Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

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juli92
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Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von juli92 »

Hallo wie die überschrift schon sagt steht bei mir eine Verhandlung vor wegen Btmg Vergehen, jedoch muss ich sagen das es mein erstes Btm vergehen ist und ich eine riesen große unsicherheit habe wegen der Verhandlung. Folgendes wird mir vorgeworfen unerlaubter Handel, was sich jedoch auf meinen Eigenbedarf bezieht und nicht auf Geldliche Einnahmen, dazu kommt noch die Abgabe an minderjährige. Ich war auch 3 Wochen in U-Haft und durch ein schreiben von meinem Anwalt an die Staatsanwaltschaft wurde ich wieder auf Bewährung raus gelassen. Und erfülle momentan Auflagen, das ich zu keinem Kontakt haben darf, einmal die Woche meine Anwesenheit in der Polizeistelle zu melden habe. Ich habe schon versucht in Foren oder etwas über die Rechtsanwalts seiten zu erfahren jedoch nicht das richtige gefunden.Mir wurde auch gesagt das ein Drogentest vor der Verhandlung gemacht wird, da habe ich auch nichts gefunden in den Foren. Ich muss dazu noch sagen das ich Cannabis konsumiere da ich ein Reizdarmsyndrom habe und Adhs habe und beides Ärztlich nachweißbar ist.

Nun zu meinen Fragen

1: Wird vor der Verhandlung ein Drogentest gemacht?
2: Wie ist das bei dem ersten Btm vergehen von welcher Strafe kann ich ausgehen Bewährung,Geldstrafe oder Haft?
3:Wird mir meine Auflage und meine U-Haft an meine Strafe angerechnet?
4:Dauert wirklich die Verhandlung so lange wie sie in meiner Anklage steht?

Ich hoffe ihr könnt mir etwas mehr Klarheit in meine Situation verschaffen danke schon einmal im voraus
Speedy-BW
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von Speedy-BW »

Hy,

wenn Du drei Wochen in U Haft warst dann dann wird es Dir angerechnet.
Was genau wird Dir vorgeworfen? Welche Menge Cannabis hattest Du dabei? Wie lautet wötlich die Anklage?
Ich bin ich und das ist gut so :P
juli92
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von juli92 »

Ja das ist schon einmal etwas :) naja bei mir wurde auch 5 Wochen das Handy abgehört und bei der Hausdurchsuchung wurden 95g gefunden mit einem thc gehalt von 5%. Mir wird vorgeworfen abgabe an minderjährige und handel mit Btm.
juli92
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von juli92 »

juli92 hat geschrieben:Ja das ist schon einmal etwas :) naja bei mir wurde auch 5 Wochen das Handy abgehört und bei der Hausdurchsuchung wurden 95g gefunden mit einem thc gehalt von 5%. Mir wird vorgeworfen abgabe an minderjährige und handel mit Btm.
Wie ist das den mit einem test vor der Verhandlung ?
can
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von can »

Zu 2.

Wenn du dir folgenden Link komplett durchliest, wirst du dir deine Frage bezüglich des möglichen Strafrahmens beantworten können.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/leidt ... 58990.html


Ich hoffe, dass du zur Tatzeit jünger als 21 Jahre warst.:

§ 29 a BtMG:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
als Person über 21 Jahre
Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder
mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


Da eine Haftstrafe im Raum steht, rate ich dir dringend, dass du einen erfahrenen Fachanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht hast oder dir suchst.
(Die „Grüne Hilfe“ kann dir bei der Anwaltssuche weiterhelfen).

Drücke dir die Daumen, dass du einen guten Anwalt hast/findest und die Sache für dich glimpflich ausgeht.
juli92
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von juli92 »

Nein ich bin da nicht unter 21 gewesen ich bin schon etwas älter :D :D ich habe nicht gewusst das die Personen unter 21 sind und zwei davon meinten mal zu mir sie seien 18 es sind 6 minderjährige die als Zeuge aussagen müssen. Ich hoffe nicht auf einen Haftbefehl,es ist ja mein erstes Btm vergehen.Das mit dem Gesetzen habe ich auch schon gelesen nur leider steht wie du es da hingeschrieben nur das und nicht wie es sich genau auf den fall bezieht sprich ob die Anzahl der minderjährigen entscheidend ist oder wie es ist mit dem thc gehalt und ob ein Test vor der Verhandlung gemacht wird. Einen Anwalt der sich damit auskennt habe ich jedoch ist er auch zeitlich eingeschränkt und hat auch zwei tage vor der Verhandlung den Termin für das Gespräch mit mir festgesetzt.
juli92
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von juli92 »

can hat geschrieben:Zu 2.

