Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

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blau1410
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Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von blau1410 »

heute waren die netten Beamten Zuhause und haben 2 Pflanzen relativ groß 1,70m nicht blühend mit genommen, wohl einen Tipp bekommen, ok Pech gehabt, wohne in Bayern ( in dem Fall sch....) hat jemand Erfahrung wie das jetzt mit dem Strafmass aussehen könnte?Sie wollten das meinem Sohn in die Schuhe schieben und ich hab gesagt gehört mir,ich hab die Dinger ja wirklich groß gezogen, ja ich weiß darf man nicht, wollten die Herrn aber nicht glauben. Bitte nal um Antworten vielen Dank schon mal
Grüße
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Sa 5. Aug 2017, 20:44, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Admin: Titel geändert
littleganja

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von littleganja »

Soviel ich weiß nehmen die in Bayern die komplette Pflanze hauen die auf die Waage, so kommen mal schnell einige Kilos zusammen. In Bayern wird behauptet dass die komplette Pflanzen THC enthält und somit wird auch alles gezählt.

Blöd gelaufen, das Strafmaß kann von einer kleinen Geldstrafe bis hin zu Gefängnis lauten in Bayern ist alles möglich.

Ich hoffe für euch dass die Vernunft siegt und ihr nur eine Verwarnung bekommt, was jedoch eher unwahrscheinlich ist.
DonHibachi
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Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von DonHibachi »

Schleunigst einen Anwalt im BTM- Recht aufsuchen.


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blau1410
Beiträge: 2
Registriert: Sa 5. Aug 2017, 19:28

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von blau1410 »

littleganja hat geschrieben:Soviel ich weiß nehmen die in Bayern die komplette Pflanze hauen die auf die Waage, so kommen mal schnell einige Kilos zusammen. In Bayern wird behauptet dass die komplette Pflanzen THC enthält und somit wird auch alles gezählt.

Blöd gelaufen, das Strafmaß kann von einer kleinen Geldstrafe bis hin zu Gefängnis lauten in Bayern ist alles möglich.

Ich hoffe für euch dass die Vernunft siegt und ihr nur eine Verwarnung bekommt, was jedoch eher unwahrscheinlich ist.
selbst wenn Sie die Pflanze komplett wiegen es kommt doch auch auf den THC wert an und der kann noch nicht wirklich hoch sein sie noch nicht geblüht,oder?
littleganja

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von littleganja »

Der THC Wert spielt in Bayern nur untergeordnet eine Rolle, zumal ein Gehalt über 0,2 THC eh schon illegal ist. Vermutlich werden die pro Pflanze 1 Kilo rechnen, mit der Argumentation wenn sie später gekommen wären und die Pflanzen in voller Brachte gestanden hätten, was natürlich Utopisch ist.
Ich habe dass bei anderen Fällen in Bayern schon beobachtet, im Gedächtnis ist es mir geblieben weil es eben einmalig in Deutschland ist.
HabAuchNeMeinung
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Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

littleganja hat geschrieben:...
Ich habe dass bei anderen Fällen in Bayern schon beobachtet, im Gedächtnis ist es mir geblieben weil es eben einmalig in Deutschland ist.
Hallo,

naja, für die Pressemitteilung vielleicht und wenn Dich Mr. Bad Cop und Mr. Good Cop zu einer Aussage bewegen wollen.
In einer Gerichtsverhandlung wird aber mit Sicherheit der THC Gehalt herangezogen.
https://www.rosenheim24.de/bayern/lankr ... 36521.html


MFG
HabAuchNeMeinung
littleganja

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von littleganja »

Aus persönlichen Erfahrungen (nicht in Bayern) ist mir bekannt, das eben die vorgeschriebene THC Wertbestimmung nicht durchgeführt wird. Wenn man dann vor Gericht nachfragt warum die Analyse nicht vorgenommen wurde, bekommt man als Antwort: "Wollen Sie die auch noch bezahlen".

