"Richtungsweisende Entscheidung/Führerschein:Pro Kiffer

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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

"Richtungsweisende Entscheidung/Führerschein:Pro Kiffer

Beitrag von Sabine »

"Richtungsweisende Entscheidung

Urteil nach Führerscheinentzug: Kiffer bekommt Recht

Zwei Jahre kämpfte ein junger Mann um seinen Führerschein - er war bekifft am Steuer erwischt worden. Jetzt entschied das Gericht zu seinen Gunsten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat ein Machtwort gesprochen: Der Kläger, der nur ein einziges Mal bekifft am Steuer erwischt worden war (AZ berichtete), bekommt seinen Führerschein wieder. Nach mehr als zwei Jahren.
...
Gegen die Entscheidung des Landratsamts klagte der Mann, zunächst vor dem Verwaltungsgericht München, das die Klage jedoch abwies. Der Verwaltungsgerichtshof befasste sich jetzt insbesondere damit, ob das Vorgehen des Landratsamtes unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit angemessen war.

Dabei geht es um die Frage, ob eine einmalige Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss es tatsächlich schon rechtfertigt, den Betreffenden als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Und ihm deshalb sogar ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) den Führerschein wegzunehmen."


http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... 6f9f0.html
CBDManiaK
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Re: "Richtungsweisende Entscheidung/Führerschein:Pro Kiffer

Beitrag von CBDManiaK »

richtige entscheidung. also so langsam werden se alle wach...
GrüneHilfe@BW
Beiträge: 85
Registriert: Do 16. Feb 2012, 01:27

Re: "Richtungsweisende Entscheidung/Führerschein:Pro Kiffer

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Richtige und wichtige Entscheidung. Allerdings schon aus dem April. Die beim Abendblatt sind nicht die schnellsten ;)
Da Revision zugelassen ist, droht auch noch eine "höchstrichterliche" Entscheidung, also erstmal sehen.

Gilt erstmal nur für Bayern (die Führerscheinstellen nutzen das aber aktuell schon z.T. in deren Schreiben wird es referenziert).
Grundsätzlich wäre das Problem das MPU eh indirekt Führerscheinentzug bedeutet, da natürlich niemand in 4 Wochen 2 monate nach dem Vorfall 6 Monate Abstinenz nachweisen kann. Aber auch dazu gibt es afaik ein Urteil in Bayern (dazu muss ich mich noch mal schlau machen aber igendsowas war da).

Grundsätzlich ist es so, dass Bayern bezüglich Führerschein und THC das progressivste Bundesland ist. Man erwartet das Gegenteil - aber gerade im Norden ist es richtig schlimm. Strafrechtlich ist es natürlich genau umgekehrt.
Aber in SchlesHol ist man wirklich gefickt bzgl. Führerschein. Da geht nicht mal der "Einmal"-Konsum Trick mehr. Entspricht nicht der "Lebenspraxis".
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