Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

23pferdekommen
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von 23pferdekommen »

🤷‍♂️Geldbuße wegen ordnugswidrigkeit
teddykgb
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von teddykgb »

Ist doch beim 1. Vergehen 500 Euro plus Nebenkosten.
xMe7L
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Zu Fuß erwischt

Beitrag von xMe7L »

Hallo zusammen,

ich frage für einen Freund. Dieser wurde Ende April zu Fuß mit einem Joint in der Taschen von der Polizei erwischt, kam dann auch zur Anzeige. Er war leider so dumm und hat eine Aussage bzgl. seines Konsums gegeben. (unregelmäßig vllt. so alle paar Monate mal)

Am 09.07.2020 kam dann das Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass es fallen gelassen wurde. Es wurde aber an die Führerscheinstelle weitergegeben.

Der Kumpel wurde das erste mal mit Gras erwischt und hat auch sonst keine Vergehen. Er ist auch clean seit dem Vorfall.
Ich habe mir die anderen Diskussionen im Forum durchgelesen, konnte aber zu folgender Frage keine direkte Antwort finden.

Frage: Kommt noch was von der Führerscheinstelle?
Also selbst, wenn die es auch fallen lassen sollten, kommt von der Führerscheinstelle noch ein Schreiben, das es fallen gelassen wird, oder kommt da dann einfach gar nichts?

Vielen Dank für eure Hilfe! :)
Z-W-E-I
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Registriert: Do 20. Aug 2020, 15:20

Meine Odyssee

Beitrag von Z-W-E-I »

Hallo liebe Leute,

ich möchte euch einmal erzählen wie machtlos man gegen die Willkür der Polizei und Verwaltungsgerichte bzw. Führerscheinstelle ist.

Teil 1: Anfang Juni 2018 hatte ich einen Magendurchbruch. Das ist eine sehr schmerzhafte und lebensbedrohliche Angelegenheit. Meine Frau alarmierte den Rettungsdienst. Kurz darauf erschien der Notarzt sowie zwei Polizeibeamte. Die Polizisten erspähten in meiner Wohnung Rauchutensilien, genaugenommen Tipps. Mehr nicht. Das veranlasste die Beamten dazu im Krankenhaus eine Blutprobe von mir entnehmen zu lassen. Über die rechtlichen Aspekte brauchen wir hierbei gar nicht zu diskutieren. Ich hatte eine Notoperation die ich, Gott sei Dank, gut überstanden habe.

Teil 2: Ich bin Psychiatrie Patient aufgrund einer komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung. Soviel dazu. Da mir bereits Übles schwante, habe ich bei meinem Arzt unangekündigte Drogentests angefragt. Gesagt getan. Alle Tests waren negativ, da ich sofort den Konsum von Cannabis eingestellt habe. Ich muss dazu sage, dass ich in einem sensiblen Bereich arbeite, bei dem Drogenkonsum zu einem Arbeitsplatzverlust führen könnte.

Teil 3: Im Februar 2019, gute sieben Monate später, erhielt ich Post von der Führerscheinstelle. Aufgrund von fehlender Eignung sollte ich den Führerschein abgeben. Meine Blutwerte beliefen sich auf 1,6ng/ml aktiv THC und 18ng/ml THC-COOH. Nach dieser langen Zeit war ich dann doch sehr überrascht. Ich habe sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet (leider hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtsschutzversicherung). Dieser hat zwar ein Schreiben an die Führerscheinstelle geschrieben, mit Bescheinigungen meiner Klinik über die absolvierten Drogentests, aber ohne Erfolg. Die Dame war der Auffassung das ich nicht in der Lage bin ein Kfz zu führen, und deren Einschätzung ist halt nun einmal Gesetz! Negative Drogentests hin oder her. Nach Androhung von Zwangsgeld und Androhung einer Hausdurchsuchung habe ich den Führerschein dann abgegeben.

