600 Euro teurer Joint

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AwieAntwort
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600 Euro teurer Joint

Beitrag von AwieAntwort »

Hallo liebe Community,

Mir wurde heute ein Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorgelegt. Darin wird mir Folgendes zur Last gelegt: „Sie verfügten am 07.05.2017 in Düsseldorf unerlaubt über jedenfalls eine Konsumeinheit Tabak-Marihuana-Gemisch.“
Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln – Vergehen nach §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 3, 33, Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG, § 74 StGB -
wird gegen mich eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30,00 Euro festgesetzt.

Tatsächlich wurde ich am 7. Mai 2017 beim Konsum eines Joints mit aus meiner Sicht unbestimmbaren Menge an THC von einer Polizeistreife in der Düsseldorfer Altstadt aufgegriffen worden. Das „Tabak-Marihuana-Gemisch“ wurde dabei konfisziert. Eine Durchsuchung meiner beigeführten Taschen und Kleidungsstücke führte zu keinen weiteren relevanten Funden, weil ich außer des konfiszierten Joints nichts mit mir geführt habe.

Dies ist das erste Mal, dass ich in irgendeiner Art und Weise straffällig aufgefallen oder in irgendeiner Form mit dem BtM in Konflikt geraten bin.

Nach einer kurzen anwältlichen Konsultation liegt dieses Strafmaß im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Ich hätte nun 3 Möglichkeiten:

1. Einspruch einlegen und es zur Hauptverhandlung kommen lassen. Denn laut Anwalt wird es dazu kommen, sonst hätte man die Angelegenheit schon fallen gelassen.

2. Einspruch einlegen gegen das Strafmaß. Da könnte ich nur mit meiner finanziellen Situation argumentieren und entsprechende Unterlagen wie Verdienstabrechnungen, Mietvertrag etc... vorlegen.

3. Abwarten bis ich aufgefordert werde, die Strafe zu zahlen.

Hat jemand von Euch noch einen weiteren Tipp an mich? Was ich tun könnte oder sollte? Dass ich extrem großes Pech habe, weil bei jedem anderen, der im Besitz einer so geringen Menge, die nicht mal nachweisbar gewesen sein dürfte, ist mir bewusst. :(
littleganja

Re: 600 Euro teurer Joint

Beitrag von littleganja »

Meiner Meinung nach ist ein Joint oder eine Tabak Cannabis Mischung als Konsum anzusehen, in Deutschland ist nur der Besitz und der Handel verboten. Selbst wenn du den angezündet hast und an dritte weiter gibst, stellt dass keine Straftat da. Was jedoch ein Problem darstellt ist dass du eben im Vorfeld eben die Droge besessen hast. Kommt auf den Richter an.

Ich würde an deiner Stelle Einspruch einlegen dass Strafmaß ist total übertrieben und nicht durch das Gesetz gedeckt.
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Martin Mainz
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Re: 600 Euro teurer Joint

Beitrag von Martin Mainz »

Wir sind ja alle keine Juristen hier (zumindest nicht offiziell), aber hast Du Akteneinsicht beantragen lassen? Um welche Menge geht es denn tatsächlich? Seid 2011 liegt die geringe Menge in NRW bei 10 g, bis zu der das Verfahren eingestellt werden kann.

Ich selbst würde auch Widerspruch einlegen und es auf die Hauptverhandlung ankommen lassen. Gerade weil es auch das erste Mal ist, ist die Strafe in meinen Augen völlig übertrieben.

Wäre nett, wenn Du uns hier auf dem Laufenden hälst.

Gruß, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
AwieAntwort
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Re: 600 Euro teurer Joint

Beitrag von AwieAntwort »

Ich habe den Strafbefehl heute erst bekommen. Akteneinsicht habe ich nicht beantragt. Aber es ging tatsächlich um weniger als 0,2 bis höchsten 0,3 Gramm. War mehr ein kleiner "Sticky" als alles andere.

Das Problem ist, dass der Strafbefehl zwar fallen gelassen werden kann, aber nicht zwingend muss. Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt das im Ermessungsspielraums des Richters bzw. Staatsanwaltschaft. Wer konsumiert, besitzt schließlich auch. Das Gegenteil konnte ich bei der Überprüfung durch die Polizeistreife auch nicht beweisen.

Ich werde Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halte und auch mitteilen, gegen was genau ich Einspruch einlegen werde.

Muss mich mal sammeln übers Weekend. Das hat mich heute ziemlich mitgenommen.