Wie gesagt der Grenzwert in Deutschland ist eh so gering das vermutlich jede Weibliche Pflanze diesen überschreitet. Und du kannst mir glauben, die werden damit anfangen wenn die nicht gleich gekommen wären, hätte der Grower bestimmt pro Pflanze mind. 1 Kilo ertrag gehabt und anschließend verkauft..........

Wenn man dann noch die Passende Vorgeschichte hat, drehen die einen richtig durch den Fleischwolf, wenn man Pech hat wird man in Bayern durch einen Warnschuss hinterrücks in den Kopf getroffen (wirklich so geschehen: https://www.vice.com/de/article/8gbgjg/ ... erschossen). Strafe für den Schützen gleich Null. Das ist Bayern Sorry.
ismireg7777
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Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von ismireg7777 »

littleganja hat geschrieben:Aus persönlichen Erfahrungen (nicht in Bayern) ist mir bekannt, das eben die vorgeschriebene THC Wertbestimmung nicht durchgeführt wird. Wenn man dann vor Gericht nachfragt warum die Analyse nicht vorgenommen wurde, bekommt man als Antwort: "Wollen Sie die auch noch bezahlen".

Wie gesagt der Grenzwert in Deutschland ist eh so gering das vermutlich jede Weibliche Pflanze diesen überschreitet. Und du kannst mir glauben, die werden damit anfangen wenn die nicht gleich gekommen wären, hätte der Grower bestimmt pro Pflanze mind. 1 Kilo ertrag gehabt und anschließend verkauft..........

Wenn man dann noch die Passende Vorgeschichte hat, drehen die einen richtig durch den Fleischwolf, wenn man Pech hat wird man in Bayern durch einen Warnschuss hinterrücks in den Kopf getroffen (wirklich so geschehen: https://www.vice.com/de/article/8gbgjg/ ... erschossen). Strafe für den Schützen gleich Null. Das ist Bayern Sorry.

Ist zwar schon eine Zeit her, aber deine Aussage ist so nicht korrekt. Es kommt letztendlich NUR auff Reingehalt an, nicht mehr und nicht weniger. Keine Ahnung was du angeblich für "Erfahrungen" gemacht hast, aber das stimmt definitiv nicht. Sollte es dir trotzdem so gegangen sein, dann hattest du einen grottenschlechten Anwalt, denn jeder andere Anwalt hätte so eine Klage in der Sekunden zerrissen.
JohaJoha
Beiträge: 16
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Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von JohaJoha »

Dem muss ich mich anschließen. Der reine THC-Gehalt ist das was vor Gericht zählt.

Wie ist der aktuelle Stand hier, wäre schön etwas zu erfahren.
littleganja

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von littleganja »

Lasst euch überraschen ;)
ismireg7777
Beiträge: 18
Registriert: Mi 30. Aug 2017, 20:56

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von ismireg7777 »

littleganja hat geschrieben:Lasst euch überraschen ;)

Wenn du meinst. xD Ich habe zur Zeit so nen Rotz an der Backe und habe die Auswertung schon hier liegen und da steht wortwörtlich drin, dass nur der Reingehalt eine Rolle spielt. ^^ Also von daher brauch ich mich nicht überraschen lassen mein Freund. ^^

Mfg
Speedy-BW
Beiträge: 190
Registriert: Mo 8. Mai 2017, 13:20
Wohnort: Ravensburg

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von Speedy-BW »

ismireg7777 hat geschrieben:
littleganja hat geschrieben:Lasst euch überraschen ;)

Wenn du meinst. xD Ich habe zur Zeit so nen Rotz an der Backe und habe die Auswertung schon hier liegen und da steht wortwörtlich drin, dass nur der Reingehalt eine Rolle spielt. ^^ Also von daher brauch ich mich nicht überraschen lassen mein Freund. ^^

Mfg

Bitte höflich bleiben ....
Littleganja will nur helfen :D
Ich bin ich und das ist gut so :P
littleganja

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von littleganja »

Die Menschen sind meistens danach schlauer wie zuvor ;)
DrGreenthumb
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Registriert: Do 18. Mai 2017, 16:53

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von DrGreenthumb »

Also es ist mit Sicherheit nicht so, dass einzig und allein der THC-Reingehalt der beschlagnahmten Pflanzen vor Gericht zählt! Bei getrockneten Blüten oder Hasch mag das so sein, bei ganzen Pflanzen wirds oft komplizierter.