Teil 4: Mein Problem, ich wohne für meinen Arbeitsplatz eher ungünstig. Soll heißen ich benötige 2,5 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln um meine Dienststelle zu erreichen. Da ich in Wechselschicht arbeite (Spät-, Früh, Nacht-) und zu den Früh- und Nachtdiensten keine Verbindungen fahren, war ich natürlich aufgeschmissen. Also habe ich mir ein Fahrrad gekauft und versucht die 30Km (jeweils hin und zurück, sprich 60Km) mit dem Drahtesel zu bestreiten. Das heißt im Klartext: hinfahrt (Bergauf) ca. 1,5 Stunden, Rückfahrt (irgendwie auch Bergauf 😉 ) 1 Stunde. Es gab eine sehr liebe Person die mich häufig zur Arbeit und anderen Terminen gefahren hat. Vielen Dank dafür. Ich stehe tief in deiner Schuld.

Teil 5: Die MPU Vorbereitung und Drogenscreenings. Was kann ich darüber sagen?! Ich war zu diesem Zeitpunkt 40 Jahre alt und musste mir letztendlich eine Drogenproblematik ausdenken. Mit der Psychologin habe ich offen gesprochen. Ich habe keinen problematischen Konsum, ich konsumiere seit Jahrzehnten, ich habe ein geregeltes Leben und auch eine Arbeitsstelle, bin nie Strafauffällig geworden und so weiter und so fort. Tja, Pustekuchen. Raucht man zur „Entspannung“ auch nur einmal in der Woche, ist das Missbrauch! Oder problematischer Konsum. Warum? Es gibt Medikamente um sich zu entspannen oder besser einschlafen zu können. Besonders Schlimm empfand ich die Drogenscreenings. Ich musste in 6 Monaten viermal zu einem Test. Es ist mehr als nur unangenehm mit einer fremden Person auf die Toilette gehen zu müssen. Das erste Mal benötigte ich über eine viertel Stunde um Wasser zu lassen. Bei den folgenden Terminen habe ich mich lieber bis auf die Unterhose ausgezogen, einmal blank gezogen, und durfte dann alleine auf das stille Örtchen. Soviel zu dem Thema: die Würde des Menschen ist unantastbar. Aber ich sehe das vielleicht auch zu eng.

Teil 6: Die MPU. Der Reaktionstest ist ein Witz. Zumindest Größtenteils. Ein Test ist, meiner Meinung nach, nicht ganz so einfach. Man bekommt für den Bruchteil einer Sekunde ein Bild gezeigt. Anschließend muss man angeben was alles auf dem Bild zu sehen war. Z.B. Ampeln, Fahrradfahrer, Autos, Straßenschilder, Zebrastreifen. Fand ich etwas Tricky. Kommen wir zur der ärztlichen Untersuchung. Dort wird bereits nach Anhaltspunkten gefischt, um Widersprüche in dem psychologischen Gespräch aufzudecken. Und das Allerschlimmste: „Ziehen sie die Hose bis zu den Knien runter und füllen sie den Becher“. Ganz großes Kino. Nun ja! In dem psychologischen Gespräch musste ich lügen, dass sich die Balken biegen. Ja klar, man muss ehrlich sein. Versteht mich nicht falsch. Es gibt bestimmt Menschen die einen problematischen Konsum haben. Aber in der MPU ist jeder Konsum problematisch! Man muss sich allerhand Fragen über sein Privatleben gefallen lassen. Was habe ich also angegeben? Meine Freunde sind daran schuld. Mit anderen Worten Gruppenzwang und (ganz Wichtig) nur in deren Beisein vielleicht zweimal im Monat geraucht. Man hat ja sonst keine Freunde! Und bla bla bla. Warum ich in Zukunft keine Drogen mehr nehme? Ganz klar, ich sehe einfach keinen Sinn darin und ich möchte mich nicht mehr mit dem Milieu auseinandersetzen, um überhaupt an Drogen zu kommen. Die MPU Vorbereitung hat mich gut, nun ja, vorbereitet. Habe aber auch gehört das nicht alle Verkehrspsychologen so „gut drauf“ sind.