Wenn du dir folgenden Link komplett durchliest, wirst du dir deine Frage bezüglich des möglichen Strafrahmens beantworten können.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/leidt ... 58990.html


Ich hoffe, dass du zur Tatzeit jünger als 21 Jahre warst.:

§ 29 a BtMG:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
als Person über 21 Jahre
Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder
mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


Da eine Haftstrafe im Raum steht, rate ich dir dringend, dass du einen erfahrenen Fachanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht hast oder dir suchst.
(Die „Grüne Hilfe“ kann dir bei der Anwaltssuche weiterhelfen).

Drücke dir die Daumen, dass du einen guten Anwalt hast/findest und die Sache für dich glimpflich ausgeht.
Wie ist das gemeint eine Haftstrafe steht im Raum? ist das jetzt auf den § bezogen?
Mark_H
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Registriert: Mo 27. Feb 2017, 15:54

Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von Mark_H »

Hi,

Dein Fachanwalt ist der wichtigste Ansprechpartner.
Da bei dir "Ermittlungen" im Vorfeld abliefen sind die Ergebnisse normalerweise dokumentiert und wurden vom Anwalt eingesehen.

Du solltest also einen Überblick haben:

1. Sichergestellte Menge und THC Gehalt (nach deinen Angaben noch eine Normalmenge)
2. Vorwürfe und Aussagen Beteiligter (Abgabe an Minderjährige
3. Deine Vorgeschichte (Vorstrafen) und deine aktuelle Lebenssituation (Job, Familie, Kinder ....)

Ein Drogentest wird normalerweise direkt auf der Polizeidienststelle gemacht und nur in speziellen Ausnahmefällen vor der Verhandlung.

Mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahre, beim ersten Vergehen möglicherweise auf Bewährung, kannst du rechnen.

Kläre das schnellstmöglich mit deinem Anwalt, die richtige Strategie legst du mit ihm anhand deiner individuellen Situation fest.

Viel Glück und Kraft
Zuletzt geändert von Mark_H am Mi 26. Jul 2017, 19:45, insgesamt 1-mal geändert.
juli92
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von juli92 »

Danke für die Antwort. Vorstrafen ist es nur eine und hatte was mot Beleidigung gegen über zu meiner ex zu tun, ich habe eine job,eine verlobte und ein kind und lebe in normal familiären Verhältnissen.

Was ist den damit gemeint ein spezieller fall ?ich muss ehrlich sagen dadurch das die Verhandlung ansteht und ich dadurch angespannt bin würde ich gerne etwas rauchen um nicht mehr so extrem drauf zu sein mit Schlafstörungen etc da ich nicht Medikamente nehmen kann ist auch das wichtig für mich zu wissen ob ich es machen kann oderlieber den Stress aushalten soll und kein risiko eingehen sollte.
Mark_H
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von Mark_H »

Bei der Verhandlung wird es keinen interesieren ob du dir vorher noch einen Medizinaljoint zur Beruhigung reingezogen hast.

Dein Hauptfokus muss auf einer vorbereiteten Verteidigung gegen die Vorwürfe der Weitergabe liegen.

Wenn da 6 17-Jährige sitzen denen alles egal ist und nur ihre eigene Haut retten wollen und dich nur flüchtig kennen...
Die in keinster Weise die Tragweite von: "der hat mir hin und wieder x Gramm geschenkt/verkauft oder ziehen lassen" realisieren.

Dann kannst du dir Gedanken über den Umgang mit Anspannung hinter geschlossenen Mauern machen.
juli92
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von juli92 »

Ja da ist das Problem das 5 von den minderjährigen Ausgesagt haben das ich ihnen 10-15 mal 2gramm verkauft hätte was aber auch nicht wirklich der Wahrheit entspricht jedoch wird das schwierig es zu beweisen.
HabAuchNeMeinung
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

can hat geschrieben: Da eine Haftstrafe im Raum steht, rate ich dir dringend, dass du einen erfahrenen Fachanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht hast oder dir suchst.
(Die „Grüne Hilfe“ kann dir bei der Anwaltssuche weiterhelfen).

Drücke dir die Daumen, dass du einen guten Anwalt hast/findest und die Sache für dich glimpflich ausgeht.
juli92 hat geschrieben:Wie ist das gemeint eine Haftstrafe steht im Raum? ist das jetzt auf den § bezogen?
Ich kann can nur ausdrücklich zustimmen. Fassen wir mal kurz zusammen:
Bei einer Hausdurchsuchug wurden bei Dir 95g Dope mit 5% gefunden
-> 5,2g THC Wirkstoff, somit zumindest keine "nicht geringe Menge"
Durch eine Telefonüberwachung und Aussagen steht fest dass Du als Erwachsener unter 21 Jährige und auch an unter 18Jährige? BTM abgegeben hast.