Ich kenne nicht die exakten rechtlichen Bestimmungen diesbezüglich, aber gerade bei noch nicht blühenden Pflanzen wird eigentlich immer ein zu erwartender Ertrag hochgerechnet. Weiss nicht ob da einfach ein Durchschnittsgehalt hergenommen wird?

Also würde es nur nach THC Reingehalt gehen, hätte man ja z.b. mit 20 Setzlingen oder gerade im Wachstum stehenden Pflanzen kaum eine Strafe zu erwarten.
ismireg7777
Beiträge: 18
Registriert: Mi 30. Aug 2017, 20:56

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von ismireg7777 »

Speedy-BW hat geschrieben:
ismireg7777 hat geschrieben:
littleganja hat geschrieben:Lasst euch überraschen ;)

Wenn du meinst. xD Ich habe zur Zeit so nen Rotz an der Backe und habe die Auswertung schon hier liegen und da steht wortwörtlich drin, dass nur der Reingehalt eine Rolle spielt. ^^ Also von daher brauch ich mich nicht überraschen lassen mein Freund. ^^

Mfg

Bitte höflich bleiben ....
Littleganja will nur helfen :D

Wo war ich denn unhöflich? Ich hab ihm lediglich gesagt, dass er im unrecht ist. Er wills ja nicht glauben. ^^

Mfg
Christiane B.

Re: Strafmaß 2 Planzen Eigenanbau Bayern

Beitrag von Christiane B. »

Ist ja interessant :o ich wusste gar nicht, dass Bayern NICHT zu Deutschland gehört und ganz eigene Strafgesetze hat?

Das die Bayern ihren eigenen (weil ja Freistaat LOL) Busgeldkatalog haben ist bekannt, ABER das Strafgesetzbuch ist Bundeseinheitlich gültig. Daher MUSS auch Bayern sich an die Regeln halten, dass das Strafgesetz von rein THC-Gehalt spricht und nicht von (nicht-blühenden) Cannabispflanzen die noch gar kein THC haben.
Allerdings trifft die Schuld, dass es in Bayern rechtswidrig läuft, die Anwälte und Bürger, die sich NICHT zur wehr setzen.

Wie heißt es so schön: Wo kein Kläger da kein Richter.
Bedeutet, wer sich alles von der "Obrigkeit" gefallen lässt, sich nicht zur wehr setzt und um sein Recht kämpft ist letztendlich selber Schuld.

Das Bayern in Sachen Cannabis rechtswidrig vorgeht ist kein Geheimnis, sondern schon oft gegug in den Medien drüber berichtet worden. Das heißt aber nicht, dass die nicht wissentlich rechtswidrig handeln.

Zu denken, dass eine Staatsanwaltschaft, Polizei, Kripo und Richteramt Nicht rechtswidrig handeln/urteilen ist doch schon extrem naiv!
Von dem mal abgesehen, dass das auch alles Menschen sind und Menschen fehler machen, sind auch dort Menschen die mittels Vorurteile und Voreingenommen urteilen!

Letztendlich zählt vor Gericht nicht wer die Wahrheit sagt oder lügt sondern nur die Darstellung der Tatsachen.
Warum wird ein Anwalt wohl lapidar als Rechtsverdreher bezeichnet?! Weil ein Anwalt für gewöhnlich das Recht so auslegt, dass es dem Mandanten hilft.
Geltende Gesetze sind nur zweitrangig und im Falle von Voreingenommenen Richtern völlig unerheblich.
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