte eigentlich dem DHV und seinem Forum den Rücken gekehrt ... aber eine aktuelle Äußerung des DHV-Firmeninhabers in der Presse ...
"Ein noch größeres Problem sieht Wurth im Preissprung für medizinische Hanfblüten. Der Preis pro Gramm habe sich seit der Gesetzesänderung nahezu verdoppelt. Wörtlich sagte Wurth: 'Das größte unvorhersehbare Problem für Patienten und Krankenkassen ist ein erheblicher Preisanstieg für Hanfblüten in den Apotheken.' Der Preisanstieg resultiere aus einer Definition im neuen Gesetz. 'Es geht darum, dass die Hanfblüten jetzt als Arzneistoff und nicht als Fertigarzneimittel definiert sind. Deshalb können die Apotheker die Dosen nicht einfach wie geliefert weitergeben, sondern müssen sie öffnen, den Inhalt prüfen und umpacken. Je nach Angaben auf dem Rezept müssen sie die Blüten sogar mahlen und portionieren. Dafür sind feste Preise/Aufschläge vorgesehen, so dass die Apotheker auch nicht mehr wie vor der Gesetzesänderung Spielraum beim Preis haben', erklärte Wurth. 'Konkret lag der geringste Preis, den ich vor der Änderung gehört hatte, bei 12,50 Euro pro Gramm. Jetzt geht nichts mehr unter 21 Euro pro Gramm.' Das neue Cannabis-Gesetz gilt seit März 2017. Damit können Patienten Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Die Kosten hierfür sollen die Krankenkassen übernehmen."
... lässt mich doch wieder zurückkehren.
Hatte in der Vergangenheit hier mehrfach Anstoß an dem positiven DHV-Artikel zur Preisverdoppelung genommen ...
"Denn durch das neue Gesetz fällt Cannabis jetzt unter § 4 Arzneimittelpreisverordnung 'Apothekenzuschläge für Stoffe'. Viele Apotheken sind deshalb dazu übergegangen, den Inhalt der Dosen zu zerkleinern und zu portionieren, wofür eine zusätzliche Gebühr von 43 Euro für eine Dose mit fünf Gramm anfällt."
... aber keine Antwort dazu erhalten.
Es war und ist für mich beim besten Willen kein Gesetz erkennbar, aus dem obige Behauptungen hervorgingen oder sich ableiten ließen – im Gegenteil: Diese Praxis widerspricht eben dieser "neuen" gesetzlichen Grundlage (BtMG). Nach einer relativ zügellosen Bemerkung meinerseits dazu wurde ich vom Admin @Martin darüber belehrt, dass der DHV keine Lügen verbreiten würde ... eine Antwort auf meine wiederholte Frage war das aber nicht.
Vielen Dank im Voraus für alle entsprechenden Verweise oder Gesetzestexte!