Viele Grüße
can
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Re: 600 Euro teurer Joint

Beitrag von can »

littleganja hat geschrieben:... Selbst wenn du den [Joint] angezündet hast und an dritte weiter gibst, stellt dass keine Straftat da.
Achtung! Die Weitergabe kann eine Straftat darstellen:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlässt."
Quelle: § 29 I Nr. 6 b BtMG
littleganja

Re: 600 Euro teurer Joint

Beitrag von littleganja »

can hat geschrieben:
littleganja hat geschrieben:... Selbst wenn du den [Joint] angezündet hast und an dritte weiter gibst, stellt dass keine Straftat da.
Achtung! Die Weitergabe kann eine Straftat darstellen:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlässt."
Quelle: § 29 I Nr. 6 b BtMG

Wenn man einen brennenden Joint an eine Person über 18 Jahren weitergibt ist dass nicht illegal, solange man kein Geld dafür verlangt. Wenn es lediglich um den Konsum geht ist es keine Straftat.

Wenn Menschen in Bayern trotzdem Strafen bekommen, entspricht dass nicht den Gesetzen von Deutschland.
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bushdoctor
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Re: 600 Euro teurer Joint

Beitrag von bushdoctor »

littleganja hat geschrieben: Wenn man einen brennenden Joint an eine Person über 18 Jahren weitergibt ist dass nicht illegal, solange man kein Geld dafür verlangt. Wenn es lediglich um den Konsum geht ist es keine Straftat.
Vorsicht!
Das BtmG (§29) sagt:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,

...das Weitereichen eines Joints ist also definitiv als Straftt zu sehen, sofern diese Handlung aktiv vorgenommen wurde!

Herausargumentieren kann man sich nur, wenn man den Joint im Aschenbecher ablegt und sich jemand anderer diesen dann selbsttätig nimmt. Dabei kann aber auch die tatsächliche Verfügungsgewalt (Besitz) übergehen und diese andere Person macht sich dann u.U. auch strafbar nach §29 BtmG.

Völlig raus, ist man nur, wenn der Joint fest irgendwo angebracht wurde und man nur mit dem Mund einen Zug davon nimmt. Dann ist von reinem (straffreien) Konsum auszugehen. Ebenso kann man von reinem Konsum sprechen, wenn das Cannabis nur durch "Passivrauchen" inhaliert wurde...
littleganja

Re: 600 Euro teurer Joint

Beitrag von littleganja »

Ein gerollter bzw schon in Brand gesteckter Joint ist eindeutig eine Konsumeinheit und somit nicht strafbar. Den Besitz bzw. ob es sich beim Inhalt wirklich um Cannabis handelt muss die Polizei ggf. nachweisen, weiterhin müsste falls es wirklich Cannabis ist eine genaue Bestimmung des THC wertes festgestellt werden, was bei einem angebrannten Joint wohl eher schwierig ist und den Aufwand nicht lohnt.

Einfach eine Strafe in Höhe von 600€ aufzurufen ist schon fern der Realität, in NRW bekommt man für 60 Gramm Cannabis & Verstoß gegen das Waffengesetz 800€ bei ALG2, woher ich dass weiß sei mal dahingestellt. Bei einem Einspruch wird die Strafe mit Sicherheit gemildert oder da Bagatelle komplett widerrufen.

Die Weitergabe unentgeltlich sowie an Personen über 18 Jahren, ist glaube ich seit den 80er oder 90er Jahren keine Straftat, zuvor war es eine. In Tschechischen z.b. ist das Weitergeben verboten, in Holland nicht.

Wenn der Konsum in Deutschland verboten wäre, hätten wir in Frankfurt keine Fixerstuben, was u.a. Grund für die Gesetzesänderung bezüglich des Kosums war.
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bushdoctor
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Re: 600 Euro teurer Joint

Beitrag von bushdoctor »

littleganja hat geschrieben:Ein gerollter bzw schon in Brand gesteckter Joint ist eindeutig eine Konsumeinheit und somit nicht strafbar.
Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt: https://strafverteidigung-hamburg.com/5 ... telkonsum/
HabAuchNeMeinung
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Re: 600 Euro teurer Joint

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

AwieAntwort hat geschrieben:Hallo liebe Community,

Mir wurde heute ein Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorgelegt. Darin wird mir Folgendes zur Last gelegt: „Sie verfügten am 07.05.2017 in Düsseldorf unerlaubt über jedenfalls eine Konsumeinheit Tabak-Marihuana-Gemisch.“
Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln – Vergehen nach §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 3, 33, Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG, § 74 StGB -
wird gegen mich eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30,00 Euro festgesetzt.