Dann steht die Haftstrafe nicht nur im Raum sonder kann für Dich durchaus real werden.
Die Frage ist eher Bewährung ja oder nein...
Wie gesagt sieh zu dass Du einen GUTEN BTM ANWALT bekommst der da einen minderschweren Fall draus macht.

HabAuchNeMeinung
juli92
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von juli92 »

Ja ich kann jetzt nur hoffen das es auf eine Bewährung hinaus läuft ich habe ja kein Btm Eintrag. Mein Anwalt sagt es das wichtigste ist das soziale Umfeld und das stimmt ja bei mir.
HabAuchNeMeinung
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

juli92 hat geschrieben:Ja ich kann jetzt nur hoffen das es auf eine Bewährung hinaus läuft ich habe ja kein Btm Eintrag. Mein Anwalt sagt es das wichtigste ist das soziale Umfeld und das stimmt ja bei mir.
Hallo juli92,

bitte verstehe mich nicht falsch, ich kenne ja weder dich noch deinen Anwalt. Aber aus meiner Erfahrung erzählt Dir ein Anwalt erstmal alles mögliche, damit er nen Abrechnungsfall hat und zum nächsten Fall übergehen zu können. Wenn der Anwalt einen "Fehler" macht hast Du nicht er das Problem. Ist er wirklich kompetent auf diesem Rechtsgebiet, hat er schon vergleichbare Fälle vertreten und was ist dabei rausgekommen, kurz vertraust Du ihm blind?....

Nochmal für dich geht es ggf. darum das du "einfährst", das ist ne ganz andere Nummer als die Fälle die hier üblicherweise aufschlagen.

My2cents
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juli92
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von juli92 »

Mein Anwalt hatte schon fälle mit Btm und er war selber mal Richter und sagte er weiß auf was es ankommt. Ja mir geht es darum ob ich rein muss oder ob ich Bewährung bekomme. Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe. Also mein Anwalt hat es auch geschafft mich aus der U-Haft raus zu holen also ja ich vertraue ihm.
HabAuchNeMeinung
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

juli92 hat geschrieben:Mein Anwalt hatte schon fälle mit Btm und er war selber mal Richter und sagte er weiß auf was es ankommt. Ja mir geht es darum ob ich rein muss oder ob ich Bewährung bekomme. Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe. Also mein Anwalt hat es auch geschafft mich aus der U-Haft raus zu holen also ja ich vertraue ihm.
Hallo juli92,

Erstmal hoffe ich das Du da mit einem "blauen Auge" rauskommst aber hier passt einiges doch nicht.
juli92 hat geschrieben: Folgendes wird mir vorgeworfen unerlaubter Handel, was sich jedoch auf meinen Eigenbedarf bezieht
Wer hat dir den so einen Quatsch erzählt?
Entweder es wird die unerlaubter Handel oder unerlaubter Erwerb/Besitz zum Eigenbedarf vorgeworfen. Ich bin kein Anwalt aber das was Du hier beschreibst ist aus meiner Sicht nicht stimmig.
juli92 hat geschrieben:Abgabe an minderjährige
Daher der Vorwurf HANDEL. Und damit bist du halt im Rahmen des §29a unterwegs.

Weiterhin schreibst Du
juli92 hat geschrieben:Ich war auch 3 Wochen in U-Haft
und anderseits:
juli92 hat geschrieben:Mein Anwalt sagt es das wichtigste ist das soziale Umfeld und das stimmt ja bei mir.
und dann braucht er drei Wochen um dich aus der U-Haft zu kriegen?
Setzt dich wie hier empfohlen neben deinem Anwalt auch noch mit der Grünen Hilfe in Verbindung, das rate ich Dir dringend.

HabAuchNeMeinung
juli92
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von juli92 »

Mir wird der Handel vorgeworfen als einnahme quelle was ich verneint hatte und gesagt habe das es nur für den eigenbedarf sei. Mein Anwalt war nach der zweite woche bei mir in U-Haft und hat dan direkt geschrieben und dan hatte das eine Woche gedauert. Er wäre früher schon da gewesen jedoch wegen einem schreib fehler kam der Brief das er früher mit mir hätte reden können nicht an, das hatte er mir auch erklärt bei dem Termin in U-Haft.
HabAuchNeMeinung
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Re: Bevorstehende Verhandlung wegen Btm vergehen

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

juli92 hat geschrieben:...
Hallo,

wie gesagt ich kenne ja keinerlei Details.
Dann wünsche ich Dir viel Glück und vielleicht lässt Du uns ja wissen wie es ausgegangen ist.

HabAuchNeMeinung
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