Teil 7: Die Kosten…sind enorm. Anwaltskosten beliefen sich auf ca. 1300Euro, Führerscheinentzug 155Euro, 4 Drogenscreenings á 95 Euro, MPU Vorbereitung 650Euro, MPU 755Euro, Führerscheinneuerteilung 150Euro und vorläufiger Führerschein 7,50Euro. Den Spritverbrauch nicht berücksichtigt.

Teil 8: Erkennungsdienstliche Behandlung. Ich habe gegen diese Klage eingereicht, mit der Begründung das keine Drogen bei mir aufgefunden wurden. Nun ja, die Polizei wiederum bescheinigt mir eine kriminelle Persönlichkeitsstruktur und das ich mich im Randbereich des Drogenmilieu bewegen würde. Und dass man davon ausgehen kann, dass ich Zukunft weitere (genau! WEITERE) schwere (ja, SCHWERE) Straftaten begehen und zu einem Kreis von Tatverdächtigen gehören werde. Auch würde ein öffentliches Interesse daran bestehen weiter Straftaten des Drogenmilieu zu verhindern. Auch wurde von den Polizisten angegeben, dass ich, nach Belehrung, eingestanden habe, auch weitere Drogen zu konsumieren. Das entspricht nicht den Tatsachen! Aber gegen die Aussagen von Polizisten hat man vor Gericht leider keine Chance. Meine erste Klage wurde abgewiesen und am Donnerstag habe ich erfahren, dass meine Berufung vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt wurde. Mein Termin für die erkennungsdienstliche Behandlung ist nun der 24.11.20. So viel zu dem Thema: Der Konsum ist nicht strafbar!

Verzeiht mir, dass ich hier so einen Roman geschrieben habe. Aber es war mir ein Bedürfnis meine Odyssee mitzuteilen. Ich hätte nie gedacht, dass die Polizei und Behörden einem Menschen versuchen das Leben zu ruinieren. Und das aufgrund von Papierfiltern! Mein Glaube an den Rechtsstaat ist leider erschüttert. Vielen Dank.

Viele Grüße 2
Zuletzt geändert von Z-W-E-I am So 18. Okt 2020, 16:40, insgesamt 3-mal geändert.
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Martin Mainz
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Martin Mainz »

Danke für den Bericht ZWEI! Immer wieder krass zu sehen, wie "entkriminalisiert" der Endkonsument angeblich ist :evil:
tatiolaf
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in Bayern angehalten

Beitrag von tatiolaf »

vor kurzem war ich auf dem Weg nach Bayern. 3er Golf, Berliner Kennzeichen und natürlich wurde ich direkt nach der Grenze in Bayern angehalten. "Wie Sie wissen, ist Bayern das einzige Bundesland welches alle Bürger vollkommen ohne Grund durchsuchen darf".

Leider wurde ein Grinder gefunden. Ups. Nun bekam ich einen Brief der Staatsanwaltschaft, dass die Anzeige wegen geringer Menge fallen gelassen wird, doch diese Information an das Landeseinwohneramt für Fahrerlaubnisse weiter gereicht wird. Ok, also kann es sein, dass ich ein medizinisches Gutachten abgeben muss.

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Wird man ausgefragt? Da ich mich etwas bei der Polizei verquatscht habe, weiß ich nun leider nicht, ob ein nüchternes Ergebnis beim Gutachten reicht.

Gerne per PN. Vielen Dank im Voraus. 🙂
Stagestuff
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Stagestuff »