Hi,

es scheint als wenn "neue Besen" in Düsseldorf versuchen frisch zu kehren und sich erstmal die Hörner abstossen müssen.
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... schraenke/

Da hilft wohl wirklich nur ein Anwalt und die Hauptverhandlung.
EDIT: Falls Du dich wehren willst. Ob das günstiger als 600 Euro wird glaub ich allerdings nicht.


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HabAuchNeMeinung
GrüneHilfe@BW
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Re: 600 Euro teurer Joint

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Martin Mainz hat geschrieben:
Ich selbst würde auch Widerspruch einlegen und es auf die Hauptverhandlung ankommen lassen. Gerade weil es auch das erste Mal ist, ist die Strafe in meinen Augen völlig übertrieben.

Gruß, Martin
Würde ich nicht empfehlen, wenn es ums Geld geht.
Wenn man einen brennenden Joint an eine Person über 18 Jahren weitergibt ist dass nicht illegal, solange man kein Geld dafür verlangt. Wenn es lediglich um den Konsum geht ist es keine Straftat.
Gefährliches Halbwissen! Die Situation wo ein Joint rumkreist und niemand der Besitzer ist, ist ein sehr spezielles juristisches Konstrukt. War hier aber anscheinend nicht so.
Objektiv kann man hier festhalten das der OP Besitzer von dem Joint war. Somit ist der Besitz wohl bewiesen. Besitz ist strafbar. Steht so im Gesetz.

Anwalt nehmen: Ein Anwalt kostet ja schon alleine mindestens 700€. Und was soll der auch machen? Besitz wurde objektiv festgestellt - aus der Akte wird sich da auch nichts ergeben. So einen Geständnisbegleiter der nichts machen kann braucht niemand.

Damit der Staat den Anwalt bezahlt bräuchte man einen Freispruch und irgendwelche eklatanten Fehler seitens der Polizei. Eher unwahrscheinlich und für 700€ wird sich da auch kein Anwalt groß reinhängen - zumal da eh nicht viel zu machen sein wird. XY beim Kiffen in der Altstadt erwischt. Fall ist sehr klar. Was soll noch groß in der Akte rauskommen? Kann man natürlich immer probieren.

Selbst wenn man Widerspruch einlegt und es eine Hauptverhandlung gibt und man die Tagessätze halbiert bekommt (10 statt 20). Kosten des Verfahrens kommen noch hinzu. Dann zahlt man sogar noch mehr als 600€. Mit Anwalt noch viel mehr.

Strafbefehle zahlt man in der Regel wenn die Summe nicht zu hoch ist bzw. wenn man selbst kein hohes Einkommen hat. Was möglich wäre ist: Widerspruch gegen die Tagessatzhöhe. 30€ bedeutet 900€ im Monat. Wenn man weniger verdient kann man nur gegen die Tagessatzhöhe Einspruch einlegen. Dafür braucht man keinen Anwalt - einfach nen Brief aufsetzen, Einkommen belegen soweit es geht - gerne auch Bildungskosten usw. abziehen. Kostet nichts. Prüft dann ein Richter. z.B so "Ich widerspreche der Tagesatzbemmesungshöhe. Ich bekomme 735 Euro Bafög - desweiteren muss ich 90€ pro Monat für Studienmaterial ausgeben (alle Belege anbei). Somit liegt mein Tagessatz bei 21,5€." Bei 20 Taggessätzen ergibt sich somit ein Betrag von: 430€. Ist natürlich immer ne taktische Frage ob man noch mit Bildungskosten kommen will. Wenn man eigentlich 4000€ pro Monat verdient, bringt man das alles nicht und zahlt einfach - oder nimmt sich nen Anwalt - da macht man dann immer ein Schnäppchen.
Bei nem 600€ Strafbefehl (ohne nennenswertes Einkommen) lohnt sich ein Widerspruch abseits der Tagessatzhöhe in den wenigsten Fällen.

20 Tagesätze wegen eines Joints sind zwar einerseits relativ viel (hätte man auch einstellen können), andererseits aber auch nicht besonders hoch. Ich würde einfach zahlen oder ggf. gegen die Höhe Einspruch erheben,
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