"Bayern führt die Unendlichkeitshaft ein
In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft ad infinitum:
In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen "drohender Gefahr", unbefristet in Haft genommen werden. Da nimmt sich vergleichsweise das schludrige Prozedere, mit dem einst Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wurde, schon fast vorbildlich aus."
http://www.sueddeutsche.de/bayern/gefae ... -1.3594307
Laut Wiki fallen unter Gefährder :
"7.
aus dem Betäubungsmittelgesetz:
a)
Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,
b)
Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b"
und § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html
Einen Staatsanwalt erwischt, der total gegen die Legalisierung ist und man "verschwindet" erst mal? Wie weit darf dieses Gesetz ausgelegt werden ?
Und das nächste bay. "Ei"? Neues Gefährdergesetz
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Re: Und das nächste bay. "Ei"? Neues Gefährdergesetz
Sabine hat geschrieben:"Bayern führt die Unendlichkeitshaft ein
Einen Staatsanwalt erwischt, der total gegen die Legalisierung ist und man "verschwindet" erst mal? Wie weit darf dieses Gesetz ausgelegt werden ?
Naja, Staatsanwalt nicht aber, ein Richter (der i.d.R. vorher Staatsanwalt war). Der darf das, bis dies ein anderer Richter hoffentlich korrigiert.
HabAuchNeMeinung