Da ich es wirklich toll finde wie Leute in Ihrer Freizeit hier anderen Betroffenen helfen möchte ich zu meinem alten Post ein kurzes Update geben.
Stagestuff hat geschrieben: Mi 11. Dez 2019, 20:35 N'Abend zusammen,...
Ich habe meine 4 Urintests hinter mir, 730€ Bußgeld gezahlt und meinen Führerschein für einen Monat abgegeben.
Die Abstinenz ist stressfrei, die Nachweise dazu überhaupt nicht.
Es war immer eine Frau (ich bin männlich) mit anwesend, ich musste mich zu Beginn komplett ausziehen bzw alles vorzeigen und dann unter ihrem strengen Blick Wasser lassen.
Einmal ging dies aus Nervosität nicht, und mir wurde nicht mehr Zeit eingeräumt weshalb die MPU Stelle das Programm abgebrochen hat.
Glücklicherweise hat auch die FS das als Missstand gesehen und ich durfte die AN's bei einem anderen Unternehmen nahtlos fortführen.
Den Hinweis das ich dieses Vorgehen Menschenunwürdig finde haben die Gutachter natürlich ignoriert.
Würde ein Mann einer Frau dabei zuschauen sähe die Konsequenz mit Sicherheit anders aus.

Egal, soweit so gut, letzter Test ebenfalls negativ und nach Anruf der FS Stelle ist die Sache damit gegessen und ich bekomme nur noch ein Abschluss"bericht".

Insgesamte Kosten von ca 1200€+Sprit und eine Menge Stress.

Bzgl meines zukünftigen Konsums eine Frage. Da es ja jetzt nicht mehr das einmalige Vergehen wäre, was verändert sich dadurch?
Ist alles unter 1ng aktiv weiterhin safe?
Bei Werten über 1ng ist es automatisch eine Mpu statt AN's?

Liegt der Polizei bei einer Kontrolle direkt ein BTM Eintrag vor? Denn es idt ja soweit ich weiss lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Ich für meinen Teil hätte eine 48-72 Std Pause nach dem Konsum angepeilt, und maximal einmal pro Woche.

Viel Erfolg allen, und ein grossen Dank an die freiwilligen Helfer hier!
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Cookie
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cookie »

Also, dass Du als Mann bei Anwesenheit einer Frau "musstest", finde ich schon sehr daneben, selbst in Zeiten "sexueller Individualität"... man sollte evtl. vorher mal fragen. Stellt für mich ehrlich gesagt einen Fall von Unmenschlichkeit dar!

Ansonsten stehst Du jetzt zumindest in POLAS, spielt keine Rolle, ob es eingestellt wurde bzw. aus Deiner Sicht eine "Ordnungswidrigkeit" war, die es leider nicht war. Es gilt als eine "Straftat". Nicht vergessen! Du kannst auch "normal" kiffen, der Grenzwert von 1ng wird bei einmaligem Konsum pro Woche leider schon erreicht (im Allgemeinen). Was ich davon halte, kannst Du Dir denken. Oder Du kannst das Kiffen einstellen (blöde Idee, aber machbar).
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Stagestuff
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Stagestuff »

Ich wollte das ganze damit nicht verharmlosen aber laut Bußgeldbescheid handelt es sich um eine Verkehrs- bzw. Ordnungswidrigkeit. Damit müsste der Polizei ja nichts vorliegen oder?

In meinen Fall habe ich ca. 12 Std vor der Kontrolle geraucht (nahezu täglich dieselbe Menge), und hatte einen aktiven Wert von 1,1 weshalb ich davon ausging das ich mit dem Oben beschriebenen Pausen hinkommen. Gut, ist mir nicht so wichtig wie oft wichtiger wäre mir eine Zeitangabe wann ich sicher rauchen kann, aber die Problematik dazu ist mir ja bekannt.

Bzgl der Urintests, ja müsste die Wahl war entweder machen oder das Programm bricht ab. In meiner Unsicherheit und wegen der Dringlichkeit habe ich es dann durchgezogen, ich denke zwar nicht das es richtig so ist, aber der zeitliche und finanzielle Aufwand dagegen vorzugehen war zu der Zeit nicht drin.
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Cookie
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cookie »

Wenn Du ein Bußgeldbescheid wegen einer "Ordnungswidrigkeit" bekommen hast, dann hat das entweder nichts mit dem Konsum zu tun oder Du hast "schweinemäßig" Glück gehabt. Aber bzgl. der Eintragung ins Polizeiregister hat das keine Bewandtnis.
Zuletzt geändert von Cookie am Do 3. Sep 2020, 14:34, insgesamt 2-mal geändert.
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Martin Mainz
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Martin Mainz »

