Als Zeuge geladen (Amtsgericht), Selbstbelastung?

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aliachttausend
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Registriert: Do 22. Jun 2017, 12:20

Als Zeuge geladen (Amtsgericht), Selbstbelastung?

Beitrag von aliachttausend »

Hallo miteinander und erstmal vielen Dank für eure Arbeit!

Ich habe vor kurzem eine "Einladung" als Zeuge zu einem BTM Verfahren am Amtsgericht (NRW) erhalten und würde gerne wissen, wie und ob ich mich in diesem Falle selbst belasten könnte (Beziehungsweise will ich das natürlich vermeiden) und wie ich mich grob präsentieren bzw. aussagen soll.

Zum Fall:
Ich kaufte Anfang Februar an einem bekannten Kölner Hotspot für 10 Euro ein paar der Blätter, die im DHV Logo zu erkennen sind. Die fragliche Menge liegt dabei sicher unter 1g.
Als ich den Platz verließ kam eine Ecke weiter ein Bus der Polizei auf mich zugefahren, die Beamten stiegen aus mit der Bitte mich durchsuchen zu dürfen. Auf die Frage hin warum und mit welcher Begründung dies geschehen sollte informierten sie mich, dass ich von einem Beamten in Zivil beim Kauf von eben diesen Blättern beobachtet worden sei. Daraufhin händigte ich das Tütchen sofort aus und kooperierte mit den Beamten, machte jedoch keine weiteren Angaben bezüglich meines Konsumverhaltens oder sonstigen relevanten Dingen, beispielsweise ob und wo und zu welchem Preis ich es bei wem gekauft habe.

Monate vergingen, ohne dass ich in irgendeiner Weise von dem Fall nochmal gehört habe.
Letzte Woche jedoch erhielt ich einen Schrieb des Amtsgerichts, in welchem ich wie eingangs bereits erwwähnt dazu aufgefordert werde als Zeuge in der Strafsache gegen xy wegen Verstoß gegen das BTMg zu erscheinen.
Da ich bezüglich meines eigenen Verfahrens noch garnichts gehört habe, mache ich mir nun Gedanken darum wie ich vor Gericht auftreten soll.

Kurz zu mir und zur Sache:
Ich bin "Ersttäter", 27 Jahre alt, vor diesem Tag nie in Verbindung mit BTM oder sonstigen Straftaten auffällig geworden.
Ich könnte den fraglichen Menschen vor Gericht nach 4 Monaten nicht eindeutig identifizieren, jedoch grobe Eckdaten (Die denen kaum weiterhelfen werden) nennen.

Meine Frage stellt sich nun bezüglich der Selbstbelastung. In dem Falle, dass ich alles so beschreiben würde wie es passiert ist, also : "Ich habe zu dem Zeitpunkt dort und dort Cannabis gekauft, von einer Person die ich so und so in Erinnerung habe".

- Würde ich mich mit dieser Aussage selbst belasten?
- Wenn ja, wie umgehe ich das? Stichwort Aussageverweigerungsrecht
- Würde dies überhaupt was bringen, wenn es von einem Zivilbeamten beobachtet wurde?
- Was blüht mir? Ich mache mir Sorgen, dass das nicht unter geringe Menge etc. eingestuft wird (also potenziell fallengelassen wird), da ich von einem Zivilbeamten ja beim "Handeln" beobachtet wurde.

Ich bin für jegliche Art von Tips dankbar ;)
Speedy-BW
Beiträge: 190
Registriert: Mo 8. Mai 2017, 13:20
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Re: Als Zeuge geladen (Amtsgericht), Selbstbelastung?

Beitrag von Speedy-BW »

sowas ist immer schwer zu sagen...
Lügen als Zeuge, darf man nicht !!! Du kannst aber da seeeeehr große Erinnerungslücken haben. Bei bestimmten Fragen, darfst Du auch Verweigern, mit der Aussage ich könnte mich dabei selbst belasten.
Ich bin ich und das ist gut so :P
CBDManiaK
Beiträge: 144
Registriert: Di 21. Mär 2017, 20:53

Re: Als Zeuge geladen (Amtsgericht), Selbstbelastung?

Beitrag von CBDManiaK »

ich bin nicht sicher ob das so stimmt, aber ein arbeitskollege meinte, wenn man erwischt wird immer sagen:
habe ich gefunden

natürlich geht das nicht wenn man beim kauf beobachtet oder gar gefilmt wurde...

hintergrund ist folgender:
besitz illegal, kaufen illegal, verkaufen sowieso illegal
konsum schietegal

wegen besitz, kriegen die den jenigen dann sowieso...
aber da es gefunden wurde, können die einen nicht wegen erwerb ankacken.

und immer daran denken: ihr habt es gefunden und wolltet es auf dem weg, bei der nächsten polizeistreife bzw wache abgeben.

klar, wenn man utensilien dabei hat, oder bereits als btm'ler bekannt ist, wird nichts aus der nummer...

wie erwähnt, obs so durchgeht kann ich nicht beantworten, es klingt aber nachvollziehbar und plausibel.
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bushdoctor
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Re: Als Zeuge geladen (Amtsgericht), Selbstbelastung?

Beitrag von bushdoctor »

Speedy-BW hat geschrieben: Lügen als Zeuge, darf man nicht !!! Du kannst aber da seeeeehr große Erinnerungslücken haben.
Genau so ist es!

Die Politiker sagen bei sowas immer: "Ich kann mich nicht erinnern!", damit ist man aus der Sache raus!
Speedy-BW hat geschrieben: Bei bestimmten Fragen, darfst Du auch Verweigern, mit der Aussage ich könnte mich dabei selbst belasten.
Aussageverweigerung geht auch, aber nur, wenn man sich überhaupt nicht "einlässt", kann nichts gegen einen verwendet werden.

...sich nicht erinnern zu können ist m.E. die elegantere Variante und auch viel unverdächtiger!
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