Wegen Eintrag ins Polizeiregister, siehe hier: viewtopic.php?f=12&t=7300
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teddykgb
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von teddykgb »

Cookie hat geschrieben: Do 3. Sep 2020, 14:08 Wenn Du ein Bußgeldbescheid wegen einer "Ordnungswidrigkeit" bekommen hast, dann hat das entweder nichts mit dem Konsum zu tun oder Du hast "schweinemäßig" Glück gehabt. Aber bzgl. der Eintragung ins Polizeiregister hat das keine Bewandtnis.
Warum? Ohne Ausfallerscheinung ist es immer eine OWi.
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cookie »

Der Konsum ist nicht strafbar, aber diese Regel wird auch regelmäßig gebrochen. Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, wie viel du bei dir hast, trotzdem hängt davon eine ganze Menge ab. Dass das so grundsätzlich eine OWI darstellt, glaube ich also nicht, zumal unser Strafrecht da im Weg ist. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren! Nach meinem Kenntnisstand haben wir es "grundsätzlich" mit einer Straftat zu tun, die oft fallen gelassen wird. Das macht sie jedoch nicht zu einer OWI. Und hinsichtlich "des Verkehrs" sehe ich nur die Chance der Unterschreitung des Grenzwerts von 1ng (ab dem geahndet wird). Vorher gibt es nix, auch keine OWI.

Zudem müsste man zweifelsfrei "Ausfallerscheinungen" festlegen und feststellen können... juristisches Glatteis, worauf sich keine Behörde "gern" einlässt.
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teddykgb
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von teddykgb »

Wir reden doch über Führerschein hier. Und wenn man unter Cannabis Einfluss erwischt wird ist das eine OWi. Bei Ausfallerscheinung eine Straftat.
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Cookie
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cookie »

Wenn Du mir noch sagen könntest, was "Ausfallerscheinungen" sind und warum wir dann von einer Straftat sprechen (?), oder zumindest keiner OWI, dann bitte sehr... ich sprach auch vom Führerschein. Und vom Unsinn der Rechtsprechung auch in diesem Bereich. Natürlich muss hier genauer hingeschaut werden, aber das geschieht halt nicht. Aber zerbrechen wir uns den Kopf nicht über unsere staatliche Willkür. ;)
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teddykgb
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von teddykgb »

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unter ... 81141.html

Wie jetzt die Definition von Ausfallerscheinung ist kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall ist cannabis im Straßenverkehr eine OWi und keine Straftat. Ich hatte 7ng aktiv und auch das war eine Owi.
scheppe123
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THC und Fahrerlaubnis Folgen, jedoch ohne Test?

Beitrag von scheppe123 »

Hallo,

Ich versuche mich so kurzzufassen wie nur möglich.

Bundesland NRW, Erstes "Vergehen", 5 Tage vor Ablauf meiner Probezeit.

Ich habe mich auf einem Parkplatz mit Freunden getroffen, bis hierhin ist noch alles normal. Nach kurzer Zeit und aufsteigender Langeweile beschlossen wir uns ins Auto von einem der Freunde zu setzen, mein Auto stand daneben, ich saß hinten links. Der besagte Freund zündete ein Joint an und wir gaben ihn in der Runde weiter.

Eine kleine Weile verging und wir sahen ein Auto mit Fernlicht auf uns zu fahren, es waren Zivilpolizisten. Einer von ihnen klopfte an unser Fenster und ihm war sofort klar was los ist, an dem Zeitpunkt hatte ich jedoch kein Joint in der Hand.

Sie kontrollierten uns und haben bei zwei meiner Freunde eine kleine Menge (1-2 Gramm) Cannabis gefunden, ich selbst hatte nichts dabei.

Als der Zivilpolizist mich kontrollierte fand er mein Autoschlüssel, er hat gefragt ob das Auto welches neben meinem Kollegen stand mir gehöre, ich bejahte und er fing an mein Auto zu durchsuchen.

Jetzt kommt der Schlüsselpunkt den ich nicht verstehe, ich fragte ihn was auf mich zukäme er meinte „wir schicken ein Bericht an das Straßenverkehrsamt und diese Entscheidet dann“, nur wird mir nicht klar auf welcher Grundlage. Er hat mich weder gefragt ob ich mit gekifft habe, er hat keinen Test mit mir gemacht weder Urin noch Blut, auch habe ich nichts in die Richtung gesagt ob ich mit konsumiert habe. Er leuchtete mir ohne Vorwarnung in die Augen und gab seinem Kollegen an das ich wohl mitgeraucht hätte. Ich mein na klar ist er nicht auf die Nase gefallen und kann sich 1+1 zusammenrechnen, aber er hat doch keinen echten richtigen Beweis oder irre ich mich da?

Und falls es doch ein ausreichender Beweis ist, was kommt auf mich zu ?

Zurzeit warte ich noch auf den Brief, wenn er ankommt melde ich mich nochmal.

Ich würde mich tierisch über eine Antwort freuen. 😊
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Martin Mainz
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo scheppe und willkommen im Forum.

Wie du an den 24 vorherigen Seiten dieses Threads erkennen kannst, gibt es eine Menge zu dem Thema zu lesen.

Zu deinem Fall: Du hast weder eine Aussage zum Konsum, noch eine Urin- noch Blutprobe abgegeben? Dann hast du relativ gute Karten. Ein Verfahren wird scheinbar gar nicht erst eröffnet. In einigen Monaten kann die Führerscheinstelle auf dich zukommen, dann muss man weiter schauen wie man vorgeht.
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chris_HD
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von chris_HD »

@scheppe123:
ganz allgemein gesprochen und ohne auf die Umstände Deines Falles einzugehen, ist die gesetzliche Grundlage für die Informationsweitergabe der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde (nicht Strassenverkehrsamt) das Strassenverkehrsgesetz § 2 Absatz 12 - Weitergabe an FeB durch Polizei:

"(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Die Fahrerlaubnisbehörde geht dann nach Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV vor:
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
scheppe123
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von scheppe123 »

Martin Mainz hat geschrieben: Do 1. Okt 2020, 07:09
Wie du an den 24 vorherigen Seiten dieses Threads erkennen kannst, gibt es eine Menge zu dem Thema zu lesen.

Zu deinem Fall: Du hast weder eine Aussage zum Konsum, noch eine Urin- noch Blutprobe abgegeben? Dann hast du relativ gute Karten. Ein Verfahren wird scheinbar gar nicht erst eröffnet. In einigen Monaten kann die Führerscheinstelle auf dich zukommen, dann muss man weiter schauen wie man vorgeht.
Vielen dank für deine Antwort. Habe die ganzen 24 Seiten durch gelesen und habe vieles dadurch lernen können. Ich habe keine Aussagen zum Konsum angegeben, noch eine Urin- Blutprobe abgegeben. Sein einziger "Beweis" war es mir ohne Vorwarnung in die Augen zu leuchten und anzunehmen das ich konsumiert hätte.
chris_HD hat geschrieben: Fr 2. Okt 2020, 12:20
"(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Die Fahrerlaubnisbehörde geht dann nach Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV vor:
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
Danke für die Antwort. Mal die Fahrerlaubnisbehörde außen vor, muss ich mit einem Bußgeld von der Polizei rechnen ? Soweit ich weiß ist der Konsum nicht verboten nur der Erwerb etc. und wie schon angesprochen ist selbst der Konsum nur durch einen Blick des Polizisten und nicht durch einen Test bewiesen worden.

Entschuldigt bitte falls meine Fragen bisschen blöd rüberkommen, ich bin nur total nervös, weil ich nicht genau weiß was auf mich zukommt.

Und vielen Dank das dieses Forum existiert, eine wirklich schöne Plattform mit sehr angenehmen Menschen. Respekt dafür !
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